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fribi 17.06.2012 23:46

Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes
 
Kann sein, daß für Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes andere Verkehrsregeln gelten?
In dem Bezirk in dem ich wohne fahren die Postler mit ihren Mopeds gegen Einbahnen, am Gehsteig, bei Rot über die Kreuzungen etc..
Müllfahrzeuge gegen Einbahnen nur um nicht um einen Block herumfahren zu müssen.
Postpaketdienst bei Rot über die Kreuzung, gegen die Einbahn usw...

Hatze 18.06.2012 00:56

Zitat:

Zitat von fribi (Beitrag 2475197)
Kann sein, daß für Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes andere Verkehrsregeln gelten?
In dem Bezirk in dem ich wohne fahren die Postler mit ihren Mopeds gegen Einbahnen, am Gehsteig, bei Rot über die Kreuzungen etc..
Müllfahrzeuge gegen Einbahnen nur um nicht um einen Block herumfahren zu müssen.
Postpaketdienst bei Rot über die Kreuzung, gegen die Einbahn usw...

Teilweise. Aber bei Rot darf auch keiner von UTP fahren, ein Müllwagen mit ziemlicher Sicherheit nicht gegen Einbahnen.

Zitat:

(1) Die Lenker von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Militärstreife und der militärischen Nachrichtendienste sind bei Fahrten, soweit dies für die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes erforderlich ist, an Halte- und Parkverbote, an Geschwindigkeitsbeschränkungen, an Fahrverbote gemäß § 52 lit. a Z 1, Z 6a, Z 6b, Z 6c, Z 6d, Z 7a, Z 7b, Z 8a, Z 8b, und Z 8c und an die Verbote bezüglich des Zufahrens zum linken Fahrbahnrand nicht gebunden. Sie dürfen auch Fahrstreifen und Straßen für Omnibusse benützen. Sie dürfen dabei aber nicht Personen gefährden oder Sachen beschädigen.
(1a) Die Lenker von Fahrzeugen, die nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften mit Warnzeichen mit blauem Licht und Schallzeichen mit Aufeinanderfolge verschieden hoher Töne ausgestattet sind, sind auch außerhalb von Einsatzfahrten an die Verbote gemäß § 52 lit. a Z 1 und 2 und die Gebote gemäß § 52 lit. b Z 15 nicht gebunden, wenn Ausnahmen für andere Kraftfahrzeuge und Fuhrwerke bestehen. Sie dürfen auch Fahrstreifen und Straßen für Omnibusse benützen.
(2) Den Omnibussen des Kraftfahrlinienverkehrs ist im Ortsgebiet das ungehinderte Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen, sobald der Lenker eines solchen Fahrzeuges mit dem Fahrtrichtungsanzeiger die Absicht anzeigt, von der Haltestelle abzufahren. Zu diesem Zweck haben die Lenker nachkommender Fahrzeuge die Fahrgeschwindigkeit zu vermindern und, falls erforderlich, anzuhalten. Der Lenker des Kraftfahrlinienfahrzeuges darf die Absicht zum Abfahren erst anzeigen, wenn das Fahrzeug tatsächlich abfahrbereit ist und er darf beim Abfahren andere Straßenbenützer nicht gefährden.
(3) Beim Halten auf Fahrstreifen für Omnibusse müssen die Lenker während der Betriebszeiten des Kraftfahrlinienverkehrs im Fahrzeug verbleiben und haben beim Herannahen eines Fahrzeuges des Kraftfahrlinienverkehrs den Fahrstreifen so rasch wie möglich zu verlassen, um einem solchen Fahrzeug Platz zu machen.
(4) Die Lenker
1. von Fahrzeugen der Österreichischen Post Aktiengesellschaft und der Telekom Austria Aktiengesellschaft,
2. von Fahrzeugen sonstiger Post-, Paket-, Telekommunikations- oder Fernmeldedienstanbieter,
3. von Fahrzeugen der Fernmeldebüros oder

