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-   -   Vorratsdatenspeicherung: Anon-Austria zeigt es vor (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=244185)

J@ck 29.03.2012 14:21

Vorratsdatenspeicherung: Anon-Austria zeigt es vor
 
Zitat:

Das Hacker-Kollektiv Anonymous droht aus Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung, einen gigantischen Politik-Skandal loszutreten – man sei an Daten gelangt, gegen die der U-Ausschuss zur Korruption nur "eine Spitze des Eisbergs" sein soll.
http://www.kleinezeitung.at/allgemei...huettern.story

:eek:

Baron 29.03.2012 14:27

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Wird das Gesetz vom Inkrafttreten auch nicht aufhalten!

rev.antun 29.03.2012 16:02

is a schlechter aprilscherz :D

barns 29.03.2012 16:18

Zitat: "Die Behauptungen der Hacker stützen sich zudem auf angebliche Beweise, denen zufolge der österreichische Verfassungsschutz Journalisten überwachen soll. Besonders regierungskritische Vertreter der berichtenden Zunft sollen auf der "schwarzen Liste" des Bundes stehen, wie Protokolle beweisen sollen. "

blablabla...

Und? Sowas überrascht jetzt aber nur Naivlinge.

ZombyKillah 29.03.2012 19:13

Hoffe die Drohung ist wahr!

Dann wird es ein lustiger April werden ...

Christoph 29.03.2012 19:56

Und z.B. das:

Zitat:

Vorratsdaten: Keine präventiven Ausnahmen

Journalisten und Anwälte müssen sich künftig neue Kommunikationsstrategien überlegen, wenn am 1. April die Vorratsdatenspeicherung in Kraft tritt. Das Vier-Augen-Gespräch und der Briefverkehr sollen bei kritischen Recherchen und heiklen Fällen eingesetzt werden.

Am Sonntag tritt in Österreich die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Dabei werden neben der IP-Adresse eines Computers, der Namen und die Anschrift des Besitzers, auch Standort, Gerätekennung eines Mobiltelefons, sowie Sender und Empfänger von SMS, MMS, E-Mails und Telefondienste inklusive der Internettelefonie (VoIP) gespeichert.

Diese Datenspeicherungen von sensiblen Berufsgruppen, wozu neben Journalisten auch Anwälte gehören, dürfen nur auf richterlichen Beschluss verwendet werden. "Im Zusammenspiel mit der StPO, den Antiterrorismusparagrafen und dem Sicherheitspolizeigesetz entsteht hier aber für den investigativen Journalismus eine gefährliche Mischung", warnte der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) am Donnerstag.

Keine präventiven Ausnahmen
Zwar wurde das Redaktionsgeheimnis im Telekommunikationsgesetz verankert, aber das würde nicht ausreichen und sei nur "ein kleiner Schutz" für Journalisten, so der ÖJC. Gespeichert werden allerdings verdachtsunabhängig alle Daten. Es wird keine präventiven Ausnahmen geben, da diese "technisch undurchführbar" seien, teilte die Rechtsanwaltskanzlei Likar am Mittwoch per Aussendung mit.

"Solange sich der betreffende Fall somit im Ermittlungsstadium befindet, wird es also Ermessenssache sein, wann ein ermittelnder Beamter oder Staatsanwalt bemerkt - oder bemerken will - dass es sich bei den ausgewerteten Datensätzen um solche handelt, die der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen und daher nicht herangezogen werden dürfen", so die Kanzlei Likar. "De facto ist somit die elektronische Kommunikation zwischen Anwälten und ihren Mandanten nicht mehr geschützt."

Vier-Augen-Gespräche und Briefverkehr
Die Kanzlei empfiehlt ebenso wie der ÖJC allen betroffenen Berufsgruppen, künftig wieder auf alte Strategien bei kritischen Recherchen oder in heiklen Fällen zurückzugreifen. Gemeint sind damit beispielsweise Vier-Augen-Gespräche und der gute, alte Briefverkehr. Die Kanzlei Likar empfiehlt zudem, relevante Dokumente nicht elektronisch zu verschicken, der ÖJC empfiehlt die Verwendung von ausländischen Wertkartenhandys. „Ab 1. April eignen sich E-Mails, SMS und MMS in keinem Fall mehr für Recherchen“, warnt ÖJC-Präsident Fred Turnheim die österreichischen Journalisten.
Quelle: http://futurezone.at/netzpolitik/827...-ausnahmen.php

ZombyKillah 29.03.2012 20:30

http://pastebin.com/YaYeL2XX

Mobiletester 29.03.2012 23:13

Bei der nächsten Wahl traut sich die Mehrheit leider nicht auf dem unteren Ende (statt oben) des Wahlzettels ein Kreuzerl zu machen. Dann würden viele Politiker aufwachen. Vor allem, wenn es auch in anderen EU Ländern, ausserhalb von Österreich passiert.

e-t-c 30.03.2012 00:22

Na das trifft sich ja thematisch ... war bzw. ist gestern/heute ab 16:00 in Radio Ö1 zu hören ...

Misha Glenny: Stellt die Hacker ein! http://www.ted.com/talks/lang/de/mis...e_hackers.html

rev.antun 30.03.2012 08:34

sorry, aber wenn ich den inhalt des mails verschlüssel können sich sich brausen gehen - und ip und empfängername is wohl auch für die fisch :hammer:

die jenigen die link sind verwischen sowieso ihre spuren ...

Quintus14 30.03.2012 09:41

Wie funzt das eigentlich technisch? Angenommen, ich schreib' über Hotmail (= vermutlich US-Server) bzw. über dessen Webinterface? Ist da eine Mail als Mail für die Vorratsdatenspeicherung erkennbar?

TheltAlpha 30.03.2012 10:06

Zitat:

Zitat von Quintus14 (Beitrag 2471449)
Wie funzt das eigentlich technisch? Angenommen, ich schreib' über Hotmail (= vermutlich US-Server) bzw. über dessen Webinterface? Ist da eine Mail als Mail für die Vorratsdatenspeicherung erkennbar?

Nein, ist sie nicht. Siehe Wie man die Vorratsdatenspeicherung umgeht.

rev.antun 30.03.2012 10:11

es sind ja nur österreichische provider verpflichtet die entsprechenden daten zu speichern.

somit wird in deinem bspl nur zu sehen sein das du auf den hotmail server (webmail) zugegriffen hast.

aber es ist natürlich schon die frage ob der gesamte datenverkehr bei deinem provider mitprotokoliert wird - was von der datenmenge ein horror wär :eek:

gibt es im web eine genaue spezifikation was protokoliert werden muss :confused:

rev.antun 30.03.2012 10:21

na perfekt ...


