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Haft auf Bewährung wegen Entfernen von Handy-Sperre
Wenn das Schule macht?
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Es stellt sich aber durchaus berechtigt die Frage, ob ein SIM-Lock NACH Ablauf der Bindungsfrist immer noch bestehen muss! Auf der anderen Seite kann mit der SIM-LOCK-Sperre auch eine gewisse Einschränkung der Funktionialität gegeben sein, und das hat mit einem Providerwechsel noch gar nichts zu tun. Daher muss man diese Sache sehr unterschiedlich betrachten. Man könnte aber auch meinen, dass die AGB dahingehend korrigiert werden müssen, als dass die SIM-LOCK-Sperre NACH Ablauf der Frist kostenlos entfernt werden muss, weil sich sonst die Entsperrkosten zu den Anschaffungskosten dazu addieren und somit das Handy auch nicht mehr so günstig ist. Dies vorallem auch in der Annahme, jemand tauscht nach 2 Jahren das Handy, bleibt beim gleichen Provider (erfüllt somit die Vertraglichkeit) und gibt das Handy seinem Kind, das mit irgendeinem billigen Wertkartentarif telefonieren darf. Und genau in diesem Zusammenhang stellt sich eben die Frage, ob die, selbstverständlich in den AGB ausgewiesenen Entsperrkosten, tatsächlich gerechtfertigt sind.
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Bitte berücksichtigen: Wegen gewerbsmäßiger Entfernung
Gewerbsmäßig ist eine Tätigkeit dann, wenn du sie folgendermaßen durchführst:
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Da werden sich aber die Handyshops freuen. :look:
Ist natürlich die Frage ob auch ein österr. Gericht so entscheidet! |
Gewerbsmäßig im Sinne des österreichischen Strafrechts setzt jedoch kein angemeldetes Gewerbe voraus...
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das urteil hält bis zur nächsten instanz das wars dann, provinzgerichte sorgen doch immer wieder mit so eigenartigen urteilen für aufsehen.
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Mag sein, aber warten wir´s mal ab.
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also meiner Meinung nach kanns dem Betreiber per se egal sein, obd er SIMLOCK drauf ist; das Handy interessiert hier nicht... zahlt der Kunde seinen Vertrag? wenn ja, dann ist auch schon wieder gut!
weil man schliesst den Vertrag auf Mindestdauer ab und verpflichtet sich den Vertrag zu erfüllen (Grundentgelt zu zahlen...) man wird nicht gezwungen das Produkt auch zu nutzen ... und was Lou schon sagte... irgend so ein Provinzrichter mit einer eigenen sehr seltsamen Auffassung von Recht will sich da nur vortun um auch mal in der Zeitung zu stehen... wenn überhaupt, kann hier der Betreiber Schadenersatz geltend machen, weil ihm das SIM Lock entgelt entgeht ... ich persönlich finde SIM Locks sowieso für überholt in Zeiten von Pauschaltarifen... was juckts den Betreiber ob der Kunde damit telefoniert, wenn er eh keinen Umsatz extra generieren würde, als den, den er schon zahlt (eben ALL-IN) Mir persönlichs ists wurscht, da ich ja sowieso nur ein Netz nutze ;) |
Mag alles stimmen, es ist nur interessant was die Firmen alles einklagen und wie Gerichte reagieren.
Verstehen kann ich das Urteil nicht ganz, siehe steelrat; ist auch die Frage ob das in A auch kommt. |
Ihr müsst mal euer persönliches Rechtsempfinden ausblenden und euch ganz auf das Wesentliche konzentrieren: den Gesetzestext. Ob das nun wirklich ein Vergehen ist, wird wohl noch nicht ganz durch sein und auch nicht so einfach zu beantworten zu sein.
Aber gleich mal zu sagen, dass sich hier ein "Provinzrichter" profilieren will, halte ich für verfrüht. Es wird wohl kaum einer hier eine Ahnung von deutschem Strafrecht haben. |
die sogenannten provinz-richter sind idR keineswegs dumm, engstirnig oder verkorkst ... oft fällen die solche urteile mit voller absicht, damit eine überprüfung durch die nächste instanz jedenfalls erfolgt, wodurch insgesamt größere rechtssicherheit entsteht ...
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das mag wohl sein, und DUMM ist jemand der etwas aus Absicht heraus tut ein gewisses Ziel zu erreichen und dieses dann auch erreicht sicher nicht!