4. von Fahrzeugen, die im Auftrag eines der unter Z 1 oder 2 genannten Dienstanbieter fahren,
sind bei der Zustellung und Abholung von Postsendungen, bei der Instandhaltung von Telekommunikations- oder Fernmeldeeinrichtungen sowie bei Einsätzen der Funküberwachung an Halte- und Parkverbote nicht gebunden, sofern dies der Betriebseinsatz erfordert und der übrige Verkehr dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Quelle: http://www.jusline.at/26a_Fahrzeuge_...enst_StVO.html

fribi 18.06.2012 09:11

Wenn ich auf so einen Müllwagen treffe, so bin ich derjenige der, obwohl richtig unterwegs, zurückschieben muß.
Gegen 3 Müllmänner anstinken ist nicht gerade gesund.

Schlimm sind auch die Postzusteller, die mit ihren Mopeds am Gehsteig von Haus zu Haus fahren, dafür aber nicht einmal mehr eine persönliche Zustellung in den 1.Stock schaffen.
Dort wo die Briefkästen außerhalb sind wird nicht einmal vom Moped abgestiegen.

pc.net 18.06.2012 15:23

es gibt sonderrechte, aber soweit ich das überblicke gibt es für die post oder müllabfuhr keine berechtigung bei rot in die kreuzung zu queren oder eine einbahn gegen die vorgeschriebene richtung befahren ...

http://www.jusline.at/27_Fahrzeuge_d...tung_StVO.html


du kannst ja kennzeichen, datum und uhrzeit notieren und am besten mit einem photo des vergehens eine anzeige erstatten ;)

ZombyKillah 18.06.2012 20:07

Also gegen mitn Moped von Tür zu Tür fahren ist zwar nicht erlaubt, würde ich aber auch nicht beklagen ... da keine Gefährdung.

Wo ich was dagegen habe, ist:
- Fahren bei Rot
- Gegen die Einbahn fahren
- wenn normale Fahrzeuge mit Blau-licht fahren (Wienenergie, etc. welche sich einfach Einsatzfahrzeug drauf schreiben und Blaulicht montieren)

... hab grad nachgelesen ... weder in der StVo noch im KfG habe ich irgendwelche Voraussetzungen gefunden, ein Fahrzeug zu einen Einsatzfahrzeug zu erklären ... (außer ein Signalhorn und die Blauen Lichter)

Im KfG § 107 ... welcher die Einsatzfahrzeuge laut den anderen Paragrafen definieren sollte ... stehen nur die Rechte der Einsatzfahrzeuge noch einmal aufgelistet ...
Wo ist definiert, was ein Fahrzeug erfüllen muss um als Einsatzfahrzeug zu gelten?!

Liegt also scheinbar nicht an den Firmen, sondern an unseren lasch definierten Gesetzen ...

barns 18.06.2012 20:52

@Zomby

Beim §107 KFG bist du leider völlig falsch.

Kleiner Tipp: lies mal im §20 Abs. 5 StVO 1960 nach.

Es kann sich nicht jeder wie er will ein Blaulicht montieren. Auch nicht die Wienenergie.
Dazu bedarf es einer Bewilligung durch die Behörde. Etwa auch bei Ärzten, Hebammen etc.

TheltAlpha 18.06.2012 22:48

Zitat:

Zitat von ZombyKillah (Beitrag 2475238)
- wenn normale Fahrzeuge mit Blau-licht fahren (Wienenergie, etc. welche sich einfach Einsatzfahrzeug drauf schreiben und Blaulicht montieren)

Glaubst, die machen das zum Spaß?

ZombyKillah 18.06.2012 22:52

Wer definiert, denn auch unter den § "Fahrzeuge zur Verwendung für dringende Einsätze" was als Einsatzfahrzeug gilt ...
ist doch viel übersichtlicher, wenn man dieses unter "Scheinwerfer, Leuchten, Rückstrahler und Lichtfarben für besondere Zwecke" unterbringt ...

Die logik unserer Rechtsgelehrten werde ich nie verstehen.

ZombyKillah 18.06.2012 23:48

Das sind privat-unternehmen ... was haben die für einen Einsatz?!

