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TheltAlpha 09.08.2011 05:26

Österreichisches Urheberrecht
 
Hallo!

Ich wollte mir meine Videosammlung (VHS) auf DVD brennen lassen, bin dabei aber auf unerwartete Probleme gestoßen: das ist nicht erlaubt.

Es ist für eine natürliche Person erlaubt, "Werke" für den eigenen privaten und nicht-kommerziellen Gebrauch zu vervielfältigen. Dies ist in § 42 Abs. 4 Urheberrechtsgesetz festgelegt. Somit war also das Aufnehmen der VHS durch mich legal.

Somit ist es auch erlaubt, dass ich diese VHS weiter für mich vervielfältige, also etwa durch Digitalisierung auf DVD. Weiters ist es laut § 42a Urheberrechtsgesetz erlaubt, dass jemand anderer für mich unentgeltlich Vervielfältigungen herstellt. Desweiteren ist es erlaubt, dass jemand anderer entgeltlich Werke mittels reprografischer Verfahren, oder Werke der Literatur oder der Tonkunst durch Abschreiben, oder Werke der Berichterstattung über Tagesereignisse, vervielfältigt.

Was jedoch nicht erlaubt ist, ist, dass mir jemand meine Videosammlung gegen Bezahlung digitalisiert.

Was soll das? Hat der Gesetzgeber auf diesen Fall vergessen? Wurde der Fall absichtlich nicht legalisiert? Ich habe meine Videos legal in Übereinstimmung mit dem Urheberrechtgesetz aufgenommen und ich bewahre sie legal für meine eigenen privaten und nicht-kommerziellen Zwecke für mich auf. Ich dürfte diese Videos selbst legal vervielfältigen. Aber warum in aller Welt ist es illegal, wenn ich diese Digitalisierungsarbeit an jemanden andere gegen Bezahlung delegiere, weil ich selbst nicht das notwendige Equipment dazu habe? :mad:

TONI_B 09.08.2011 09:34

Zitat:

Zitat von TheltAlpha (Beitrag 2457120)
Was jedoch nicht erlaubt ist, ist, dass mir jemand meine Videosammlung gegen Bezahlung digitalisiert...

Bin zwar kein Jurist, aber wo liest du dieses Verbot in $42?

rev.antun 09.08.2011 11:33

Zitat:

§ 42a. Auf Bestellung dürfen unentgeltlich einzelne Vervielfältigungsstücke auch zum eigenen Gebrauch eines anderen hergestellt werden. Eine solche Vervielfältigung ist jedoch auch entgeltlich zulässig,
geht eh ...

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 2457122)
Bin zwar kein Jurist, aber wo liest du dieses Verbot in $42?

böhse tastatur - hat die "ferien" :D :D :D

Inzersdorfer 09.08.2011 11:43

Hier bräuchte es aber einen Juristen, um das Thema zu klären.
http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wx...=Gesamtabfrage

Auch bei Schriften gibts Einschränkungen.
Hier ein Zitat aus einem Urteil von 1974 wegen Photokopien einer aktuellen Fachzeitschrift die durch Kunden in einem Copyshop hergestellt wurden:
Während das Herstellen einzelner Vervielfältigungsstücke im ersten Fall gemäß § 42 Abs. 1 UrhG keinen weiteren Beschränkungen unterworfen ist, ist das Vervielfältigen zum eigenen Gebrauch eines anderen grundsätzlich nur "auf Bestellung" - also nicht im voraus "auf Lager" (EB zu § 42 UrhG bei Peter, 559) - und darüber hinaus bei entgeltlicher Vervielfältigung von Werken der Literatur oder der Tonkunst nur unter den weiteren Voraussetzungen des § 42 Abs. 3 UrhG (Hand- oder Maschinschrift, sofern nicht bloß kleine Teile eines Werkes oder ein nicht erschienenes oder bereits vergriffenes Werk vervielfältigt werden) zulässig.

rev.antun 09.08.2011 12:12

abusus non tollit usum: dann strahlt ja der ORF sein TV Program ja auch nicht öffentlich aus oder?

Bei einer zeitschrift benötigst VOR vervielfeltigung (ganze oder teile davon) die einverständniss dazu. wenn du dir eine sendung heute aufnimmst (bzw. früher mal aufgenommen hast) so kannst das von einem dienstleister auf DVD übertragen lassen ohne das sich dabei einer die finger verbrennt oder haftbar dafür gemacht werden kann PUNKT

kannst dir sogar beim ORF gegen einwurf kleiner münzen das was du willst auf DVD brennen lassen - was heute mit der tvtheke eh schon hinfällig ist, aber für altere dinge auf jeden fall ;)

TONI_B 09.08.2011 12:14

Zitat:

Zitat von rev.antun (Beitrag 2457124)
geht eh ...



böhse tastatur - hat die "ferien" :D :D :D

Na, ja von "3" auf "4" abgerutscht...:cool:

Und ohne Brille...:engel:

Dafür geht bei dir die "Shift"-Taste nicht :p

rev.antun 09.08.2011 12:16

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 2457130)
Dafür geht bei dir die "Shift"-Taste nicht :p

bei $ und § schon :D

TONI_B 09.08.2011 13:05

Da hast auch wieder recht...

...dann muss es bei den anderen Wörtern an einer anderen Schwäche liegen. :hallo::hammer::engel::p

TheltAlpha 09.08.2011 23:50

Zitat:

Zitat von rev.antun (Beitrag 2457124)
geht eh ...