Zitat:

  1. zur Rückverfolgung und Identifizierung der Quelle einer Nachricht benötigte Daten:
    1. betreffend Telefonfestnetz und Mobilfunk:
      1. die Rufnummer des anrufenden Anschlusses,
      2. der Name und die Anschrift des Teilnehmers bzw. registrierten Benutzers
    2. betreffend Internetzugang, Internet-E-Mail und Internet-Telefonie:
      1. die zugewiesene Benutzerkennung,
      2. die Benutzerkennung und die Rufnummer, die jeder Nachricht im öffentlichen Telefonnetz zugewiesen werden,
      3. der Name und die Anschrift des Teilnehmers bzw. registrierten Benutzers, dem eine IP-Adresse, Benutzerkennung oder Rufnummer zum Zeitpunkt der Nachricht zugewiesen war;
  2. zur Identifizierung des Adressaten einer Nachricht benötigte Daten:
    1. betreffend Telefonfestnetz und Mobilfunk:
      1. die angewählte(n) Nummer(n) (die Rufnummer(n) des angerufenen Anschlusses) und bei Zusatzdiensten wie Rufweiterleitung oder Rufumleitung die Nummer(n), an die der Anruf geleitet wird,
      2. die Namen und Anschriften der Teilnehmer oder registrierten Benutzer;
    2. betreffend Internet-E-Mail und Internet-Telefonie:
      1. die Benutzerkennung oder Rufnummer des vorgesehenen Empfängers eines Anrufes mittels Internet-Telefonie,
      2. die Namen und Anschriften der Teilnehmer oder registrierten Benutzer und die Benutzerkennung des vorgesehenen Empfängers einer Nachricht;
  3. zur Bestimmung von Datum, Uhrzeit und Dauer einer Nachrichtenübermittlung benötigte Daten:
    1. betreffend Telefonfestnetz und Mobilfunk: Datum und Uhrzeit des Beginns und Endes eines Kommunikationsvorgangs;
    2. betreffend Internetzugang, Internet-E-Mail und Internet-Telefonie:
      1. Datum und Uhrzeit der An- und Abmeldung beim Internetzugangsdienst auf der Grundlage einer bestimmten Zeitzone, zusammen mit der vom Internetzugangsanbieter einer Verbindung zugewiesenen dynamischen oder statischen IP-Adresse und die Benutzerkennung des Teilnehmers oder des registrierten Benutzers;
      2. Datum und Uhrzeit der An- und Abmeldung für einen Internet-E-Mail-Dienst oder einen Internet-Telefonie-Dienst auf der Grundlage einer bestimmten Zeitzone;
  4. zur Bestimmung der Art einer Nachrichtenübermittlung benötigte Daten:
    1. betreffend Telefonfestnetz und Mobilfunk: der in Anspruch genommene Telefondienst;
    2. betreffend Internet-E-Mail und Internet-Telefonie: der in Anspruch genommene Internetdienst;
  5. zur Bestimmung der Endeinrichtung oder der vorgeblichen Endeinrichtung von Benutzern benötigte Daten:
    1. betreffend Telefonfestnetz: die Rufnummern des anrufenden und des angerufenen Anschlusses;
    2. betreffend Mobilfunk:
      1. die Rufnummern des anrufenden und des angerufenen Anschlusses,
      2. die internationale Mobilteilnehmerkennung (IMSI) des anrufenden Anschlusses,
      3. die internationale Mobilfunkgerätekennung (IMEI) des anrufenden Anschlusses,
      4. die IMSI des angerufenen Anschlusses,
      5. die IMEI des angerufenen Anschlusses,
      6. im Falle vorbezahlter anonymer Dienste Datum und Uhrzeit der ersten Aktivierung des Dienstes und die Kennung des Standorts (Cell-ID), an dem der Dienst aktiviert wurde;
    3. betreffend Internetzugang, Internet-E-Mail und Internet-Telefonie:
      1. die Rufnummer des anrufenden Anschlusses für den Zugang über Wählanschluss,
      2. der digitale Teilnehmeranschluss (DSL) oder ein anderer Endpunkt des Urhebers des Kommunikationsvorgangs;
  6. zur Bestimmung des Standorts mobiler Geräte benötigte Daten:
    1. die Standortkennung (Cell-ID) bei Beginn der Verbindung,
    2. Daten zur geographischen Ortung von Funkzellen durch Bezugnahme auf ihre Standortkennung (Cell ID) während des Zeitraums, in dem die Vorratsspeicherung der Kommunikationsdaten erfolgt.


Baron 30.03.2012 11:57

Also---- Alles!

Christoph 30.03.2012 12:03

Klar, sonst hätte es keinen Sinn und steht seit Beginn fest. :look:

Christoph 30.03.2012 12:07

Zitat:

Gegner der Vorratsdatenspeicherung ziehen vor österreichischen Verfassungsgerichtshof

Der österreichische Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) zieht im Kampf gegen das anlasslose Datensammeln vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) des Landes. Dieser soll die zum 1. April in Kraft tretende Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklären und aufheben. Der Verein ruft gemeinsam mit dem Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser dazu auf, bei der "Verfassungsklage" beziehungsweise Individualbeschwerde mitzumachen.

Die Kosten übernimmt der Verein. Erforderlich ist eine Vollmacht für den AKVorrat-Mitgründer und Anwalt Ewald Scheucher, die bis 18. Mai eingeschickt werden muss. Im Unterschied zur parallel laufenden Bürgerinitative beim Parlament muss der Mitbeschwerdeführer kein österreichischer Staatsbürger sein, aber in Österreich einen mobilen oder festen Internet- oder Telefonanschluss auf den eigenen Namen angemeldet haben.

Individualbeschwerden beim VfGH sind in Österreich nur zulässig, wenn eine Person durch die Verfassungswidrigkeit unmittelbar in ihren Rechten verletzt ist und sofern die Norm "ohne Fällung einer gerichtlichen Entscheidung oder ohne Erlassung eines Bescheides für diese Person wirksam geworden ist" (Artikel 140 Absatz 1 B-VG). Diese Voraussetzungen werden vom VfGH streng geprüft, weshalb erfolgreiche Individualbeschwerden selten sind.