Blaulicht solte in meinen Augen ausschließlich den staatlichen Behörden und Rettungsfahrzeugen vorbehalten sein.
Ich sehe es als schweren Fehler privaten Unternehmen diese Privilegien zu geben.

P.s.: Ja ich denke vielen in Wien würde es Spaß machen mit Blau-Licht zu fahren

barns 19.06.2012 00:00

Ein niedergelassener Arzt oder eine Hebamme ist auch nicht staatlich. Sollte man dies denen nicht gestatten?

Zu deinem Beispiel Wien-Energie:

Wie oft hast du schon so ein Fahrzeug mit Blaulicht durch die Straßen brausen sehen? Ich nehme die Antwort mal vorweg: es wird wohl eine bescheidene Anzahl sein.

Es geht ja dabei nicht immer nur ums fahren, oder das gerne kabarettistisch unterstellte Wurstsemmel holen mit Blaulicht.

Schon mal daran gedacht, dass das auch bei dringenden Arbeiten auf der Straße zur Absicherung stationär verwendet wird?

Und das wirkt auch. Blaulicht wird zum Glück noch wahrgenommen (meistens bzw. hoffentlich). Was man von einer Warnblinkanlage oder orangem Drehlicht nicht behaupten kann.

Warum also die Aufregung???

snake22 19.06.2012 00:02

Ich habe zwar noch kein Fahrzeug eines Energieversorgungsunternehmens mit blauen Lichtern gesehen, immer nur mit gelben/orangen, aber evtl. werden die eingesetzt bei Gasgebrechen und ähnlichem?

Zumindest gibt's ja den Gasnotruf 128, und da sollte jemand vom Energieversorgungsunternehmen herkommen.


Edith: Habe mit schnellem Googlen einen Link dazu gefunden: http://www.wienenergie.at/eportal/ep...rogramId/14125

FendiMan 19.06.2012 01:40

Bei Gasgebrechen kommen die Wienenergieautos mit Blaulicht zum Einsatzort.
Das ist auch gut so.

Rudy F 19.06.2012 07:39

Zitat:

Zitat von ZombyKillah (Beitrag 2475248)

P.s.: Ja ich denke vielen in Wien würde es Spaß machen mit Blau-Licht zu fahren

Wie unlängst am Matzleinsdorfer Platz in der Kolonne erlebt, als das Führungsfahrzeug mit Justiz-Kennzeichen eines 5 Auto Konvois (Gefangenentransport?) - weil das Stehen in der EINE Grünfase langen Kolonne ja so fad war - plötzlich Blaulicht und Folgetonhorn einschaltete und eine "Rettungsgasse" erzwang. :confused:
Samt Crashrisiko beim Ausweichen in einem 4 Fahrstreifen breiten Stau, also über alle Spuren. :mad:

Ja, ja, der Gesslerhut auf der Stange ...:hammer:

Das kennt man ja auch auf der Autobahn, auf der man bei 130 von Blaulichtkonvois mit etwa 160 überholt wird ...

barns 19.06.2012 09:36

Nur weil es für dich nicht erkennbar war, heisst das doch noch lange nicht, dass es "zwecks Gaude" war...

Wie willst du das als Außenstehender beurteilen?

(nein ich bin nicht bei der JW)

Ich scheue mich nur dafür über Abläufe zu urteilen von denen ich keine Ahnung habe.

Rudy F 19.06.2012 10:52

Gaude? Nein, sicher nicht.

Das 30 Sekunden früher in der Anstalt Mittersteig, oder wo immer, zu sein war plötzlich möglicherweise unheimlich wichtig. Nachdem man sich vorher in den Normalverkehr samt Stillstand bei Kreuzungsrot eingeordnet hatte.
Das Crash-Risiko für die zur Seite Gescheuchten und von hinten kommenden Rad- und Motorradfahrer war dagegen möglicherweise amtlich vernachlässigbar.

