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Christoph 18.01.2014 13:25

Österreich: Neue Rechtsprechung zu Urheberrechtsabgabe auf Festplatten kündigt sich a
 
Zitat:

Die Verwertungsgesellschaften fordern bis zu 43,74 Euro "Leerkassettenvergütung" pro Festplatte. 2005 und 2009 hatte der OGH ähnliche Verlangen abgewiesen. Beim dritten Anlauf könnten die Verwertungsgesellschaften Erfolg haben: Diesmal hat der OGH zwar keine Entscheidung in der Sache getroffen, sondern den Fall zurück an die erste Instanz verwiesen (4 Ob 138/13t). Die Begründung deutet aber darauf hin, dass der OGH seinen Standpunkt geändert hat.

Das laufende dritte Verfahren wurde im Oktober 2010 von HP anstrengt, um Rechtssicherheit zu schaffen. Nach dem Handelsgericht Wien entschied auch das Oberlandesgericht Wien erneut gegen die Verwertungsgesellschaften. Es berief sich dabei auf die OGH-Entscheidung aus 2005. Das ist in aller Regel auch im Sinne des OGH.

Diesmal läuft der Hase aber anders: "Seit der (OGH-Entscheidung aus 2005) haben sich die technischen Gegebenheiten und die Nutzergewohnheiten verändert, weshalb eine neuerliche Prüfung des Sachverhalts notwendig ist", heißt es in einer Mitteilung auf der Website des Gerichtshofs. (Der Volltext der Entscheidung liegt noch nicht vor) Solche Erhebungen sind nicht Aufgabe des OGH, weshalb der Fall zurück an die erste Instanz geht.

Aber der OGH stellt auch gleich Leitlinien auf. Er verweist auf die inzwischen ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wonach Urhebern ein "gerechter Ausgleich" für Privatkopien unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls zu gewähren ist (EuGH C-F21/11 Amazon.com International Sales gegen austro mechana). Nur bei geringfügigem Nachteil für den Rechtsinhaber könne die Zahlungsverpflichtung entfallen.

Dass Festplatten neben der Speicherung von Kopien auch viele andere Funktionen erfüllen sei kein Grund, die Leerkassettenvergütung zur Gänze auszuschließen. Diese Multifunktionalität sei bei der Höhe des Tarifs zu berücksichtigen. Damit verlässt der OGH seine seit 2005 bekannte Linie. Bisher war genau diese Multifunktionalität der Grund gewesen, warum in Österreich für Festplatten keine Leerkassettenvergütung zu bezahlen war.

Laut Verwertungsgesellschaften werden auf knapp der Hälfte der Festplatten österreichischer Haushalte geschützte Audio- oder Videoinhalte gespeichert. Sollte das zutreffen, sähe der OGH Nutzung in relevantem Ausmaß und damit eine Zahlungspflicht. Ob die beschriebene Nutzung wirklich gegeben ist, muss nun das Handelsgericht Wien feststellen. Gleichzeitig soll es prüfen, ob das österreichische Vergütungssystem der Rechtsprechung des EuGH entspricht und einen "gerechten Ausgleich" schafft. (Daniel AJ Sokolov) / (jo)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldu...n-2088518.html

Na nett, es geht wieder los. :utoh:

Lowrider20 18.01.2014 14:43

Mit Logik darf man an diese Sache nicht gehen. Denn eigentlich wird ja beim Kauf schon bezahlt. Nur bei nicht erlaubter Kopie aus dem Netz oder anderen kostenlosen Quellen fällt man um die Abgaben um. Ist somit dann eigentlich jeder verdächtig, verbotenes zu tun, der eine Festplatte kauft.

Christoph 18.01.2014 21:17

Nicht nur eine Festplatte, jedes Speichermedium; wenn´s man es extrapoliert sogar ein Blatt Papier. :look:

Autrob 19.01.2014 00:11

ein blatt klopapier mit einem definitiv von mir erstellen, unverwechselbaren eindruck

Christoph 23.01.2014 13:26

Ein neuer Vorschlag:

Zitat:

50 Cent pro Monat statt "Festplattenabgabe"

Die von Industrie und Handel getragene "Plattform für ein modernes Urheberrecht" schlägt einen Kulturbeitrag als Alternative zu einer Abgabe auf Speichermedien vor.

