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maribo 31.08.2010 15:48

EVN Mitarbeiter StromPreis
 
Hallo,
mein Nachbar prahlt (und verrät es mir nicht) als EVN Angestellter mit einem sein günstigen Tarif für die Einspeisung seiner Photovoltaik-Anlage ins EVN Netz. Als Normalsterblicher zahlt man für die verbrauchte Energie bei der EVN 8,173 ct/kWh und man bekommt genausoviel für die Einspeisung (netto, Stand Jänner ?). Was zahlt bzw. bekommt ein EVN Mitarbeiter für 1 kWh? Stromheizung hat er auch ... also ist schon etwas dran an dem günstigeren Tarif ...



lg,
marie

TONI_B 31.08.2010 16:24

Diese ominösen 8,xx ct/kWh könnten durchaus stimmen - trotzdem sollte dein Nachbar mal rechnen, denn es ist keine "echte" 1:1 Vergütung!

Die gab es mal von der Ökostrom AG. Wir hatten so eine 1:1 Vergütung ein Jahr lang. Nachdem wir aber mehr eingespeist haben als wir verbraucht haben, hat man uns und viele andere Einspeiser gekündigt.

Diese 8,xxct/kWh sind der reine Energiepreis! Je nach Jahresverbrauch kommt man auf ca. 18-20ct/kWh, weil sehr viel an Zählergebühr, Pauschalen, Abgaben, Steuern usw. dazu kommt. D.h. im Endeffekt zahlt man als "normaler" EVN-Kunde ca. 2-3x so viel für den Strom als man selber bekommt.

Es sei denn es gibt wirklich eine Sonderregelung für EVN-Mitarbeiter! Nur dann soll der Typ nicht damit prahlen - denn die EVN(=EnergieVerhindererNiederösterreich) hängt sich zwar gerne ein grünes Mäntelchen um, aber wenn es darum geht, dass wer anderer als sie selbst das Geschäft machen (speziell alternative Energiezulieferer), schaut es sehr schlimm aus. Gerade den Photovoltaikanlagenbetreibern und WKA-Betreibern wurden/werden immer wieder Prügel zwischen die Beine geworfen.

Christoph 31.08.2010 20:45

Es wird sowas wie einen Mitarbeiterrabatt geben, das gibt´s auch bei Banken, da zahlen z.B. die Mitarbeiter weniger Zinsen.

maribo 01.09.2010 07:22

Was ich schon mal gehört habe sollen es rund 40% sein, die letztendlich der EVN Mitarbeiter für nur die kWh weniger bezahlt ... das ist eine kräftige Lohnerhöhung pro Jahr :-)
Bei den paar tausend MA kann man sich das schon leisten ... die restlichen Kunden (...) zahlen das eh brav ... :-(

Nitro 01.09.2010 07:44

Nur kein Neid aufkommen lassen :-)
In vielen größeren Firmen bekommen die Mitarbeiter das Produkt zum Mitarbeiterpreis.

LouCypher 01.09.2010 08:01

40% kann ich mir zwar nicht vorstellen aber selbst wenn, so kräftig ist die lohnerhöhung nicht, bei mir wären das €50,- im monat. Kein grund für neid.

TONI_B 01.09.2010 08:02

Zitat:

Zitat von maribo (Beitrag 2426928)
Was ich schon mal gehört habe sollen es rund 40% sein, die letztendlich der EVN Mitarbeiter für nur die kWh weniger bezahlt ... das ist eine kräftige Lohnerhöhung pro Jahr :-)
Bei den paar tausend MA kann man sich das schon leisten ... die restlichen Kunden (...) zahlen das eh brav ... :-(

"Kräftige Lohnerhöhung"??