Dieses Problem haben die österreichischen Bundesländer nicht, da sie jedes Bundesgesetz abstrakt auf seine Verfassungsmäßigkeit prüfen lassen dürfen. Die von der rechtsgerichteten Partei FPK geführte Kärntner Landesregierung hat schon am Dienstag beschlossen, beim VfGH einen Antrag auf Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung einzubringen. Die Landesräte von SPÖ und ÖVP hatten gegen den Antrag gestimmt. (Daniel AJ Sokolov) / (anw)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldu...f-1487199.html

Christoph 30.03.2012 12:13

Zitat:

Wie man die Vorratsdatenspeicherung umgeht

IP-Adresse, Standort, Sender und Empfänger von SMS, MMS, E-Mails und Telefondienste inklusive der Internettelefonie (VoIP) - die Vorratsdatenspeicherung betrifft viele Aspekte unseres alltäglichen Kommunikationsverhaltens. Doch nicht betroffen sind viele andere Kanäle, die sich ebenfalls etabliert haben und gern genutzt werden.

Man muss kein Internet-Gauner sein, um die Vorratsdatenspeicherung umgehen zu wollen. Auf Privatsphäre bedachte Personen sehen ihre Verbindungsdaten genausowenig gern abgespeichert wie Anwälte, Ärzte, Journalisten oder Seelsorger, die Verpflichtungen zur Geheimhaltung haben.

Internet Wer beim Surfen anonym bleiben will, kann die kostenlose Software „Tor“ (www.torproject.org) nutzen. Diese ersetzt die eigene durch eine neue IP-Adresse (z.B. aus den Niederlanden, Russland oder USA). Internetzugänge in Universitäten, großen Firmen oder Cafes werden auch nicht registiert. Für Android-Handys gibt es außerdem mit “Torbot” eine kostenlose Version für das unerkannte mobile Surfen.

E-Mail Nur einheimische Anbieter von E-Mail-Diensten (z.B. UPC, A1) müssen speichern, wem man wann eine Nachricht zukommen hat lassen - sofern die Anbieter als 277.000 Euro Jahresumsatz übersteigen. Nicht betroffen davon sind natürlich die größten E-Mail-Anbieter der Welt, etwa Google (Gmail), Microsoft (Hotmail) oder Yahoo, genausowenig wie deutsche Provider wie GMX. Zu berücksichtigen ist hier aber, dass eMails, die man aus diesen Accounts verschickt, empfängerseitig schon erfasst werden können, wenn der Adressat einen Provider hat, der unter die Vorratsdatenspeicherung fällt.

Anrufe Möglich ist, Telefonate über ausländische VoIP-Anbieter (Handy oder Computer) wie Skype oder Vox.io abzuwickeln – dann wird nur der Verbindungsaufbau zum Internet an sich erfasst, nicht aber, wer angerufen wurde. Einheimische VoIP-Anbieter wie Toolani, die mehr als 277.000 Euro Jahresumsatz machen, fallen unter die Vorratsdatenspeicherung. Allerdings sollte man bei Skype wissen, dass dort Kontaktdaten und Chat-Protokolle sowohl lokal als auch in der Cloud gespeichert, und auf diese Daten könnten sich Behörden natürlich Zugang verschaffen.

Kurznachrichten Auch bei den Kurznachrichten kann man auf nicht per Vorratsdatenspeicherung überwachte Kanäle ausweichen. Immer beliebter werden Smartphone-Apps wie WhatsApp, über die sich kurze Botschaften verschicken lassen. Auch hier wird dann zwar erfasst, dass man am Handy eine Internetverbindung aufgebaut hat, aber nicht, für welchen Dienst und nicht, wem man eine Nachricht geschickt hat. iPhone-Nutzer schicken sich außerdem seit geraumer Zeit statt SMS „iMessages“ zu, und verschiedenste IM-Anwendungen für die unterschiedlichen Handy-Betriebssysteme geben ebenfalls Möglichkeit zur IP-basierten Textkommunikation.

Briefpost "Ab 1. April eignen sich E-Mails, SMS und MMS in keinem Fall mehr für Recherchen", warnt ÖJC-Präsident Fred Turnheim die österreichischen Journalistinnen und Journalisten. Vier-Augen-Gespräche, die Verwendung ausländischer Wertkartenhandys oder die klassische Briefpost seien beim investigativen Journalismus zu bevorzugen.

Nicht problemfrei
Generell ist anzumerken, dass die vorgeschlagenen Dienste immer jenen nationalen Gegebenheiten ihrer Anbieter-Firmen unterliegen - US-Dienste etwa dem “Patriot Act”, der US-Behörden im Falle des Falles schnellen und einfachen Zugriff auf die Daten in einem Nutzer-Account geben. Auch ist natürlich zu berücksichtigen, dass auch österreichische Behörden Zugriff zu diesen Daten verlangen können - wie es etwa bei Facebook bereits getan wird.

“Die grundlegende Lösung für das Problem wäre die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung”, sagt etwa Andreas Krisch von Verein für Internetbenutzer Österreichs, Vibe.at. “Das Interesse an solchen Umgehungen ist ein Zeichen dafür, dass man sich in seinen Grundrechten verletzt fühlt.”
Quelle: http://futurezone.at/netzpolitik/828...ung-umgeht.php

e-t-c 30.03.2012 13:08

Und gleich das wahre Gesicht bzw. "Spiel" dazu ... :ms:
Zitat:

"Data Dealer" auf Facebook: Jedes dreckige Detail zählt (c) 03/2012 OÖ. Online GmbH & Co.KG.
http://www.nachrichten.at/ratgeber/d.../art122,850661

WIEN. Persönliche Informationen von Privatpersonen im Internet sammeln,
durch geschickten Handel an Unternehmen weiterverkaufen und zum
mächtigen "Daten-Mogul" werden: Das ist das Ziel von "Data-Dealer".

Ein kleines Team aus Wien hat das Facebook-Spiel entwickelt und
will mit Witz die Netzgemeinde für Datenschutz sensibilisieren.

... bla ...

Christoph 31.03.2012 20:42

Zitat:

Demonstrationen gegen Vorratsdatenspeicherung

Bei Demonstrationen am Samstagnachmittag in Wien und einigen Landeshauptstädten protestierten zahlreiche Bürger gegen die Vorratsdatenspeicherung, die am Sonntag in Österreich in Kraft tritt.

