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-   -   Vorsicht Blut: Video - ein sehr nachdenkliches Video über telefonieren am Steuer (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=237175)

The_Lord_of_Midnight 15.11.2009 23:33

Vorsicht Blut: Video - ein sehr nachdenkliches Video über telefonieren am Steuer
 
Ich habe mich schon oft über Handy-telefonierende {freiweillig zensuriert} geärgert.
Vielleicht hilfts ja, daß wenigstens einer davon umdenkt:
http://www.funnyfurz.de/?3d97e0b1958b4a8b

Achtung:
Das ist sehr direkt und realitätsnah.
Also wenn jemand kein Blut oder realitätsnahe Dinge sehen kann, besser weiterklicken.

Was ich absolut nicht begreife ist, warum Schnellfahren und Alkohol am Steuer (zu Recht !) gesellschaftlich geächtet sind.
Aber warum man das mit dem Handy-Telefonieren noch nicht geschafft hat ?

Macht es einen Unterschied, ob ein Kind auf dem Zebrastreifen von einem Handy-Menschen getötet wird oder z.b. von einem Alkolenker ?
Der Handy-Mensch ist meiner Ansicht nach sogar der am meisten Verantwortliche, denn diese Menschen sollten in diesem Moment normalwerweise zurechnungsfähig sein ?

Ich hoffe ich langweile niemand mit dem Posting, denn mit diesem Irrsinn im Alltag haben wir alle zu leben lernen müssen.
Und genau das sind die wirklichen Probleme, die wir haben.
Genau dagegen müssten unsere sauberen Politiker wirklich was unternehmen, wenn sie was arbeiten wollen für ihr Geld.

fribi 16.11.2009 09:10

Was mir in letzter Zeit immer öfter auffällt, daß gerade die mit den protzigsten Autos sich keine Freisprecheinrichtung leisten können oder wollen.
Die Krönung war gestern ein Bentley der im 13.Bezirk unterwegs war und der telephonierende Fahrer den Verkehr ziemlich stark behinderte.

The_Lord_of_Midnight 16.11.2009 10:13

Ja, das werde ich auch nie verstehen.
Selbst unsere Politiker und Polizisten fahren ungeniert und ungesetzlich ohne Freisprecheinrichtung.
Wie soll man solche Leute ernst nehmen ?
Gerade die müssten doppelt so hart bestraft werden als alle anderen.

Die größte Sauerei ist, ich habe mal eine Funkstreife überholt wo der Fahrer telefoniert hat und der Kollege sitzt neben und es ist ihm wurscht.
Wozu dann das "Vieraugenprinzip", dann können sie gleich jeder allein fahren ?

Das dümmste daran ist, bei jedem Handy um 50 Euro ist ein Kopfhöhrer dabei.
Und wenn man das nachträglich kauft, kostet es 5 Euro.

The_Lord_of_Midnight 16.11.2009 10:14

Ich kann mir nicht helfen, wenn ich sowas sehe, fällt mir immer der folgende Song ein:
http://www.youtube.com/watch?v=OG1VIVvVB6c

TONI_B 16.11.2009 14:59

Nur ist die Freisprecheinrichtung eine Augenauswischerei - der Konzentrationsverlust ist auch mit Freisprecheinrichtung gegeben.

Die mauelle Beeinträchtigung ist aber zugegebenermaßen größer, wenn keine Freisprecheinrichtung verwendet wird - vor allem dann wenn die Zigarette auch noch gehalten werden muss: Handy, Zigarette, Lenkrad, Schalthebel, Blinkerhebel und das alles mit zwei Händen...:mad:

maxb 16.11.2009 18:46

Das Video kursiert ja schon seit Monaten in diversen Foren, ich persönlich halte es für schlecht gemacht, da ca. 3s nach dem durch das SMSen bedingten Unfall (hier geht's nicht um das Telefonieren!) noch ein weiteres Auto in die stehende Autos kracht.

Was war mit dem los? War der betrunken? hat der auch gesimst?


...und beim Telefoniern mit oder ohne Freisprecheinrichtung ist das gefährliche der Inhalt des Gespräches und nicht das handling des handy.

fribi 16.11.2009 19:53

...und beim Telefoniern mit oder ohne Freisprecheinrichtung ist das gefährliche der Inhalt des Gespräches und nicht das handling des handy.


natürlich :hammer:
wenn einer/eine vor Dir abbiegt und weder schalten noch lenken kann noch den Blinker setzt, weil er/sie nur eine Hand frei hat, ist super wenn das abbiegen im Schritttempo erfolgt und er/sie nach der Kurve mit 20 km/h davonrast, weil der 1. Gang drin bleibt.