Aber nur bei einer astronomischen Stromrechnung. Wenn es einen Mitarbeiterrabatt gibt, dann sicher nur auf den reinen Energiepreis. Die Gesamtkosten verringern sich bei einem 40% Nachlass aber "nur" um ca. 20-25%. Bei 1000€ Stromrechnung pro Jahr ergibt sich eine "Lohnerhöhung" von 20-30€ pro Monat. Das gönne ich den EVN-Mitarbeitern, obwohl ich kein Freund der EVN bin. :p

cenus 02.09.2010 10:06

Zitat:

Zitat von Nitro (Beitrag 2426929)
Nur kein Neid aufkommen lassen :-)
In vielen größeren Firmen bekommen die Mitarbeiter das Produkt zum Mitarbeiterpreis.

Damit hätte ich auch kein Problem, aber es gibt auch Sonderkonditinen für Mitarbeiter von staatsnahen bzw (vormals) gemeindeeigenen Betrieben, die nicht immer schwarze Zahlen schreiben und somit die Sozialleistungen für die Mitarbeiter vom Steuerzahler subventioniert werden. Beispiele gibt es dazu genug.

Christoph 02.09.2010 20:48

Richtig, aber das sind "wohlerworbene" Rechte! :look:
Kürze das was und der Aufstand des Betriebsrates ist vorprogrammiert.

The_Lord_of_Midnight 05.09.2010 22:42

Also genau genommen ist das dann ein Sachbezug und müsste die Lohnsteuer erhöhen ?

TONI_B 06.09.2010 06:29

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2427302)
Also genau genommen ist das dann ein Sachbezug und müsste die Lohnsteuer erhöhen ?

Warum ein "?"? Willst du etwas fragen? Oder feststellen?

The_Lord_of_Midnight 06.09.2010 09:47

Das Fragezeichen, weil ich nicht weiß, ob es tatsächlich so ist, daß dafür Steuern abgeführt werden.
Theorie und Praxis, bzw. Steuerpflicht und tatsächliches Bezahlen von Steuern sind ja zwei verschiedene Dinge.

alterego100% 06.09.2010 11:02

1) glaube ich nicht, daß es sich um einen Sachbezug handelt, sondern um eine freiwillige Sozialleistung.

2) bin ich mir ziemlich sicher, daß die EVN ihre Steuern ordentlich abführt.

Autrob 06.09.2010 11:27

ein permanenter vorteil vom unternehmen an den mitarbeiter ist meiner meinung nach ein sachbezug. und die steuer dafür zahlt nicht das unternehmen, sondern der mitarbeiter.
der sachbezug ist auch am gehaltszettel ersichtlich und verringert letztlich die ausgezahlte summe weil lohnsteuer und sv-beitrag sich erhöhen.

TONI_B 06.09.2010 12:46

Wahrscheinlich deklarieren sie es als "Sonderrabatt" - dann schaut der Fiskus durch die Finger...:rolleyes:

Autrob 06.09.2010 12:51

das müßte aber auf der stromrechnung stehen und nicht auf dem gehaltszettel.
ich würde mich wundern, wenn ich auf mein gehalt rabatt gewähren würde. :-)

TONI_B 06.09.2010 14:31

Hat ja auch keiner gesagt, dass es am Lohnzettel steht!

So wie es erzählt wurde, zahlt er ganz einfach weniger. D.h. ich vermute, dass es , wenn überhaupt, auf der Rechnung steht.

Da steht dann halt "Mitarbeiter-Tarif" oder "Sonder-Tarif" - da kann sich das FA brausen... ;-)

Autrob 06.09.2010 15:19

wäre dem so, wäre das ein illegaler zustand.
ein unternehmen schreibt einen sachbezug nicht auf den gehaltszettel, weil sie es so ultracool ist, sondern weil das vom FA so vorgeschrieben ist.
würde man den mitarbeitern den günstigeren tarif per rechnung zukommen lassen, wäre das ein rechtlich fragwürdiges vorgehen.

damit möchte ich im übrigen den umstand, ob sie einen günstigeren strom bekommen oder nicht, weder verneinen noch bejahen.

alterego100% 06.09.2010 15:32

@ Autrob

Warum beharrst du darauf, daß es sich unbedingt um einen Sachbezug handeln muß.
Wenn ein Unternehmer sagt:
"Als freiwillige Sozialleistung bekommt ein Mitarbeiter der etwas bei mir kauft einen Rabatt von soundsoviel Prozent."

