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-   -   Parken vor eigner Hauseinfahrt (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=238547)

Bernd0815 09.03.2010 22:37

Parken vor eigner Hauseinfahrt
 
Hallo!

Vielleicht weis ja jemand von euch Bescheid.
Ich habe vor meiner eigenen Hauseinfahrt (nicht benützt) geparkt. Der Eigentümer hat die Polizei geholt und diese Hat mir ein nettes Zettelchen am Auto hinterlassen. 30 min Später war es mit dem Eigentümer geklärt das ich es war - und er meinte das es eh nur eine Abmahnung sei und er es nicht weiterverfolgen wird.

Nun habe ich von der MA67 eine Anonymverfügung erhalten. Habe ich eine Chance dagegen etwas zu machen. Ich hab natürlich dort angerufen nur der Bearbeiter hat gleich abgewunken und mir nur erzählt nach welchem Paragraphen ich dort nicht hätte stehen dürfen.

Kennt sich da jemand aus?

Karl 09.03.2010 22:47

Wenn du auf Privatgrund gestanden bist so war das Besitzstörung. Und der Eigentümer hat dich angezeigt.

Wenn es eine öffentliche Verkehrsfläche war, der Platz vor der Einfahrt gehört nämlich nicht dir, musst du Strafe zahlen. Auch wenn du die eigene Einfahrt verstellst.

Bernd0815 09.03.2010 23:24

Hab ich mir fast gedacht.
Blöde Geschichte.

Lowrider20 10.03.2010 06:18

Bist beim Öamtc oder hast nen Rechtschutz? Dann laß die von einem Anwalt bzw. von der Öamtc-Rechtsabteilung beraten.

FearoftheDark 10.03.2010 11:04

da gibts nur eines.. rüber zu dem penner und eins auf die fresse!.. :p

Christoph 10.03.2010 22:16

Zitat:

Ich habe vor meiner eigenen Hauseinfahrt (nicht benützt) geparkt.
Der Eigentümer hat die Polizei geholt ...
Das paßt was nicht zusammen, wenn das Haus, vor dessen Einfahrt Du parktest, einen anderen Eigentümer hat, kann es irgendwie nicht Deine "eigene Hauseinfahrt" sein, sonst wärst Du der Eigentümer. Oder verstehe ich da was falsch?
Zitat:

wenn man sein Auto vor einer Hauseinfahrt so parkt, dass deren Benützung für den Eigentümer unmöglich wird;
Siehe http://www.oeamtc.at/a1080501/

Bernd0815 11.03.2010 00:11

Zitat:

Zitat von Christoph (Beitrag 2406771)
Das paßt was nicht zusammen, wenn das Haus, vor dessen Einfahrt Du parktest, einen anderen Eigentümer hat, kann es irgendwie nicht Deine "eigene Hauseinfahrt" sein, sonst wärst Du der Eigentümer. Oder verstehe ich da was falsch?

Siehe http://www.oeamtc.at/a1080501/

Ich bin Mieter - und die einfahrt ist ein Hauseingang welcher von mir um 30 cm (abgeschrägter Bordstein) überragt wurde. Mir ist klar ob 10 cm oder 2 m ist egal.

Mir geht es nur darum da ich mit dem Vermieter ein gutes Verhältnis habe und die Angelegenheit ein Missverständnis war, (hätte ich einen Zettel rein gelegt wo ich bin) ob ich um die Zahlung der Strafe herum komme.

Und es geht nicht um Besitzstörung sondern die Stadt Wien will die Kohle von mir.

barns 11.03.2010 00:45

Zitat:

Zitat von Karl (Beitrag 2406665)
Wenn es eine öffentliche Verkehrsfläche war, der Platz vor der Einfahrt gehört nämlich nicht dir, musst du Strafe zahlen. Auch wenn du die eigene Einfahrt verstellst.


Parken vor der eigenen Einfahrt ist grundsätzlich nicht strafbar.

