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Einsicht in Staatspolizei-Akt
Hallo!
Laut http://www.wienerzeitung.at/DesktopD...1&Page11974=26 wurde 1990 eine Aktion gestartet, bei der jeder Staatsbürger gebührefrei Einsicht in seinen Akt bei der Staatspolizei nehmen konnte. Weiß jemand, ob diese Möglichkeit nachwievor besteht und wo und wie man das beantragen kann? |
Ist dieser Akt nicht das sogenannte Leumundszeugnis? Dieses bekommst Du bei der lokal zuständigen BPD.
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Falsch. Die Staatspolizei-Akte hat nichts mit dem Strafregister zu tun. Die enthält Infos über persönliche Neigungen (z.B. Homosexualität), Teilnahme an Demonstrationen (wenn sie gegen rechts oder irgendwie links waren) und dergleichen.
Rechtliche Grundlage für Einsicht hier: http://www2.argedaten.at/session/ano...1.E42_INP.html |
Hi there!
Personalisierte Daten kann man einmal jährlich kostenfrei abrufen. So wie beim KSV. Habe das selbst schon mal gemacht, Verwaltungsstrafen sind jedoch zB nicht aufgelistet, sondern primär EKIS Daten. Also Daten welche im "elektronischen Kriminalpolizeilichen Informationssystem" gespeichert sind, und hat nichts mit dem Leumundszeugnis zu tun. @Don manuel: ich glaube dein link führt auf eine verwaiste Seite. Die Fax Nummer (Antrag muss schriftlich sein wegen Unterschrift sowie auch Ausweisnummer) weiß ich nimmer, hab einfach beim Innenministerium angerufen und mich durchgefragt. |
Ja, da ist dummerweise eine Session-ID im Link. Die domain passt aber für nähere Info.
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hab grad meinen pass verlängert, hab zugeschaut, die hat auch eine ekisabfrage gemacht was mich etwas verwundert hat, stand aber nichts drin ;) .
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Zitat:
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Wovon sprechen wir hier eigentlich?
Staatspolizei gibt's unter diesem Namen so keine sondern BVT, LVT: http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_verfassungsschutz/ Es wird wohl kaum über jeden Staatsbürger dort eine Akte geben. Homosexualität soll da angeführt sein? Woher hast du diese Information? |
Es istschon beeindruckend (oder eher furchterregend) was es bei dir alles nicht gibt. Keine EU Richtlinien zum Thema OEM Software-keine Stapo ....
Dabei kann Googlen ja nicht so schwierig sein....:rolleyes: http://de.wikipedia.org/wiki/Staatspolizei http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.s/s735910.htm |
Ja, es stimmt, die Staatspolizei heißt seit 2002 "Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung". Aber ob die Einträge des EKIS (=kriminalpolizeilich) ident sind mit eventuell vorhandenen Akten beim BVT (=geheimdienstlich) wage ich zu bezweifeln.
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Da zweifelst du richtig!:)
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Die historischen Hintergründe werden in einem Spiegel-Artikel aus 1990 angeschnitten.
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Hallo!
Ja, auf diesen Artikel bin ich bei meinen Recherchen auch gestoßen. Ich werde wohl eine E-Mail ans Innenministerium schreiben. |
Zitat:
"Staatspolizei gibt's unter diesem Namen so keine sondern BVT, LVT" Alles klar? Oder immer noch nicht zu verstehen? Furchterregend ist deine dämliche Untergriffigkeit ertragen zu müssen. Für blöd verkaufen kann ich mich auch selber. Scheint mangels anderer Aufgaben aber ein Hobby von Forumstrollen zu sein. |
Du brauchst dich nicht für blöd verkaufen!
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Zitat:
Und vor allem WOZU zur Hölle??? |
searchbot an BVT:
neuer eintrag: barns (übliche IP) stellt unangenehme fragen |
Zitat:
gugst du >>HIER<< |
Ich kenne das SPG zur Genüge, danke, nur was hat das mit meiner Fragestellung zu tun?
Wenn du denkst, dass es dort über jeden Aufzeichnungen gibt, wirst du ja wohl einen Grund dafür haben? Oder ist es so wie ich vermute: Verschwörungstheorien und heiße Luft? |
Da lehnt sich jemand ziemlich weit aus dem Fenster...
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Wo? :rolleyes:
Alles was ich hier bisher gelesen habe sind Mutmaßungen ohne Background. |
Zitat:
aber im notfall kannst dich ja bei denen erkundigen -> http:://12.120.172.8 :p |
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Zitat:
Zitat:
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Für's Archiv: Auskunft kann man ganz einfach bezugnehmend auf § 26 Datenschutzgesetz verlangen, indem man eine E-Mail/einen Brief mit beigefügtem Scan/beigefügter Kopie eines amtlichen Lichbildausweises an das BVT schickt - die selbe Vorgehensweise gilt übrigens auch für Auskünfte aus dem EKIS, hierbei wird das ganze an die jeweilige Bundespolizeidirektion geschickt. Sofern es die erste Auskunft innerhalb des laufenden Jahres ist, ist die Auskunft gebührenfrei.
Die erteilten Auskünfte sind sehr dürftig: Beim EKIS erscheint nur eine Sache, nämlich eine ca. 10 Jahre zurückliegende Verlustanzeige eines Gegenstandes; beim BVT sind gleich gar keine "der Auskunftspflicht unterliegenden" Daten über mich gespeichert. Na ja, irgendwie auch beruhigend, wobei ich nicht glauben kann, dass es nicht irgendetwas über mich gespeichert gibt (wie wahrscheinlich für jede Person). |
Thx!
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wenn schon, dann googELn, Mr. Troll
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Zitat:
googel/punkt/at führt auf goldesel/firstload - und das hat sicher nix mit dem thema zu tun :shy: bei googel.com und googel.de war google schneller und hat sich die tippfehler-domain wenigstens selbst gesichert :) |
auf wienerisch googln :hammer:
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Zitat:
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da googl eigenwort - naaaa sicha nid :p
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