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Parken vor eigner Hauseinfahrt
Hallo!
Vielleicht weis ja jemand von euch Bescheid. Ich habe vor meiner eigenen Hauseinfahrt (nicht benützt) geparkt. Der Eigentümer hat die Polizei geholt und diese Hat mir ein nettes Zettelchen am Auto hinterlassen. 30 min Später war es mit dem Eigentümer geklärt das ich es war - und er meinte das es eh nur eine Abmahnung sei und er es nicht weiterverfolgen wird. Nun habe ich von der MA67 eine Anonymverfügung erhalten. Habe ich eine Chance dagegen etwas zu machen. Ich hab natürlich dort angerufen nur der Bearbeiter hat gleich abgewunken und mir nur erzählt nach welchem Paragraphen ich dort nicht hätte stehen dürfen. Kennt sich da jemand aus? |
Wenn du auf Privatgrund gestanden bist so war das Besitzstörung. Und der Eigentümer hat dich angezeigt.
Wenn es eine öffentliche Verkehrsfläche war, der Platz vor der Einfahrt gehört nämlich nicht dir, musst du Strafe zahlen. Auch wenn du die eigene Einfahrt verstellst. |
Hab ich mir fast gedacht.
Blöde Geschichte. |
Bist beim Öamtc oder hast nen Rechtschutz? Dann laß die von einem Anwalt bzw. von der Öamtc-Rechtsabteilung beraten.
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da gibts nur eines.. rüber zu dem penner und eins auf die fresse!.. :p
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Mir geht es nur darum da ich mit dem Vermieter ein gutes Verhältnis habe und die Angelegenheit ein Missverständnis war, (hätte ich einen Zettel rein gelegt wo ich bin) ob ich um die Zahlung der Strafe herum komme. Und es geht nicht um Besitzstörung sondern die Stadt Wien will die Kohle von mir. |
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Parken vor der eigenen Einfahrt ist grundsätzlich nicht strafbar. Das Problem bei deinem Fall wird sein, dass du nur Mieter und somit nicht der Alleinberechtigte bist (außer du bist der einzige Mieter). |
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Also ich könnte mich nicht erinnern, dass das jemals anders war.
Für Zweifler habe ich das bei D.A.S. gefunden: Parken oder nicht? nicht strafbar.Ich habe gehört, es sei verboten, vor der eigenen Garageneinfahrt zu parken. Richtig? Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Gabriele Burda: Der Verwaltungsgerichtshof hat schon mehrmals ausgesprochen, dass § 24 Abs 3 lit b) der Straßenverkehrsordnung (=Halte- und Parkverbot vor Haus- und Grundstücks- Einfahrten) für den zur Benützung einer Haus- oder Grundstücks-Einfahrt Alleinberechtigten keine Geltung hat. Das heißt, Parken vor der eigenen Einfahrt ist |
Meinem Verständniss nach ist Parken vor der eigenen (einzelnen) Einfahrt erlaubt.
Wer soll sowas anzeigen? Das kann nur jemand, der hinaus oder hinein fahren will, jemand anderen interessiert das nicht. Wenn es eine Gemeinschaftsgarage ist, schaut das natürlich anders aus, da kann derjenige nur hoffen, das sein Auto erkannt wird, damit es nicht abgeschleppt wird. |
Wenn es vor der eigenen Einfahrt erlaubt wäre, so hätte jeder Einfahrtsbesitzer einen reservierten Parkplatz auf "öffentlichen" Grund. In der Praxis wäre es auch schwer die Berechtigung dazu nachzuweisen. Noch ein Pickerl?
Ich denke dabei an die vielen Einfahrten die ich schon gesehen habe, mit funktionslosen, von Unkraut überwucherten Einfahrtstore. Deren Besitzer einen komoden Parkplatz hätten. Es ist deshalb auch nicht so leicht eine Einfahrt errichten zu dürfen. Und in manchen Gegenden sollte man die Einfahrten rückbauen müssen. Weil sie sichtlich nicht benutzt werden(können). |
Wie schon gesagt, es muss ja sowas angezeigt werden.
