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Inode weg, Fritzbox retour?
War ca. 2 1/2 Jahre Kunde bei Inode, xDSL, und hab so eine Fritzbox dazubekommen bei der Anmeldung. Muss ich das Kastl jetzt bei der Kündigung unbedingt retournieren?
Davor war ich auch schon mal Inode Kunde, da musste ich 100 € Kaution für's Modem zahlen, wurde bei Vertragsabschluss drauf hingewiesen dass das eine Leihgabe ist, am Modem war ein "Eigentum von Inode"-Pickerl drauf. Bei der Fritzbox trifft nun keins von den Dingen zu. Kann mir also vielleicht jemand sagen ob ich a) das Gerät retournieren muss, und b) wieviel mir verrechnet wird wenn ich's behalte, im Falle dass a) eintritt? |
Wennst eine Kaution gezahlt hast und die zurückwillst mußt du es zurückgeben. Sonst werdens dir halt den Preis in rechnung stellen -bei der endabrechnung!
Was dir verrechnet wird sollte in deinem Vertrag stehen-den kenn ich nicht! |
Aaaah, Vertrag ... :engel:
Ich werde mal reinschauen; wenn da nix steht muss ich hoffentlich nix nachzahlen. Kaution wurde keine verlangt. Ich frage mich sowieso was die mit den alten Dingern machen. Das muss denen doch mehr kosten, alles zu überprüfen, nachzuverrechnen, weiterverwerten usw. als wenn die Kunden die Plastikbomber einfach behalten? Bei einem reinen DSL/Kabelmodem ok, aber grad die Fritzbox ändert sich laufend, bei neuen Verträgen sind schon wieder (Nach-?)Nachfolgermodelle dabei. |
Weis ich auch nicht! Hatte von Inode auch ein Zyxel Modem -das ist dann auch irgendwo gelandet wie die UPC inode gekauft hat-wolltens auch nicht mehr haben haben mir die Kaution aber nicht verrechnet-hab ich also weniger rechnung gezahlt. Mir auch recht:engel:
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Normalerweise muss man bei UPC alles innerhalb von 14 Tagen zurückgeben, sonst verrechnen sie €218 für die Hardware.
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Zitat:
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UPC war schon immer "gnadenloser" als die "UrInode"!:ms:
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Von wegen "wir sind die Guten"... naja, ich werd mal den Vertrag sichten und hoffen, dass da kein Passus drin steht :)
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wenn du kündigst wird dir im bestätigungsschreiben bekanntgegeben, wie du mit der leihweise beigestellten hardware zu verfahren hast ... mir ist bis jetzt noch kein fall bekannt, wo inode (upc) auf die rücksendung des gerätes verzichtet hat ...
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Zitat:
Egal,ob du die Geräte FRISTGERECHT retournierst oder nicht, du bekommst etwas über 200 Euro pro Gerät verrechnet. Hast du aber das Gerät retourniert (bitte UNBEDINGT Versandbescheinigung aufheben), kannst du wenigstens eine Gutschrift veranlassen. Die erste Reaktion auf die erste Reklamation war auch in allen vier Fällen gleich: "Das Gerät ist bei uns nicht eingelangt.", die zweite Reaktion dann ebenfalls bei allen vier Fällen dieselbe: "Die Geräte gehen ja nach Graz, wahrscheinlich wurden die noch nicht eingebucht.". Erst nach eindeutigem Nachweis durch die Post, dass die Geräte auch fristgerecht übernommen worden waren, kam eine Gutschrift. Schlechte Nachricht, aber richte dich auf die Schwierigkeiten ein. |
Zitat:
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Bei mir war die Rückgabe auch problemlos, ohne Einbehalt der Modemkosten. Die 100€ Kaution wurden auch relativ schnell überwiesen (innerhalb eines Monates).
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Ich würde das Modem nicht per Post schicken, sondern wenn möglich in einen der UPC Shops abgeben:
Zitat:
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Mir wurde damals gesagt, das ich das Modem nicht bei einem UPC-Shop abgeben kann, sondern es musste mit der Post nach Graz verschickt werden. Das aber dafür frei.
Und wenn UPC unberechtigt vom Konto einzieht, rückbuchen lassen. ;) |
Argh... na gut, dann lege ich es wohl lieber nicht drauf an :(
Edith sagt übrigens danke für alle Infos! |
Um solchen Nachverrechnungen und Gutschrift-HickHack aus dem Weg zu gehen mache ich mit der schriftlichen Kündigung bei Inet/Mobilfon etc. sofort auch einen Widerruf der Kontoeinzugsermächtigung. Und diesen Widerruf bekommt der Diensteanbieter erstens sowieso von meiner Bank, und zweitens auch von mir mit der Bitte um eine Endabrechnung und einen Erlagschein zum Händisch überweisen.
Diese Vorgangsweise kann ich jedem dringend empfehlen. Alles andere ist sinnloser Nervenstress.......Und eine Einzugsermächtigung ist wie ein offenes Geldbörsel!! lg roberto |
Das ist eine sehr gute Vorgangsweise, werde ich mir merken. :bier:
Hatte zwar noch nie ein Problem, aber Vorbeugen ist besser als heulen. ;) |
Ich bin nicht so sicher, ob eine solcher Widerruf nicht umständlicher ist als das Geld allenfalls etwas später zu bekommen. Ich habe das vor ein paar Jahren bei Chello auch gemacht (falls meine Erinnerung im Detail nicht ganz richtig ist, mögen mich Expertinnen korrigieren).
Erstens hat es etwas gekostet. Nur eine Kleinigkeit, aber immerhin. Zweitens musst du jedenfalls, sagte man mir auf der Bank, das dem "Einzieher" mitteilen, sonst können weitere Kosten entstehen. Dein Konto ist dann auch für Rückbuchungen nicht mehr zugänglich. Von ihm überwiesene Beträge (=dein Gutaheben) werden (kostenpflichtig) an ihn rückgebucht, was er dir dann in Rechnung stellt. Das Guthaben kommt dann drittens per Post - und wenn man nicht gerade daheim ist, muss man es abholen. Bei mir wäre das alles nicht notwendig gewesen. Nach Anlaufschwierigkeiten hat alles geklappt. "Gesperrt" hatte ich, weil ich zum letztmöglichen Termin lt. AGB kündigte, ohne ihnen das im Detail vorzurechnen (lt. AGB war nicht die Entgegennahme der Kündigung, sondern der Poststempel maßgeblich. Wahrscheinlich hatten sie das Kuvert weggeworfen). Das wurde aufgrund eines Mails sofort korrigiert (und auch schriftlich bestätigt). Der Rest lief wie am Schnürchen (zB schriftliche Bestätigung der persönlichen Rückgabe und entsprechende Gutschrift). |
In meinem Fall gibt's kein Guthaben, da keine Kaution verlangt wurde. Ich war aber immer noch zu faul um im Vertrag nachzusehen, ob da was drin steht zum Thema... :rolleyes:
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