nichts desto trotz sehe ich den einzigen Frevel hier, dass der Provider um sein (imo und ich sprecher hier als Privater und nicht als Mitarbeiter) eh schon viel zu hohes Entsperrgelt umfallt und die subventionierte Hardware so im Nachhinein entsubventioniert wird... wie gesagt, mir persönlich ist das egal, da ich mit Voller Überzeugung das Netz nutze, für das ich auch arbeite, und solang ich da arbeite an einem WECHSEL kein interesse habe; Ausserdem stehen mir zum Entsperren andere Mittel und Wege offen (Lesen können ist ab und an auch ein echt unfairer Vorteil *harrharr*) wie gesagt, STRAFTATBestand kann ich hier keinen Erkennen. Höchstens Zivilrechtlich relevantes... oder würde wer von euch, weil er ab und zu Bekannten das Handy entsperrt und dafür als Gegenleistung sagen wir nen 10er bekommt deswegen in den Knast wollen? oder eine Vorstrafe...? AN dieser Stelle geb ich zu bedenken, was sonst noch für Gestalten FREI herumlaufen, die eine ECHTE Straftat begangen haben.. Soll ihm der Richter von mir aus wegen der Gewerbsmäßigkeit seiner Tätigkeit eine Geldstrafe aufbrummen die bei der nächsten Instanz dann fällt... aber gleich Haft auf Bewährung? definitiv überzogen... |
Vergesst deutsche Entscheidungen vor allem im Strafrecht, erstens verwenden sie eine andere Terminologie und zweitens sind deutsche Entscheidungen auf Österreich absolut nicht anwendbar.
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wer weis ob sich nicht irgendein richter der auch mal in die medien will davon inspirieren lässt. Der strafversetzen BO würd ich das schon zutrauen.
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Wenn aus einem deutschen Rechtsspruch eine EU-Richtlinie konstruiert wird, dann wird´s aber auch für uns schon spannend!
Aber so wie ich das lese, stellt sich für mich auch eine weitere Frage: Wer hat einen Vertrag zu einem Anbieter? Der Kunde oder der, sagen wir mal, Entsperrshop?! Bedeutet sohin, dass seitens des Anbieters nur der Kunde aufgrund der Vertragsmäßigkeit angeklagt werden kann, ob der Entsperrshop die Handy entsperrt, was ja auch wieder einer Dienstleistung gleichkommt, muss dem Anbieter schlicht und einfach wurscht sein! Wenn ein Handy NACH dem Ablauf der Frist egal auf welche Art auch immer entsperrt wird, dann entspricht dies nämlich KEINEM Rechtsbruch - dass das Körberlgeld durch die überhöhten Abgeltungskosten seitens des Anbieters dem verloren gehen, alleine darum geht es! Hier könnte man aber auch wiederum meinen, dass dies einem gewissen rechtlich bedenklichen Zustand darstellt. Ursprünglich war das Entsperren nach Ablauf der Frist kostenlos, danach plötzlich (als die Betreiber den BRaten rochen) stark und unverhältnismäßig kostenpflichtig - wo sind hier unsere Konsumentenschützer??? |
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finde ich als Aussage so ind er FORM nicht haltbar! Denn wenn ich mir z.B ein Netbook kaufe mit einem OS drauf und dass dann durch ein Ubuntu odgl ersetze mach ich mich noch ned strafbar... und wenn ich ein HANDY KAUFE, mich an den Vertrag halte und den auch ZAHLE, dann kanns ned strafbar sein, wenn ich das Gerät in irgendeiner Form der Verschrottung zuführe... dazu gehört auch das Bricken beim Entsperren... oder darf ich mit MEINEM Gerät nicht machen was ich will?! |
Nicht solange der Vertrag noch nicht ausgelaufen ist-danach ists eine andere Geschichte!
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Da ist immer die Frage, was steht konkret im Vertrag? |
Steelrat: siehe Baron's Antwort. :hallo:
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ähm... nein! das glaub ich einfach nicht!
ich kaufe ein Handy zu vergünstigten Konditionen, dass dann auch MIR gehört... solange ich den Vertrag auch zahle, kann es dem Betreiber wurscht sein ob ich meine Freiminuten/SMS/GB verprasse oder die SIM in der LADE verstaubt. das Grundentgelt für den Vertrag bekommt er ja; was ich mit der Hardware mache, die ja MIR gehört kann dem absolut BANANE sein. Abgesehen davon, dass ich vlt Garantie und Gewährleistungsanspruch verliere wenn das DING echt mal was hat... |
das problem ist halt, dass hier nicht die hardware verändert wird, sondern die betriebssoftware ...
und da steht der mobilfunk-betreiber auf dem standpunkt, dass beim entsperren die für ihn angepaßte betriebssoftware (=branding) auf dem gerät durch ausnutzung diverser lücken oder schwachstellen widerrechtlich verändert wird ... darum rate ich allen: finger weg von gebrandeten geräten ... es ist dabei zumeist nicht nur eine festlegung auf den provider vorgegeben, sondern auch mit weiteren einschränkungen zu rechnen (zB. weglassen diverser funktionen der "standard-betriebssoftware") ... |
Was NACH Ablauf einer Bindungsfrist mit dem Gerät passiert, ist durch die Bindungsfrist eindeutig geregelt: Das Gerät ist frei! Daher kann NACH Ablauf der Bindungsfrist mit dem Gerät gemacht werden, was jeder will - das ist rechtlich einwandfrei!
