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Garantie und Gewährleistung
Im Zusammenhang mit den Konkursen und den daraus folgenden Abverkäufen grosser Handelsunternehmen stellt sich die Frage "und wer steht danach für die Garantie ein??". Denn im Grunde genommen ist ja nicht der Hersteller der Hardware mein Vertragspartner, sondern ein Händler, den es bald nicht mehr gibt.
http://www.rechtsfreund.at/garantie.htm Zitat:
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a.) Was ist daran neu?
b.) Ist dein kopierter Absatz, ohne Zusammenhang mehr als verwirrend. pong |
Die Garantie gibt in der Regel der Hersteller. Für die Gewährleistung ist der Händler zuständig. Wenn der Händler insolvent ist, kann er das aber auch nicht mehr erfüllen. Man kann die Forderung zwar beim Masseverwalter geltend machen, aber ob das erfolgreich ist, bezweifle ich.
Greif mal einem Nackten in die Tasche ;) |
Ich denke, dass sowohl (gesetzliche, 1/2 Jahr) Garantie wie auch Gewährleistung der Händler zu tragen hat. Denn nur er ist mein Vertragspartner.
Diesogenannte Herstellergarantie ist ja zumeist eine Garantie, die über die gesetzlich festgelegte Frist von 1/2 Jahr hinausgeht. Zitat:
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http://diepresse.com/home/wirtschaf...nomist/index.do Zitat:
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Ich habe erst vor kurzem beim Cosmos einen Samsung Bilderrahmen gekauft, der eine Macke hatte. Habe im Netz Samsung Support gesucht, welcher mich an eine Vertragswerkstätte in Brunn/a.G. verwies.
Da es nicht weit für mich ist, Gerät hingebracht, nach einer Woche repariert abgeholt. Diese Firma macht noch für Sony und andere Hersteller den Garantiedienst. Diese Firma hat meinen Bilderrahmen für Samsung repariert..... http://www.avms.at/avms/plan.php |
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ich nehme an dir ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht eindeutig klar |
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Mal kurz und deutlich: Gewährleistung: per Gesetz geregelt, vom Vertragspartner zu leisten. Garantie: freiwillige - im Sinne von frei definierbar in jede Richtung - Leistung, die jeder erbringen kann. (Vertragspartner, Hersteller, Dritte) pong |
Garantie ist IMMER eine freiwillige Leistung, die meist der Hersteller gibt. Zum Teil bieten die Händler auch Garantieverlängerungen an, bei denen dieser dann natürlich der Ansprechpartner ist.
Die Gewährleistung ist dagegen gesetzlich geregelt. |
Und man kann es noch zehn Mal wiederholen, aber es wird immer wieder welche geben, die es nicht kapieren wollen.
Im aktuellen Konsument beschwert sich auch eine in den Leserbriefen, weil ein Händler für eine "Herstellergarantieleistung" was verlangen wollte. Hauptsache schlechtmachen könnens, aber zuhören und denken... |
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Auf den Punkt gebracht: Willst eine problemlose garantie kaufst nicht im Ausverkauf eines Konkurses-kriegst auch keine 20% geschnorrt.
Willst billig kaufen hast ein risiko-da kannst noch solange dran rumschraufen! @ redZac: natürlich wollen die die kunden abstauben aber von Gratis steht da auch nix explizit dabei! |
Na jetzt ist´s mir sonnenklar! :-)
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Geht also Letzterer ein, so sind Gewährleistungsansprüche an das Salzamt zu richten, Garantieansprüche aber weiterhin an den Garantiegeber. Meine Antwort beinhaltet nicht, dass eventuell ein Rechtsnachfolger des untergegangenen Unternehmens in die Gewährleistung eintreten kann (oder muss) und andere ganz spezielle Sonderfälle. |
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Zum Schutz der Konsumenten wurde im Gesetz auch vfereinbart, dass während der ersten sechs Monate nach Kauf ein auftretender Mangel als bereits beim Kaufzeitpunkt vorhanden angenommen werden darf (der Händler darf dir aber auch das Gegenteil beweisen). Danach muss der Konsument beweisen, dass ein reklamierter Mangel schon zu diesem Zeitpunkt vorgelegen hat - und das wird ebenso schwierig wie der Nachweis des Händlers während der ersten sechs Monate. Vielleicht rührt daher dein Glaube an eine 1/2jährige Gewährleistung. |
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Im konkreten Fall Cosmos müsste ich mich also davon überzeugen, dass neben der gesetzlichen Gewährleistung auch noch eine ausdrücklich und schriftlich bestätigte Erklärung (Garantieurkunde) des Herstellers dem Gerät beigefügt ist. |
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Ist natürlich mühsam, das durchzubringen, wenn die gewünschten Teile auch ganz ohne besonderen Aufwand Absatz finden. |
und das fand ich im Internetz .....
Zitat:
Keine Gutscheine schenken, nur Bares ist Wahres :D Und Konkursabverkäufe bilden jedenfalls ein unkalkulierbares Risiko für den Konsumenten. |
No risk no ersparniss- no fun!
Bin neugierig wann der erste Cosmos Gutscheine im Biete Forum zum nennwert anbietet...:rolleyes:;):D:D |
Zitat:
Wieviele Cosmose gibt´s eigentlich???????? |
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