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Wärmepumpe - Kaminkehrer
Ich weiß, das paßt ja überhaupt nicht in dieses Forum, vielleicht weiß aber der eine oder andere was darüber oder kann mich an eine geeignete Stelle verweisen.
Wir haben hier in der Wohnanlage 18 Wohnungen, die Heizung erfolgt über zwei Wärmepumpen (Sole-Sole nennt sich das System, wenn ich das richtig verstanden hab), Fußbodenheizung in den Wohnungen. Jede Wohnung hat einen eigenen Kamin, um auf Wunsch einen Zusatzofen aufstellen zu können. Nun ist mir jährlich auf der Betriebskosten-Abrechnung aufgefallen, daß jährlich Kaminkehrerkosten von ca 500 Euro von der Eigentumsgemeinschaft zu bezahlen sind. Ich hab mir kurz den Kopf drüber zerbrochen, aber schob es dann auf das eh etwas undurchschaubare Wohnungseigentumsgesetz, dachte die Kamine werden wohl (so wie vieles andere ja auch) als allgemeine Teile angesehen. Nun bei der letzten Eigentümerversammlung kam aber zur Sprache, daß diejenigen, die tatsächlich einen Zusatzofen in ihrer Wohnung betreiben, auch regelmäßig Besuch vom Kaminkehrer sowie eine separate Rechnung bekommen, diese Eigentümer bezahlen also den Kaminkehrer selbst. Nun kam die Frage auf, wofür denn dann die Eigentumsgemeinschaft auch noch zur Kasse gebeten wird, da die Allgemeinheizung ja keinen Kamin besitzt. Daraufhin wurde seitens der Hausverwaltung nur darauf verwiesen, daß auch hier bestimmte Überprüfungen seitens des Kaminkehrers notwendig sind. Mangels Fachwissen verzichteten wir Anwesenden auf eine weitere Diskussion darüber... Nun ist es so, daß ich den Schlüssel für den Heizraum habe, und noch nie für den Kaminkehrer aufsperren mußte... vielleicht war ja auch zufällig immer der Hausmeister anwesend, weiß ich nicht... Weiß jemand was darüber? Wärmepumpe - Kaminkehrer? |
Kurz gesagt: Ist ein Kamin bis übers Dach gezogen, muß dieser regelmäßig inspiziert werden. Auch wenn kein Gerät angeschlossen ist. Hier wird pro Zug verrechnet.
Also wenn jede Partei wirklich einen eigenen Kamin mit einem Zug hat würden die 500€ schon stimmen. Wenn ein Ofen angeschlossen ist (Holz, Pellets,...) muß natürlich auch gekehrt werden bei Bedarf. Das sind dann die Rechnungen direkt an die Parteien. Zum Schlüssel: Vermutlich hat der Rauchfangkehrer einen eigenen Schlüssel für den/die Heizungsraum/-räume. Ich erlaube mir, diese Frage in den Offtopic-Bereich zu verschieben. |
Mit welcher Energie werden die beiden Wärmepumpen betrieben? Ist es Strom, oder mit Gas?
Im zweiten Fall dürfte es eine Abgasleitung für den Motor geben. Dieser muß dann eventuell vom Kaminkehrer auf Sauberkeit und Dichtheit überprüft werden. Ansonsten, bei reinen Betrieb mit Strom wüßte ich keinen Grund für dessen Besuch. |
Die Wärmepumpen werden mit Strom betrieben.
Die Antwort von Lowrider20 klingt einleuchtend... ;) Danke! |
Woher ich das weiß? Ein jedes Einfamilienhaus muß/mußte einen Reservekamin haben, falls der Hauptkamin was hätte. Und dieser mußte immer 1x jährlich mitkontrolliert werden.
Hängt ein Feststoffbrenner dran, gibts öfters Besuch als bei Gas/unbenutzt. Kommt noch zum Punkt Rechnung für die Parteien hinzu. |
Wär jetzt nur noch interessant, was es da zu inspizieren gibt, wenn ein Kamin komplett unbenutzt ist... Aber die Wirtschaft muß ja schließlich leben ;-)
Und Schlüssel für den Heizraum hat er bestimmt nicht, wofür auch. |
Inspektion, ob er von innen nicht verrottet. Durch die fehlende Erwärmung und dadurch erhöhte Feuchtigkeit, verfällt er schneller.
Technikschlüssel irgendwo hinterlegt, damit nicht auf Kundschaft gewartet werden muß (Stichwort: Notdienst). Fachkräfte erhalten schneller Zugang zu gewisse Räume. ;) |
Ach wegen verrotten und so. Alles Klar...
