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"EiPott": Apple bewirkt einstweilige Verfügung
Quelle: winfuture
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Dh. Apple hat Angst, dass man den iPad mit einem Eierbecher verwechselt? Keine Sorge, das passiert nicht. Ein Eierbecher hat wenigstens eine sinnvolle Funktion :D ;)
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Mist, ich habe so ein Ding in weiss. Muss ich den jetzt vernichten oder zu Apple schicken? :D
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Kommt drauf an, ob Du den Unterschied erkennst :D
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Aber wir sollten froh sein das es Apple -gibt wer macht sich sonst noch immer so schön zum Gespött? Die Leistungen sind ja fabelhaft-Ipad -wo nix geht-Iphone 4 keine Empfang gibt es hier -aber das sind nur die falschen Anzeigen-das haben nicht viele darum machen wir ein Grooooooße Pressekonferenz -wo wir betonen das das ganz wenige haben-und die Gesprächsabbrüche sind nur Einbildung-und jetzt wollens das Apple Tv neu am Markt bringen das dann aber nur HD 720 kann-und das alles mit Traumpreisen garniert.:rolleyes:
In den US Podcasts sinds laufen die witzfigur nr.1!:D:D:D |
Ich würde EiPott auch eher mit iPod assozieren, nicht mit iPad.
Beim iPad ist die Frage wann der Name erstmal aufgetaucht ist, den iPod gab´s sicher schon vor 2009. Wer hat eigentlich geklagt, Apple? |
Lesen bildet:
"EiPott": Apple bewirkt einstweilige Verfügung |
Danke oh weiser Lehrer, ich habe den Link über der Kopie übersehen, laß noch einmal Gnade vor Recht ergehn. :eek:
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Gerne -kein Thema bin heute sehr aufgeräumter Laune!
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Freut mich für Dich.
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um geschrieben : EIPOTT mit iPod zu verwechseln, bedarf es schon einer fundierten juristischen Ausbildung ohne die man es nicht zum Oberlandesgerichtsrat gebracht hätte.:D
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Sind halt recht akustisch empfindlich diese Richter, in ihrer Freizeit wahrscheinlich Kammermusiker :-)
Die gehen voll auf den Klang und scheinen doch alle auf einem Ohr taub zu sein :D |
Stimmt-auf dem von Apple und ihren Anwälten Geschmierten!
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richter sind grundsätzlich unabhängig und weisungsfrei ... befangenheit kommt aber vor :rolleyes: ...
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Tja, weisungsfrei sicher häufiger (immer? :lol:), aber bei der Abgrenzung von "unabhängig" gegenüber "befangen", da haben sich schon viele schwer getan. Ich persönlich habe in meinen wenigen konkreten persönlichen Erfahrungen z.B. den Neid der Richter auf die Gagen der Anwälte schon weidlich ausgenützt - ohne natürlich hier mehr Details dazu nennen zu wollen. Dass es mit der "Objektivität" bzw. der "Kompetenz" von Richtern nicht weit her ist, zeigt imho die unbedingte Erfordernis eines Berufungsgerichtes in einem Rechtsstaat.
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Übrigens hat Philipp den Link zum Produkt (mit den Bezügen und Fotos zu Apple's iPod) ohnehin in den Thread gestellt. Lesen müsstet Ihr halt noch selbst. ;) |
Ich verstehe Deine Rechtsansicht, Weini, aber darauf nimmt das Urteil ja gar nicht bezug.
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Für uns, die meisten wahrscheinlich, Laien mag sowas seltsam erscheinen, welcher normale Mensch verwechselt einen Mediaplayer mit eine Eierbecher??????
Wie schon Weini schrieb: Nach dem Patent- und Gebrauchsmusterschutzrecht (ein herrliches Wort) gibt´s da männiglich Streitpotential. ;) |
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Das dieser Eierbecher wie ein iPod aussieht und sich eiPott nennt, ist sicherlich reiner Zufall und war keine Absicht :engel:. Laut der Pressemitteilung dürften sie schon längere Zeit mit Apple streiten: Zitat:
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Bei dem nicht vorhandenen Schaden für Apple von vornherein ist es halt mehr Werbung für Apple, wenn man wieder einen bösen Urheberrechtsverletzer anprangern kann, als wenn der kostenlos Werbung für iPods macht. Andernorts zahlt Apple am Sektor Werbematerial wahrscheinlich Firmen, genau so etwas ähnliches wie einen eiPOTT zu fertigen, um es dann als exquisites Weihnachtsgeschenk des Hauses dem Anwalt oder dem Steuerberater zu schenken. Wer sich mit diesen zugrundeliegenden Fakten beschäftigt, muss das ebenso überflüssig wie auf oberflächlicher Ebene lediglich amüsant finden. Ich finde nur, die Richter hätten durchaus auch anders entscheiden können. Ist ja nicht zwangsläufig, so ein Urteil, siehe ebendessen Vorgeschichte.
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eigentlich ist der dreh und angelpunkt, dass apple sich die marke iPod" auch für den bereich "Geräte und Behälter für Haushalt und Küche" gesichert hat,
wahrscheinlich wollens im markt von i-melitta, i-philips, i-whirlpool und konsorten auch verdienen..... :lol: siehe artikel in heise.de :hammer: |
...und ieh-medion :D
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Vielleicht eiPalatschinkenpfanne oder eiBrotschneidemaschine ;) :D ?
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Würde den Sanitärmarkt auch net vergessen- EiClerasil, EiMoschus, und nicht zuletzt das Klopapier EIPopsch!;):D:D
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Ok, da wirbt eine Firma mit dem iPod für ihr Produkt Eierbecher aber zugleich wirbt es ja auch für den iPod. Oder? Und anstatt eines Dankeschreibens wird sie geklagt.;);)
Welch schnöde Welt! Nun ja, es könnte ja sein daß da einmal ein schlechtes Ei serviert wird und dann könnte man unbewußt auch negativ auf den iPod schliessen.;) |
Liegt wahrscheinlich daran das man da jedes Ei verwenden kann und nicht nur die drm geschützten von EI tunes ! Immerhin müssen die genau Kriterien erfüllen -möglichst klein und möglichst teuer um den gemeinen ei-d.... zu erfreuen!;):D:D
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Die Herstellerfirma des EiPott wirbt nie und nimmer FÜR den iPod, sondern nur MIT dem iPod - das ist ein essentieller Unterschied. Und zwar nur, um von der Bekanntheit des iPod profitierend sein eigenes Produkt, das sonst kein Schwein auch nur bemerken würde, besser im Markt platzieren und bekanntmachen zu können. Welche Stückzahlen würden wohl verkauft, würde das Produkt nur "EiBecher" gebabt worden sein? Und wieviele IPods mehr hat wohl Apple seinem Verkaufsrenner iPod verkauft, weil eine Haushaltswarenfirma MIT dem iPod für seine Eierbecher wirbt - wo doch die Zielgruppe die ist, die den iPod bestens kennt, denn für Leute, die mit dem Begriff "iPod" nichts anfangen können, wäre das Produkt schließlich nicht interessant. |
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:hallo: |
Ein ANliegen wessen?
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:hallo: |
Na klar, jeder will sein Produkt, bzw. dessen Namen, geschützt wissen.
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:hallo: |
Damit wird sich Apple schon schwerer tun:
http://www.heise.de/newsticker/meldu...e-1066178.html http://www.heise.de/newsticker/meldu...e-1064540.html |
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