Das Problem bei deinem Fall wird sein, dass du nur Mieter und somit nicht der Alleinberechtigte bist (außer du bist der einzige Mieter).

TheltAlpha 11.03.2010 07:23

Zitat:

Zitat von barns (Beitrag 2406782)
Parken vor der eigenen Einfahrt ist grundsätzlich nicht strafbar.

Ich habe vor ca. sechs Jahren in der Fahrschule noch das Gegenteil gelernt. Wurde das inzwischen geändert?

barns 11.03.2010 11:02

Also ich könnte mich nicht erinnern, dass das jemals anders war.

Für Zweifler habe ich das bei D.A.S. gefunden:

Parken oder nicht?
Ich habe gehört, es sei verboten, vor der eigenen Garageneinfahrt zu parken.
Richtig?
Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Gabriele Burda:
Der Verwaltungsgerichtshof hat schon mehrmals ausgesprochen, dass § 24 Abs 3 lit
b) der Straßenverkehrsordnung (=Halte- und Parkverbot vor Haus- und Grundstücks-
Einfahrten) für den zur Benützung einer Haus- oder Grundstücks-Einfahrt
Alleinberechtigten keine Geltung hat. Das heißt, Parken vor der eigenen Einfahrt ist
nicht strafbar.

FendiMan 11.03.2010 11:06

Meinem Verständniss nach ist Parken vor der eigenen (einzelnen) Einfahrt erlaubt.
Wer soll sowas anzeigen?
Das kann nur jemand, der hinaus oder hinein fahren will, jemand anderen interessiert das nicht.
Wenn es eine Gemeinschaftsgarage ist, schaut das natürlich anders aus, da kann derjenige nur hoffen, das sein Auto erkannt wird, damit es nicht abgeschleppt wird.

Karl 11.03.2010 12:29

Wenn es vor der eigenen Einfahrt erlaubt wäre, so hätte jeder Einfahrtsbesitzer einen reservierten Parkplatz auf "öffentlichen" Grund. In der Praxis wäre es auch schwer die Berechtigung dazu nachzuweisen. Noch ein Pickerl?

Ich denke dabei an die vielen Einfahrten die ich schon gesehen habe, mit funktionslosen, von Unkraut überwucherten Einfahrtstore. Deren Besitzer einen komoden Parkplatz hätten. Es ist deshalb auch nicht so leicht eine Einfahrt errichten zu dürfen. Und in manchen Gegenden sollte man die Einfahrten rückbauen müssen. Weil sie sichtlich nicht benutzt werden(können).

FendiMan 11.03.2010 12:41

Wie schon gesagt, es muss ja sowas angezeigt werden.
Und das macht niemand (auch die Polizei nicht) einfach nur auf Verdacht.
Da muss wer rausfahren wollen, dann kommt auch der Abschleppwagen, wenn es ums reinfahren geht, aber schon nicht - da reicht die Anzege aus.
Besitzstörung sollte ja in diesem Fall ausscheiden.

Christoph 11.03.2010 12:46

Dazu, wie oben schon als Link, ein Auszug aus der ÖAMTC Rechtsseite:
Zitat:

Parken auf fremdem Privatbesitz: Besitzstörungsklage und Abschleppung

Als Falschparker auf einem klassisch als solchen erkennbaren Privatgrundstück muss man mit einer Besitzstörungsklage und einer Abschleppung rechnen. Gleiches gilt,

•wenn man sein Auto vor einer Hauseinfahrt so parkt, dass deren Benützung für den Eigentümer unmöglich wird;
...
"In allen angeführten Fällen hat der Eigentümer das Recht, einen privaten Abschleppdienst mit der Entfernung des Autos zu beauftragen und die Kosten dafür als Schadenersatzforderung beim Fahrzeuginhaber eintreiben zu lassen", sagt der ÖAMTC-Jurist.

