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Rechtliches Problem: Laute Nachbarn
Meine Mutter hat mich um Hilfe in dieser Sache gebeten, ich dachte mir ich leite das mal weiter und schaue, was ihr dazu zu sagen habt:
Meine Eltern werden durch die stundenlangen Waschgänge der Nachbarn über ihnen lärmbelästigt. Diese finden sogar an Sonn- und Feiertagen (gibts da nicht irgendwas wie ein Lärmschutzgesetz, das das untersagt?) statt, früher sogar mitten in der Nacht. Letzteres hat sich aufgehört, nachdem meine Mutter mal raufgegangen ist und denen klargemacht hat, daß in Österreich laut jeder Hausordnung nach 22:00 Ruhe zu sein hat. Das Problem mit den Feiertagen und dem generellen Lärm (einmal haben sie angeblich 6h durchgewaschen) bleibt allerdings bestehen. Mein Vater hat den Verdacht geäußert, daß der Lärm u.a. durch einen Wäschetrockner entsteht, dessen Entlüftung über den gemeinsamen Badezimmerentlüftungsschacht verläuft. Dies ist allerdings baupolizeilich streng verboten, hat er sich von einem Installateur sagen lassen, eben wegen der Lärmentwicklung fürs ganze Haus. Nachdem meine Hilfe gefragt ist (mein Vater agiert in solchen Fällen sagen wir einmal "wenig sachlich" und stößt dabei natürlich nicht auf sonderlich viel Kooperation), frage ich mich nun, was man hier tun kann. Ich habe mir gedacht, daß ich mich erstmal bzgl. der rechtlichen Lage schlaumache. Nachdem meine Eltern keinen Rechtschutz haben, glaube ich aber mal gehört zu haben, daß ein anwaltliches Erstgespräch auf jeden Fall kostenlos ist. Ist das korrekt? Weil wenn ich da dabei bin und erfahre, welche die entsprechenden Paragraphen sind, lese ich mich da schon ein und habe was in der Hand, wenn ich da mal mit meiner Mutter (das ist eher die Besänftigende) zu den Nachbarn raufgehe und mit denen Klartext rede, gegen welche Paragraphen sie da verstoßen. Notfalls bleibt halt nur der Weg über einen Anwalt, aber das sollte wirklich das Letzte sein, zu dem wir greifen. Mir ist schon klar - wo's menschelt, fliegen Späne und eine einvernehmliche Lösung ohne Paragraphen usw. ist immer vorzuziehen, aber das geht leider nicht immer, daher wärs mir schon wichtig, daß ich zumindest mal Bescheid weiß, wenns hart auf hart gehen sollte. Wir haben uns auch schon überlegt einfach den Verdacht des baupolizeilichen Verstoßes bei den Nachbarn anzusprechen, immerhin ists ja auch in ihrem Interesse, das zu bereinigen. Das sollte dann wohl das Lärmproblem lösen, ansonsten könnte man ja Anzeige erstatten, oder? Also, habt ihr irgendwelche Ratschläge für mich in so einer Situation? |
uhrzeit egal, wenn sich deine mutter durch den lärm gestört fühlt polizei - das geht dann so lange bis draus ein super NB streit wird - und ev teuer für eure lärmenden typen
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Zitat:
und an die 22:00-regel halten sie sich ja jetzt eh, nur eben am feiertag und an sonntagen wird fleißig weitergewaschen. gibts da ein gesetz, daß das regelt, wann da gelärmt werden darf und wann nicht? |
Warum waschen die den ganzen Tag?
Haben die ein Münzwäscherei in der Wohnung? |
Zitat:
mein vater vermutet, daß die deswegen so viel waschen, weil sie sich mit ihren nachbarn im selben stock (junge familie) sehr gut verstehen und ihre wäsche (v.a. die vom kind!) mitwaschen. ist aber reine spekulation und eigentlich irrelevant. was auch noch wichtig ist, zu wissen: das sind eigentumswohnungen, d.h. es gibt keinen vermieter, der das schlichten kann. |
An den jeweiligen Bezirksgerichten gibts Rechtsberatungen (Zeiten auf wien.gv.at nachsehen).
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Eine "Lärmerregung" ist und bleibt eine, egal zu welcher Uhrzeit. Voraussetzung: der Lärm muss störend und ungebührlich sein. Störend: wird's bestimmt sein. Ungebührlich: wird bei Wäsche waschen nachts auch zutreffen, tagsüber wohl eher nicht... |
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Beim Lärm ist die Formulierung zum Bekämpfen "belästigenden Lärms" nicht "ungebührlich", sondern "nicht ortsüblich". 6Std. Waschen ist sicher nicht "ortsüblich".