Jeder, aber wirklich jeder, der mit dem Handy am Ohr fährt, ist eine absolute Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer, vergleichbar mit 2 Promille oder mehr.

maxb 16.11.2009 20:15

Zitat:

Zitat von fribi (Beitrag 2389007)

Jeder, aber wirklich jeder, der mit dem Handy am Ohr fährt, ist eine absolute Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer, vergleichbar mit 2 Promille oder mehr.

wennst schon mal mit 2 Promille oder mehr gefahren wärest, dann würdest nicht so darüber denken ;)

FranzK 16.11.2009 20:25

Zitat:

Zitat von maxb (Beitrag 2389018)
wennst schon mal mit 2 Promille oder mehr gefahren wärest, dann würdest nicht so darüber denken ;)

DIE denken eben nicht!

ANOther 16.11.2009 20:59

Zitat:

Zitat von fribi (Beitrag 2389007)
...und beim Telefoniern mit oder ohne Freisprecheinrichtung ist das gefährliche der Inhalt des Gespräches und nicht das handling des handy.


natürlich :hammer:
wenn einer/eine vor Dir abbiegt und weder schalten noch lenken kann noch den Blinker setzt, weil er/sie nur eine Hand frei hat, ist super wenn das abbiegen im Schritttempo erfolgt und er/sie nach der Kurve mit 20 km/h davonrast, weil der 1. Gang drin bleibt.

Jeder, aber wirklich jeder, der mit dem Handy am Ohr fährt, ist eine absolute Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer, vergleichbar mit 2 Promille oder mehr.


sollte man beim telefonieren bei der sache (=beim fahren) sein, passieren auch in solchen situationen kaum unfälle.

anders allerdings, wenn man so wichtig schön abgelenkt ist, wenns beim telefongespräch zb um mehr geht als um die einkaufslichte, die dummerweise mal wieder daheimgeblieben ist...

und bei einer derartigen ablenkung isses wieder wurscht, ob man ein handy ein der hand hält oder nicht, ob 2 hände am lenkrad weilen, eine am schalthebel, an der zigarette, am radio, am schoß (der beifahrerin), oder wo auch immer

daher finde ich ist das ohne-freisprech-telefonierer-strafen eine reine abzocke, ohne echten sicherheitsgewinn...

dieser würde sich nur einstellen, wenn man das telefonieren an sich straft. VERBOTEN isses ohnehin, wenn ich mich recht erinnere...
(war da nicht was, dass ablenkendes während der fahrt zu unterlassen wäre?)

fribi 16.11.2009 21:01

Das ist halt die allgemeine Selbstüberschätzung.
Jeder Trankler glaubt er hat sein Fahrzeug im Griff, (i foah mit 8 Viertln bessa wia jeda aundare) genauso ist es mit den Telefonierern, (i foah mit ana Haund bessa wia da Niki Lauda mit zwa) nur wennst hinter so einem nachzuckelst merkst erst welchen Sch..ß die zusammenfahren.

barns 16.11.2009 21:03

Zitat:

Zitat von fribi (Beitrag 2389007)
...und beim Telefoniern mit oder ohne Freisprecheinrichtung ist das gefährliche der Inhalt des Gespräches und nicht das handling des handy.


natürlich :hammer:
wenn einer/eine vor Dir abbiegt und weder schalten noch lenken kann noch den Blinker setzt, weil er/sie nur eine Hand frei hat, ist super wenn das abbiegen im Schritttempo erfolgt und er/sie nach der Kurve mit 20 km/h davonrast, weil der 1. Gang drin bleibt.

Jeder, aber wirklich jeder, der mit dem Handy am Ohr fährt, ist eine absolute Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer, vergleichbar mit 2 Promille oder mehr.

Ich glaube wir sind uns wohl einig, dass sowohl das Gespräch an sich, als auch die Tatsache nur eine Hand frei zu haben, vom Wesentlichen ablenken.

Der Gesetzgeber sieht jedoch offenbar die Tatsache nur ein Hand frei zu haben als Problem an. Sonst dürfte ich mit Mitfahrern auch nicht mehr sprechen.

Meiner Meinung nach, müsste dann auch rauchen, essen, trinken usw. unter Strafe stehen.

fribi 16.11.2009 21:09

Meiner Meinung nach, müsste dann auch rauchen, essen, trinken usw. unter Strafe stehen.

Richtig.
Dem ist nichts hinzuzufügen

The_Lord_of_Midnight 16.11.2009 23:29

Also ich habe noch nie einen Handy-Telefonierer gesehen, der sich neben dem Reden noch normal verhalten hat.
Mit Freisprecheinrichtung ist das ganz was anderes.

ANOther 16.11.2009 23:35

> Mit Freisprecheinrichtung ist das ganz was anderes.

stimmt...
da kann man mit zwei händen gestikulieren...

garfield36 17.11.2009 00:21

Mir fällt zu dem Thema eine Krimiserie ein: Schnell ermittelt. Ist soviel ich weiß eine ORF-Serie. Die gute Komissarin fährt in der Regel viel zu schnell und telefoniert während der Fahrt mit dem Handy, grundsätzlich ohne Freisprecheinrichtung.
Ob das wirklich so eine gute Idee ist?

