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Quintus14 22.05.2010 05:30

Yesss - Verfall d Restguthabens?
 
Hi,

ich hab' mir vor knapp einem Jahr (Anfang Juli) einen Yesss-Stick mit 2 GB Datenguthaben fürs Mobilcomputing im Urlaub und unterwegs gekauft - davon sind immer noch 1,3 GB da.

Jetzt ist bald das Jahr rum und ich müsste 1 GB aufladen - was passiert mit dem restlichen Guthaben? Wenn man goggelt, findet man Widersprüchliches - angeblich soll das Restguthaben in den Brunnen fallen, andererseits findet man einen EU-Entscheid, dass Restguthaben nicht verfallen dürfen...

Hätte ich also nach dem Aufladen von 1 GB zum Stichtag 1 GB oder 2,3 ... ?

Thx
Quintus


P.S.: Wenn mein Restguthaben weg ist, würde ich nun von A1 ein GB Daten-BE.FREE kaufen...

Weini 22.05.2010 06:40

Zitat:

Zitat von Quintus14 (Beitrag 2415932)
Wenn man goggelt, findet man Widersprüchliches - angeblich soll das Restguthaben in den Brunnen fallen, andererseits findet man einen EU-Entscheid, dass Restguthaben nicht verfallen dürfen...

Was auch immer du googelst, die einzig richtige Antwort hat die Yesss-Hotline. Und was hat die gesagt? Oder hast du dort gar nicht angerufen?

Quintus14 22.05.2010 07:48

Zitat:

Zitat von Weini (Beitrag 2415933)
... Yesss-Hotline. Und was hat die gesagt? Oder hast du dort gar nicht angerufen?

Ich hab' so meine prinzipielle Aversion gegen kostenpflichtige Hotlines. Ich hab' nun allerdings eine Anfrage via Kontaktformular gesendet - mal schauen, was die (offiziell) sagen. Laut denen ihren FAQs verfällt der Rest.

Eigentlich sind solche Praktiken Schweinerei.

Quintus

zonediver 22.05.2010 08:57

Bei Yesss verfällt nichts - Du mußt Dich nur an Orange (ehemals ONE) wenden und das Guthaben zurückfordern - abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von ca. €9.-

Gubi 22.05.2010 09:05

Sobald du neu auflädst bekommst du den Rest wieder gutgeschrieben.

Autrob 22.05.2010 09:33

meine erfahrung - da auch stick benutzer - ist folgende.
das neue und das alte guthaben stehen dir wieder für ein volles jahr zur verfügung.
wenn du das spiel aber so weiterspielst, wird dein guthaben immer größer, weil du von jeder aufladung immer nur einen bruchteil verbrauchst.
aber wsa tut man nicht für so ein kleines bißchen freiheit :-)

Quintus14 23.05.2010 09:02

Danke Euch 2 für die Info - dann werd' ich natürlich 1 Tag vor Ablauf € 20,- drauf laden und hab' dann 2,3 GB für die nächsten 12 Monate. Dann brauch' ich wenigstens nicht so zu knausern.

Vermutlich dürfen sie nach dem Urteil das Restguthaben nicht verfallen lassen - eigenartig ist nur, dass sie die Info mit dem Verfallen immer noch in den FAQs bzw. Bedingungen drin haben. Die warten anscheinend drauf, ob sich jemand näher informiert bzw. rechnen mit der Wahrscheinlichkeit, dass es kaum rückzufordernde Beträge größer € 9,- gibt.

Siehe auch >link<.

Thx
Quintus

Quintus14 25.05.2010 15:25

Email-Info von der Yess-Hotline: "Bei einer Aufladung wird das bestehende Guthaben natürlich beibehalten und mit Ihrem neuen Guthaben addiert."

Interessant dabei ist das Wörtchen "natürlich" :)

Quintus

Autrob 25.05.2010 17:08

ist ja auch die hotliene

lie: adj. engl. --> nicht die wahrheit sagen.

snake22 28.05.2010 11:35

Gibt oder gab es das denn, dass ein Guthaben einfach verfällt, obwohl man auflädt? Hatte eigentlich ziemlich alle Anbieter schon durch und wenn man nach einem Jahr aufgeladen hat, war das neue Guthaben inkl. dem bis zu diesem Zeitpunkt bestehende für weitere 12 Monate gültig. Auch schon lange vor diesem EU-Bescheid.