Genau so wie das Fahren mit 160 auf der Autobahn mit wesentlich höherem, vom Steuerzahler finanzierten Spritverbrauch bei fast doppelte Bremsweg samt daraus resultierendem erhöhtem Unfallsrisiko. AUCH FÜR DIE Fahrzeug-Insassen!

barns 19.06.2012 12:21

Genau DAS meine ich! Weisst du worum es ging???

Auch wenn es oft nur wenig Zeit bringt, wenn das nicht ab und zu entscheidend wäre, dann könnten wir das ja überhaupt abschaffen.

Das es bei Einsatzfahrten manchmal zu brenzligen Situationen kommt ist klar. Sehr viele des übrigen Fahrzeugverkehrs reagieren falsch oder gar nicht.

Klar gibt es auch unter den Lenkern von Einsatzfahrzeugen "Spezialisten". So wie überall. Alles Menschen.

Aber noch einmal: nur weil es sich für Außenstehende nicht sofort erschließt wann eine Einsatzfahrt erforderlich ist, heisst das nicht das sie nicht notwendig ist.

Ich weiß, es nicht immer einfach mal über den Tellerrand zu blicken.

Und mir widerstrebt es grundsätzlich solche Dinge zu beurteilen ohne die Gründe dafür zu kennen (eigentlich nicht nur solche sondern im Allgemeinen).

fredf 19.06.2012 12:23

Zitat:

Zitat von Rudy F (Beitrag 2475263)
Gaude? Nein, sicher nicht.

Das 30 Sekunden früher in der Anstalt Mittersteig, oder wo immer, zu sein war plötzlich möglicherweise unheimlich wichtig. Nachdem man sich vorher in den Normalverkehr samt Stillstand bei Kreuzungsrot eingeordnet hatte.
Das Crash-Risiko für die zur Seite Gescheuchten und von hinten kommenden Rad- und Motorradfahrer war dagegen möglicherweise amtlich vernachlässigbar.

Genau so wie das Fahren mit 160 auf der Autobahn mit wesentlich höherem, vom Steuerzahler finanzierten Spritverbrauch bei fast doppelte Bremsweg samt daraus resultierendem erhöhtem Unfallsrisiko. AUCH FÜR DIE Fahrzeug-Insassen!

Ironiemodus: Es war sicher eindeutlich von aussen ersichtlich, daß in keinem der 5 Fahrzeuge ein Notfall eingetreten ist oder ein sonstiger Anlass um so zu handeln.

Mit Sicherheit gibt´s Heisssporne die die ihnen gegebene Macht manchmal ungebührlich ausnutzen, aber genauso gibt´s mit Sicherheit etliche, für Aussenstehende nicht erklärliche Anlässe für derartiges Handeln.

3of4 19.06.2012 12:24

Als Blaulichtfahrer möchte ich anmerken, dass plötzliches Einschalten von Blaulicht oft durch ein Funkgespräch zu Stande kommt.

Die Blaulichtschwemme, speziell in Wien und Niederösterreich beobachte ich selbst mit Argwohn, denn ich sehe nicht ein, wieso z.B. ein Kanalunternehmen mit Blaulicht fahren muss oder wie ich selbst erlebt habe, Blaulicht zum Absichern einer Baustelle verwendet (obwohl oranges Licht vorhanden wäre). Wien Energie und Wiener Linien haben zwar durchaus Berechtigung, aber warum fährt von denen nahezu jedes Fahrzeug damit? Wohl nur deshalb, weil Fahrzeuge mit permanent montiertem Blaulicht zahlreiche Besserstellungen haben (Befahren der Busspur, Vignetten/GoBox-Befreiung, etc.)

pc.net 19.06.2012 15:02

Zitat:

Zitat von Rudy F (Beitrag 2475253)
Wie unlängst am Matzleinsdorfer Platz in der Kolonne erlebt, als das Führungsfahrzeug mit Justiz-Kennzeichen eines 5 Auto Konvois (Gefangenentransport?) - weil das Stehen in der EINE Grünfase langen Kolonne ja so fad war - plötzlich Blaulicht und Folgetonhorn einschaltete und eine "Rettungsgasse" erzwang. :confused:
Samt Crashrisiko beim Ausweichen in einem 4 Fahrstreifen breiten Stau, also über alle Spuren. :mad:

Ja, ja, der Gesslerhut auf der Stange ...:hammer:

Das kennt man ja auch auf der Autobahn, auf der man bei 130 von Blaulichtkonvois mit etwa 160 überholt wird ...

dir steht es als österreichischem bürger frei, bei der von dir vornehmlich beobachteten gefährdung der anderern verkehrsteilnehmer die berechtigung zu dieser "blaulicht-fahrt" bei der zuständigen behörde zu hinterfragen bzw. überprüfen zu lassen ...

du kannst natürlich entsprechende dokumentation (kennzeichen, ort, uhrzeit, weitere zeugen, vielleicht sogar photos oder video) dieser situation vorlegen, um das angebliche fehlverhalten zu untermauern :rolleyes: ...


PS: raunzen nutzt nix, handeln jedoch schon! :ms:

Rudy F 19.06.2012 15:23

Nun gut, an die über den Tellerand-Blicker:

Welche denkbare Begründung habt ihr für das plötzliche in einer stehende Kolonne brüllende Einschalten eines Folgetonhorns, das für den lauten Fahrbetrieb konzipiert ist?

Funkgespräch? Aus einem der hinteren JW-Wägen zwecks ein paar Minuten oder Sekunden Zeitgewinn? Vorschläge einer echten Notwendigkeit?

Mal zum Nachdenken: Die Justizwache ist keine Rettungsorganisation mit schnellen Rettungsnotwendigkeiten; oder? Sondern mit Überstellungsfahrten von Häftlingen befasst.

Freilich ist denkbar, dass dieser in einem der Fahrzeuge einen Selbstmordversuch beim Warten vor der roten Kreuzung mit 3 anderen Autos davor gemacht hat; und/oder dringende ärztliche Hilfe am Überstellungsziel benötigte, beispielsweise durch eine Spontangeburt einer voreilig Transportierten.
Erscheint jemanden von Euch das wahrscheinlich?

Raunzen? Na wirklich nicht, das ist eine Schilderung aus dem Leben, genau so wie in den vorigen Postings anderer.

Ende und Aus.

barns 19.06.2012 15:58

Zitat:

Zitat von Rudy F (Beitrag 2475277)
Ende und Aus.

Ein wahres Wort. Ist wohl das Beste. :rolleyes:

ANOther 19.06.2012 20:14

> Welche denkbare Begründung habt ihr für das plötzliche in einer stehende Kolonne brüllende Einschalten eines Folgetonhorns, das für den lauten Fahrbetrieb konzipiert ist?

zb dass einem der gefangenen schlecht geworden ist (ev. herzleiden), eine drohung, oder auch nur der zeitliche ablauf, der, wenn er empfindlich gestört wird, andere in gefahr bringen kann. auch die dringende verwendung einiger geleitpersonen (bei einem anderen einsatz) könnte der grund gewesen sein, wer weiss...

> plötzlich Blaulicht und Folgetonhorn einschaltete und eine "Rettungsgasse" erzwang.

da die rettungsgasse ja eigentlich schon vorher gebildet hätte werden sollen...

> Das Crash-Risiko für die zur Seite Gescheuchten und von hinten kommenden Rad- und Motorradfahrer war dagegen möglicherweise amtlich vernachlässigbar.

sollten die rad- und motorradfahrer der gattung "denkender mensch" [0] angehören, könnten sie - nach entdecken von blaulicht hören von folgetonhorn - den sicheren weg wählen und sich aus dem gefahrenbereich begeben...


> Genau so wie das Fahren mit 160 auf der Autobahn

die zeitersparnis bei 30, 40, 50 km/h MEHR ist allerdings nicht zu unterschätzen...