In Wien und mehreren Landeshauptstädten ist es am Samstag zu Protestdemonstrationen gegen die mit 1. April in Kraft tretende Vorratsdatenspeicherung gekommen. In der Bundeshauptstadt nahmen nach Angaben der Polizei 500 Teilnehmer an dem Protestmarsch teil, der um 14.00 Uhr am Westbahnhof begann und um 17.00 Uhr mit einer Abschlusskundgebung vor dem Parlament endete. Die Initiative für Netzfreiheit und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) sprachen von rund 1400 Teilnehmern in Wien. Proteste gab es auch in Linz, Salzburg, Innsbruck und Graz.

"Farewell Privacy"
Das Motto lautete "Farewell Privacy", die Demonstranten auf der Wiener Mariahilfer Straße trugen dabei in mehreren Särgen symbolisch die Privatsphäre zu Grabe. Viele Teilnehmer trugen Guy-Fawkes-Masken, dem Symbol von Anonymous.

Am Sonntag will AnonAustria, der Österreich-Ableger des Internet-Kollektivs, aus Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung "Österreich erschüttern", und zwar mit der Veröffentlichung von angeblich heiklem Datenmaterial unter anderem aus Politiker-E-Mails.

Die Vorratsdatenspeicherung sieht die verdachtslose Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten von Telefon, Handy, Internet und E-Mail für sechs Monate vor. Fast 85.000 Österreicher haben bereits eine Bürgerinitiative gegen die Datenspeicherung unterzeichnet, auch eine Verfassungsklage ist in Vorbereitung.
Quelle und Gallery: http://futurezone.at/netzpolitik/830...peicherung.php

Christoph 01.04.2012 17:59

Zitat:

Vorratsdatenspeicherung in Österreich startet rechtswidrig

In Österreich ist am heutigen Sonntag die Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten. Dabei wird aber von verschiedener Seite das Datenschutzgesetz verletzt, da die erforderlichen Genehmigungen der Datenschutzkommission teilweise noch nicht vorliegen oder gar nicht beantragt wurden. Darauf weist die österreichische Gesellschaft für Datenschutz Arge Daten hin. Selbst das zuständige Ministerium war zu spät dran.

Alle Telefon- und Internetbetreiber mit einem Jahresumsatz von mehr als 277.000 Euro müssen nun zahlreiche Verbindungs-, Orts- und Stammdaten für ein halbes Jahr speichern. Bereits vorhandene Daten, die vor dem 1. April angefallen sind, müssen ebenfalls für sechs Monate gespeichert bleiben.

Der Zugriff von Polizei und Staatsanwalt erfolgt nicht direkt, sondern über einen zwischengeschalteten Computer. Dieser wird von der staatlichen Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ) betrieben. Für den Zugriff auf diesen Rechner sind bestimmte Accounts und Zertifikate erforderlich. Diese verwaltet die BRZ im Auftrag des Verkehrsministeriums.

Da Vorratsdaten sensible Daten enthalten, müssen die Provider und das Verkehrsministerium ihre jeweiligen Anwendungen vorab melden und genehmigen lassen. Dafür ist die Datenschutzkommission (DSK) zuständig.

Das Verkehrsministerium und mehrere Mobilfunk-Anbieter habe ihre Anwendungen aber erst am Freitag der DSK gemeldet. Da die Prüfung einige Zeit in Anspruch nimmt, konnten die Genehmigungen nicht sofort erteilt werden. Weil aber das Telekommunikationsgesetz (TKG 2003) die Vorratsdatenspeicherung seit 1. April vorsieht, dürfte mit der Speicherung bereits begonnen worden sein. Die Datenschutzkommission könnte nun theoretisch Verwaltungsstrafen gegen jene verhängen, die noch nicht oder sehr spät ihre Genehmigungen beantragt haben.

Eine Reihe von Providern hat offenbar noch gar nicht eingereicht oder womöglich nicht einmal Vorbereitungen für die Vorratsdatenspeicherung getroffen. Denn bei kleinen Anbietern ist bisweilen unklar, ob sie unter die Speicherpflicht fallen. "Kleinere Anbieter, bei denen die Aufzeichnungspflicht fraglich ist, können sich de facto nicht rechtmäßig verhalten", schreibt die Arge Daten auf ihrer Website, "Speichern sie ohne Verpflichtung, dann haben sie eine Verwaltungsstrafe am Hals. Speichern sie nicht, obwohl später die Polizei meint, sie wären verpflichtet gewesen, dann droht ebenfalls ein teures Verwaltungsverfahren."

Die Arge Daten fordert nun Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) auf, eine Liste der Vorratsdatenspeicherung verpflichteten Provider zu veröffentlichen. Bei der Datenschutzkommission beantragte sie den sofortigen Stopp der Vorratsdatenspeicherung.

Fraglich ist, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit dem österreichischen Verfassungsrecht vereinbar ist. Das Bundesland Kärnten wird beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Prüfung beantragen. Zudem organisiert der österreichische Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Massen-Individualbeschwerde. Daran kann sich kostenlos jede Person oder Organisation beteiligen, die in Österreich einen festen oder mobilen Telefon- oder Internetanschluss hat. Davon unabhängig haben österreichische Staatsbürger die Möglichkeit, auf der Website des Parlaments für die Bürgerinitiative "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" zu unterschreiben. (Daniel AJ Sokolov) / (ck)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldu...g-1498320.html

Dumm gelaufen, aber wird´s was ändern?
Wahrscheinlich nicht.

Christoph 02.04.2012 17:52

Zitat:

ARGE Daten: Chaos bei Vorratsdatenspeicherung

Datenschützer orten bei der Vorratsdatenspeicherung in Österreich Verstöße gegen das Datenschutzgesetz. Laut Hans Zeger von der ARGE Daten wurde etwa die Durchlaufstelle, über die auf Vorrat gespeicherte Daten von den Providern an die Ermittlungsbehörden weitergegeben werden, nicht rechtzeitig bei der Datenschutzkommission (DSK) gemeldet. Auch viele Provider sind ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen. Ihnen droht nun eine Verwaltungsstrafe.

"Der größte Grundrechtseingriff in der zweiten Republik ist chaotisch und dilettantisch organisiert", sagt Hans Zeger von der ARGE Daten. In einer Aussendung kritisiert der Datenschützer, dass bei der Vorratsdatenspeicherung, die am Sonntag in Österreich in Kraft trat, grundlegende Mindeststandards im Datenschutz nicht erfüllt werden.

