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Urheberrechtsverletzung
Ein erstes "hallo" an euch!
Ich habe ein Forum über einen deutschen Forenanbieter genommen, das führe ich seit über einem Jahr - nun bekam ich von einem deutschen Anwalt ein Schreiben, dass ein Ex-Mitglied von uns mit einem Gedicht gegen das Urheberrecht verstoßen hat. Ich habe eine Frist bekommen das Gedicht zu entfernen - das habe ich natürlich gleich getan. Dass das Mitglied das Gedicht veröffentlich hat verstößt gegen §§15 Abs. 1, 16, 19a des Urheberrechtgesetzes. Sie wollen jetzt aber noch weiteres: Gegen das unberechtigte Anbieten, bzw. Zugänglichmachen ist im Interent nach §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 1, 15 Abs. 1 Nr. 1, 15 Abs. 2 S.2, Nr. 2, 16, 19a, 106 UrhG verboten und strafbar. Die Mandantin hat den Beweis gerichtsverwertbar dokumentieren und sichern lassen. und ... ich bin nach § 101 Abs. 2 und Nr. 3 zur Auskunft verpflichtet. Sie möchten Namen und Anschrift haben. Als Forenbetreiberiin habe ich nur IP-Adresse (und die ist, wie ich sehe dynamisch). Das Mitglied ist bei uns schon vor längerer Zeit gelöscht worden. Reicht es wenn ich die IP weitergebe oder muss ich mich um die Erhebung kümmern? Das Mitglied ist aus Deutschland. Bitte um eure Hilfe! Edit: Der Eintrag wurde im Dezember 2009 gemacht. Wie lange sind dynamische IP-Adressen in Deutschland nachvollziehbar? |
gib bekannt was du weißt, imho bist du nicht dazu verpflichtet Detektiv für andere zu spielen
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du bist forenbetreiber und kein provider, und selbst die geben auskunft nur über gerichtsbeschluß.
außerdem klingt das "gedicht geklaut" nach einer gängigen geldmachvariante diverser firmen. meist ist deren schreiben ziemlich furchteinflößend und rechtlich nicht haltbar. google dochmal nach dem anwalt sowie seinem klienten. wenn du da einschlägig fündig wirst, widersprich eingeschrieben gegen den vorwurf und ansonsten in die rundablage. |
Vielen Dank!
Es handelt sich um Nümann und Lang. |
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Jetzt muss ich doch nochmal lästig sein ...
"widersprich eingeschrieben gegen den vorwurf" - das obwohl der Beitrag tatsächlich bei uns stand? |
Hi there!
Stellen sie Forderungen außer der Bekanntgabe von Daten soweit bekannt und von der Entfernung des Artikels/Gedichtes? Wenn nicht würde ich dieses tun und weniger Schaden vermeiden. In Deutschland sind sie relativ happig, auch was Bußgeld und Ersatzleistungen angeht. Ich betreibe selber ein Forum, und bin froh das es in at gehostet und primär aktiv ist. |
Nein, das tun sie nicht ... noch nicht. Sie wollen, dass das Gedicht entfernt wird und eben die Daten.
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du bist grundsätzlich nicht verantwortlich für posts, und wenn dich jemand anschreibt, daß ein post ein urheberrecht verletzt, kann man dich bestefnalls auf abmahnung klagen. aufgrund der entfernung bist du deinen betreiberpflichten nachgekommen.
die herausgabe der daten allerdings ist dir scheinbar technisch nicht möglich und außerdem ein verstoß gegen den datenschutz. ein anwalt ist ein anwalt und kein richter. |
Hi there!
Ich weiß nicht ob es sich in den letzten wenigen Jahren grundsätzlich geändert hat in DE, aber dort trieben die Abmahngebühren-Abzocke ärgste Umstände. Da wurden Gebühren für das Abmahnen verlangt, welche vielen Foren Admins die Tränen in die Augen drückte. Bekanntes Beispiel aus der Szene: Ein User registrierte sich in einem Fiitness Forum, als Mitgliedsname wählte er einen bekannten Aufbauriegel aus der Fitness Szene. Dies wurde dann abgemahnt wegen Copyright Verletzung mit Gebühren die beinahe das Forum töteten (es wurde dann gesammelt!). Diese Abmahngebühren sind in at gedeckelt, mit den Kosten die ein Anwalt für einen Brief verlangen darf (rund 50.- vor wenigen Jahren). Wurde damals eben breit bei Vereinsbetreibern und Forenbetreibern diskutiert. Kann sich aber geändert haben. |
Also da würde ich auch sehr vorsichtig sein. Du darfst gar keine Benutzerdaten herausgeben, nur weil jemand danach fragt oder es verlangt.