Schau dir einmal dein eigenes Zitat an: Da steht am Ende kein Punkt, sondern ein Beistrich. Und schau einmal, was nach dem Beistrich steht. Das ist nämlich das Problem. ;)

Zitat:

Zitat von rev.antum
wenn du dir eine sendung heute aufnimmst (bzw. früher mal aufgenommen hast) so kannst das von einem dienstleister auf DVD übertragen lassen ohne das sich dabei einer die finger verbrennt oder haftbar dafür gemacht werden kann PUNKT

Es gibt im Urheberrechtsgesetz keinen Begriff der "Übertragung", der das ausdrücken würde, was ich machen lassen möchte. Es handelt sich um eine "Vervielfältigung", und die ist, wie schon erwähnt, nur erlaubt, wenn man sie selbst macht, wenn sie jemand anderer unentgeltlich macht oder wenn es sich um die in meinem ersten Beitrag erwähnten Ausnahmen handelt.

rev.antun 10.08.2011 13:09

also jetzt bin ich total verwirrt :rolleyes:

es ist per gesetz erlaubt das A seine kopie von B entgeltlich für den eigengebrauch von A herstellen lässt.

und ich spreche hier NUR von zb.: aufnahmen aus dem tv/radio/sat

wenn es NICHT möglich wäre gäbe es auch nicht so vile dinstleister in österreich die eben genau das anbieten - oder bin ich wirklich schon senil das ich dich nimmer vesteh :(

TheltAlpha 10.08.2011 14:10

Noch einmal: Du hast ein Zitat gebracht, dieses aber mitten im Satz abgeschnitten. Der wichtige Teil kommt in dem Teil des Satzes, den du abgeschnitten hast. Der komplette § 42a Urheberrechtsgesetz lautet:
Zitat:

Auf Bestellung dürfen unentgeltlich einzelne Vervielfältigungsstücke auch zum eigenen Gebrauch eines anderen hergestellt werden. Eine solche Vervielfältigung ist jedoch auch entgeltlich zulässig,
1. wenn die Vervielfältigung mit Hilfe reprographischer oder ähnlicher Verfahren vorgenommen wird;
2. wenn ein Werk der Literatur oder Tonkunst durch Abschreiben vervielfältigt wird;
3. wenn es sich um eine Vervielfältigung nach § 42 Abs. 3 handelt.
1. trifft nicht zu, da Reprografie Scannen, Kopieren, Ausdrucken usw. ist. 2. trifft nicht zu, da es sich nicht um Werke der Literatur oder der Tonkunst handelt, sondern um Werke der Filmkunst. 3. trifft nicht zu, da der § 42 Abs. 3 von Werken mit tagesaktuellen Ereignissen handelt.

rev.antun 10.08.2011 14:55

:rolleyes:
es ist nicht verboten sich von seinen (video/ton)aufzeichnungen kopien zum eigenen gebrauch zu machen.

auch durch dritte.

auch entgeltlich.

nicht mehr und nicht weniger, für noch detailierte fragen -> +43 5332718

TheltAlpha 10.08.2011 19:25

Zitat:

Zitat von rev.antun (Beitrag 2457281)
:rolleyes:
es ist nicht verboten sich von seinen (video/ton)aufzeichnungen kopien zum eigenen gebrauch zu machen.

auch durch dritte.

auch entgeltlich.

Quelle? Das Urheberrechtsgesetz sagt das Gegenteil aus, ich habe dir den Paragrafen und den Text dazu gezeigt. Ich wünschte, du hättest recht, aber so, wie ich das sehe, ist die Gesetzeslage eindeutig.

Baron 10.08.2011 20:49

Frage: wennst eh der Meinung bist, lieber Theltalpha, das es so ist- wozu die ganze Diskussion? :rolleyes:
Schon mal beim VKI nachgefragt?:confused:

LouCypher 10.08.2011 21:55

Zitat:

Zitat von TheltAlpha (Beitrag 2457314)
Quelle? Das Urheberrechtsgesetz sagt das Gegenteil aus, ich habe dir den Paragrafen und den Text dazu gezeigt. Ich wünschte, du hättest recht, aber so, wie ich das sehe, ist die Gesetzeslage eindeutig.

ich seh das auch so, warum sollte auch das gewerbsmässige kopieren urheberrechtlich geschützten materials erlaubt sein? Letzendlich geht es doch darum zu verhindern dass, jemand mit fremden geistigen eigentum profite macht. Sonst dürftest ja auch raubkopien verkaufen, muss ja nur sagen das der preis nur den aufwand des kopierens bzw. den rohling deckt, deine kunden sind halt dann alles kumpels, kann dir ja keiner das gegenteil beweisen.

Hast ja nur ein recht auf eine "privat" kopie, wenn dazwischen eine gewerbsmässige handlung stattfindet ist es ja nicht mehr "privat".

rev.antun 11.08.2011 14:17

ich hab ja eine tel# dazugepostet könnt euch diesbezüglicher frage auch gerne selbst erkundigen - oder mail hinschicken ...

rev.antun 11.08.2011 14:20

ach ja, sollte ihr - bei dieser meinung - schon mal lieder die ihr aus dem radio aufgenommen habt auf einen USB stick kopiert haben, um diese lieder auch im auto zu hören ...

oder wie beschrieben ich vom ORF eine kopie einer sendungen haben möchte, die auch nur gegen bares erstellt wird ...

und die unzähligen betriebe in österreich die einem von medium a auf b kopieren ...

nun ja, österreich das land der verbrechen eben ...

The_Lord_of_Midnight 16.08.2011 15:57

Zitat:

Zitat von rev.antun (Beitrag 2457281)
für noch detailierte fragen -> +43 5332718

Also wenn du die Rechtsanwaltskammer meinst, da fehlt noch der 1er, oder ?
Also so wärs richtig:
+43 1 5332718

rev.antun 16.08.2011 16:09

das ist korrekt!


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