Eine etwaige Besitzstörungsklage muss innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnis der Störung und ab Bekanntsein des Störers eingebracht sein. Als Beginn der Frist wird in der Regel der Tag anerkannt, an dem der Kläger von der Zulassungsbehörde die Halterdaten bekommen hat. "Meist wird nicht gleich geklagt, sondern ein Anwalt schreibt dem Fahrzeugbesitzer einen entsprechenden Brief, in dem vor allem die Anwaltskosten eingefordert werden. Manchmal ist es möglich, sich mit dem Anwalt dabei auf eine 'runde Summe' zu einigen", schildert Hoffer. Die Rechtsberater des ÖAMTC können gerade in solchen Fällen sehr gut beratend zur Seite stehen.

LouCypher 11.03.2010 14:44

Zitat:

Zitat von FendiMan (Beitrag 2406833)
Da muss wer rausfahren wollen, dann kommt auch der Abschleppwagen, wenn es ums reinfahren geht, aber schon nicht - da reicht die Anzege aus.

also meine erfahrungen sind die, wenn die einfahrt verstellt ist (auch nur ein bisserl) kann ich die polizei rufen, die macht eine anzeige, der abschleppwagen kommt NUR wenn die einfahrt so verparkt ist das man nicht mehr durchkommt. Ob rein oder raus ist wurscht.

Alternativ kann man auf eigenes risiko ohne polizei abschleppen lassen. Der vorteil dabei ist, dass der abscheppdienst sofort kommt, wenn die polizei ihn ruft kann das schon einen tag dauern. Eventuelle schäden bzw. taxikosten kann man jedoch vom parksünder einfordern.

Bei mir war die bisher kürzeste zeit zwischen notruf und eintreffen das abschleppwagens ca. 3 stunden, abgeschleppt wurde daher noch nie weil der falschparker bis dahin immer weg war, hat auch schon mal 12std. gedauert. (wien 23. nicht irgendwo im nichts ;) ).

barns 11.03.2010 15:49

Wien ist da offensichtlich ein bisschen anders.

In NÖ wird die Abschleppung eines Kfz vor einer Einfahrt definitiv nicht durch die Polizei veranlasst. Das muss derjenige selbst tun. Kosten kann er dann zivilrechtlich einklagen; erstmal muss er das aus eigener Tasche berappen. Oder Taxi nehmen und Kosten einklagen.

JetStreamer 11.03.2010 17:23

Wenn du also die Anonymverfügung deiner Meinung nach zu unrecht bekommen hast, dann kannst du dagegen erstmal keinen Einspruch einlegen.
Du musst die Frist verstreichen lassen, bis du dann die Anzeige (?) bekommst. Erst dann ist ein Einspruch möglich. Das wird sich allerdings nicht positiv auswirken, falls du doch nicht recht bekommen solltest...

Bernd0815 12.03.2010 15:30

Das hat mir der Beamte auch gesagt.
Werd wohl oder übel bezahlen.

Quintus14 12.03.2010 16:33

Wenn ich nicht irre, ist das Parken vor Einfahrten verboten. Ob Du jetzt einen Strafzettel wegen eines "Missverständnisses" gekriegt hast, oder ob einem Kapplträger, der zufällig vorbei ging, nur fad war, ist ja unerheblich. Zahl' und nimm's als Lehre.

Übrigens: ich parke vor meiner eigenen Einfahrt auch nicht - schon deswegen nicht, damit ich nicht den in der Umgebung wohnenden Leuten signalisiere "Hier kann man ungestraft parken".

Ich hab' übrigens in Erfahrung gebracht, dass die Polizei jemanden abschleppen lässt, wenn man nicht aus der Garage RAUS kann. Wenn man nicht REIN kann, ist das angeblich kein Grund...

Noch unbefriedigender ist die Sache auf Privatgrund, d.h. wenn sich jemand kaltschnäuzig auf vermietete Parkplätze stellt - da kann man abschleppen lassen (Beweisfoto!) , die Kosten muss man erst mal selbst zahlen und kann selbige dann beim Verursacher zivilrechtlich einklagen.