Urheberrecht,
Festplattenabgabe

Um den seit Jahren andauernden Streit über die "Festplattenabgabe" zu beenden, hat sich die unter anderem von den Geräteherstellern Hewlett Packard (HP) und Samsung und dem Händler DiTech gegründete "Plattform für ein modernes Urheberrecht" etwas Neues einfallen lassen. Sie schlägt einen Kulturbeitrag von 50 Cent pro Monat durch jeden Haushalt vor.

Damit sollen an Geräte und Speichermedien gebundene Urheberrechtsabgaben wie die "Leerkassettenvergütung", die Reprografievergütung und die strittige "Festplattenabgabe" ersetzt und Kreative für private Kopien ihrer Werke entschädigt werden, sagten Gregor Gessner, Mitglied der Geschäftsführung von HP Österreich, und Samsung-Managerin Martina Friedl am Mittwoch bei einem Pressegespräch in Wien.
20 bis 22 Millionen Euro pro Jahr

Die GIS könnte den Beitrag als Teil einer neuen Haushaltsabgabe, mit der unter anderem auch Radio- und Fernsehgebühren abgedeckt sind, einheben, sagte Gessner. Jährlich erwartet sich die Initiative durch den Kulturbeitrag Einnahmen von 20 bis 22 Milionen Euro.

.....
Quelle und ganzer Artikel: http://futurezone.at/netzpolitik/50-...abe/47.545.427

Jeder soll zahlen, ale werden über einen Kamm geschoren. :utoh:

Lowrider20 23.01.2014 16:35

Zitat:

Der Kunstförderungsbeitrag
von EUR 0,48 pro Monat wird an den Bund abgeführt.
Bitte da haben sie ihren Kulturbeitrag. Wird seit Ewigkeiten eh schon von der GIS einbehoben.

Ich hock mich bald in einen Bunker. Ist ja wie zur Zeit der Römer. Die Armee braucht Geld, erhöhen wir die Steuern.

Satan_666 23.01.2014 17:17

Zitat:

Zitat von Lowrider20 (Beitrag 2493373)
Bitte da haben sie ihren Kulturbeitrag. Wird seit Ewigkeiten eh schon von der GIS einbehoben.

Mit dem Unterschied: wer keinen Fernseher hat, braucht auch diesen Kulturbeitrag nicht zahlen. Hier wollen aber wirklich alle Haushalte zahlen, egal ob man einen Computer hat oder nicht.

Ganz ehrlich: ich würde diese Lehrgutabgabe sofort zahlen, wenn dadurch sicher gestellt wird, dass jeder Download auch legalisiert wird.

Lowrider20 23.01.2014 17:57

Deswegen darfst trotzdem fleißig für jedes Lied im Download zahlen. Ist ja kein Flat-Tarif. Hier wird nur die entgangene Gebühr mehrfach einkassiert, die durch eine erlaubte Privatkopie verloren geht (denn diese darf man auch weitergeben).

Und welcher Haushalt hat keinen Fernseher? Sind sicher eine Minderheit. Wieviele nicht angemeldet sind, steht auf einem anderen Blatt und ist Sache der Gebühreneintreiber, damits ihr Geld bekommen.

Baron 23.01.2014 19:32

Womit wir jetzt wieder einen hätten der durch die Hintertür das deutsche Modell der Fernsehsteuer einführen will- Wrabetz und co werden jubeln.:ms:

Christoph 23.01.2014 21:00

Positive Reaktionen auf Kulturbeitrag

Zitat:

VIBE und der Industrieverband FEEI begrüßen den Vorschlag eines Kulturbeitrages statt einer Festplattenabgabe. Die AK fordert eine Diskussion über Urheberrechtsabgaben.

Der Vorschlag der "Plattform für ein modernes Urheberrecht" auf einen Kulturbeitrag, der von der GIS eingehoben und Urheberrechtsabgaben wie die Leerkassettenvergütung ersetzen soll, wird in den ersten Reaktionen positiv bewertet und sogar begrüßt. Joachim Losehand, Koordinator Urheberrecht und Konsumentenschutz beim "Verein für Internet-Benutzer" (VIBE.at), sieht den Vorschlag als "guten Schritt in die richtige Richtung." Der Verein stellte mit dem "Netzschilling" im Herbst selbst ein neues Modell zur Künstlervergütung im Internetzeitalter vor. Die Bundesregierung müsse sich nun in die Diskussion einbringen und das "hoffnungslos veraltete" System überarbeiten.
Unterstützung von Elektronikbranche