Unterm strich muss ich sagen, dass ich noch nie das gefühl hatte, dass blaulichter über ihre verhältnisse gefahren wären, auch gehe ich davon aus, dass die meisten fahrten notwendig sind...
btw: auch protschenwägen der ASFINAG wurden schon mit blaulichtern gesehen;)


[0] auch ich bin radfahrer, und ich weiss um einen teil meiner rechte. allerdings weiss ich auch, dass ich einer der schwächsten verkehrsteilnehmer bin, und daher nicht auf meine rechte bestehe. lieber einmal bei recht zurückstecken als den verwandten die lebensverlicherung überlassen...

ZombyKillah 19.06.2012 20:29

Zitat:

Zitat von ANOther (Beitrag 2475292)
>
> plötzlich Blaulicht und Folgetonhorn einschaltete und eine "Rettungsgasse" erzwang.

da die rettungsgasse ja eigentlich schon vorher gebildet hätte werden sollen...

Am Matzleinsdorfer Platz?!

Auf der Autobahn habe ich eigentlich nicht den Eindruck, dass die mit Blaulicht schneller als 140 fahren ...
Ist irgendwie komisch wenn man schon 5min die linke Spur frei-lässt und die kommen einfach nicht näher ... und nein ... es ist nicht die Polizei die mich anhalten will ... auch wenn man das bei der Beschreibung denken könnte

Lowrider20 19.06.2012 20:36

Rettungsgassenpflicht in der Stadt? Und wenn nun mal zu ist, dann ist nun mal zu. Da braucht man nicht hektisch werden. Man sollte eben nur im nächsten möglichen Moment zur Seite setzen. Kannst dich ja wegen dem Blaulicht und dem Folgetonhorn nicht auflösen.

Rudy F 19.06.2012 20:49

Erstaunlich immer wieder die Missinterpretationen:
Zitat:

> plötzlich Blaulicht und Folgetonhorn einschaltete und eine "Rettungsgasse" erzwang.

da die rettungsgasse ja eigentlich schon vorher gebildet hätte werden sollen...
Nix von wegen vorher "Rettungsgasse bilden". Der Konvoi schwamm vorher ohne jedem Folgetoneinsatz quasi anonym im Fließverkehr die Triesterstraße bergab mit.

Als der Verkehr UND der Konvoi schon einige Zeit vor der roten Ampel stand, begann erst die "Horuck-Aktion". Die ungünstigste Aktion einen stehende Verkehr auseinanderzuscheuchen, besonders unnötig, weil schon ein paar Sekunden darauf die Ampel ohnedies auf Gelb sprang.

Der Konvoi wurde erst erkennbar, als 4 weiter schwarze Autos hinter dem Führungsauto mit Blaulicht und Folgetonhorn mit geringem Abstand nachwieselten; nur teilweise mit Dienstkennzeichen, glaube, mich nur an 2 JW... zu erinnern. Klar, bevor sich jetzt bei Grün die Lücke schloss, da ja keiner wissen konnte, dass da noch 4 weitere "neutrale" Autos dazugehören. Auch wenn sie hupten - ohne Folgetonhorn.

Schlicht und einfach eine willentlich herbeigeführte riskante und unnötig Verkehrssituation.

ZombyKillah 19.06.2012 21:01

Na gut ... um die Diskusion über die Einsatzfahrzeuge zu beenden ...

Ich kenne in Wien mindestens eine Einbahn gegen die man fahren darf ...

Christoph 19.06.2012 21:19

Welche und womit??????

ZombyKillah 19.06.2012 21:35

Womit auch immer man will ...
Das Einbahnschild steht ja dort ... aber auf der anderen Seite fehlt das Verbotsschild *gg*
http://maps.google.at/maps?q=48.2524...num=1&t=m&z=17

Beim Baaderwiesenweg steht ein Einbahnschild hinauf ... wenn man vom Buttenweg kommt darf man aber rechts abbiegen ...

... Es ist nur ein Schild dort, dass man auf der Fahrbahn fahren muss ... nicht sehr sinnvoll ... vermutlich einfach das falsche Schild montiert ...

Christoph 19.06.2012 22:00

Danke für die Info. :D


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