Das ist doch kein Sachbezug. Erst wenn ein Teil des Gehalts, fest vereinbart, in Naturalien bezahlt wird, handelt es sich um einen Sachbezug, der auch am Lohnzettel aufscheinen muß.

Autrob 06.09.2010 15:47

korrektur: ich beharre nicht darauf.
ich gebe meine rechtliche sicht der dinge auf vorhandene situation ab.
ein einmaliger mitarbeiter rabatt auf ein produkt einer firma ist völlig belanglos.

hier geht es um etwas permanentes und erhebliches und ist aus meiner sicht daher als sachbezug zu werten.

eine sozialleistung wäre der firmeneigene kindergarten oder eine pensionskasse. nicht aber das produkt, daß das unternehmen in seinem wirtschaftlichen interesse vertreibt.

ich muß dir aber insofern beipflichten, als daß das nicht die einzige mögliche variante ist.

LouCypher 06.09.2010 16:43

warum bitte soll das lohnsteuerpflichtig sein? Wie jeder andere unternehmer kann ein energieproduzent rabatte gewähren wenn er lust hat. Nur weils einen "listenpreis" gibt heisst das nicht das nur um diesen verkauft werden kann. Erst wenn der strom gratis ist oder der rabatt unter dem selbstkostenpreis liegt ist es ein sachbezug.

Autrob 06.09.2010 16:55

sieh mal. ich habe ein firmenfahrzeug, welches mir auch für private zwecke zur verfügung steht.
gemäß den gesetzlichen vorschriften wird auf meinem gehaltszettel ein sachbezug ausgewiesen. das firmenfahrzeug stellt rechtlich eine leistung des unternehmens dar, welches mir einen geldwerten vorteil bringt, weil ich kein eigenes mehr brauche (abgesehen von zweit-, dritt- und viertwagen und dem cabrio fürs wochenende).

dieser geldwerte vorteil ist steuerlich zu vergüten, das bedeutet, die lohnsteuerbemessungsgrundlage wird erhöht, ich zahle mehr steuer.

wenn das so einfach wäre, würde jedes unternehmen seinen mitarbeitern was durchgehen lassen. am besten noch buchhaltungstechnisch aktiviert, damit wird deren gewinn reduziert und die unternehmenssteuern gesenkt. aber das führt ins endlose.

was ich sagen will, aus meiner rechtlichen beurteilung ist es ein sachbezug. wie aber schon erwähnt gibt es vielleicht auch was anderes.

und ob es ein sachbezug ist oder nicht, geht ja letztlich an der frage, ob es diese ermäßigung gibt, völlig vorbei.

The_Lord_of_Midnight 06.09.2010 23:41

Zitat:

Zitat von alterego100% (Beitrag 2427326)
1) glaube ich nicht, daß es sich um einen Sachbezug handelt, sondern um eine freiwillige Sozialleistung.

Es gibt einen Unterschied zwischen Sachbezug und Sozialleistung.

Eine Sozialleistung wäre meines Erachtens z.b. ein vergünstigtes Mittagessen.
Aber selbst da gibt es strengste Regeln, wie z.b. das die Essensmarken nur in der unmittelbaren Umgebung der Firma eingelöst werden dürfen.
Zumindest bei uns in der Firma haben sie das Angebot an Restaurants auf das absolute Minimum eingeschränkt, da der Steuerprüfer diesbezüglich Probleme gemacht hat.
Z.b. die Essensmarken beim Billa einzulösen wäre schon ein Sachbezug, denn damit könnte man auch seine normalen Einkäufe über die Essensmarken tätigen.
Oder wenn ich abends mit der Familie mit den Essensmarken essen gehen könnte, wäre das auch bereits ein Sachbezug.

Ein Sachbezug ist ein geldwerter Vorteil, wie z.b. der genannte Firmenwagen.

Wie das dann mit dem Vorteil beim Strom aussieht, ist eine andere Frage.
Ich würde meinen, es ist ein Sachbezug, denn günstiger Strom hört sich für mich nicht nach einer Sozialleistung an.