So sei etwa die vom Bundesrechenzentrum im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) eingerichtete Durchlaufstelle (DLS), die Vorratsdaten von Anbietern zu Polizei und Justiz weiterleitet, nicht zeitgerecht bei der Datenschutzkommission (DSK) gemeldet worden, kritisiert die ARGE Daten. Der Betrieb erfolge daher gegen die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

"Offen, ob Meldepflicht für Durchlaufstelle besteht"
Im Vekehrsministerium stellt man das in Abrede. Eine Meldung der Durchlaufstelle sei vergangene Woche erfolgt, sagt ein Ministeriumssprecher. Eine Vorabkontrolle der Durchlaufstelle durch die DSK sei nicht notwendig. Seitens der Datenschutzkommission heißt es, dass man keine Auskunft darüber geben könnte ob eine Meldung erfolgt sei. Es müsse noch rechtlich geprüft werden, ob die Durchlaufstelle überhaupt meldepflichtig sei: "Es ist offen, ob eine Meldepflicht besteht", sagt Gregor König von der Datenschutzkommission.

Viele Provider haben noch nicht gemeldet
Viele Provider, die Vorratsdaten speichern müssen, hätten dies jedoch bei der Datenschutzkommission noch nicht gemeldet, sagt König. "Wir haben einige Meldungen bekommen. Ich gehe aber davon aus, dass noch nicht alle Anbieter, die dazu verpflichtet wären, die Datenspeicherung auch gemeldet haben."

Die Speicherung von Vorratsdaten muss laut dem Datenschutzgesetz von der DSK vorab kontrolliert werden, da strafrechtlich relevante Daten gespeichert werden. Durch die Unterlassung der Pflichtmeldung sei die Speicherung aber trotzdem zulässig, so König: "Provider müssen die Daten aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung speichern." Anbietern, die die Datenanwendung nicht gemeldet hätten, drohe nun aber eine Verwaltungsstrafe.

Laut der ARGE Daten wissen aber viele Anbieter gar nicht, ob sie zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sind. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) sieht vor, dass eine Speicherpflicht dann besteht, wenn Anbieter Beiträge an die Rundfunk- und Telekomregulierungsbehörde (RTR) entrichten müssen. Für 2012 gilt für die Beitragspflicht ein Planumsatz von 277.000 Euro. Eine Liste der speicherpflichtigen Provider - insgesamt sind es rund 140 - wird jedoch unter Verschluss gehalten.

Umstrittene Liste
Eine Veröffentlichung der Liste sei nie geplant gewesen, sagt ein Sprecher des Verkehrsministeriums. Die Daten könnten aus Sicht des Ministeriums aber auch veröffentlicht werden: "Es ist aber nicht klar, ob dies auch möglich ist." Das bmvit habe deshalb ein formelles Ansuchen an die ebenfalls mit der Materie befassten Ministerien (Justiz, Inneres und Bundeskanzleramt) gestellt. Auch die RTR wurde in der Frage kontaktiert.

"Unklarheiten bei Anbietern"
Hans Zeger von der ARGE Daten macht sich für die Veröffentlichung der Liste stark. Die Umsatzgrenze von 277.000 Euro sei nur ein Kriterium unter vielen. So gäbe es etwa bei Anbietern, die Zugänge nur weiterverkaufen würden (Wholesale-Anbieter) Unklarheiten. Gewisse Daten würden bei den Wiederverkäufern gespeichert, andere bei den tatsächlichen Telkomanbietern.

Kleinere Anbieter, bei denen die Aufzeichnungspflicht fraglich ist, könnten sich de facto nicht rechtmäßig verhalten, kritisiert Zeger. "Speichern sie ohne Verpflichtung, dann haben sie eine Verwaltungsstrafe am Hals, speichern sie nicht, obwohl später die Polizei meint, sie wären verpflichtet gewesen, dann droht ebenfalls ein teures Verwaltungsverfahren."

"Ministerium muss Krot schlucken"
"Weder die Anbieter noch wir haben das blödsinnige Gesetz formuliert", sagt Zeger: "Das Ministerium muss die Krot jetzt schlucken und den Providern im Einzelfall sagen, ob sie speicherpflichtig sind." Die Situation der betroffenen Anbieter vergleicht Zeger mit einem Autofahrer, der über eine Kreuzung fährt und erst danach erfährt, ob die Ampel rot war oder nicht.

"Speicherpflicht Kriterium für Auswahl des Anbieters"
Auch Bürger hätten ein Recht zu erfahren, wer darunter fällt, sagt Zeger. Die Speicherpflicht könne ein wesentliches Kriterium für die Auswahl des Anbieters sein. Die ARGE Daten will deshalb Betroffene auffordern, Auskunft zu verlangen und notfalls auf Basis der Daten selbst eine Liste der speicherpflichtigen Unternehmen erstellen. "Am Ende des Monats wird die Liste klar sein", sagt Zeger.

Bürger, die wissen wollen, ob ihr Internet- oder Telekombetreiber speicherpflichtig ist oder ob die Speicherung von Vorratsdaten vom Betreiber gemeldet wurden, können eine Anfrage beim Datenverarbeitungsregister der DSK stellen. Eine elektronische Einsichtsmöglichkeit in das Register gibt es derzeit nicht. Anfragen würde jedoch telefonisch oder per E-Mail entgegengenommen, heißt es aus der DSK.

"Üble Geschichte"
Die Vorratsdatenspeicherung sei eine "üble Geschichte", bei der offenbar nichts geplant sei, so Zeger: "Es passiert halt irgendwas." Die rechtlichen Voraussetzungen für alle wichtigen Datenverarbeitungen seien derzeit nicht erfüllt. Die ARGE Daten hat deshalb bei der Datenschutzkommission den sofortigen Stopp der umstrittenen Datenspeicherung gefordert.

Die Vorratsdatenspeicherung, die am Sonntag in Österreich in Kraft trat, sieht die verdachtsunabhängige Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten von Telefon, Handy, Internet und E-Mail für sechs Monate vor. Am Samstag demonstrierten österreichweit zahlreiche Menschen gegen die Datenspeicherung. Auch Verfassungsklagen gegen die Datenspeicherung sind in Vorbereitung.
Quelle: http://futurezone.at/netzpolitik/831...peicherung.php

Es wird ja immer heiterer) :look:

Christoph 03.04.2012 17:12

Zitat:

Überwachung: "Selbstzensur ist keine Antwort"

Durch die Vorratsdatenspeicherung wird in Österreich seit wenigen Tagen aufgezeichnet, wer mit wem wann und wo telefoniert, SMS verschickt oder E-Mails schreibt. Die Daten werden für sechs Monate gespeichert. Doch wer ändert jetzt tatsächlich sein Verhalten und sollte man zumindest darüber nachdenken? Die futurezone sprach mit Datenschützern über dieses Problem.

