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Dashcam für das Auto legal ?
Im Groupon von gestern gibt es ein Angebot für eine Dashcam, also eine Video-Kamera für das Amaturenbrett im Auto.
Ist sowas in Österreich legal ? Könnte mir vorstellen, daß sowas im Falles eines Unfalles sehr hilfreich ist ? Z.b. wenn sich ein Raser im letzten Moment noch vor einer Baustelle oder sonstigen Engstelle einreihen will. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbote, Rotlicht und dergleichen sind ja bei manchen Mitmenschen bestenfalls unverbindliche Empfehlungen. Und da wäre es gut, wenn man dann einen Video-Beweis hat, daß man selbst den Sicherheitsabstand eben nicht verletzt hat. Andernfalls möchte ich auch nicht bei einer Verkehrskontrolle Probleme kriegen. Erst gestern war bei mir um die Ecke wieder eine Schwerpunktaktion mit 10 Polizisten. Natürlich keine Beanstandung, natürlich 0,0 Promille. Aber was würden die zu einer Dashcam sagen ? |
Wie es aussieht nein, siehe:
http://futurezone.at/netzpolitik/156...o-strafbar.php |
Tja die Arge Daten ist dagegen:
http://diepresse.com/home/sport/mehr...fset=25&page=2 hohe strafen drohen lt. diesen Artikel! |
ein uds ist zulässig, ein sogenannter unfall daten speicher. leider weiß ich nicht genau den meßumfang der daten.
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Zitat:
habe schon oft gelesen, dass es bei uns in Austria nicht zulässig ist. In Deutschland kann man die Cams bisher problemlos lösen. Ich habe sogart schon gelesen, dass sie als beweismaterial vor Gericht zugelassen werden..ohne Probleme! |
In Deutschland liegt es im Ermessen des Richters, ob die Videos als Beweis zulässig sind. In Österreich ist es zumindest eine Frage des Datenschutzes. Denn immerhin werden Kennzeichen und Personen gefilmt und die Daten ev. nicht automatisch gelöscht.
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Wenn ich ein Foto/Film von einem Gebäude mache und da latscht/fährt jemand durch ist das kein Problem.......imho......ich filme nur die Strecke von mir zu meiner Arbeit ;-)
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Das ist kein Problem. Sollte jedoch das Bild des Gebäudes veröffentlicht werden, sollte das Gesicht unkenntlich sein. Anders verhält es sich wieder bei einer Menschenmasse (z.B. eines Events). Da ists nicht mehr so problematisch. Lkw-Dashcams sollen z.B. nur 2h aufzeichnen dürfen und dies nur nach vorne.
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Bei uns ist eine Dashcam verboten wegen dem unnötigen Datenschutz.
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Irgend ein Sprecher der Datenschutzkommission hat einmal gesagt, das seiner Meinung nach so eine Kamera verboten ist.
Da hier aber kein systematisches Aufzeichnen einer bestimmten Gegend (wie zB bei Aufnahmen rund um ein Haus in den öffentlichen Raum) stattfindet, bezweifle ich so ein Verbot. Und als Beweis vor Gericht sollte es akzeptiert werden. @Lowrider20: Woher hast du das mit den 2 Stunden? |
Durch hören-sagen unter LKW-Fahrern. Ist nichts konkretes.
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Zitat:
genau das stimmt ! ich frage mich jedoch, ob polizei und richter nicht an dem material interessiert sind - also grundsätzlich :) gibt ja schon beispiele wo es geklappt hat. das video mit dem bmw fahrer kennen bestimmt alle. |
Das Problem wird in AT sein, daß gegen ein Urteil ev. berufen werden kann, welches auf diesem Beweismaterial aufbaut, da es dieses Aufgrund des Datenschutzes gar nicht geben dürfte. Kuriose Sache, aber möglich.
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Ich denke nicht, dass es in Ö ein Urteil eines Gerichtes geben wird, dass auf einem wissentlich unzulässigen Beweismittel aufbaut.
Das dürfte schon im Verfahren nicht anerkannt werden. |
Wahrscheinlich wird derart aufgenommenes Videomaterial als Beweismittel vom österreichischen Gericht zugelassen (eventuell wird ein gerichtlich beeideter Sachverständiger bestellt um Echtheit/Ungeschnitten etc festzustellen).
Die Mär das solches Beweismaterial keinesfalls in Österreich vor Gericht zulässig ist entspringt dem Fernsehen - CIS New York und andere amerikanische Filme zeigen Wirkung - Bildungsfernsehen.... :D Parallel dazu kann eine Strafe in Höhe bis 25.000,- wegen Verwaltungsübertretung(siehe DSG2000) von der Behörde verhängt werden. |
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Baron, du darfst ruhig glauben.
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Danke - da bin ich aber beruhigt!:D
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Zum Thema: http://diepresse.com/home/panorama/o...-sich-strafbar |
Hier ist die Seite auf die sich der von dir zitierte Presseartikel bezieht Barns.
http://www.argedaten.at/php/cms_moni...TEN&s=63365rsl Wahrscheinlich habe ich deswegen hinzugefügt, da nicht nicht jeder Fall vor Gericht gleich einem anderen ist - da Das der Satz Zitat:
Diese von mir geäusserte Meinung ist als Kritik an die Fernsehanstalten gerichtet die solche und auch viele andere eher abstumpfende denn wissens- und interessenfördernde Sendungen produzieren (lassen) Da es für mich den Anschein hat dass dich meine Äusserung persönlich getroffen hat entschuldige ich mich hiermit bei dir, Barns. Auch bei Lowrider20 möchte ich mich entschuldigen, denn im Posting #21 habe ich es persönlich gemeint gehabt. |
Zitat:
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