Vor allem gibt es in Deutschland mittlerweile Probleme, dass Betreiber abgemahnt werden, weil sie die IP Adressen überhaupt protokollieren. Stichwort: personenbezogene Daten. |
Hi there!
Es wurde ja gar nicht gefragt WER sich registrierte! Es wurde pauschal der Herausgeber, dessen Impressum ja Pflicht ist, abgemahnt und abgecasht. |
Zitat:
Wo das Forum gehostet wird, ist völlig egal. Wichtig ist, dass man eine at-Adresse hat und dass man im Impressum angibt, dass für alle rechtliche Belange ein österreichischer Gerichtsort zuständig ist. Wegen einer 08/15-Abmahngeschichte schickt keine deutsche Kanzlei einen Anwalt nach Österreich. :hallo: |
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was mir dazu spontan noch einfällt...
hast du irgendwo einen Verweis, dass du nicht für POSTS und INHALTE der ForumsUser verantwortlich bist drinnen? Wenn ja, dann bist du afaik auch nur zum entfernen des Beitrags verpflichtet und auch nicht mehr... und nur weil du ein Forum betreibst bist du sicher nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet... (wäre interessant an dieser Stelle mal eine Fachmeinung zu bekommen! was kann/darf/muss man als privater wenn man ein Forum hat.. :-) Und nur so als Beispiel, wenn ich was poste, wo sich wer meldet wegen Urheberrechten, und der Forenbetreiber gibt so mir nix dir nix meine Daten weiter (und sei es nur die IP) und das OHNE gerichtlichen Beschluss (und den gibts afair erst abe einem Strafmass ab 2 Jahren....) dann kann der lieber Forenbetreiber dicht machen, denn die Klage wegen der DS-Verletzung verliert er... ohne wenn und aber... :) |
Alles in allem muss aufgepasst werden: Es wurde seitens der Anwaltskanzlei nur behauptet, dass das Gedicht, nennen wir es mal, mißbräulich verwendet wurde - eine Behauptung ist noch lange kein Beweis!
In der 1. Aufforderung wurdest Du zum Löschen ersucht, dem Du nachgekommen bist. Danach kam ein 2. Schreiben? Und genau das ist eigenartig! Und genau genommen, würde ich hier den Versuch einer Unmöglichkeit (wer weiß, ob die 2009 gelöschten Daten überhaupt noch aktuell sind und nicht plötzlich eine andere Person betreffen!) mithilfe von Paragrafen durchaus als Versuch, an Daten unrechtmäßig heranzukommen, bewerten! Hier ist es Deine Aufgabe, dieses Verhalten NICHT zu unterstützen, weil Du DIch dabei selbst strafbar machen kannst! Sagen wir es mal auch so: Wenn jemand ein Recht auf Auskunft hat, dann ein Organ (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) - hat ein Anwalt überhaupt das Recht auf Auskunft? Ich sage mal nein - und wenn er trotzdem mit Paragrafen auftischt, dann bedeutet das immer noch nicht, dass er Recht haben muss! Er seinerseits muss höllisch aufpassen, dass er selbst nicht in den Bereich der Nötigung, Erpressung, etc. kommt, indem er massiv fordert, was ihm nicht zusteht, das muss allen Beteiligten klar sein. Wenn also jemand etwas von einem anderen unrechtmäßig verlangt und dies dann auch (egal wie auch immer) bekommt, dann bedeutet das, dass die sogenannte "Beteiligung" vorliegt - und dann ist sowohl der Nehmer als auch der Geber rechtlich fällig! Ein seriöser Anwalt bedrängt nicht, er wendet sich an das Gericht - und dieses hat neutral zu entscheiden! |
nur mal so am RANDE... wenn mich wer auffordert das DSG zu missachten und ich die Daten von 3ten Herausgebe... ist dass dann nicht quasi eine Anstiftung?
@TE... kein Gerichtsbeschluss, keine Daten... so würd ichs machen |
@steelrat: Ausgezeichnete Bemerkung! Ich ergänze diese um einen Bestandteil: Wie verhält es sich rechtlich, wenn unter Androhung von Paragrafen und Formulierungen zur Herausgabe selbst unter Missachtung des Datenschutzgesetzes jemand gezwungen werden soll?