Außerdem gibt es ein Gesetz zur Sonn- und Feiertagsruhe. |
Zitat:
die bezeichnung "ungebührlich" existiert im übrigen schon. ich habe dazu gerade ein interessantes PDF gefunden, in dem es u.a. heißt: Zitat:
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Das ist doch eh normal. Aber wenn das Haus so hellhörig ist, würde ich einmal mit der Hausverwalung in Kontakt treten, eine Waschmaschine dürfte man auch beim Schleudern nicht wirklich hören. |
> angeblich habens aber gestern (feiertag!) von 16:30 bis 21:45 durchgewaschen...
hab ich auch... ne, 3 maschinen warens gestern... da ich ebenso wie meine lebensgefährtin berufstätig bin, mitunter erst gegen 8, 9 heimkommen, waschen wir eben dann, wenn wir NICHT in die nachtruhe reinkommen. das is meist samstag, allerdings auch oft genug sonn- und feiertag. wir haben dies seit 7 jahren so gehandhabt, und bis dato noch keine probleme mit den nachbarn gehabt. allerdings haben wir einen rechtsschutz, nur sicherheitshalber;) ich würde den eltern noch VOR einem anwaltserstgespräch ebenso zum abschluss eines rechtsschutzes raten... |
Ohne die Situation genau zu kennen gibt´s etliche Möglichkeiten, bis hin das versteckte Baumängel vorhanden sind (Trittschall etc) - auch das Alter der Wohnung miteinbeziehen
Vor Ort Abklärung wie und worum sich´s wirklich handelt wär wohl am Besten. Wie wär´s denn wenn du mit den Nachbarn redest und sie bittest die Waschmaschine in Betrieb zu nehmen und du (und eventuell auch sie) hörst es dir vor Ort an? Etliche Leute in Mitteleuropa sind sehr lärmsensitiv, in Spanien z.b. ist´s ganz anders. |
Zitat:
§ 1. (1) Wer 2. ungebührlicherweise störenden Lärm erregt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 700 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu einer Woche zu bestrafen. NÖ: NÖ Polizeistrafgesetz § 1 Verletzung des öffentlichen Anstandes und ungebührliche Erregung störenden Lärms Wer a) ungebührlicherweise störenden Lärm erregt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, von der Bezirksverwaltungsbehörde, im örtlichen Wirkungsbereich einer Bundespolizeidirektion von dieser, mit einer Geldstrafe bis zu € 1.000,– oder mit Arrest bis zu 2 Wochen zu bestrafen. Bitte korrigiere mich, aber im Gesetz ist "ortsüblich" mit keinem Wort erwähnt. Zitat:
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Brauchst keine § zitieren, für sowas gibt es in erster Linie die Hausordnung, danach die Hausverwaltung und erst dann das auffahren von schwere Geschützen. Wenn ein einfaches Gespräch nichts bringt und auch die Hausverwaltung kein befriedigendes Ergebnis bringt -> 133 ... auch kurzfristig, immer ein Helfer, leider muss man auch denen hin und wieder auf die Füße steigen.
pong |
Womit wir beim Punkt sind. Die Freunde(innen), welche unter 133 zu erreichen sind, können eben oft auch nicht mehr tun, als mit den Leuten zu sprechen, da oftmals die gesetzliche Grundlage fehlt, bzw. nicht zutreffend ist.
So sei mir ein kurzes Zitat der § erlaubt... |
Man kann das auch mit "massierten Auftreten" beruhigen!
ICh hatte einen netten Nachbarn über mir der gerne bis 4 Uhr früh feierte -mit bis zu 30 "familienmitglidern" -da haben sich die vom gegnüberliegenden Haus schon aufgeregt + Polizei-aber wenn die weg waren gings lustig weiter -da ich erst späterheimgekommen bin wars mir meistens "wurscht" bis es sich häufte! Da auch meine ermahnungen nix nutzten-gingen wir einmal Läuten! Um 22 Uhr ! Wir : mein Freund und ich... und die herren "Smith&Wesson-Magnum 357 & Parraballum 357"---dann war: Ich bis zu meinem auszug "guterrrr Freiinnnd";):D Und es war leise-was auch das komplette vis avis Haus sehr begrüsste!;) Und die Wachstube.....:cool: |
Bevor du mit polizei/anwalt/gericht drohst
Gespräch mit dem Nachbar suchen Rechtschutzversicherung abschliesen (ist sowiso "pflicht" sagt mein "hausverstand" ;) ) Aber gut nachdem die beiden optionen nicht vorhanden sind Ich geh davon aus das die Wohnung in wien ist? http://www.gebietsbetreuungen.wien.at/ Die wären die 1. anlaufstelle für solche fälle Dann wäre die AK meine Nächste wahl. http://wien.arbeiterkammer.at/bilder...Ratgeber05.pdf (ab seite 14) Du schreibst das ist eine Eigentumswohnung auch da muss es eine Hausordnung geben und dort steht drinn wann gewaschen weden darf (6h durchwaschen ist aber keine belästigung) solte das alles nicht funktionieren --> Polizei der Polizist wird vor Ort entscheiden ob der Lärm angemessen (und daher ertragen werden muss) oder unangemessen ist |
Ortsunüblich - ungebührlich
Natürlich gibt es den Begriff "ungebührlich", aber "ortsunüblich" ist übergeordnet, da es praktisch die Bewertungsbasis darstellt.
Bei der Beurteilung der Störungsintensität ist auf die Empfindlichkeit eines Durchschnittsmenschen abzustellen. Der klagende Nachbar hat die Überschreitung des ortsüblichen Geräuschpegels und die dadurch entstehende Unbrauchbarkeit seines Grundstückes zu beweisen. Die Frage der Ortsüblichkeit stellt im Gegensatz zur Auffassung des Berufungsgerichtes im wesentlichen eine Tatfrage dar. Weiteres hier: http://www.tulln.at/gemeinden/user/3...ratgeber05.pdf und zur Auswahl: http://www.google.at/search?hl=de&cr...3%A4rm&spell=1 |
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