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-   -   ebay - defekter Artikel (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=238220)

tba 08.02.2010 12:52

ebay - defekter Artikel
 
Hallo liebe Forengemeinde,
habe eine Frage zu Ebay:

habe eine Fernbedienung ersteigert die laut Beschreibung neuwertig und unbentutzt ist. Beides nicht der Fall zudem ist die Beleuchtung defekt.

Der User Antwortet auf meine Beschwerde nicht und jetzt hab ich das Problem an das Ebay Sicherheitsteam weitergeleitet.

nun steht in meinem Ebay Konto "Fall geschlossen" und im automatsichen Mail:
Mögliche Maßnahmen sind:

-Stornierung von Angeboten
-Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes
-Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
-Nichterstattung von eBay-Gebühren für gestrichene Angebote
-Anpassung der Verkaufsgebühren
-Verlust des PowerSeller-Status
-Meldung an die Strafverfolgungsbehörden


hab ich da nun eigentlich noch Chacen zu meinem Geld zu kommen? :(

lg!

LouCypher 08.02.2010 12:58

privat oder gewerblicher verkäufer? Aus welchen land?

J@ck 08.02.2010 13:11

Wichtigste Frage: Bezahlt über PayPal?? Wenn über PP, kriegst Dein Geld zurück - sonst wahrscheinlich nicht.

fredf 08.02.2010 16:05

Zitat:

Zitat von tba (Beitrag 2402576)
hab ich da nun eigentlich noch Chacen zu meinem Geld zu kommen? :(

lg!

Strafanzeige
Zivilklage

zigeina 08.02.2010 17:54

Zitat:

Zitat von fredf (Beitrag 2402609)
Strafanzeige
Zivilklage


bei einer fernbedienung um geschätzte 10 bis 20€ eine zivilklage :lol:

Boot 08.02.2010 18:12

Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung würde ein netter Anwaltsbrief einen Versuch wert sein :D


Zitat:

Zitat von zigeina (Beitrag 2402623)
bei einer fernbedienung um geschätzte 10 bis 20€ eine zivilklage :lol:

Kommt darauf an, wie oft der das gemacht hat. Meine Versicherung ist bei 200€ eingeschritten, nur hat der über 1.000 "gelegt :eek: Somit war der Gesamtschaden entsprechend. Das waren 4 oder 5 Ordner auf der Polizei :eek:

tba 08.02.2010 18:14

privater verkäufer; vorauskasse; überwiesen nach GER, artikelstandort Netherlands.

naja die remote inkl versand kam auf 55€, also anzeige etc. lohnt bestimmt nicht.
hatte noch nie so einen fall, ich mein mir is bewusst wenn da steht artikel "gebraucht" dass keinerlei gewährleistung darauf ist dass hier noch irgendwas funktioniert, aber wenn die produktbeschreibung total fürn hugo ist, ist das schon böse :(

FendiMan 08.02.2010 18:31

Gib eine negative Bewertung ab.

J@ck 09.02.2010 08:17

Wie gehe ich vor, wenn ich einen Artikel nicht erhalten habe oder dieser erheblich von der Beschreibung abweicht?

The_Lord_of_Midnight 17.02.2010 09:40

Betrugsanzeige könntest noch machen.
Da kriegst dein Geld wahrscheinlich auch nicht wieder, aber es ist eine Möglichkeit, um kriminellen Verkäufern vielleicht doch mal das Handwerk zu legen.
Sollte alles in Zeiten der EU kein Problem sein.
Denn wozu haben wir die EU dann sonst, wenn nicht mal die Verfolgung von Betrügern möglich ist ?

holzi 17.02.2010 09:47

Mit Begriffen wie "Betrug" sollte man (juristisch) vorsichtig sein. Dazu müßte er von dem Defekt wissen und es dennoch als funktionierend verkauft haben. Beweis das mal. Neuwertig bedeutet nicht neu.

hans friedmann 17.02.2010 12:58

betrug kannst vergessen, da müßtest du die absicht schon eindeutig beweisen können.
bei 20€ steigt dir normalerweise keine rechtschutz ein und die polizei wird den fall auch net weiter verfolgen (geringwertiger vermögensschaden).
einzige wirkliche sinnvolle alternative, nimm kontakt auf mit dem VK, bzw negative bewertung (oder andeutung das du eine solche vornimmst , wenn er die sache net zurücknimmt).
anwalt kannst auch vergessen (wird alles viel zu teuer für dich (vorleistung usw)

tba 17.02.2010 13:45

der artikel ist als "neuwertig und unbenutzt" beschrieben - da kann man schon von neuware ausgehen.

ich bin jetzt in direkten kontakt mit ebay support - die nehmen zwar kontakt mit dem verkäufer auf - jedoch meinten sie auch ich sollte eine strafanzeige machen - was sich bei dem betrag von ca. 50€ nicht lohnt. also da wird sich wohl nix tun :/

martin1190 17.02.2010 13:53

Ebay
 
Hallo,

im Leben wirst noch öfters Lehrgeld bezahlen müßen ist zwar schade um die 55€ aber vergiss es ..


MFG.Martin

The_Lord_of_Midnight 17.02.2010 20:30

Die Frage ist, ob dieses Mitglied das organisiert macht, also ob solche Dinge bei dieser Person häufiger vorkommen.
Oder ob das ein einmaliger Fall ist.
Leider werden wir das mit einem einzigen Fall nicht verifizieren können.
Nur wenns viele Geschädigte gibt, und diese alle eine Anzeige machen, kann man Leute die sowas "mit System" betreiben, irgendwann zur Rechenschaft ziehen.
Denn sowas wie organisierte Kriminalität gibts natürlich schon im Internet, mit fließendem Übergang.

Mobiletester 17.02.2010 21:03

Beim VKI gibt es einen Internetanwalt. Vielleicht können die dir helfen.


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