Und das macht niemand (auch die Polizei nicht) einfach nur auf Verdacht. Da muss wer rausfahren wollen, dann kommt auch der Abschleppwagen, wenn es ums reinfahren geht, aber schon nicht - da reicht die Anzege aus. Besitzstörung sollte ja in diesem Fall ausscheiden. |
Dazu, wie oben schon als Link, ein Auszug aus der ÖAMTC Rechtsseite:
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Alternativ kann man auf eigenes risiko ohne polizei abschleppen lassen. Der vorteil dabei ist, dass der abscheppdienst sofort kommt, wenn die polizei ihn ruft kann das schon einen tag dauern. Eventuelle schäden bzw. taxikosten kann man jedoch vom parksünder einfordern. Bei mir war die bisher kürzeste zeit zwischen notruf und eintreffen das abschleppwagens ca. 3 stunden, abgeschleppt wurde daher noch nie weil der falschparker bis dahin immer weg war, hat auch schon mal 12std. gedauert. (wien 23. nicht irgendwo im nichts ;) ). |
Wien ist da offensichtlich ein bisschen anders.
In NÖ wird die Abschleppung eines Kfz vor einer Einfahrt definitiv nicht durch die Polizei veranlasst. Das muss derjenige selbst tun. Kosten kann er dann zivilrechtlich einklagen; erstmal muss er das aus eigener Tasche berappen. Oder Taxi nehmen und Kosten einklagen. |
Wenn du also die Anonymverfügung deiner Meinung nach zu unrecht bekommen hast, dann kannst du dagegen erstmal keinen Einspruch einlegen.
Du musst die Frist verstreichen lassen, bis du dann die Anzeige (?) bekommst. Erst dann ist ein Einspruch möglich. Das wird sich allerdings nicht positiv auswirken, falls du doch nicht recht bekommen solltest... |
Das hat mir der Beamte auch gesagt.
Werd wohl oder übel bezahlen. |
Wenn ich nicht irre, ist das Parken vor Einfahrten verboten. Ob Du jetzt einen Strafzettel wegen eines "Missverständnisses" gekriegt hast, oder ob einem Kapplträger, der zufällig vorbei ging, nur fad war, ist ja unerheblich. Zahl' und nimm's als Lehre.
Übrigens: ich parke vor meiner eigenen Einfahrt auch nicht - schon deswegen nicht, damit ich nicht den in der Umgebung wohnenden Leuten signalisiere "Hier kann man ungestraft parken". Ich hab' übrigens in Erfahrung gebracht, dass die Polizei jemanden abschleppen lässt, wenn man nicht aus der Garage RAUS kann. Wenn man nicht REIN kann, ist das angeblich kein Grund... Noch unbefriedigender ist die Sache auf Privatgrund, d.h. wenn sich jemand kaltschnäuzig auf vermietete Parkplätze stellt - da kann man abschleppen lassen (Beweisfoto!) , die Kosten muss man erst mal selbst zahlen und kann selbige dann beim Verursacher zivilrechtlich einklagen. Quintus |
afaik gibts da ein service bei abschleppdiensten, die kümmern sich um alles und man muss nichts zahlen.
Bei mir hat die polizei schon abschleppen lassen obwohl die einfahrt grad noch benutzbar war solange sich auf der anderen seite niemand hingestellt hat. Haben mich gfragt ob sie abschleppen sollen, mein ja hat ausgereicht. Dass der abschlepper erst 3 std. später gekommen ist als der parksünder schon weg war ist was anderes. |
Was mich wundert ist, daß die Polizei eingeschritten ist, lt. ÖAMTC (siehe oben) kann nur der Eigentümer die Abschleppung veranlassen, mag aber in Wien anders sein.
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Wie verhält es sich:
Wir wohnen in einer Strasse wo man auf beiden Straßenseiten parken kann. Unser Haus hat eine Grundstückseinfahrt mit Abschrägung (Haus, Gehsteig mit Grünstreifen dann Straße), die nicht als Fußgängerabschrägung (also nicht zum Überqueren der Straße ) dient, sondern zum Ein - und Ausfahren aus dem Grundstück. Ich bin Besitzer des Hauses, darf mein Ehemann verkehrsrechtlich auch vor 'unserer' Grundstückseinfahrt parken? Mein Mann hat nämlich eine Anzeige erhalten, dass er vor einer Grundstückseinfahrt geparkt hat, jedoch wohnt er ja in diesem Haus. Man hat ihn aber aufgeklärt, dass er nicht der Besitzer des Hauses wäre und deshalb nicht vor unserem ehelichem Haus parken darf. Das kommt mir sehr komisch vor. Würde mich freuen Informationen zu erhalten - VIELEN DANK ! |
1.) >hier< hast einen ellenlangen Thread zu dem Thema - kannst ja durchlesen.
2.) Wir haben auch so eine Situation - und ich würd' mich NIE vor die eigene Einfahrt stellen: wenn andere Leute in der Gasse das mitkriegen, dass man sich ungestraft vor diese Einfahrt stellen darf, dann tun das die anderen auch ... LG |
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