Auch der Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI) zeigt sich erfreut über den Vorschlag der Initiative, die unter anderem von Samsung, HP und dem Elektronikhändler DiTech gegründet wurde. "Dieser Ansatz bringt Vorteile für alle Betroffenen: Durch die Vermeidung von explodierenden Kosten können Arbeitsplätze gesichert werden, Konsumenten profitieren von niedrigeren Produktpreisen, Künstler von höheren Vergütungen", meint Manfred Müllner, stellvertretender Geschäftsführer des FEEI. Auch der FEEI ist der Meinung, dass mit diesem Vorschlag zumindest eine Diskussion über neue Abgabenmodelle losgetreten werden sollte.

AK: Urheberrechtsabgaben überarbeiten
Die AK äußert sich nicht direkt über den Vorschlag, fordert aber in einer Aussendung ebenfalls eine breite Diskussion zum Thema Urheberrecht und Abgaben und liefert dazu auch einige Vorschläge. So benötige es statt eigener Abgaben auf jede Form von Datenträger neue Arten der Vergütung. Zudem solle, wie auch von der "Plattform für modernes Urheberrecht" gefordert, eine unabhängige Behörde die Tarife kontrollieren und festlegen. Wohin das Geld wandert, solle zudem deutlich transparenter gezeigt werden. Zudem solle das UrheberInnen-Vertragsrecht überarbeitet werden, da derzeit ein "wirtschaftliches Ungleichgewicht" zwischen Urhebern und Verwertungsgesellschaften, Verlage sowie Filmproduktionsfirmen bestehe.
Quelle: http://futurezone.at/netzpolitik/pos...rag/47.688.427

Na bitte, es gibt auch Befürworter.

Baron 16.03.2014 21:16

Festplattenabgabe: Aufwind für Befürworter
 
http://images01.futurezone.at/558858...5.885.870?.jpg Die austromechana hat Sony geklagt und bekam Recht - Foto: AP/Markus Schreiber
Das Oberlandesgericht Wien bestätigt in einem Urteil gegen Sony, dass Speichermedien in Handys vergütungspflichtig sind.
Die Befürworter einer Festplattenabgabe auf elektronische Speichermedien haben durch einen Entscheid des Oberlandesgerichts Wien (OLG) erneut Aufwind erhalten. Nachdem bereits im Musterprozess zwischen der austromechana und Nokia festgehalten wurde, dass Speichermedien in Handys vergütungspflichtig seien, kam das OLG auch im Verfahren zwischen der Verwertungsgesellschaft und Sony zu diesem Urteil.
Multifunktionale Speichermedien

Konkret verwies das OLG in seinem Beschluss auf die Möglichkeit, die Speicherkapazität der Handys für Musiktitel zu nutzen. "Mehrere Gerichte sowohl in Österreich als auch international haben die Urheberrechtsabgabe auf multifunktionale Speichermedien bestätigt", zeigte sich Gernot Graninger, Geschäftsführer der austromechana, in einer Aussendung erfreut. Damit bezog er sich auf ein jüngst ergangenes Urteil des Höchstgerichts in den Niederlanden, das eine Ausweitung der Abgabe für Privatkopien als notwendig erachtet. "Nun muss auch dementsprechend gehandelt werden, damit heimische Künstler und Kreative endlich bekommen, was ihnen rechtlich zusteht", so Graninger weiter.
Eine Gefahr für über 1.000 Arbeitsplätze sieht wiederum die "Plattform für ein modernes Urheberrecht" in einer möglichen Umsetzung der Festplattenabgabe. Darüber hinaus würde dies die österreichischen Haushalte im Schnitt mit über 200 Euro pro Jahr belasten, wie die von Elektrohandel und Gerätehersteller gegründete Initiative in einer Aussendung vorrechnet. "Dazu kommt, dass die Festplattenabgabe jede Kostensicherheit unmöglich macht."
"Mediennutzungsverhalten aus den 80ern"

Das sei deshalb der Fall, da die technische Entwicklung zu steigenden Speicherkapazitäten führe und künftig immer mehr Geräte mit Speichern unterschiedlichster Form ausgestattet sein würden. "Das Konzept Festplattenabgabe entspricht dem Mediennutzungsverhalten der 80er-Jahre und ist hoffnungslos überholt." Stattdessen spricht sich die Plattform für eine Kulturabgabe in der Höhe von 50 Cent pro Haushalt und Monat aus, was "einen zeitgemäßen, gerechten Ausgleich" ermögliche.
Wenig mit diesem Vorschlag anfangen kann Franz Medwenitsch, Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft LSG. "Mit der Einführung der Haushaltsabgabe würde ein bewährtes System grundlos gekippt. Außerdem müssten dann alle Österreicher bezahlen, auch wenn sie überhaupt kein vergütungspflichtiges Gerät besitzen." Sandra Csillag von der literar-mechana appellierte an den Handel, gemeinsam eine Einigung zu erzielen und über die Tarife zu verhandeln. "Wir hoffen, dass dieses Angebot bald angenommen wird."