Telcontar 17.11.2009 01:39

Ich Stimme euch vollinhaltlich zu
Telefonieren und Autofahren ist nicht vertretbar
eagl mit oder ohne freisprecheinrichtung
was mir aber in der diskusion immer abgeht
Der Fahrradfahrer
Der Fussgänger
Ein Handy hat im bewegten strassenverkehr nichts verloren
selbst im öffentlichen verker da sie einfach lästig sind wenn der Nachbar in der U-Bahn Telefoniert
Bericht im Standart Studie über Telefonierende Fussgänger
http://derstandard.at/fs/12543120666...Einrad-gesehen

The_Lord_of_Midnight 17.11.2009 01:53

Zitat:

Zitat von ANOther (Beitrag 2389050)
stimmt...
da kann man mit zwei händen gestikulieren...

Gestikulieren ist nicht das Problem.
Das Problem ist, wenn man keine Hand frei hat.
Es hat schon seine Gründe, warum es dieses Gesetz gibt.
Nur leider ist es sinnlos, weils anscheinend nichts bringt.

Man könnte halt hoffen, daß solche Videos die Leute zum Denken bringen, aber es wird immer welche geben die "schlauer" sind.
Siehe das schöne Lied von oben ;)

maxb 17.11.2009 10:30

Zitat:

Zitat von fribi (Beitrag 2389030)
Meiner Meinung nach, müsste dann auch rauchen, essen, trinken usw. unter Strafe stehen.

Richtig.
Dem ist nichts hinzuzufügen

zumindest das Rauchen überall, nicht nur beim Autofahren ;)

J@ck 23.11.2009 15:25

Weil es irgendwie zum Thread passt: Ich wette, das Kind war nicht angeschnallt :mad:
http://kaernten.orf.at/stories/405009/

Telcontar 23.11.2009 21:05

war es wohl
Zitat:

Das dreieinhalb Jahre alte Kind der Lenkerin, das am Rücksitz in einem Kindersitz gesichert mitgefahren war, wurde dabei so schwer verletzt, dass es noch an der Unfallstelle verstarb.
hast du auch die Bilder gesehen?
so wie das auto ausschaut nutzt der beste kindersitz nix.
soweit wie das auto von der strasse entfernt ist war mindestens 1 fahrzeug wesentlich zu schnell unterwegs.
aber das sind alles nur spekulationen

The_Lord_of_Midnight 24.11.2009 11:19

Vielleicht hat sie mit dem Handy telefoniert.
Ich denke das ist die häufigste Unfallursache heutzutage und meist steht dann wie hier:
Unfallursache ungeklärt.
Ich würde bei jedem Unfall einfach das Handy beschlagnahmen bzw. die Verbindungsdaten überprüfen.
Und wer telefoniert hat, hat schon mal mindestens 50% Teilschuld, bzw. wenn er die Schuld des anderen nicht beweisen kann, die Alleinschuld.
Bei Alkohol am Steuer wird man doch genauso fertiggemacht und angeblich ist Handy-Telefonieren genauso gefährlich.
Also warum nicht genauso hart bestrafen ?
Ich würde sogar die Handy-Telefonierer härter bestrafen, weil die sollten zum Zeitpunkt der Tat eigentlich voll zurechnungsfähig sein.

Telcontar 24.11.2009 16:40

beim handy stimme ich dir ja zu 100%zu und wie ich schon sagte nicht nur im Auto sondern auch für radfahrer und fusgänger
ein handy hat im strassenverkehr nichts verloren in keinster weise
was mir aber nicht gefält das du die mutter beschuldigst den unfall verursacht zu haben
Zitat:

Vielleicht hat sie mit dem Handy telefoniert
doch das von dir verlinkte beispiel sagt nur
Frontalzusamenstoss
nichts weiter
aber genausogut könnte der 2. unfalgegner schuld sein
wir wissen es nicht
wir spekulieren nur

The_Lord_of_Midnight 25.11.2009 01:43

Also wenn hier jemand jemand beschuldigt, dann beschludigst du mich, daß ich sie beschuldigen würde ;)

Telcontar 25.11.2009 10:01

naja wie soll ich sonst den satz interpretieren?
Zitat:

Vielleicht hat sie mit dem Handy telefoniert.
es könnte genausogut der 47 jährige unfallgegner telefoniert haben
es könnte alkohol im spiel sein und .........
wir wissen nicht ob sie oder er schuld daran war noch viel weniger ob handys im spiel waren
oder ganz etwas anderes wie:
ein 3 jähriges kind am rücksitz fängt zum quängeln an und die mutter will das kind beruigen ......
aber gut genau deswegen meine ich irgendwelche zeitungsberichte herzunehmen, und dann gründe zu suchen warum und wiso etwas geschen ist, funktioniert nicht
es ist nur spekulation

The_Lord_of_Midnight 25.11.2009 11:19

Zitat:

Zitat von Telcontar (Beitrag 2390364)
naja wie soll ich sonst den satz interpretieren ?