Nein, glaub mir, da gibts keinen Schlüssel, Heizraum hat nicht im entferntesten mit den Kaminen zu tun... Da stehen nur die zwei Wärmepumpen. Die Kamine beginnen in der jeweiligen Wohnung, und sind (wären) auch von dort aus zu reinigen (saugen nach dem Kehren) |
Gut, das wußte ich nicht (Annahme, da Rauchfangkehrer und Heizraumschlüssel zeitgleich gefallen sind). Also Kamintürl in der jeweiligen Wohnung.
Mir fällt gerade ein, wenn nichts angeschlossen ist, ists nicht so genau mitn nachschauen. Aber es gibt eine Kamingrundgebühr! (Ohne scheiß!) |
Kamingrundgebühr - ein Wahnsinn... :) Was es alles gibt...
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Jopp. Und das ohne irgendeine wirkliche Gegenleistung.
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Und nicht vergessen -Rauchfangkehrer haben Gebietsschutz -zumindest in Wien. Da kannst nicht irgend einen nehmen um z.B. einen Kaminbefund erstellen zu lassen-das muss der zuständige sein -und der kann dir dann schon im Kostenvoranschlag seine Preise aufs Aug drücken-da kommst nicht aus!:rolleyes:
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Eigentümergemeinschaft ist immer so eine Sache...Mehrheitsbeschlüsse sind recht aufwendig. Aber ist nicht eine unabhängiger ZT mal eine Überlegung Wert welcher die BK-Abrechnungen durchleuchtet? Und moderne Kamine verotten nicht. Deckel drauf bei Nichtbenutzung und somit ist es kein Kamin mehr der dem Rauchfangkehrer lesitungslose Einkünfte beschert.
Möglicherweise ist auch ein Wechsel der Verwaltung angebracht. Da wird sicher auch Einsparpotenzial vorhanden sein. |
Zitat:
http://helpv1.orf.at/?story=4283 daraus: Zitat:
http://www.google.at/url?sa=t&rct=j&..._DM6WukGZ4Dzcw |
Danke für die Info!:hallo:
War eh höchste Zeit-aber leider kann dir der Hauseigentümer/HvW noch den RK vorschreiben! Also für Mieter noch immer suboptimal.:rolleyes: |
Leider, obwohl die Mehrheit der Eigentümer von der Hausverwaltung eine Änderung von Professionisten verlangen kann, das Problem ist nur die Mehrheit zusammen zu bekommen. Der Mieter kann fast nichts machen, der muß sich an der Vermieter wenden.
P.S.: Entschuldigung: Ich hab irrtümlich mein Posting in Deines #12 geschrieben, aber sofort geändert, daher der Eintrag "Geändert von Christoph (Heute um 20:21 Uhr)." |
No Problem!
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Deswegen ja auch mußte dabei. Mit den Passivhäusern hat sich ja einiges geändert. Meine Erfahrungen mit dem Rauchfangkehrer und seiner Tätigkeit stammen aus solchen Fällen.
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Der Rauchfangkehrer kommt 2 oder 3mal im Jahr zu den ungelegensten Zeiten vorbei, erwartet sich ein schönes Trinkgeld, wenn er seine Neujahrs-Glücksbringerchen und einen Kalender vorbeibringt und sein Chef schickt immer eine wirklich saftige Rechnung. :D
So ein kaminfreies Passivhaus ist schon was Feines *träum* |
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@snake22
Habs nicht auf dein Alter bezogen. Nur auf meine Erfahrung. Bei Gas wird 1x kontrolliert (mehr ist nicht vorgeschrieben) und beim Festbrenner ca. 4x (wie vorgeschrieben). Ob er beim Festbrenner kehrt oder nur reinspiegelt entscheide ich, da ich weiß, wann dieser in Betrieb war oder nicht. Rein schauen muß er lt. Gesetz und das darf er und zahl ich auch (Fixtarif). |
Zitat:
Es sollte doch einen Plan der Kehrtermine für´s ganze Jahr geben, und die Zeit, wann er ca. kommt, kannst beim Rauchfangkehrer fragen. In Wien kannst die Termine sogar per Internet für die jeweilige Adresse abfragen. |
Zitat:
@Lowrider: Dann werdens wohl 4mal im Jahr sein, gibt ja auch andere Familienmitglieder die ihn vielleicht mal reinlassen, aber mindestens 2mal im Jahr bin ich derjenige der nervös auf die Uhr schauen muss, ja den Zug zu erwischen, wobei der ja in 30 Sekunden wieder fertig ist. Zum Putztürchen gehen, die Bürste reinsteckt, alles rundherum schwarz machen und wieder gehen... Wir heizen zwar fast nur mit Gas, haben aber für die tiefen Winter auch einen Festbrenner. |
Das mit keinem Termin kann ich bestätigen. Aber ists einige Mal ohne Erfolg kommt er entweder Samstag oder es gibt einen Termin. Und nervös bin ich nicht. Wenn kein Termin besteht, hat er Pech wenn ichs eilig hab. Und den Dreck wird er liegen lassen, weil du es eh schon eilig hast.
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