(apa) Erstellt am 14.03.2014, 12:28

Christoph 16.03.2014 21:23

Na ja, nicht wirklich neu, aber wir müssen eben warten was letztendlich raus kommt; wahrscheinlich nichts Erfreuliches, für die User wenigstens.

Siehe auch: http://futurezone.at/netzpolitik/fes...ten/51.785.208

Christoph 28.03.2014 21:01

Speichermedien-Vertrieb Bestmedia gibt auf

Zitat:

Die norddeutsche Firma Bestmedia, die USB-Sticks, Speicherkarten, Festplatten, DVD- und CD-Rohlinge der Marke Platinum vertreibt, schließt im Herbst: Das unternehmerische Risiko wurde zu groß.
Aus für Bestmedia: Das Unternehmen im niedersächsischen Holdorf schließt, Lagergebäude werden vermietet. Als Grund für die Aufgabe führt das Unternehmen das unbeherrschbare Geschäftsrisiko beim Handel mit Speichermedien an. Es drohen hohe Lizenzgebühren und Urheberrechtsabgaben, etwa für USB-Sticks, CD- und DVD-Rohlinge sowie Festplatten. Die Rechtslage ist vielfach unklar – teilweise schon seit Jahren.

Im Herbst soll die Marke Platinum der 1996 gegründeten Firma verschwinden. Ob das auch den Verlust sämtlicher Arbeitsplätze bedeutet, ist noch offen. (ciw)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldu...f-2157243.html

Baron 28.03.2014 21:06

Die ersten ! Obs die letzten bleiben werden - hoffentlich aber ich fürchte wir werde aus den oben genannten gründen eine Marktkonzentration erleben- was das für uns Kunden bringt sieht man ja zu Zeit am Telekom Sektor!:rolleyes:

Christoph 28.03.2014 21:10

Ja, ja, schlimme Zeiten kommen auf uns zu. :utoh:

Christoph 10.04.2014 13:36

EuGH-Urteil: Keine Festplattenabgabe auf Basis von Raubkopien

Zitat:

Der EuGH entscheident, dass eine Leerdatenträgervergütung nicht dazu dienen darf, Entschädigung für illegale Kopien von Inhalten zu leisten.

Die Festplattenabgabe, wie sie in Österreich angedacht war, dürfte damit Geschichte sein. DIe Verwertungsgesellschaften, die sich hierzulande für die Einführung einer solchen Pauschalabgabe stark gemacht haben, argumentierten nämlich stets, dass auch Raubkopien durch eine Festplattenabgabe abgegolten würden. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat jetzt aber festgestellt, dass Länder, in denen das Recht auf Privatkopie gilt, zwar für einen Ausgleich durch eine Abgabe sorgen sollen, dass diese aber Raubkopien nicht berücksichtigen dürfe. Sonst müssten auch rechtschaffene User für den durch illegale Kopien entstandenen Schaden aufkommen müssten. Gleichzeitig stellt das Gericht fest, dass das Recht auf Privatkopie an sich immer immer nur für legale Quellen gilt. Länder, deren Gesetze nicht zwischen erworbenen Inhalten und Raubkopien unterscheiden, müssen ihre Gesetze demnach überarbeiten.
Quelle: http://futurezone.at/netzpolitik/kei...ien/60.105.363

Baron 10.04.2014 16:56

Sehr erfreulich!

Quintus14 10.04.2014 17:29

Die Festplattenabgabe auf HDDs und Speichermedien stinkt mir sowieso - weil ich großteils meine Festplatten mit selbstgefilmtem FullHD-Videomaterial und Fotos gefüllt hab'.

Gibt's eine Möglichkeit die Festplattenabgabe zurück zu fordern, wenn man nachweislich keine urheberrechtspflichtigen Inhalte darauf speichert?

