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TheltAlpha 10.11.2011 00:21

Mietrecht - Sperrmüllentsorgung
 
Hallo!

Bei uns im Keller standen seit einiger Zeit einige Sperrmüllgegenstände herum. Die Hausverwaltung hat mitgeteilt, dass alle Gegenstände, die nicht bis zu einem gewissen Stichtag entfernt werden, auf Kosten der gesamten Hausgemeinschaft entsorgt werden.

So weit, so gut. Nun haben das aber offensichtlich einige asoziale Subjekte so verstanden, dass sie ihren gesamten Sperrmüll in den Keller stellen können und dieser dann auf Kosten aller entsorgt wird. Sind vorher einzelne Sachen im Keller gestanden, so war der Keller am Tag nach der Ankündigung der Hausverwaltung plötzlich voll mit Kühlschränken, Herden, Autoreifen, Couches usw., so dass man kaum noch den Keller betreten kann.

Ich bin nicht gewillt, die Entsorgungskosten für diese asozialen Subjekte mitzutragen. Kann ich als Mieter irgendwie Einspruch dagegen erheben, dass die Kosten auf alle umgewälzt werden? Welche Möglichkeiten habe ich? Gibt es in Österreich eine Rechtssprechung dazu?

J@ck 10.11.2011 01:22

Kennst Du den / die Schuldigen (und Du kannst es beweisen)?
Hat z.B. jemand im Gebäude gerade eine Renovierung durchgeführt? Wenn ja, dann einfach er Hausverwaltung diese Information geben und die Rechnung wird vom Verursacher getragen.

ZombyKillah 10.11.2011 01:29

Wer sagt denn dass es nicht die Hausverwaltung war die den Keller voll geräumt hat *gg*

Ich meine damit es so schlimm wie beschrieben sein kann, müsste jede zweite bis dritte im Haus schuldig sein.
Oder es ist eine kommerzielle Aktion von wem auch immer.

Baron 10.11.2011 01:31

Habe das Problem auch jährlich! Wennst nicht beweisen kannst das das der "Huber" war- bist im A.....!
Abwälzen (ich wars ja nicht) ist nicht!

ZombyKillah 10.11.2011 01:59

Hast du eine Eigentumswohnung oder eine Mietwohnung?

Wenn es eine Eigentumswohnung ist würde ich vorschlagen, dass die Besitzer sich mit der Hausverwaltung auf einen Tisch setzen und den Schwachsinn beenden.

Bei uns steht auch viel im Keller-Gang herum, aber es beschwert sich keiner ... bis auf den Rauchfangkehrer *gg*

Baron 10.11.2011 02:03

Gemeindebau- Neumitbürger rein -Neumitbürger raus! 3x darfst raten wo der Dreck den sie nicht mehr brauchen bleibt !:ms:

The_Lord_of_Midnight 10.11.2011 04:37

Ja, das haben sie bei uns auch grade laufen.
Mir habens das Kellerabteil aufgebrochen und ihren Dreck reingeräumt.
Keine Ahnung, warum die sich solche Mühe gemacht haben, hätten den Mist ja gleich am Gang stehen lassen können.

TheltAlpha 10.11.2011 09:36

Hallo!

Es ist eine Mietwohnung und leider habe ich keine Ahnung, wer das aller war, geschweige denn dass ich es beweisen könnte. Ich vermute aber stark, dass es so ähnlich ist, wie von Baron beschrieben.

The_Lord_of_Midnight 10.11.2011 13:10

Das Problem ist, wenn man zur Polizei geht, weil man den Schuldigen kennt, dann darf man den Müll auch noch auf eigene Kosten einlagern.
Und wenn bei den Asozialen nichts mehr zu holen ist, weil sie delogiert wurden, dann bleibt man auf den Kosten für die Einlagerung auch noch persönlich sitzen.
Die Hausverwaltung putzt sich in solchen Situationen gerne ab und schaut weg bzw. gibt noch den Tipp, daß man das Zeug selbst entsorgen soll.
Was kann man als Einzelner schon groß machen, der arbeitende Mensch zahlt doch immer für die Taten solcher Subjekte.
Die wissen ganz genau, daß man ihnen nichts wegnehmen kann, wenn sie nichts mehr arbeiten gehen.

LouCypher 10.11.2011 13:46

Anzeige machen und zahlung verweigern, als mieter hast sowieso alle rechte. Wobei du dich erstmal erkundigen solltest wie hoch die kosten sind und wenn diese einen für dich relevanten wert übersteigen mit einem anwalt reden.