"Das System der Vorratsdatenspeicherung ist krank, weil es denn unbescholtenen Bürger eigentlich dazu zwingen würde, sich konspirativ zu verhalten", meint Hans Zeger von der ARGE Daten auf Anfrage der futurezone. "Man kann auf verschiedene Weisen in die Fänge der Vorratsdatenspeicherung gelangen", sagt der Datenschützer und nennt zugleich ein durchaus realistisches Beispiel:

Jemand bestellt regelmäßig am Freitagabend eine Pizza beim Zustelldienst Fredo. Dieser gerät ins Visier der Polizei und wird des Drogenhandels und der Geldwäsche verdächtigt. Die Polizei stellt mit Hilfe der Daten der Vorratsdatenspeicherung fest, dass in den vergangenen sechs Monaten einmal pro Woche bei der Pizzeria telefoniert wurde. "Können Sie sich sicher frei beweisen, dass Sie nur eine Pizza orderten oder doch vielleicht regelmäßig etwas Koks?"

Zeger selbst will sein Verhalten aufgrund der Einführung der Vorratsdatenspeicherung nicht ändern."Ich hab` ja nichts zu verbergen", meint der Datenschützer: "Das mein` ich ernst." Sollte er deshalb ins Visier der Polizei geraten, sei es eine günstige Gelegenheit, den Unsinn der Vorratsdatenspeicherung in die Öffentlichkeit zu tragen, so der Obmann der ARGE Daten.

"Versuche, die Überwacher nicht gewinnen zu lassen"
Auch der Vorratsdatenspeicherungsgegner Thomas Lohninger vom AK Vorrat, der Verein, der neben der verfassungsklage.at auch die erfolgreiche Bürgerinitiative zeichnemit.at initiiert hat, erklärt gegenüber der futurezone: "Selbstzensur kann keine Antwort sein. Ich werde mein Verhalten nicht unmittelbar ändern und versuche, die Überwacher nicht gewinnen zu lassen. Sonst müsste ich mich regelmäßig fragen: Mit wem habe ich Kontakt, der auf irgendeiner Liste stehen könnte?"

Georg Markus Kainz vom Verein quintessenz sieht das differenzierter: "Einer Selbstzensur unterwerfe ich mich nicht, aber ich werde künftig aufmerksamer sein, wie ich kommuniziere und versuche, Alternativen zu nutzen", so der Datenschutzexperte. "Ich werde beispielsweise nicht mehr so viele SMS verschicken. Außerdem verwende ich einen eigenen Mailserver, der nicht speicherpflichtig ist."

....
Quelle und restlicher (langer) Artikel: http://futurezone.at/netzpolitik/834...ne-antwort.php

Lesenswert!

Quintus14 03.04.2012 19:18

Ich bleib' bei meiner Frage: wie wollen die eine Email speichern bzw. nachvollziehen, wenn man über eine Webmail-Funktion eines ausländischen (U.S.-)Providers (z.B. Hotmail) eine Mail schreibt? Das Gesetz kann doch nur inländische oder höchstens EU-heimische Provider erfassen. Oder?

ZombyKillah 03.04.2012 19:19

Zitat:

Zitat von Baron (Beitrag 2471461)
Also---- Alles!

Nein, nur soviel, dass es missbraucht werden kann, aber nicht genug um wirklich Anwendung zu finden.

Wie die meisten schon erkannt haben, wer will kann die Mechanismen umgehen.
=> Wer was böses vorhat kann sich leicht schützen, die Ehrlichen werden überwacht.

ZombyKillah 03.04.2012 19:25

Zitat:

Zitat von Quintus14 (Beitrag 2471696)
Ich bleib' bei meiner Frage: wie wollen die eine Email speichern bzw. nachvollziehen, wenn man über eine Webmail-Funktion eines ausländischen (U.S.-)Providers (z.B. Hotmail) eine Mail schreibt? Das Gesetz kann doch nur inländische oder höchstens EU-heimische Provider erfassen. Oder?

Gar nicht.

Es werden nur Österreichische Provider gespeichert.
Wenn du dein Mail bei einer US-Firma hast, hat folglich auch nur der FBI auf deine Daten zugriff *gg*
Wodurch es natürlich interessant wird, welcher Anbieter wo beheimatet ist.
GMX hat seinen Firmensitz zB. in Deutschland

Christoph 23.04.2012 11:33

Zitat:

Bericht: Keine Vorratsdaten in Deutschland

Einem Bericht der "Bild"-Zeitung zufolge will die deutsche Bundesregierung nicht mehr versuchen, die ab dem 26. April drohende Klage der EU-Kommission wegen der Nicht-Umsetzung der betreffenden EU-Richtlinie abzuwenden. Das würde hohe Geldstrafen für Deutschland bedeuten.

Die deutsche Bundesregierung will nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung vom Montag vorerst auf die von der EU geforderte Regelung der Vorratsdatenspeicherung verzichten. Grund sei der anhaltende Streit darüber in der Koalition, hieß es unter Berufung auf Angaben aus deutschen EU-Kreisen. Demnach will die Bundesregierung nicht mehr versuchen, die ab dem 26. April drohende Klage der EU-Kommission wegen der Nicht-Umsetzung der betreffenden EU-Richtlinie noch abzuwenden. Dies könnte hohe Bußgelder für Deutschland bedeuten.

Während Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und die Unionsspitze gemäß den Forderungen der EU auf eine sechsmonatige generelle Speicherung von Telekommunikationsdaten dringen, lehnen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und ihre FDP eine solche anlasslose Speicherung ab. Rösler äußerte am Sonntagabend in der ARD die Erwartung, dass die Union in diesem Punkt einlenken werde. Auch CDU und CSU müssten zu der Einsicht kommen, „dass es gut ist, dass es nicht einen Staat gibt, der alles sieht, alles weiß und seine Bürger pauschal verdächtigt“, verlangte Rösler.
Quelle: http://futurezone.at/netzpolitik/868...eutschland.php

Baron 27.04.2012 16:42

Vorratsdaten: VAP will Auswertung bei Filesharing
 
Hat ja kommen müssen -wenns schon da sind wollen wir auch auf die Daten zugreifen! Da kann man kassieren!:ms:

Aufgrund eines EuGH-Urteils fordert die Organisation, dass auch Urheberrechtsverletzungen mit Vorratsdaten verfolgt werden sollen. Das aktuelle Auskunftsrecht sei "eine Farce".