LG

Baron 10.04.2014 17:40

Mir gehts eben so !
Nur -frage wie stellst dir die Nachweislichkeit vor?

Christoph 10.04.2014 17:57

Richtig, das wird schwierig, da bräuchte man rechtverbindliche Bestätigungen der Urheberschaft und eine Liste aller rechtmaäßig erworbenen Daten; eine heiden Arbeit und Aufwand.

Quintus14 10.04.2014 17:58

Zitat:

Zitat von Baron (Beitrag 2495672)
Nur -frage wie stellst dir die Nachweislichkeit vor?

Eigentlich müsste es umgekehrt sein ... man müsste MIR einmal nachweisen müssen, dass ich urheberrechtlich Relevantes gespeichert hab'.

Ich würde sagen von den schätzungsweise 2-3 dutzend HDDs, die sich bei uns im Haushalt befinden, werden nur 3 in HDD-Recordern genutzt, wo man meinen könnte, dass die Abgabe fällig wäre.

Aber bei meinen selbstgedrehten Videos (Rohmaterial, fertige Filme, Sicherungen-1, Sicherungen-2 ... )? Oder jede HDDs, die im Büroserver für Bürotätigkeiten stecken oder jene, die sich in der Videoüberwachungsanlage befinden? Da sehe ich die Abgabe als rückforderungswürdig.

Ich muss ja auch keine Alimente zahlen, obwohl ich Kinder zeugen könnte.

Christoph 10.04.2014 18:55

EuGH untersagt Privatkopien aus unrechtmäßigen Quellen

Zitat:

Der Europäische Gerichthof (EuGH) hat entschieden, dass mit der Copyright-Richtlinie nur private Vervielfältigungen von legalen Vorlagen vereinbar sind. Pauschalvergütungen dürften daher auch nur solche einkalkulieren.

EU-Länder dürfen keine Rechtsvorschriften erlassen, die es zulassen, Privatkopien von Werken aus illegalen Quelle anzufertigen. Dies hat der EuGH am Donnerstag in einem Urteil klargestellt (AZ.: C-435/12).

Anders lautende Regelungen würden "ganz offensichtlich" die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes beeinträchtigen, heißt es zur Begründung. Zudem Verbreitung der Kultur nicht gefördert werden, indem auf einen "rigorosen Schutz der Urheberrecht oder durch Duldung der unrechtmäßigen Verbreitung von nachgeahmten oder gefälschten Werken" verzichtet wird.
Vergütungspauschalen dürfen keine illegalen Kopien einbeziehen
....
Quelle und ganzer Artikel:http://www.heise.de/newsticker/meldu...n-2167725.html

Baron 10.04.2014 20:52

Ich glaube da fehlt ein Link!

Christoph 10.04.2014 20:57

´Tschuldigung wurde nachgereicht.

Baron 10.04.2014 21:18

Danke! Dürfte am Wetter liegen habe heute einen Kompletten Podcast vergessen - zu speichern!:rolleyes:

Christoph 10.04.2014 21:22

Nicht das Wetter, die Sommerzeitumstellung. :look:

Christoph 07.07.2014 12:12

"Festplattenabgabe": Der Wurm ist im System

Zitat:

Der öffentliche Streit um die "Festplattenabgabe" und der geleakte Entwurf zur Urheberrechtsreform machen deutlich, wie wenig das bestehende System noch glaubwürdig ist.

Wir brauchen keine "Festplattenabgabe", denn wir haben eine: Der Oberste Gerichtshof hat Ende 2013 die "Multifunktionalität" von Festplatten als keinen Hinderungsgrund für eine Vergütungspflicht erkannt und das Oberlandesgericht Wien im Frühjahr 2014 seinerseits die Vergütungspflicht für Smartphones. Die "Leerkassettenvergütung" ist also hinreichend zukunftssicher, sodass es in dieser Hinsicht eigentlich keiner legistischen Adaptierung bedarf.
Mit rechtswidrigen Tarifkriterien zu mehr Privatkopie-Vergütung

Auch mit Blick auf in der Gegenwart oder Zukunft anhängige Gerichtsverfahren wird eine Neuregelung des Urheberrechts keine Verbesserung erzielen: denn der Gesetzgeber legt keine Vergütungshöhen fest, greift also nicht in die Tarifautonomie der Verwertungsgesellschaften ein, sondern liefert lediglich Kriterien für die Tarifbemessung. Verwertungsgesellschaften und Gerätehersteller werden aller Voraussicht nach auch nach einer Novellierung weiterhin vor Gericht über Tarifhöhen streiten, wie das Beispiel Deutschland zeigt.