Der springende Punkt ist, daß der Vorteil NUR einem Mitarbeiter des Unternehmens und nur direkt diesem Mitarbeiter gewährt wird. Wenn diesen Vorteil auch ein x-beliebiger Kunde haben kann, dann ist das was anderes.

Wir wissen übrigens gar nicht, ob die diese Beträge nicht sowieso als Sachbezug versteuern.
Ich habe nur die Frage gestellt, nicht die Behauptung aufgestellt, daß sie das nicht versteuern würden.

Zitat:

Zitat von alterego100% (Beitrag 2427326)
2) bin ich mir ziemlich sicher, daß die EVN ihre Steuern ordentlich abführt.

Es kann überall Fehler geben, auch in großen Unternehmen.
Und ich nehme an, auch die EVN wird mal Steuerprüfungen haben und auch dort werden Dinge auffallen, die nicht in Ordnung sind.
Wo Menschen sind, können Fehler passieren.
Und es kann auch der Steuerprüfer mal anderer Meinung als die Lohnverrechnung sein, vor allem, wenn die Steuerprüfer Prämien bekommen für erfolgreiche Entdeckungen.

maribo 07.09.2010 13:33

es geht ja nicht um das, ob man eine vergünstigung bekommt oder auch nicht ... und wo - die frage ist ja nur: wieviel?

LouCypher 07.09.2010 13:45

Zitat:

Zitat von Autrob (Beitrag 2427381)
sieh mal. ich habe ein firmenfahrzeug, welches mir auch für private zwecke zur verfügung steht.
gemäß den gesetzlichen vorschriften wird auf meinem gehaltszettel ein sachbezug ausgewiesen. das firmenfahrzeug stellt rechtlich eine leistung des unternehmens dar, welches mir einen geldwerten vorteil bringt, weil ich kein eigenes mehr brauche (abgesehen von zweit-, dritt- und viertwagen und dem cabrio fürs wochenende).

dieser geldwerte vorteil ist steuerlich zu vergüten, das bedeutet, die lohnsteuerbemessungsgrundlage wird erhöht, ich zahle mehr steuer.

wenn das so einfach wäre, würde jedes unternehmen seinen mitarbeitern was durchgehen lassen. am besten noch buchhaltungstechnisch aktiviert, damit wird deren gewinn reduziert und die unternehmenssteuern gesenkt. aber das führt ins endlose.

was ich sagen will, aus meiner rechtlichen beurteilung ist es ein sachbezug. wie aber schon erwähnt gibt es vielleicht auch was anderes.

und ob es ein sachbezug ist oder nicht, geht ja letztlich an der frage, ob es diese ermäßigung gibt, völlig vorbei.

Ein firmenwagen ist was anderes, hier übernimmt die firma ja kosten für dich, aber das produkt der eignen firma günstiger zu bekommen sind ein anderes paar schuhe. Es ist ein unterschied ob ein vw mitarbeiter einen vw als firmenwagen bekommt, oder einen vw um 30% rabatt kaufen kann solange die firma noch einen profit macht. Bekäme er den vw für weniger als den herstellungspreis ist es wieder was anderes. Wennst in der kantine das menü um €2 bekommst brannst dafür auch keine lohnsteuer.

Autrob 07.09.2010 14:05

Zitat:

Zitat von LouCypher (Beitrag 2427495)
Ein firmenwagen ist was anderes, hier übernimmt die firma ja kosten für dich, aber das produkt der eignen firma günstiger zu bekommen sind ein anderes paar schuhe. Es ist ein unterschied ob ein vw mitarbeiter einen vw als firmenwagen bekommt, oder einen vw um 30% rabatt kaufen kann solange die firma noch einen profit macht. Bekäme er den vw für weniger als den herstellungspreis ist es wieder was anderes. Wennst in der kantine das menü um €2 bekommst brannst dafür auch keine lohnsteuer.

kleiner einspruch

wenn vw mir einen vw firmenwagen gibt, ist das ein permanenter geldwerter vorteil --> lohnsteuerpflichtig.
wenn vw mir einen mit mitarbeiterrabatt verkauft, ist das per gesetz nicht dasselbe, weil ein auto kauf ich nicht jedes monat ein --> nicht lohnsteuerpflichtig.