Aber jetzt versteh ich erst den Sinn hinter dem Bescheid, hab den ja nicht gelesen oder so, nur so entfernt was gehört und hatte das damals so verstanden, dass das Guthaben auch ohne Aufladung nach einem Jahr nicht verfallen darf und mich dann gewundert, dass ich trotzdem aufmerksam gemacht werde vom Netzbetreiber, dass ich unbedingt aufladen muss, sonst verfällt mein Guthaben...

Autrob 28.05.2010 20:15

es gab anbieter bei denen verfiel es endgültig. dagegen wurde geklagt.
und der konsument bekam recht.

Quintus14 29.05.2010 10:52

Ich finde da noch mehrere Dinge wider die guten Sitten, die auch mal geklärt gehören:
  • Die Kontingentierung - dass dann kräftig zugelangt wird, wenn man das Minuten/Datenvolumen überschritten hat. Womit ist es beispielsweise erklärbar, dass ich z.B. bei A1 ein Gigabyte Datenvolumen um 12,- (Multimediapaket) kaufen kann - und wenn ich unabsichtlich drüber komm', zahle ich für das nächste Gigabyte 250 - in Worten zweihundertfünfzig(!) - Euronen (0,25 pro MB)?
  • Wenn auf großen Plakaten mit € 25,- für 1000/1000/1 geworben wird - warum gilt das dann nicht für alle? Wo bleibt da die Gleichberechtigung bzw. womit ist begründet, dass Altkunden mit 40% Aufschlag über den Tisch gezogen werden?
Und wenn man bei der A1-Hotline anfragt, warum das so ist bzw. ob man nicht eine Ausnahme machen kann, erfährt man: "... die anderen Anbieter machen das ja auch....".

Hier könnten sich die EU-Beamten mal nützlich machen...

Quintus

pc.net 29.05.2010 15:56

du verstehst den sinn von privatwirtschaftlichen verträgen aber schon? wenn ein mündiger bürger ein vertragsverhältnis mit bestimmten konditionen eingeht, dann gelten diese solange bis der vertrag in beiderseitigem einverständnis abgeändert wird oder - nach erfüllung allfälliger vertragsbestandteile - einseitig gekündigt wirde ...

es steht also jedem vertragspartner frei, den vertrag zu kündigen ;)

einzig bei sittenwidrigkeit, einseitiger extremer benachteiligung oder ausnutzung der notlage des vertragspartners können verträge für ungültig erklärt werden ...

Quintus14 29.05.2010 17:32

Zitat:

Zitat von pc.net (Beitrag 2416821)
du verstehst den sinn von privatwirtschaftlichen verträgen aber schon?

Ich denke schon - ich hab' ja seinerzeit mal BWL studiert... ;).

Aber hat der Konsument hier eine gestalterische Möglichkeit am Vertrag mit zu wirken, außer ihn zu akzeptieren oder nicht? Die Netzbetreiber sind sich bei den in meinen Augen ziemlich unsittlichen Verträgen genau so einig wie die Tankstellen beim Benzinpreis.

Quintus

Baron 29.05.2010 17:57

Der Konsument kann ihn annehmen oder auch nicht!

Autrob 30.05.2010 23:53

Zitat:

Zitat von Quintus14 (Beitrag 2416824)
Ich denke schon - ich hab' ja seinerzeit mal BWL studiert... ;).

Aber hat der Konsument hier eine gestalterische Möglichkeit am Vertrag mit zu wirken, außer ihn zu akzeptieren oder nicht?

Quintus

hast du bei irgendeinem rechtsgeschäft die möglichkeit, den vertrag zu beeinflußen?
schon mal bei hofer versucht? oder media markt?
nimm es, oder laß es.

das ist leider so.
für den extremfall gibt es ja noch den konsumentenschutz, da im konsumentenschutzgesetzt diverse dinge drinstehen, die den kunden schützen sollen, weil man ihm "unwissenheit" zugesteht.


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