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The_Lord_of_Midnight 07.05.2010 00:01

Wie lange darf man die Rückbuchung einer Überweisung aus Irrtum verlangen ?
 
Hallo,
habe gestern beim Internet-Banking der PSK eine Fehlermeldung nach Eingabe des Tan-Codes bekommen.
(Zeitüberschreitung).

Da war ich dann natürlich der Meinung, daß die Buchung nicht durchgeführt wurde und habs nochmals probiert, mit einem anderen Tan-Code.
Nur um heute feststellen zu müssen, daß das Online-Banking-System der PSK die Überweisung jetzt doppelt gemacht hat.
Ich habe das aber erst am nächsten Tag gesehen, und daraufhin sofort den Service der PSK kontaktiert, ob man die Rückbuchung für mich erledigen könnte.

Die Auskunft war dann:
Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir die Buchung nicht mehr stornieren bzw. abändern können, da dies nur am Tag der Buchung möglich ist. Wir ersuchen Sie daher, sich diesbezüglich direkt an den Zahlungsempfänger zu wenden.

Ich habe selbstverständlich den Zahlungsempfänger kontaktiert und um Rückbuchung des doppelten Betrages gebeten.

Nur würde mich schon interessieren, ob diese Auskunft in Ordnung ist ?
Vor allem, falls der Empfänger der Zahlung vielleicht doch nicht so kooperativ ist, wie ich es mir erwarten würde.
Und vor allem, weil es ein Fehler im Online-Banking der Psk war.
Gibt es wirkich eine Bestimmung, die nur die Rückbuchung einer Überweisung aufgrund "Irrtums" innerhalb eines Tages erlaubt ?

Danke,

Hajo24 07.05.2010 07:06

Ich bin mir auch nicht ganz sicher, wurde aber glaube ich vor ca. einem Jahr so eingeführt. Irgendeine EU-Richtlinie die umgesetzt wurde.

War ein Zugeständnis an die Geldempfänger damit die sicher sein konnten, daß der Absender das Geld nicht rücküberweist und Z.B. ein Betrieb ohne Ware und ohne Geld dasteht.

Lg. Hajo24

holzi 07.05.2010 08:00

Eine seriöse Firma wird das Geld anstandslos rücküberweisen.
Deine Bank kann nicht direkt etwas dafür. Du hast zweimal überwiesen (auch wenn die Doppelüberweisung nicht sofort ersichtlich war). Auch wenn Buchungssystem der Bank unglücklich reagiert hat. Für die Bank ist es aber auch nicht ersichtlich, aus welchen Gründen du etwas überweist. Wenn die jedesmal nachfragen müssten wären die Kunden auch nicht zufrieden. Offenbar ist die Überweisung richtig angekommen, nur die Bestätigung zurück eben nicht. Blöder Zufall, dass das genau in der Sekunde passiert ist. Vielleicht eine Anregung, dass die Programmierer das besser lösen.

Tipp für die Zukunft: Beim neuerlichen Überweisungsversuch das Überweisungsdatum ein oder zwei Tage nach hinten verschieben (sofern es keine sehr dringende Überweisung ist). Dann kannst du selber noch stornieren.

The_Lord_of_Midnight 07.05.2010 08:13

Ja, natürlich.
Ich werde in Zukunft bei "Timeouts" bei der Überweisung immer nachsehen, ob die Buchung nicht doch durchgegangen ist.
Ist mir auch das erste mal passiert, damit habe ich einfach nicht gerechnet.
Die Fehlermeldung war irreführend.

ZombyKillah 07.05.2010 08:50

Ich würde bei der Meldung, dass der TAN nicht akzeptiert wurde, weil ich zu lange gebraucht habe, auch davon ausgehen dass der Auftrag nicht ausgeführt wird.
Wenn er dennoch akzeptiert wurde, könnte das auf eine Sicherheitslücke hinweisen.

holzi 07.05.2010 09:45

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2414312)
Ja, natürlich.
Ich werde in Zukunft bei "Timeouts" bei der Überweisung immer nachsehen, ob die Buchung nicht doch durchgegangen ist.
....

Das Problem ist eben, dass man die Überweisung nicht sofort beim Kontostand sieht. Eben erst wenn die Buchung durchgeführt wurde. Der akzeptierte TAN sagt ja nur aus, dass die Überweisung (vorbehaltlich Deckung usw.) durchgeführt wird.
Blöde Situation eben.

FendiMan 07.05.2010 15:12

Bei einer Sofortüberweisung siht man den abgebuchten Betrag sofort.
Wenn LOM gleich nachgeschaut hätte, wäre das nicht passiert.