LouCypher 07.09.2010 14:40

jeder kann überall rabatt bekommen, auch ein mitarbeiter, das geht den staat nichts an, solange nicht unter wert verkauft wird. Könnte der mitarbeiter gratis strom beziehen wärs was anderes.

The_Lord_of_Midnight 07.09.2010 16:02

Verschiedene Leute werden immer verschiedene Sichtweisen haben.
Letztendlich reduziert es sich darauf, wie das der Lohnsteuerprüfer sieht.
Zumindest in einem privaten Unternehmen sind die ziemlich gnadenlos.
Und die wissen genau, wo sie hingreifen müssen, denn die kennen die wunden Punkte aus ihrer langjährigen Praxis.
Die wurden ja auch dafür ausgebildet.
Das geht sogar so weit, daß sie wie gesagt eine Strafe verfügen, weil man Essensmarken auch beim Billa einlösen konnte.

LZ 07.09.2010 17:10

Liebe Leute!
da meldet sich eine Person im Forum an um eine völlig sinnentleerte Diskussion mit einer holprig formulierten Frage anzufachen.
Die ganzen Sauereien die in den Landesnahen Betrieben so passieren -wenn wir da schon bei der EVN sind denke ich an die verspekulierten Gelder am Stromterminmarkt-sind die eine Seite, und die gewährten Deputate welche, wie LOM schon richtig erkannte, als Sachbezug in die Gehaltsabrechnung einfliessen eine ganz andere Baustelle.
Das gibt es schon eine Weile, Brauereien haben Bier, Molkereien Milchprodukte, Forstverwaltungen Brennholz, etc. an ihre jeweiligen Mitarbeiter abgegeben.
Wenn es jetzt die neidische Nachbarin eines EVN-Mitarbeiters nicht erträgt steht ihr der Weg in ein ebensolches Dienstverhältnis offen.....
Armselige Person die ich sicher nicht als Nachbarin bräuchte.....

lg roberto

enjoy2 07.09.2010 17:35

fullack

Christoph 07.09.2010 17:44

@LZ:
:ja: Das hast Du schön formuliert. :-)

Neid regiert die Welt, leider.

The_Lord_of_Midnight 07.09.2010 21:12

Man sollte jetzt aber schon aufpassen mit der Neidkeule.
Die Diskussion hat sich nur um die Steuerpflicht gedreht, nicht darum, ob jemand günstigen Strom bekommt oder nicht.
Und wenn diese Dinge sowieso als Sachbezug versteuert werden, wird man dagegen nicht viel machen können, denn dann ist zumindest steuerlich alles in Ordnung.
Wenn nicht, dann darf man wohl die Frage stellen.
Immerhin müssen wir als Kunden die Rechnung bezahlen und müssen als Steuerzahler dafür unsere Brieftasche für jeglichen Entgang von Steuergeldern öffnen.
Zumindest alle Leute die was arbeiten und die Steuern zahlen, weil sie eine Ausbildung und einen qualifizierten Job haben.

Letztendlich geht es darum, ob Mitarbeiter bei der EVN ein angemessenes Gehalt inklusive Sozialleistungen (oder wie auch immer man es nennen will) bekommen oder nicht.

Und last but not least:
Selbstverständlich gibt es bei der EVN auch sehr viele hoch qualifizierte Mitarbeiter, die haben auch ein Recht auf eine angemessene Bezahlung.

Es muss möglich sein, alle diese Dinge offen zu schreiben, ohne gleich ins radikale oder asoziale Eck gedrängt zu werden.
Vor allem Leute, die ihr Leben lang arbeiten und Steuern zahlen, haben auch ein Recht darauf, solche Sachen zu hinterfragen.
Wir müssen ja alle vor dem Finanzamt Rechenschaft ablegen, also was solls.