Wenige Tage, nachdem bekannt wurde, dass der Europäische Gerichtshof es EU-Mitgliedstaaten erlaubt, Urheberrechtsverletzungen auch mit Vorratsdaten zu verfolgen, wittert der heimische Verein Anti-Piraterie (VAP) Morgenluft. Geschäftsführer Werner Müller fordert in einer Aussendung, dass die österreichischen Gesetze entsprechend abgeändert werden, um Urheberrechtsverletzungen auch mit Vorratsdaten aufzuklären. Bisher erlauben das die Regelungen nicht. Das aktuelle Auskunftsrecht nennt Müller "eine Farce für die Rechteinhaber".

"Mutiges Urteil"


Zum Urteil selbst sagt der VAP, dass es "mutig und richtig" sei, "dass der EuGH trotz 'shit-storm' an seiner Rechtsprechung festhält". Die Abänderung der Vorratsdatenspeicherung für mehr Durchgriffsmöglichkeiten auf Urheberrechtsverletzungen sollte nach Wunsch des VAP in einem Aufwasch mit "der ohnehin kommenden Urheberrechtsgesetznovelle" kommen. Es darf erwartet werden, dass der Vorschlag in diversen Online-Gemeinden auf wenig Gegenliebe stoßen wird.
Urheberrecht bisher nicht inkludiert


Bisher dürfen Vorratsdaten nur dann ausgewertet werden, wenn ein Offizialdelikt, bei dem die Staatsanwaltschaft selbst aktiv werden muss, mit einer Strafandrohung von mehr als einem Jahr Haft vorliegt. Urheberrechtsverletzungen fallen nicht darunter, wie Friedrich König, Leiter der Abteilung Strafverfahrensrecht im Justizministerium, vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung erläuterte. Es sei politisch nicht erwünscht gewesen, Urheberrechts-Verletzungen in die Vorratsdatenspeicherung zu integrieren, hieß es seitens der Behörden.
Sorgen bestätigt


Mit den Aussagen des VAP bestätigt sich die Befürchtung vieler Kritiker der Vorratsdatenspeicherung, dass irgendwann auch private Kläger auf die gesammelten Informationen zugreifen können. Fraglich ist, wie der Gesetzgeber darauf reagiert. In anderen Ländern ist ein derartiges Vorgehen bereits üblich.

http://diepresse.com/home/techscienc....intern.portal

Christoph 27.04.2012 19:55

Eine Bitte zur Übersichtlichkeit der Themen:

Bitte nicht für gleiches Thema immer neue Threads öffenen, dieses Posting gehörte imho dahin: Anon-Austria zeigt es vor

Baron 27.04.2012 20:14

Ok -war mir nicht sicher -verschiebst es bitte?

Christoph 27.04.2012 20:29

Danke, schon geschehen.

Christoph 09.05.2012 18:00

Zitat:

Verfassungsklage: Unterstützung von Ärztekammer

Walter Dorner, Präsident der Ärztekammer, unterzeichnete die Verfassungsklage der AK Vorrat gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Die Initiative „AK Vorrat" hat für ihre angekündigte Verfassungsklage gegen die seit 1. April geltende Vorratsdatenspeicherung weitere prominente Unterstützung erhalten. Ärztekammer-Präsident Walter Dorner hat am Mittwoch die Verfassungsklage öffentlich unterzeichnet. „Die Vorratsdatenspeicherung gefährdet das sensible Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient sowie das ärztliche Berufsgeheimnis", begründete Dorner seinen Schritt.

Sensible Gesundheitsdaten
Kommunikationsdaten zwischen Arzt und Patient, die auf elektronischer Basis erfasst würden, könnten einerseits zur Erstellung von Weg-Zeit-Profilen führen und andererseits Rückschlüsse auf Arztbesuche bzw. den Gesundheitszustand zulassen, argumentierte der Ärztekammer-Präsident. Gerade Gesundheitsdaten seien extrem sensibel und müssten daher besonders geschützt werden, ein schlampiges Vorgehen der Politik könnte ernsthafte Folgen nach sich ziehen.

"Patienten sind Hilfsbedürftige, keine Kriminellen"
So würden vor allem psychisch Kranke oder Suchtpatienten vor eine unüberwindbare Hürde im System gestellt, wenn beispielsweise jeder Anruf beim Arzt gespeichert werde. Patienten sind für Dorner „in erster Linie Hilfsbedürftige. Sie dürfen nicht wie Kriminelle behandelt werden."Der Ärztekammer-Präsident sieht in der Vorratsdatenspeicherung ein ähnliches Problem wie in der geplanten Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA), die er ebenso intensiv bekämpft.

Bereits 8.200 Unterstützungen
Unterstützt wird die Initiative „AK-Vorrat" auch von den Grünen. Insgesamt haben laut der Website www.verfassungsklage.at bereits mehr als 8.200 Bürger eine Vollmachtserklärung für eine Verfassungsklage unterzeichnet. Die Initiatoren sehen die Grundrechte auf Datenschutz sowie die Privatsphäre durch die sechsmonatige Speicherung von Kommunikationsdaten verletzt. Unabhängig davon ist bereits eine Verfassungsbeschwerde der Kärntner Landesregierung gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Verfassungsgerichtshof eingelangt.
Quelle: http://futurezone.at/netzpolitik/898...rztekammer.php

Eine löblich Initiative, besonders für Patientendaten.

Christoph 10.05.2012 20:59

Zitat:

Vorratsdaten: Zweifel an Verfassungsmäßigkeit

Der Salzburger Rechtsexperte Walter Berka kritisiert in einem Gutachten die „defizitäre Ausgestaltung des Rechtsschutzes“ bei der Vorratsdatenspeicherung in Österreich und bezweifelt, dass die verdachtsunabhängige Datenspeicherung dem Verfassungsrecht entspricht.