Quintus

LouCypher 12.03.2010 17:25

afaik gibts da ein service bei abschleppdiensten, die kümmern sich um alles und man muss nichts zahlen.

Bei mir hat die polizei schon abschleppen lassen obwohl die einfahrt grad noch benutzbar war solange sich auf der anderen seite niemand hingestellt hat. Haben mich gfragt ob sie abschleppen sollen, mein ja hat ausgereicht. Dass der abschlepper erst 3 std. später gekommen ist als der parksünder schon weg war ist was anderes.

Christoph 12.03.2010 22:07

Was mich wundert ist, daß die Polizei eingeschritten ist, lt. ÖAMTC (siehe oben) kann nur der Eigentümer die Abschleppung veranlassen, mag aber in Wien anders sein.

Zitat:

Wenn man nicht REIN kann, ist das angeblich kein Grund...
Vorsicht, wenn der der nicht zufahren kann ein Behinderter/Rollstuhlfahrer ist, und sonst nicht in sein Haus kann, dann ist es sehr wohl ein Grund!

Bondi 11.01.2012 17:32

Wie verhält es sich:
Wir wohnen in einer Strasse wo man auf beiden Straßenseiten parken kann. Unser Haus hat eine Grundstückseinfahrt mit Abschrägung (Haus, Gehsteig mit Grünstreifen dann Straße), die nicht als Fußgängerabschrägung (also nicht zum Überqueren der Straße ) dient, sondern zum Ein - und Ausfahren aus dem Grundstück.
Ich bin Besitzer des Hauses, darf mein Ehemann verkehrsrechtlich auch vor 'unserer' Grundstückseinfahrt parken? Mein Mann hat nämlich eine Anzeige erhalten, dass er vor einer Grundstückseinfahrt geparkt hat, jedoch wohnt er ja in diesem Haus. Man hat ihn aber aufgeklärt, dass er nicht der Besitzer des Hauses wäre und deshalb nicht vor unserem ehelichem Haus parken darf. Das kommt mir sehr komisch vor.
Würde mich freuen Informationen zu erhalten - VIELEN DANK !

Quintus14 11.01.2012 17:48

1.) >hier< hast einen ellenlangen Thread zu dem Thema - kannst ja durchlesen.

2.) Wir haben auch so eine Situation - und ich würd' mich NIE vor die eigene Einfahrt stellen: wenn andere Leute in der Gasse das mitkriegen, dass man sich ungestraft vor diese Einfahrt stellen darf, dann tun das die anderen auch ...

LG

fredf 12.01.2012 12:36

Zitat:

Zitat von Bondi (Beitrag 2467119)
Wie verhält es sich:
Wir wohnen in einer Strasse wo man auf beiden Straßenseiten parken kann. Unser Haus hat eine Grundstückseinfahrt mit Abschrägung (Haus, Gehsteig mit Grünstreifen dann Straße), die nicht als Fußgängerabschrägung (also nicht zum Überqueren der Straße ) dient, sondern zum Ein - und Ausfahren aus dem Grundstück.
Ich bin Besitzer des Hauses, darf mein Ehemann verkehrsrechtlich auch vor 'unserer' Grundstückseinfahrt parken? Mein Mann hat nämlich eine Anzeige erhalten, dass er vor einer Grundstückseinfahrt geparkt hat, jedoch wohnt er ja in diesem Haus. Man hat ihn aber aufgeklärt, dass er nicht der Besitzer des Hauses wäre und deshalb nicht vor unserem ehelichem Haus parken darf. Das kommt mir sehr komisch vor.
Würde mich freuen Informationen zu erhalten - VIELEN DANK !

Ich würde in dem Fall die Öamtc-Rechsberatung ( http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1002220%2C%2C ) oder diejenige des Ärbös - was eben verfügbar ist - kontaktieren.


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