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Österreichisches Urheberrecht
Hallo!
Ich wollte mir meine Videosammlung (VHS) auf DVD brennen lassen, bin dabei aber auf unerwartete Probleme gestoßen: das ist nicht erlaubt. Es ist für eine natürliche Person erlaubt, "Werke" für den eigenen privaten und nicht-kommerziellen Gebrauch zu vervielfältigen. Dies ist in § 42 Abs. 4 Urheberrechtsgesetz festgelegt. Somit war also das Aufnehmen der VHS durch mich legal. Somit ist es auch erlaubt, dass ich diese VHS weiter für mich vervielfältige, also etwa durch Digitalisierung auf DVD. Weiters ist es laut § 42a Urheberrechtsgesetz erlaubt, dass jemand anderer für mich unentgeltlich Vervielfältigungen herstellt. Desweiteren ist es erlaubt, dass jemand anderer entgeltlich Werke mittels reprografischer Verfahren, oder Werke der Literatur oder der Tonkunst durch Abschreiben, oder Werke der Berichterstattung über Tagesereignisse, vervielfältigt. Was jedoch nicht erlaubt ist, ist, dass mir jemand meine Videosammlung gegen Bezahlung digitalisiert. Was soll das? Hat der Gesetzgeber auf diesen Fall vergessen? Wurde der Fall absichtlich nicht legalisiert? Ich habe meine Videos legal in Übereinstimmung mit dem Urheberrechtgesetz aufgenommen und ich bewahre sie legal für meine eigenen privaten und nicht-kommerziellen Zwecke für mich auf. Ich dürfte diese Videos selbst legal vervielfältigen. Aber warum in aller Welt ist es illegal, wenn ich diese Digitalisierungsarbeit an jemanden andere gegen Bezahlung delegiere, weil ich selbst nicht das notwendige Equipment dazu habe? :mad: |
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Hier bräuchte es aber einen Juristen, um das Thema zu klären.
http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wx...=Gesamtabfrage Auch bei Schriften gibts Einschränkungen. Hier ein Zitat aus einem Urteil von 1974 wegen Photokopien einer aktuellen Fachzeitschrift die durch Kunden in einem Copyshop hergestellt wurden: Während das Herstellen einzelner Vervielfältigungsstücke im ersten Fall gemäß § 42 Abs. 1 UrhG keinen weiteren Beschränkungen unterworfen ist, ist das Vervielfältigen zum eigenen Gebrauch eines anderen grundsätzlich nur "auf Bestellung" - also nicht im voraus "auf Lager" (EB zu § 42 UrhG bei Peter, 559) - und darüber hinaus bei entgeltlicher Vervielfältigung von Werken der Literatur oder der Tonkunst nur unter den weiteren Voraussetzungen des § 42 Abs. 3 UrhG (Hand- oder Maschinschrift, sofern nicht bloß kleine Teile eines Werkes oder ein nicht erschienenes oder bereits vergriffenes Werk vervielfältigt werden) zulässig. |
abusus non tollit usum: dann strahlt ja der ORF sein TV Program ja auch nicht öffentlich aus oder?
Bei einer zeitschrift benötigst VOR vervielfeltigung (ganze oder teile davon) die einverständniss dazu. wenn du dir eine sendung heute aufnimmst (bzw. früher mal aufgenommen hast) so kannst das von einem dienstleister auf DVD übertragen lassen ohne das sich dabei einer die finger verbrennt oder haftbar dafür gemacht werden kann PUNKT kannst dir sogar beim ORF gegen einwurf kleiner münzen das was du willst auf DVD brennen lassen - was heute mit der tvtheke eh schon hinfällig ist, aber für altere dinge auf jeden fall ;) |
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Und ohne Brille...:engel: Dafür geht bei dir die "Shift"-Taste nicht :p |
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Da hast auch wieder recht...
...dann muss es bei den anderen Wörtern an einer anderen Schwäche liegen. :hallo::hammer::engel::p |
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also jetzt bin ich total verwirrt :rolleyes:
es ist per gesetz erlaubt das A seine kopie von B entgeltlich für den eigengebrauch von A herstellen lässt. und ich spreche hier NUR von zb.: aufnahmen aus dem tv/radio/sat wenn es NICHT möglich wäre gäbe es auch nicht so vile dinstleister in österreich die eben genau das anbieten - oder bin ich wirklich schon senil das ich dich nimmer vesteh :( |
Noch einmal: Du hast ein Zitat gebracht, dieses aber mitten im Satz abgeschnitten. Der wichtige Teil kommt in dem Teil des Satzes, den du abgeschnitten hast. Der komplette § 42a Urheberrechtsgesetz lautet:
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:rolleyes:
es ist nicht verboten sich von seinen (video/ton)aufzeichnungen kopien zum eigenen gebrauch zu machen. auch durch dritte. auch entgeltlich. nicht mehr und nicht weniger, für noch detailierte fragen -> +43 5332718 |
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Frage: wennst eh der Meinung bist, lieber Theltalpha, das es so ist- wozu die ganze Diskussion? :rolleyes:
Schon mal beim VKI nachgefragt?:confused: |
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Hast ja nur ein recht auf eine "privat" kopie, wenn dazwischen eine gewerbsmässige handlung stattfindet ist es ja nicht mehr "privat". |
ich hab ja eine tel# dazugepostet könnt euch diesbezüglicher frage auch gerne selbst erkundigen - oder mail hinschicken ...
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ach ja, sollte ihr - bei dieser meinung - schon mal lieder die ihr aus dem radio aufgenommen habt auf einen USB stick kopiert haben, um diese lieder auch im auto zu hören ...
oder wie beschrieben ich vom ORF eine kopie einer sendungen haben möchte, die auch nur gegen bares erstellt wird ... und die unzähligen betriebe in österreich die einem von medium a auf b kopieren ... nun ja, österreich das land der verbrechen eben ... |
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Also so wärs richtig: +43 1 5332718 |
das ist korrekt!
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