Das Problem zudem ist, dass der Wert des Gerätes nach wenigen Jahren (Bindungsfrist gerne 2 Jahre) buchhaltärisch, und genau genommen auch wertmäßig, sehr weit abgeschrieben ist. Mit anderen Worten bedeutet dies, eine Zusatzaufwertung des Kaufpreises nach der Abschreibung! Wer noch weiter grübeln möchte: Ist das Handy beim Kauf eigentlich dann mein Eigentum? Eher nein, wenn ich die Bindungsfrist betrachte. Was ist aber nach Beendigung der Bindungsfrist - ist da das Handy dann mein Eigentum? Wer jetzt meint, auch hier nicht, den frage ich: Wann geht das Handy eigentlich in den Eigentumsbesitz über? Und vorallem: Warum ist die Besitzübergabe überhaupt kostenpflichtig? Die ganzen Einstellungen nimmt der Provider auf eine andere Art vor, sodass die Voreinstellungen auf den gesperrten Handy<s nicht wirklich ein Argument sind. Mit anderen Worten: Es ist egal, ob ich ein freies oder ein gesimlocktes Handy kaufe, die Einstellungen krieg ich sowieso vom Provider. In meinen Augen gehört die automatisch fortlaufende Simlocksperre NACH Bindungsfrist aufgehoben, weil sie eigentlich eine Form der "Besitzstörung" darstellt! Der Vertrag wurde eingehalten und dennoch ist die Sperre aufrecht - nur nach Bezahlung wird diese aufgehoben. Genau um das geht es eigentlich! Und es stellt sich auch die Frage, wer eigentlich der Schuldioge wäre: Der Auftraggeber und der "Macher" - nachg Beendigung der Bindungsfrist ist das rechtlich gesehen keiner von beiden! Nach Beendigung der Bindungsfrist, und hier wiederhole ich mich absichtlich, geht das Gerät in das Eigentum über und jeder kann mit dem Gerät machen, was er will - dass dies den Providern nicht gefällt, ist klar - genauso wie es rechtlich eindeutig ist und daher nach Beendigung der Bindungsfrist alles was sich da noch weiter in den AGB´s als Bindung nennt, sittenbwidrig ist und gelöscht gehört! |
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das ist sowas von crank :rolleyes:
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Nein, das ist einfach der Unterschied zwischen Rechtsempfinden und formalem Recht!
Wie sagte doch H.Rosendorfer? Bei Gericht bekommt men ein Urteil, aber nicht recht! |
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Es muss jedem Anbieter selbstverständlich völlig frei gestellt sein, welche Verträge er anbietet. Man kann ihm doch die Klauseln nicht vorschreiben. Jeder hat die Freiheit, sie zu akzeptieren oder nicht. Und natürlich muss man die Entsperrkosten als Kunde in die Rechnung mit einbeziehen, sie stehen ja quasi im Vertrag (aber man kann sie noch etwas reduzieren, wenn man nach Ablauf des Vertrags wo anders entsperren lässt). Die Entsperrklausel im Vorhinein ausblenden und danach jammern ist einfach nur kindisch. :hallo: |
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:hallo: |
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Soweit ich das verstanden habe wäre ein gewerbsmäßiges Entsperren der Handys legal wenn der Vertrag ausgelaufen ist oder?
Wird durch das Entsperren Hard- oder Software verändert? |
Nach meinem Verständnis ist das die Frage die Gerichte noch klären müßten, was ist nach Vertragsablauf?
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naja für den User ist das Handy dann ja quasi subventioniert!
und NEIN der Betreiber WILL das Handy gar nicht entsperren! denn ein entsperrtes Handy mit einem Kunden der keine Vertragsbindung hat ist definitiv NICHT das Ziel des Betreibers! der will dass sich der Kunde gegen Vertragsverlängerung ein neues hol! deshalb ist das ENtsperren so "un-günstig" |
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Neues Hobby? Wie schaffe ich es, dass Threads geschlossen werden (ich darf, wieder einmal, höflich auf den ULP Thread verweisen)?
Oder worauf genau zielt der Link ab? |
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2. Auch ja, aber es werden wohl nur Flash-Speicherinhalte geändert. :hallo: |
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@FranzK: Ich würde schon meinen, dass die Handys subventioniert werden - denn es gibt ja Verträge zwischen den Providern und den dargebrachten Handys im Shop. Also irgend eine geschäftliche Verknüpfung gibt es sehr wohl, in welchem Ausmaß, das weiß ich nicht.
Zudem glaube ich nicht, dass die durch das Freischalten neu erscheinden Softwareteile dem Provider belasten. Manchmal kann man sich den Eindruck nicht verwehren, dass dies dahingehend gewollt ist, als dass gleiche Software in unterschiedlichen Handys nur einem rascheren Wechsel (weil das andere hat ja sooo tolle Neuigkeiten) dienen soll. Ich glaube auch nicht, dass für alle Handys immer eine komplett neue Software geschrieben wird. Alles in allem ist immer der Zeitpunkt der Entsperrung maßgeblich - und nicht, wer´s als Dienstleistung (und dafür die Steuern abführt) macht. |
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