The_Lord_of_Midnight 07.09.2010 21:20

Zitat:

Zitat von maribo (Beitrag 2426862)
Stromheizung hat er auch ... also ist schon etwas dran an dem günstigeren Tarif ...
lg,
marie

Liebe Marie,
ich weiß nicht, ob du noch mitliest, aber eins würde mich interessieren:
Hat der Nachbar ein Einfamilienhaus oder nur kleine Wohnung ?
Bei einer Wohnung mit einer guten Wärmedämmung kann eine Stromheizung schon sinnvoll sein, warum nicht ?
Das muss gar nichts mit dem Tarif zu tun haben.
Oder wenn es sich um ein Passivhaus oder Niedrig-Energie-Haus mit Kachelofen handelt, kann die Stromheizung auch sinnvoll sein, warum nicht ?
Und wenn jemand den Strom mit der Photovoltaik-Anlage selbst herstellt, dann kann das auch ein Grund für eine Stromheizung sein.

Alle diese Details müsste man erstmal wissen, bevor man so eine direkte Verbindung zwischen EVN-Mitarbeiter und Stromheizung macht.

Vielleicht ist es auch ein sehr engagierter Mitarbeiter, der sich an die Regel hält:
Never bite the hand that feeds you.
Also der sein Geld lieber seinem Arbeitgeber EVN gibt als einem Erdölkonzern ?

Sind alle diese Gedanken zu abwegig ?

Don Manuel 07.09.2010 21:52

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2427541)
...
Und wenn jemand den Strom mit der Photovoltaik-Anlage selbst herstellt, dann kann das auch ein Grund für eine Stromheizung sein....

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2427541)
Sind alle diese Gedanken zu abwegig ?

Dieser Gedanke ist sicher höchst abwegig ;) Photovoltaik hat einen Wirkungsgrad von <20%, Solarthermie von >75% und letzteres reicht zum Heizen und fürs Warmwasser.
Aber Strom zum Heizen ist generell Energievernichtung, denn mittels einer strombetriebenen Wärmepumpe lässt sich die Wärme ca um den Faktor 4 vermehren, was Strom-direkt eben um das vierfache zu teuer werden lässt, egal was man nun für den Strom bezahlt.

FranzK 08.09.2010 02:02

Zitat:

Zitat von Don Manuel (Beitrag 2427544)
Dieser Gedanke ist sicher höchst abwegig ;) Photovoltaik hat einen Wirkungsgrad von <20%, Solarthermie von >75% und letzteres reicht zum Heizen und fürs Warmwasser.
Aber Strom zum Heizen ist generell Energievernichtung, denn mittels einer strombetriebenen Wärmepumpe lässt sich die Wärme ca um den Faktor 4 vermehren, was Strom-direkt eben um das vierfache zu teuer werden lässt, egal was man nun für den Strom bezahlt.

Dieser Gedanke muss keineswegs höchst abwegig sein. Es gibt Niedrig-Energie-Häuser, die so wenig Zusatzenergie benötigen, dass sich eine vollständige Wärmepumpen-Anlage nie amortisiert. Es hängt von den Randbedingungen ab.

:hallo:

TONI_B 08.09.2010 06:28

Nachdem ich selbst eine PV-Anlage habe, würde ich sagen, dass PV und Heizung einander ausschließen, da im Winter derart wenig produziert wird, dass es keinen Sinn ergibt.

Ich produziere im Sommer ca. 500-600kWh max. im Monat. Im Winter aber nur ca. 100kWh. D.h. Im Mittel mal knappe 3kWh pro Tag. Nur wenn die Sonne im Winter über Mittag scheint, braucht man meist aber keine Heizung. Am Abend, in der Nacht und am Morgen gibt es im Winter keinen PV-Strom - da kann man die Heizung nicht unterstützen.

Mit Solarthermie geht da sehr viel mehr - auch im Winter.

Don Manuel 08.09.2010 09:14

Dazu kommt, dass eine Wärmepumpe kaum aufwändiger sein muss als ein Eiskasten.

Christoph 08.09.2010 12:09

Ist auch vom Funktionssystem das Gleiche, ein Carnot´scher Kreisprozess. ;)


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