Der Verfassungsrechtsexperte Walter Berka von der Universität Salzburg zweifelt an der Rechtmäßigkeit der am 1. April in Kraft getretenen Vorratsdatenspeicherung. Die Regelung widerspreche in entscheidenden Punkten dem österreichischen Verfassungsrecht, zitierte er im Rahmen des Österreichischen Juristentages in Linz aus einem von ihm erstellten Gutachten. Die Bedenken des Experten bestehen in erster Linie hinsichtlich einer „defizitären Ausgestaltung des Rechtsschutzes“ der von der verdachtslosen Datenspeicherung betroffenen Bürger.

„Der fortschreitende Ausbau der staatlichen Überwachungsbefugnisse unter den Vorzeichen des präventiven Sicherheitsstaates stellt den Rechtsstaat vor eine Bewährungsprobe“, so Berka in seinem Gutachten.

"Datenschutzrecht in der Krise"
Die Privatsphäre der Menschen sei heute "in eniem Maß wie nie zuvor" in Bedrängnis geraten, so Berka. Das klassische Datenschutzrecht befinde sich in einer Krise und sei immer weniger in der Lage, den Einzelnen vor dem „Datenhunger der großen Informationskonzerne oder der staatlichen Verwaltung“ zu schützen.

Berka plädiert für eine Rekonstruktion des Grundrechts auf Datenschutz, damit dieses wieder seine Funktion als „wirksamer Schutzschirm vor einem tatsächlichen Missbrauch von Informationsmacht“ erfüllen könne. Berkas Bedenken richten sich nicht so sehr gegen die europäische Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung, über deren Rechtmäßigkeit der Europäische Gerichtshof entscheiden werde, als gegen ihre Umsetzung durch den österreichischen Gesetzgeber.

Knapp 8500 Leute unterstützen Verfassungsklage
Gegen die Vorratsdatenspeicherung wird vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) und den Grünen auch eine Verfassungsklage vorbereitet, die bereits von knapp 8500 Personen unterstützt wird.

Am Donnerstag rief auch die Journalistengewerkschaft ihre Mitglieder dazu auf, sich der Verfassungsklage anzuschließen. Durch die Vorratsdatenspeicherung werde das Redaktionsgeheimnis und der Informantenschutz aller österreichischen Journalisten empfindlich beeinträchtigt", hieß es in einer Aussendung der Gewerkschaft.
Quelle: http://futurezone.at/netzpolitik/901...aessigkeit.php

Es wir immer besser.

Christoph 19.05.2012 20:19

Zitat:

Vorratsdaten: Auch Anwälte bringen Klage ein

Rechtsanwaltskammertag sieht EU-Richtlinie „überschießend umgesetzt“

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) wird gegen die mit 1. April 2012 in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung eine Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einbringen. Das kündigte der Salzburger Anwaltspräsident Leopold Hirsch gegenüber den „Salzburger Nachrichten“ an. Man habe - ebenso wie der Verfassungsrechtler Walter Berka in einem Gutachten - „mit Bedauern festgestellt“, dass die Richtlinie der EU „überschießend umgesetzt“ worden sei.

Auch die Initiative „AK Vorrat“ hat bereits rund 9.000 Vollmachten von Bürgern für eine Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung gesammelt. Unabhängig davon ist bereits eine Beschwerde der Kärntner Landesregierung beim VfGH eingelangt.
Quelle: http://futurezone.at/netzpolitik/916...-klage-ein.php



Quelle:

Christoph 03.06.2012 20:14

Zitat:

Über 100.000 Österreicher unterschrieben gegen Vorratsdatenspeicherung

Mehr als 106.000 Österreicher haben auf Papier und vor allem auf der Website des Parlaments eine Bürgerinitiative gegen die Vorratsdatenspeicherung und zur Überprüfung der Terrorgesetze unterstützt. Der Petitionenausschuss hat das Anliegen nun formell behandelt und an den Justizausschuss verwiesen. Damit ist eine Unterstützung der parlamentarischen Bürgerinitiative nicht mehr möglich. Das von den Oppositionsparteien geforderte Hearing im Petitionenausschuss lehnten die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP mit ihrer Mehrheit ab.

Die Ausschusssitzung hat am Donnerstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Zuvor waren Stellungnahmen der Ministerien für Inneres, Telekommunikation und Justiz eingeholt worden, die jedoch an den Forderungen der Initiative vorbeigehen. Dem interessierten Leser drängt sich der Verdacht auf, dass die Verfasser der Stellungnahmen den Text der Bürgerinitiative nicht gelesen haben.

Die Initiative fordert vom Nationalrat (der ersten Kammer des Parlaments) einen Auftrag an die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für die Abschaffung der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung einzusetzen. Innerhalb Österreichs sollen in den letzten Jahren beschlossene Terrorgesetze auf ihre Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit überprüft und gegebenfalls abgeschafft werden.

Das für Telekommunikation zuständige Verkehrsministerium geht auf die geforderte Evaluierung österreichischer Gesetze nicht ein. Für Einflussnahme auf die EU-Richtlinie seien Justiz- sowie Innenministerium zuständig. Das Justizministerium erläuterte die bekannte Rechtslage in Österreich, geht aber auf die geforderte Evaluierung österreichischer Gesetze nicht ein. Zum Schluss wird kurz über einen überholten Diskussionsstand auf EU-Ebene reflektiert.

Das Innenministerium erläutert ebenfalls die österreichische Rechtslage in Sachen Vorratsdatenspeicherung, mit der sich die Bürgerinitiative aber gar nicht beschäftigt. Auf ein Bemühen um Abschaffung der EU-Richtlinie und auf die geforderte Evaluierung österreichischer Gesetze geht das Innenministerium nicht ein. Der Initiator der Bürgerinitiative, der österreichische AKVorrat, fühlt sich und die 106.000 Österreicher nicht ernst genommen und spricht von einer “empörenden Vorgangsweise.”

Das Bundeskanzleramt betont, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abzulehnen. Die österreichische Rechtslage könne angepasst werden, wenn der EU-Gerichtshof in der Richtlinie einen Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta erkennt. Der AKVorrat begrüßt diese Aussage, will aber tatsächliches Verhandlungsbemühen auf EU-Ebene sehen.

Selbst bereitet der AKVorrat eine Individualbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung beim österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) vor. Fast 10.000 Österreicher haben sich dieser Beschwerde angeschlossen. Auch das Bundesland Kärnten sowie der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) streben eine Überprüfung durch den VfGH an. (Daniel AJ Sokolov ) / (axv)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldu...g-1589653.html :-)


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