Zwei der schon im Arbeitspapier des Justizministeriums zur Urheberrechtsnovelle im Jahr 2012 aufgeführten Kriterien zur Tarifbemessung verstoßen gegen die InfoSoc-Richtlinie und damit europarechtswidrig sind: die Vergütung ist ausschließlich ein Ersatz für den Nachteil, den Rechteinhaber aus dem Recht zur Privatkopie erleiden, weder ein "Vorteil" für den privaten Nutzer, noch gar die wirtschaftliche Entwicklung des Gerätemarktes dürfen bei der Bemessung der jährlichen Schadenshöhe eine Rolle spielen. Im Extremfall würden private Nutzer und Konsumenten das Dreifache dessen zahlen, was angemessen wäre.

Private Nutzer sollten Vergütung zahlen – müssen sie aber nicht.
.....
Quelle und ganzer Artikel: http://futurezone.at/meinung/festpla...tem/73.359.796

Ein interessanter Artkel dazu.

Satan_666 07.07.2014 14:18

Zitat:

Zitat von Christoph (Beitrag 2497595)
Ein interessanter Artkel dazu.

:confused:

Also wenn ich versuche, den verlinkten Artikel zu verstehen, scheitere ich spätestens beim Kapitel "Das komplexe Tarifsystem ist weder gerecht noch treffsicher" ... da strotzt es doch nur so vor unfertigen Sätzen, verkorksten/falschen Satzstellungen und sonstigen (Rechtschreib-)Fehlern.
:eek:

Quintus14 07.07.2014 20:07

Was mir an der ganzen Diskussion abgeht: wenn ich nachweisen kann, dass ich meine HDDs nicht für die Speicherung fremden geistigen Inhaltes verwende - also z.B. für die Archivierung meine selbstgedrehten Urlaubsvideos oder zur Speicherung der Daten aus einer Videoüberwachungsanlage - wo/wie kann man die Abgabe retour fordern?

LG
Quintus14

P.S.: ich versteh' den Artikel auch nicht.

lowrider82 07.07.2014 20:27

Kannst du das? In welchem Intervall sollen sie dies kostenpflichtig überprüfen? Un- oder angemeldeter Besuch?

Gabs bei der Leerkasettenvergütung auch nicht.

Christoph 07.07.2014 20:59

Natürlich unangemeldet; und die Überprüfer wollen auch bezahlt werden, möglichst vom Geprüften, dann wird´s noch teurer. :eek:

lowrider82 07.07.2014 21:27

Natürlich gehen die Kosten zu Lasten des zu Überprüfenden. Sonst wärs indem Kontext nicht kostenpflichtig.

Satan_666 07.07.2014 21:30

Zitat:

Zitat von Quintus14 (Beitrag 2497604)
... wo/wie kann man die Abgabe retour fordern?

Dafür gibt es ein eigenes Formular zum Downloaden - wer dafür in Frage kommt, ist auf der Website der Austromechana nachzulesen:

Zitat:

URA-Rückzahlung / Freistellungsformular
Der Gesetzgeber hat in § 42 Abs 6 UrhG folgende zwei Fälle ausdrücklich festgelegt, in denen die austro mechana die Leerkassettenvergütung zurück zahlen muss, wenn sich auf den nachfolgenden Handelsstufen herausstellt, dass sie nicht zu entrichten ist.
  1. Wenn Trägermaterial auf Handelsebene exportiert bzw. reexportiert wird. Voraussetzung dafür ist der Nachweis über den Einkauf inklusive Leerkassettenvergütung (Einkaufsrechnung) und über den Export (z.B. Ausfuhrbescheinigung)
  2. Wenn Trägermaterial für eine Vervielfältigung auf Grund der Einwilligung des Berechtigten benutzt worden ist. Dies betrifft hauptsächlich den professionellen Bereich.

Interessant ist, dass beim Punkt 2 das Wörtchen "hauptsächlich" vorkommt, demzufolge ja auch Privatpersonen gemeint sein müssten, wenn sie ihre eigenen Daten auf den Medien vervielfältigen (da ist man ja auch gleichzeitig der Berechtigte der Daten).

