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PANASONIC 2 Jahre Österreich-Garantie
Hallo zusammen,
was verbirgt sich hinter der Bemerkung: Wir sind autorisierter PANASONIC-Fachhändler - 2 Jahre ÖSTERREICH-GARANTIE !! Zu sehen auf: http://www.a-s-elektro.at/produkt_detail.php?p_id=884 matsch sängs vor jor tips müllersq |
Zitat:
:hallo: |
garantie ist wie immer eine über die gesetzliche gewährleistung hinaus zugesprochene leistung.
als autorisierter händler gibt es offensichtlich diese "garantie". was immer dahinter verborgen ist |
Ein Händler gibt keine Herstellergarantie.
Mit der "ÖSTERREICH-GARANTIE" wird der Händler nur feststellen wollen, das es sich um offiziell über den Gereralimporteur eingeführte Geräte handelt, und nicht um selber importierte, bei den zB Panasonic Österreich die Reparatur im Garantiefall ablehnen kann. |
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Das wurde möglicherweise von FendiMan schon beantwortet. Was könnte der Unterschied in der Garantie zwischen einem beim Blödmarkt gekauften und einem bei einem autorisierten PANASONIC-Fachhändler gekauften PANASONIC-Produkt sein ? Für mich macht es keinen Unterschied. Das hiniche Gerät bringe ich dorthin, wo ich es gekauft habe. |
Die "Blödmarkt"-Geräte sind sicher auch vom Generalimporteur, zB gab es die verlängerte Panasonic-Garantie letztes Jahr auch dort (und das funktionierte nur bei bestimmten Händlern) - bei übers Internet gekauften Geräten gab es das nicht.
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manche händler importieren grau aus anderen ländern, wo der hersteller nur kürzere garantie-zeiten gewährt ... im garantiefall könnte dann der hersteller angeben, dass die geräte für dieses land und mit den dort zugesicherten garantie-zeiten bestimmt waren (was ja auch in die preis-kalkulation mit einfließt) und etwaige garantie-leistungen ablehnen ...
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Diese Information (über verkürzte Garantie, da Auslandsimport) "muss" der Händler dann doch dem Kunden übergeben, oder?
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Nachdem eine garantie eine freiwillige leistung ist kann das alles und nichts bedeuten, garantiebestimmungen hab ich keine gefunden. Viele bewerben ja auch die 2 jahre gewährleistung als garantie.
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Anders ausgedrückt. Garantie ist nicht (zwangsläufig) eine des Herstellers, Garantie kann grundsätzlich jeder geben. Manche Händler haben das in der Vergangenheit getan bzw. tun dies heute auch. Zitat:
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Ein Händler kann keine Herstellergarantie geben.
Ausser er ist der Hersteller des Gerätes und Händler gleichzeitig. ;) Ein Händler kann eine Zusatzgarantie geben, die (vielleicht) die gleichen Leistungen beinhaltet, wie die Garantie des Herstellers, das ist aber trotzdem was anderes. Im Fall eines Defektes gehst du bei der Inanspruchnahme der Herstellergarantie zum Hersteller (auch im Umweg über einen Händler), wenn du die Zusatzgarantie eines Händlers in Anpruch nimmst, geht das nur über den Händler, bei dem du das Gerät gekauft hast, und dieser lässt es dann (irgendwo, das muss nicht beim Hersteller sein) reparieren. |
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Und, nur um noch ein Missverständnis aufzuklären: Kein Hersteller ist verpflichtet, Garantie (Herstellergarantie) auf seine Produkte zu geben. |
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Die haben das sogar offen zugegeben, aber leider haben die meisten Leute gar nicht bemerkt, wie sehr sie vom Conrad über den Tisch gezogen wurden. Da stand sowas wie: Die Garantie von Conrad wurde ersatzlos gestrichen, ich glaube das war 1 Jahr. Und das wurde dann so verkauft, daß es ja jetzt viel besser wäre, denn mit der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren wäre man sowieso besser dran. Das diese defacto nur ein halbes Jahr beträgt, und nur für Mängel gilt, die bereits beim Kauf des Produktes vorhanden waren, wird natürlich vornehm verschwiegen. Ich wollte die Leute vom Service zur Rede stellen, über deren Köpfen das skandalöse Schild angebracht ist. Die haben aber entweder nicht mal verstanden was ich will, oder haben sich absichtlich dumm gestellt. Macht doch alles viel einfacher, wenn man so tut als wüsste man gar nicht, wovon der andere redet. Seit dem bin ich sehr distanziert zum Conrad, fahre nur noch dann dorthin, wenn ich die benötige Ware nirgends anders auftreiben kann. Die Preise waren sowieso immer wesentlich höher als bei vielen anderen, aber das hat mich dann endgültig zum überzeugten Nicht-Conrad-Kunden gemacht. |
Zitat:
ich kann als händler garantien ausgeben, wie ich lustig ich. kein hersteller der welt wird mich daran hindern. auch wenn die leistung über den vom hersteller ausgegebenen leistungsrahmen hinausgeht. daß der hersteller für meine händlergarantie aufkommen muß, ist ja nicht der fall. worum es in der garantie geht, steht ja noch nicht mal beim artikel. hier bleibt nichts anderes, als mal ganz lieb nach zu fragen. |
Das ist ja unbestritten.
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