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Österreich: Neue Rechtsprechung zu Urheberrechtsabgabe auf Festplatten kündigt sich a
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Na nett, es geht wieder los. :utoh: |
Mit Logik darf man an diese Sache nicht gehen. Denn eigentlich wird ja beim Kauf schon bezahlt. Nur bei nicht erlaubter Kopie aus dem Netz oder anderen kostenlosen Quellen fällt man um die Abgaben um. Ist somit dann eigentlich jeder verdächtig, verbotenes zu tun, der eine Festplatte kauft.
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Nicht nur eine Festplatte, jedes Speichermedium; wenn´s man es extrapoliert sogar ein Blatt Papier. :look:
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ein blatt klopapier mit einem definitiv von mir erstellen, unverwechselbaren eindruck
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Ein neuer Vorschlag:
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Jeder soll zahlen, ale werden über einen Kamm geschoren. :utoh: |
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Ich hock mich bald in einen Bunker. Ist ja wie zur Zeit der Römer. Die Armee braucht Geld, erhöhen wir die Steuern. |
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Ganz ehrlich: ich würde diese Lehrgutabgabe sofort zahlen, wenn dadurch sicher gestellt wird, dass jeder Download auch legalisiert wird. |
Deswegen darfst trotzdem fleißig für jedes Lied im Download zahlen. Ist ja kein Flat-Tarif. Hier wird nur die entgangene Gebühr mehrfach einkassiert, die durch eine erlaubte Privatkopie verloren geht (denn diese darf man auch weitergeben).
Und welcher Haushalt hat keinen Fernseher? Sind sicher eine Minderheit. Wieviele nicht angemeldet sind, steht auf einem anderen Blatt und ist Sache der Gebühreneintreiber, damits ihr Geld bekommen. |
Womit wir jetzt wieder einen hätten der durch die Hintertür das deutsche Modell der Fernsehsteuer einführen will- Wrabetz und co werden jubeln.:ms:
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Positive Reaktionen auf Kulturbeitrag
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Na bitte, es gibt auch Befürworter. |
Festplattenabgabe: Aufwind für Befürworter
http://images01.futurezone.at/558858...5.885.870?.jpg Die austromechana hat Sony geklagt und bekam Recht - Foto: AP/Markus Schreiber
Die Befürworter einer Festplattenabgabe auf elektronische Speichermedien haben durch einen Entscheid des Oberlandesgerichts Wien (OLG) erneut Aufwind erhalten. Nachdem bereits im Musterprozess zwischen der austromechana und Nokia festgehalten wurde, dass Speichermedien in Handys vergütungspflichtig seien, kam das OLG auch im Verfahren zwischen der Verwertungsgesellschaft und Sony zu diesem Urteil. Multifunktionale Speichermedien Konkret verwies das OLG in seinem Beschluss auf die Möglichkeit, die Speicherkapazität der Handys für Musiktitel zu nutzen. "Mehrere Gerichte sowohl in Österreich als auch international haben die Urheberrechtsabgabe auf multifunktionale Speichermedien bestätigt", zeigte sich Gernot Graninger, Geschäftsführer der austromechana, in einer Aussendung erfreut. Damit bezog er sich auf ein jüngst ergangenes Urteil des Höchstgerichts in den Niederlanden, das eine Ausweitung der Abgabe für Privatkopien als notwendig erachtet. "Nun muss auch dementsprechend gehandelt werden, damit heimische Künstler und Kreative endlich bekommen, was ihnen rechtlich zusteht", so Graninger weiter. Eine Gefahr für über 1.000 Arbeitsplätze sieht wiederum die "Plattform für ein modernes Urheberrecht" in einer möglichen Umsetzung der Festplattenabgabe. Darüber hinaus würde dies die österreichischen Haushalte im Schnitt mit über 200 Euro pro Jahr belasten, wie die von Elektrohandel und Gerätehersteller gegründete Initiative in einer Aussendung vorrechnet. "Dazu kommt, dass die Festplattenabgabe jede Kostensicherheit unmöglich macht." "Mediennutzungsverhalten aus den 80ern" Das sei deshalb der Fall, da die technische Entwicklung zu steigenden Speicherkapazitäten führe und künftig immer mehr Geräte mit Speichern unterschiedlichster Form ausgestattet sein würden. "Das Konzept Festplattenabgabe entspricht dem Mediennutzungsverhalten der 80er-Jahre und ist hoffnungslos überholt." Stattdessen spricht sich die Plattform für eine Kulturabgabe in der Höhe von 50 Cent pro Haushalt und Monat aus, was "einen zeitgemäßen, gerechten Ausgleich" ermögliche. Wenig mit diesem Vorschlag anfangen kann Franz Medwenitsch, Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft LSG. "Mit der Einführung der Haushaltsabgabe würde ein bewährtes System grundlos gekippt. Außerdem müssten dann alle Österreicher bezahlen, auch wenn sie überhaupt kein vergütungspflichtiges Gerät besitzen." Sandra Csillag von der literar-mechana appellierte an den Handel, gemeinsam eine Einigung zu erzielen und über die Tarife zu verhandeln. "Wir hoffen, dass dieses Angebot bald angenommen wird." (apa) Erstellt am 14.03.2014, 12:28 |
Na ja, nicht wirklich neu, aber wir müssen eben warten was letztendlich raus kommt; wahrscheinlich nichts Erfreuliches, für die User wenigstens.