Christoph 07.07.2014 21:52

Zitat:

Zitat von lowrider82 (Beitrag 2497610)
Natürlich gehen die Kosten zu Lasten des zu Überpfrüfenden. Sonst wärs indem Kontext nicht kostenpflichtig.

Danke für die Erklärung. :look:

Aber was sind "Überprüfenden"?

KrisKros 08.07.2014 03:40

Das Thema wurde mit Austromechana Repräsentanten sowie NEOS und Grün Abgeordneten auch beim Club Computer Camp diskutiert! (rot(spö) war erkrankt!)
zu sehen hier: https://www.youtube.com/watch?v=ODrV...7IOE0i25_g2nAA

Christoph 21.11.2014 22:42

Urheberrechtsnovelle kommt ohne Festplattenabgabe

Zitat:

In der am Donnerstag im Parlament eingebrachten Novelle des Urheberrechts ist die Festplattenabgabe nicht enthalten.

Urheberrecht,
Festplattenabgabe

Bei der im Parlament eingebrachten Novelle des Urheberrechtsgesetzes handelt es sich um die bereits erwartete Umsetzung einer EU-Richtlinie. „Die Einführung der Abgabe ist am großen Widerstand aus der Bevölkerung gescheitert“, so Thomas Schöfmann, Sprecher der Plattform für ein modernes Urheberrecht und Geschäftsführer von Conrad Österreich. „Die von uns im Sommer losgetretene Protestwelle und das laufende Feedback, das wir aus der Bevölkerung bekommen, zeigen auf: die Österreicherinnen und Österreicher sind gegen diese Steuer. Wir werden nicht locker lassen und uns weiterhin dafür einsetzen, dass heimischen Steuerzahler und unsere Wirtschaft vor dieser undurchdachten und unfairen Mehrbelastung geschützt werden. Wir treten weiter vehement ein für einen offenen und vernünftigen Dialog mit allen Beteiligten“.

Die austro mechana sieht das freilich ein wenig anders. Mit der Diskussion rund um die Festplattenabgabe habe die Umsetzung der Richtlinie wenig zu tun: „Es kann keine Rede davon sein, dass die Festplattenabgabe gescheitert ist. Ganz im Gegenteil: wir befinden uns in laufenden Gesprächen mit den zuständigen Ministerien und arbeiten weiter an einer Lösung, die im Sinne aller ist - Künstlerinnen und Künstler sowie Konsumentinnen und Konsumenten“, so Gernot Graninger, Geschäftsführer der austro mechana.
Neue Pläne auf EU-Ebene

Die Festplattenabgabe ist in Österreich daher vorerst vom Tisch. Doch auf EU-Ebene überlegt der EU-Kommissar Günther Oetting derzeit eine Urheberrechtsabgabe für Internet-Anschlüsse. „Wir müssen Wege finden, wie das geistige Eigentum nicht wertlos wird, in dem jeder in der digitalen Welt kostenfrei darauf Zugriff hat“, sagt der EU-Digitalkommissar in einem Interview mit der ZIB24. Auf ein konkretes Modell hat sich Öttinger jedoch noch nicht festgelegt, einen ersten Plan will er innerhalb eines Jahres vorlegen. Eine Internetsteuer pro Internetanschluss kann sich der EU-Digitalkommissar jedenfalls vorstellen.
Quelle: http://futurezone.at/netzpolitik/urh...abe/98.414.340

"Urheberrechtsabgabe für Internet-Anschlüsse" eine super Idee. :eek:

KrisKros 21.11.2014 23:23

Die Contend Mafia lässt nicht locker die wollen Geld sehen wie die Wegelagerer! Jetzt gleich einen schritt größer über die EU! Das wird wieder ein Thema beim Club Computer werden Anfang nächsten Jahres!

Satan_666 21.11.2014 23:52

Ich habe nichts gegen so eine "Steuer" (Gebühr) einzuwänden, sofern zeitgleich jedweder Download damit legalisiert wird. Nur genau das wird wohl nicht passieren. Und damit schließe ich mich KrisKros' Ausführungen an ...

mankra 22.11.2014 12:08

Und der Großteil auch bei den Künstlern ankommen würde, sind in der Verwaltung versickert......

KrisKros 22.11.2014 18:31

Zitat:

Zitat von mankra (Beitrag 2500283)
Und der Großteil auch bei den Künstlern ankommen würde, sind in der Verwaltung versickert......

Häää???? Was soll das heißen?


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