Mittäterschaft im Rechtsbruchfall ist eine heikle Sache, wogegen eigentlich nur eine mittels gerichtlicher Feststellungsklage geschaffene Rechtssicherheit hilft. Aber hier traut sich der Rechtsanwalt offensichtlich nicht mal selbst, weil er vielleicht verlieren könnte. Teuflisch ist grundsätzlich auch die Rechtslage, wenn länderunterschiedliche Rechtsauffassungen und Gesetze vorliegen - ich glaube, dass genau hier solche Rechtsanwälte hoffen, dass sie gerichtslos (!) an ihre Wünsche kommen. |
ja und genau das ist der Punkt!
der hat dann seine Daten, kann weitere Schritte einleiten und im blödesten Fall fragt das gericht dann nicht mal nach der Herkunft der Daten und der Beschuldigte kassiert sein Urteil, und klagt hiernach den Forenbetreiber... und wer gewinnt am Ende... der Rechtsverdreher.... Wobei was den Forenbetreiber nat. "retten" könnte ist einfach zu erklären die Daten nicht aufzubewahren und nur im Falle einer Strafrechtlichen Relevanz die er bemerkt direkt an die Behörden zu übermitteln... (Wiederbetätigung und Kinderschänderei udgl.) Dass er sofort jeden literarischen Erguss als urheberrechtlich geschütztes Werk von besonderem kulturellem Wert erkennen muss, ist wohl etwas viel verlangt! Des weiteren distanziert man sich ja von den Äusserungen und Ansichten Dritter in so einem Forum in einer Disclosure... Also einfach dem Anwalt sagen, dass so lange gesetzlich nicht die Verpflichtung besteht, die Daten zu speichern, dies auch nicht geschehen wird (freies Forum und Server und Speicher kosten immer noch Kohle..) Und wenn der Anwalt eh die IP hat, soll er doch an den ISP schreiben... und zu deiner Ergänzung... ich betrachte den Zwang etwas zu tun, dass ich für falsch (ja FALSCH, nicht "nicht richtig") oder rechtswidrig halte zumindest für Nötigung und das ruft dann meinen Rechtschutz auf den Plan, oder die Polizei, sollte die Sache von der Gegenseite für mich mit Konsequenzen bedroht sein.. weil das ist dann vom Charakter her schon der Tatbestand einer Erpressung.. mmn... ob das wer anderer dann genauso) Nicht falsch verstehen... wenn die Exekutive oder das Gericht anklopfen und die Daten wollen dann werd ich zumindest mal checken ob ich die noch hab.... Aber wenn mich "irgendwer" fragt.... (und so ein Anwalt der gern würde aber nicht kann ist "irgendwer") dann werd ich einfach sagen, ich hab die Daten nicht, da ich sie nicht haben muss... oder eben dass ich sie nicht hergebe, weil ich es nicht MUSS... Ausserdem... wer sagt mir denn, dass sich die Teilnehmer des Forums mit korrekten Daten anmelden? das kann ja auch anonym mittels einer Freemail Adresse passieren... dann bekommt der "Anwalt" eben Daten von Donald Duck... ob ihn dass dann happy macht ;) |
Zitat:
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Es gibt das Thema zur Vorratsdatenspeicherung - hier wurde ja bekanntlich die "Verhältnismäßigkeit" zugrundegelegt. Also: Es kann von Dir ohne gesetzlicher oder gerichtlicher Auflagen nicht verlangt werden, Daten bis in die Unendlichkeit aufzubewahren!
Wenn also jemand Unbefugter (natürliche Person, Anwalt, etc.) anklopft und Daten möchte, ist es ein Gesetzesverstoß, wenn Du dieser Person die Daten aushändigst! Fragt ein Gericht, die Polizei, Staatsanwaltschaft etc. an, übermittelst Du, was Du hast - und wenn aufgrund "Unverhältnismäßigkeit" oder aufgrund der Gesetzeslage (Dauer der Vorratsdatenspeicherung) nichts mehr da ist, dann ist einfach nichts mehr da! So einfach ist das! Beim Flöttl (siehe Bawag-Prozess) wurde ja auch akzeptiert, dass sein Notebook oder PC abgestürzt ist und deshalb leider keine Daten mehr verfügbar sind (man kann es glauben oder nicht). Manchmal hat man auch ein Pech... |
Was heißt "beim Flöttl wurde es akzeptiert" ?
Ja natürlich müssen sie es akzeptieren, wenn es passiert ist und sie müssens auch akzeptieren, wenn er die Daten selbst zerstört hat. Darum gehts doch gar nicht. Es geht darum, ob man dann dafür verantwortlich gemacht wird. |
Wie Du weißt, wurde er im Prozess nichtmal verantwortlich dafür gemacht (auch nicht dafür, dass er kein Backup vorgelegt hat).