Siehe auch: http://futurezone.at/netzpolitik/fes...ten/51.785.208 |
Speichermedien-Vertrieb Bestmedia gibt auf
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Die ersten ! Obs die letzten bleiben werden - hoffentlich aber ich fürchte wir werde aus den oben genannten gründen eine Marktkonzentration erleben- was das für uns Kunden bringt sieht man ja zu Zeit am Telekom Sektor!:rolleyes:
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Ja, ja, schlimme Zeiten kommen auf uns zu. :utoh:
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EuGH-Urteil: Keine Festplattenabgabe auf Basis von Raubkopien
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Sehr erfreulich!
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Die Festplattenabgabe auf HDDs und Speichermedien stinkt mir sowieso - weil ich großteils meine Festplatten mit selbstgefilmtem FullHD-Videomaterial und Fotos gefüllt hab'.
Gibt's eine Möglichkeit die Festplattenabgabe zurück zu fordern, wenn man nachweislich keine urheberrechtspflichtigen Inhalte darauf speichert? LG |
Mir gehts eben so !
Nur -frage wie stellst dir die Nachweislichkeit vor? |
Richtig, das wird schwierig, da bräuchte man rechtverbindliche Bestätigungen der Urheberschaft und eine Liste aller rechtmaäßig erworbenen Daten; eine heiden Arbeit und Aufwand.
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Ich würde sagen von den schätzungsweise 2-3 dutzend HDDs, die sich bei uns im Haushalt befinden, werden nur 3 in HDD-Recordern genutzt, wo man meinen könnte, dass die Abgabe fällig wäre. Aber bei meinen selbstgedrehten Videos (Rohmaterial, fertige Filme, Sicherungen-1, Sicherungen-2 ... )? Oder jede HDDs, die im Büroserver für Bürotätigkeiten stecken oder jene, die sich in der Videoüberwachungsanlage befinden? Da sehe ich die Abgabe als rückforderungswürdig. Ich muss ja auch keine Alimente zahlen, obwohl ich Kinder zeugen könnte. |
EuGH untersagt Privatkopien aus unrechtmäßigen Quellen
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Ich glaube da fehlt ein Link!
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´Tschuldigung wurde nachgereicht.
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Danke! Dürfte am Wetter liegen habe heute einen Kompletten Podcast vergessen - zu speichern!:rolleyes:
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Nicht das Wetter, die Sommerzeitumstellung. :look:
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"Festplattenabgabe": Der Wurm ist im System
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Ein interessanter Artkel dazu. |
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Also wenn ich versuche, den verlinkten Artikel zu verstehen, scheitere ich spätestens beim Kapitel "Das komplexe Tarifsystem ist weder gerecht noch treffsicher" ... da strotzt es doch nur so vor unfertigen Sätzen, verkorksten/falschen Satzstellungen und sonstigen (Rechtschreib-)Fehlern. :eek: |
Was mir an der ganzen Diskussion abgeht: wenn ich nachweisen kann, dass ich meine HDDs nicht für die Speicherung fremden geistigen Inhaltes verwende - also z.B. für die Archivierung meine selbstgedrehten Urlaubsvideos oder zur Speicherung der Daten aus einer Videoüberwachungsanlage - wo/wie kann man die Abgabe retour fordern?
LG Quintus14 P.S.: ich versteh' den Artikel auch nicht. |
Kannst du das? In welchem Intervall sollen sie dies kostenpflichtig überprüfen? Un- oder angemeldeter Besuch?
Gabs bei der Leerkasettenvergütung auch nicht. |
Natürlich unangemeldet; und die Überprüfer wollen auch bezahlt werden, möglichst vom Geprüften, dann wird´s noch teurer. :eek:
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Natürlich gehen die Kosten zu Lasten des zu Überprüfenden. Sonst wärs indem Kontext nicht kostenpflichtig.
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Aber was sind "Überprüfenden"? |
Das Thema wurde mit Austromechana Repräsentanten sowie NEOS und Grün Abgeordneten auch beim Club Computer Camp diskutiert! (rot(spö) war erkrankt!)
zu sehen hier: https://www.youtube.com/watch?v=ODrV...7IOE0i25_g2nAA |
Urheberrechtsnovelle kommt ohne Festplattenabgabe
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"Urheberrechtsabgabe für Internet-Anschlüsse" eine super Idee. :eek: |
Die Contend Mafia lässt nicht locker die wollen Geld sehen wie die Wegelagerer! Jetzt gleich einen schritt größer über die EU! Das wird wieder ein Thema beim Club Computer werden Anfang nächsten Jahres!
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Ich habe nichts gegen so eine "Steuer" (Gebühr) einzuwänden, sofern zeitgleich jedweder Download damit legalisiert wird. Nur genau das wird wohl nicht passieren. Und damit schließe ich mich KrisKros' Ausführungen an ...
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Und der Großteil auch bei den Künstlern ankommen würde, sind in der Verwaltung versickert......
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