JetStreamer 07.05.2010 16:25

Ich weiß ja nicht, wie es bei der PSK ausschaut, aber bei Raiffeisen ELBA sehe ich die gesendeten Überweisungen in einer eigenen Liste sofort. Nach der Eingabe der TAN kommt dann auch der Hinweis, dass man dort nachschauen soll, ob es auch richtig gesendet wurde. Das ist echt nützlich.

The_Lord_of_Midnight 08.05.2010 00:10

Ja natürlich hätte ich es sofort gesehen.
Aber ich habe nicht damit gerechnet, daß
a) die Buchung trotzdem durchgeführt wurde
b) das ich nur einen Tag rückbuchen kann

Jetzt bin ich eben auf die Kooperation des Zahlungsempfängers angewiesen, bzw. muss warten, bis das Geld dort angekommen ist und bis sich jemand bemüht, die Überweisung an mich zu machen.
Das ist jetzt schon 3 Tage her, und ich habe noch nicht mal eine Antwort-Email bekommen.

pong 08.05.2010 10:44

Sofort wenn man dies bemerkt, rührt man sich bei der Hotline, allein schon um sich zu beschweren, denn dies ist keinesfalls ein Normalfall und hat korrigiert zu werden.

pong

Michi B 09.05.2010 11:51

ist imho ein bilderbuchfall für ein rechtsskriptum für erstsemestrige...

es handelt sich um einen willensmangel (abgb) => geschäftsirrtum im weiteren sinne => erklärungsirrtum ohne erklärungsbewusstsein... da ist immer das beispiel: susanne unterschreibt weihnachtskarten, in diesem stoss liegt auch eine bestellkarte, die sie ohne es zu merken auch unterschreibt...

da gibts dann noch die vertrauenstheorie, die besagt dass dem anderen dadurch kein schaden enstehen darf, wenn du einem erklärungsirrtum unterliegst...
es muss entweder der irrtum durch den anderen veranlasst worden sein oder der irrtum hätte dem anderen auffallen müssen oder er wurde rechtzeitig aufgeklärt...
hier ganz klar, rechtzeitig aufgeklärt, der andere hat keinen schaden und dem anderen muss es auffallen wenn er 2x hintereinander den gleichen betrag von dir bekommt...

The_Lord_of_Midnight 10.05.2010 08:01

Zitat:

Zitat von pong (Beitrag 2414433)
Sofort wenn man dies bemerkt, rührt man sich bei der Hotline, allein schon um sich zu beschweren, denn dies ist keinesfalls ein Normalfall und hat korrigiert zu werden.

pong

Natürlich, das ist der Psk mit Sicherheit bekannt.
Die werden sich aber hüten, das offen zuzugeben.
Denn für Fehler im Online-Banking-System sind sie haftbar.
Es würde sich wohl alles darum drehen, ob sie mir was anhängen können, weil ich vor dem 2. Versuch der Überweisung nicht die gezeichneten Buchungen überprüft habe.

Ist aber in diesem Fall von rein theoretischer Natur, denn es handelt sich um einen relativ kleinen Betrag von 21 Euro.
Dafür wird keiner einen Mords-Aufwand betreiben.

Der Hintergedanke war auch, daß ich mit diesem Posting hoffentlich möglichst viele Leute bei ähnlichen Fehlern mit Timeouts bei Online-Überweisungen warnen kann.
Vor allem diejenigen, die wie ich Kunde der Psk sind.
Denn ich gehe davon aus, daß ich nicht der Einzige mit diesem Problem bin.

Wobei ich jetzt stark relativieren muss, denn ich bin seit Jahrzehten Kunde der Psk, und ich mache auch regelmäßig Überweisungen, und das war der erste Fehler beim Online-Banking.
(Abgesehen von einzelnen zeitlich begrenzten Wartungsfenstern, die es wohl bei allen Online-Banking-Systemen gibt)

The_Lord_of_Midnight 10.05.2010 08:03

Zitat:

Zitat von Michi B (Beitrag 2414512)
ist imho ein bilderbuchfall für ein rechtsskriptum für erstsemestrige...

Ok, und welche Folgen hat es, wenn es zu einem Willensmangel und einem Vertrauensirrtum kommt ?

Christoph 10.05.2010 20:46

:ja:
Eine Erklärung für Rechtsunkundige wäre hilfreich, bitte nachtragen.
Interessiert mich auch.

The_Lord_of_Midnight 19.05.2010 12:08

Das konkrete Problem ist mittlerweile gelöst.
Zuerst habe ich auf meine Mail keine Antwort erhalten.
Nach über einer Woche habe ich dann nochmals urgiert, und dann wurde mir die Auskunft erteilt, daß das Geld beim nächten Zahlungslauf an mich rücküberwiesen wird.
Diese Rücküberweisung sehe ich seit heute auf meinem Konto.
Danke nochmal.


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