Aber zurück zum eigentlichen Problem: Spannend finde ich die in einer Folge eingebrachte Verpflichtungversuche seitens der Anwalts. D.h. obgleich dem ersten Ersuchen seitens unseres Forumkollegens stattgegeben wurde und der Artikel gelöscht wurde, kam hintan eine 2. Forderung - ebenfalls mit rechtlicher Androhung! Sieht das vielleicht so aus, dass der Anwalt zuerst mal abgewartet hat, auf welchen Widerstand er stößt um, dann eventuell nachzusetzen? Kommt mir eingenartig vor. |
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Klaro, dass ein Anwalt denkt, dass wenn er schreibt und mit Klage droht, dass man sich dann einschüchtern lässt!
Anderenfalls würden viel dieser Abmahngschichteln ja nicht funktionieren... Gerechtigkeit ist nicht! und Recht bekommt, wer es sich leisten kann... und da im Falle von Urheberrechten meist irgendeine Verwertungsgesellschaft dahinter ist, kann man davon ausgehen, dass hier ein ordentlicher Batzen Geld dahinter ist... und ohne Rechtschutz oder fundierte Rechtskenntnisse ist so ein Anwaltsbrief schon was bedrohliches... (hatte neulich dank einer Ex in einer Mietsache auch mit einem zu tun, der dann beinhart meinte, ich bin die beklagte Partei, und er kommuniziert nicht mit mir...) Peinlich war nur, da ich mich in dieser Sache quasi selbst vertreten habe, er das tun MUSSTE... noch peinlicher wars, als er dann rausfand, dass ich gar kein Mieter mehr bin und er sich somit seine Forderung samt Kosten für das Schreiben (€250, echt gepfeffert) sonstwohinschieben kann... Entschuldigung für das Verhalten kam nat. keine; Grundvorraussetzung für Anwalt ist wohl eine gewisse Grundarroganz, wie es scheint...) Also am besten selbst Rechtsbeistand holen und ohne gültigen Gerichtstitel keinerlei Forderungen nachgeben, ohne vorher selber zumindest zur Beratung am Gericht gewesen zu sein... Stichwort: AMTSTAGE ;) |
Zitat:
Nur woher nimmt man dann wirklich hilfreiches Detailwissen zu diesem Fall ? Von der Kronenzeitung kennt man ja die Manipulationen übelster Art, da darf man sich auch keine Aufklärung erwarten. |
Sagen wir es so: Ich beziehe meine Infos nicht nur von der Krone - es gibt ja auch noch andere Optionen.
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Zitat:
HEUTE? ÖSTERREICH? ;) |
@pc.net: Warum muss es immer etwas Mediales sein? ;)
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Das hört sich ziemlich konspirativ an.
Damit sagst du eigentlich, daß du sichere Infomartionen hast, die dem Gericht nicht zugänglich sind bzw. waren, oder ? |
so in etwa kann man das wohl auch interpretieren...
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Glaubt Ihr, dass die Medien denn immer alles bringen dürfen? Es muss nicht immer in den Medien stehen und trotzdem ist es vielen bekannt! Außerdem muss man, um das mal grundsätzlich zu sagen, oft nur einwenig auch die Möglichkeiten, Beweghintergründe, Zusammenhänge etc. erforschen und dann sieht so manche Causa anders aus als sie medial dargestellt wird. Medieninformationen zielöen darauf ab, spektakulär zu sein, wodurch gewisse Übertreibungen durchaus möglich sind. Nüchtern betrachtet, sehen Dinge oft ganz anders aus - und, sagen wir es so, es genügt zu wissen, welche Möglichkeiten eben sein können, um ein ganzheitliches Bild zu haben.
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Jeder aufgeklärte Mensch wird wohl bei Medienberichten äußerst skeptisch sein.
Ganz besonders bei Zeitschriften, wo man weiß, daß absichtlich manipuliert wird und die bekanntermaßen Machtpolitik ausüben. Siehe Kr... Nur kann ich jetzt dem Argument nicht folgen, daß alleine die Bekanntheit von Möglichkeiten bereits ein ganzheitliches Bild bedeutet. Gerade das ist es doch, wie sich viele Menschen ihre "Realität" zusammenbasteln. Die denken sich, daß es so gewesen sein könnte. Und damit wird es automatisch zur Realität ? Nein, so einfach ist es nicht. So einfach machen es sich manche Leute, aber das sind Träumer. |
Denk nicht, ich wär ein Träumer!
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Nein, das sagt ja keiner.
Aber es wäre einfacher, wenn du konkreter werden könntest. Denn es sind ja nur Andeutungen. |
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