Finds irgendwie witzig.

barns 10.11.2011 17:38

Anzeige? Nein. -> Privatrecht = Zivilrechtsweg

Ausnahme: der Fall von LoM.

Baron 10.11.2011 20:55

Zitat:

Zitat von LouCypher (Beitrag 2463164)
Finds irgendwie witzig.

Ich lache dann später- während 75% der Gemeindebauten bis zu 80€ bei der Betriebskosten Abrechnung dieses Jahr zurückbekommen haben durften wir aufgrund der Kellerräumung noch 50€ draufzahlen!:ms:

Hawi 10.11.2011 22:05

Das ist keineswegs auf Neumitbürger beschränkt. Das kommt in der besten Gesellschaft (auch bei Eigentumswohnungen) vor.

The_Lord_of_Midnight 11.11.2011 15:19

Also ich bin Wohnungs-Eigentümer einer kleinen Wohnung in einem Haus mit einem Mehrheits-Eigentümer.
Damit habe ich praktisch keine Rechte, weil die wichtigen Sachen entscheidet der Mehrheitseigentümer selbst.
Er sagt zwar, er möchte eine gutes Einvernehmen mit den anderen Parteien, aber entscheiden tut er trotzdem selbst, was er für richtig findet.
Die Hausverwaltung hat mich jedenfalls dahingehend beraten, daß ich sowas wie eine Anzeige tunlichst unterlassen sollte, weil ich sonst nur selbst auf den Kosten sitzen bleiben würde, wenn diese nicht einbringlich sind.
Die Empfehlung war, daß ich den Müll selbst entsorgen soll, das kostet nichts und das Thema ist abgehakt.
Ich könnten noch beim Österreichischer Mieter- und Wohnungseigentümerbund nachfragen, das habe ich bis jetzt noch nicht gemacht.

Ich habe so den Eindruck, die Hausveraltung will möglichst wenig Arbeit haben, aber natürlich die Verwaltungskosten in voller Höhe kassieren ?

LouCypher 13.11.2011 18:11

Zitat:

Zitat von barns (Beitrag 2463179)
Anzeige? Nein. -> Privatrecht = Zivilrechtsweg

Ausnahme: der Fall von LoM.

jein. Kommt drauf an wie der spermüll dorthin gekommen ist. Wenn ich dir müll aufs grundstück schmeiss ist das schon ein strafrechtliches vergehen, oder liege da falsch?

barns 13.11.2011 20:29

Grundsätzlich ist das Ablagern auf fremdem Grund und Boden für sich alleine kein strafrechtlicher Tatbestand.

Außer evtl. bei gefährlichen Stoffen und einer einher gehenden Umweltbeeinträchtigung.

The_Lord_of_Midnight 14.11.2011 08:45

Und wie könnte man solche Gauner dann zur Verantwortung ziehen ?

Alex1 14.11.2011 10:14

Hausfriedensbruch?

TONI_B 14.11.2011 12:51

Wenn er Müll über den Zaun wirft, ist es kein Hausfriedensbruch. Da muss er schon reingelatscht sein...:-)

e-t-c 14.11.2011 13:31

Mglw. Besitzstörung?

http://portal.wko.at/wk/format_detai...611808&dstid=0

http://de.wikipedia.org/wiki/Besitzstörung

barns 14.11.2011 15:25

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 2463328)
Wenn er Müll über den Zaun wirft, ist es kein Hausfriedensbruch. Da muss er schon reingelatscht sein...:-)

Und das mit Gewalt...

Alex1 14.11.2011 15:31

Nein, genügt auch ohne Gewalt.

Aber Besitzstörung gefällt mir!

Quintus14 14.11.2011 16:27

Zitat:

Zitat von Alex1 (Beitrag 2463333)
Aber Besitzstörung gefällt mir!

Du müsstest aber bei einer Besitzstörungsklage hieb- und stichfest nachweisen können, wer genau den Müll dort abgelagert hat. Wenn Du keine Beweisfotos - von der Person, die den Müll gerade dort ablegt - hast oder auf dem Müll kein Adresskleber mit dem Besitzernamen klebt, wird's wohl schwierig.

Ich hab' mal eine Besitzstörungsklage eingebracht (wegen einer anderen Sache) und bin gescheitert.

LG

Alex1 14.11.2011 16:31

Ja eh, stimmt.

barns 14.11.2011 22:23

Zitat:

Zitat von Alex1 (Beitrag 2463333)
Nein, genügt auch ohne Gewalt.

Hausfriedensbruch im Sinne des (österreichischen) Strafrechts erfordert Gewalt oder Drohung mit Gewalt.

Alex1 14.11.2011 22:27

Stimmt, hab ich verwechselt.


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