Genauso wies dasteht.
Du beschuldigst, ich mache mir nur Gedanken.
Das ist der entscheidende Unterschied, du gehst den entscheidenden einen Schritt zu weit.
Du überschreitest die Grenze zwischen überlegen und Dinge als Tatsachen zu sehen, die du gar nicht weißt.
Das machen viele Menschen, weil sie die Ungewissheit einfach nicht aushalten.
Die einfachste Lösung ist es dann, die Möglichkeiten zu Tatsachen zu machen, ohne nachzufragen und ohne das zu überprüfen.
Wie die Kronenzeitung, scheint mir :p

Würde man genauso wie zwangsweise Alkotests, selbst bei schwer verletzten, auch zwangsweise Handy-Überprüfungen einführen, dann würden vielen Leuten die Augen vor Entsetzen aufgehen und sie würden endlich den Irrsinn verstehen der da abgeht und jedes Jahr mehr wird.
Ich verstehe das gut, es wollen ja alle auf coole Art sterben.

Telcontar 25.11.2009 13:04

du machst dir gedanken mit scheuklappen
das pösse handy darüber machst du dir im moment gedanken aber die anderen möglichkeiten ignorierst du vollkommen
bevor ich den gedanken Vielleicht hat sie ausspreche mache ich mir über die anderen möglichkeiten genauso gedanken
und von daher komme ich zu dem schluss wir wissen es nicht und können nur spekulieren
Zitat:

Du überschreitest die Grenze zwischen überlegen und Dinge als Tatsachen zu sehen, die du gar nicht weißt.
ich sehe da nichts als tatsache im gegenteil
ich versuch die ganze zeit zu sagen stop mit der spekulation das hat keinen sinn wir kennen nicht die tatsachen

barns 25.11.2009 16:32

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2390379)
Würde man genauso wie zwangsweise Alkotests, selbst bei schwer verletzten, auch zwangsweise Handy-Überprüfungen einführen, dann würden vielen Leuten die Augen vor Entsetzen aufgehen und sie würden endlich den Irrsinn verstehen der da abgeht und jedes Jahr mehr wird.
Ich verstehe das gut, es wollen ja alle auf coole Art sterben.

Es gibt keine zwangsweisen Alkomat-Tests.

Telcontar 25.11.2009 17:45

noch nicht
in den nordischen ländern schweden/finland ...gibt es schon grossversuche mit solchen systemen
auch in österreich wird ja schon darüber diskutiert

google Alcolock´s

The_Lord_of_Midnight 26.11.2009 03:55

Zitat:

Zitat von barns (Beitrag 2390461)
Es gibt keine zwangsweisen Alkomat-Tests.

Angeblich doch.

The_Lord_of_Midnight 26.11.2009 03:57

Zitat:

Zitat von Telcontar (Beitrag 2390410)
du machst dir gedanken mit scheuklappen
das pösse handy darüber machst du dir im moment gedanken aber die anderen möglichkeiten ignorierst du vollkommen
bevor ich den gedanken Vielleicht hat sie ausspreche mache ich mir über die anderen möglichkeiten genauso gedanken
und von daher komme ich zu dem schluss wir wissen es nicht und können nur spekulieren
ich sehe da nichts als tatsache im gegenteil
ich versuch die ganze zeit zu sagen stop mit der spekulation das hat keinen sinn wir kennen nicht die tatsachen

Wie kommst du nur auf die Idee daß ich die anderen Möglichkeiten ignorieren würde :confused:
Du stellst die ganze Zeit Behauptungen auf, die sich durch nichts begründen lassen.
So ist das leider, wenn man Scheuklappen auf hat.

barns 26.11.2009 07:50

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2390556)
Angeblich doch.


Wüßte nicht wie das praktisch funktionieren sollte. Verweigerung ja - zwangsweise ist undurchführbar.

The_Lord_of_Midnight 26.11.2009 12:16

Keine Ahnung, kann auch eine urbane Legende sein.
Habe ich so gehört von jemand der auf einer BH arbeitet.
Und wenn jemand bei einer Behörde arbeitet, die auch dauernd mit der Polizei zu tun hat, meint man die hätten eine Ahnung von den Dingen.
Die Dame hatte mal selbst einen schweren Unfall und war selbst schwer alkoholisiert, wäre fast gestorben dran.
Man konnte ihr die Schuld nicht nachweisen, weil man kein Blut abgenommen hat.
Sie war auch bewusstlos, man konnte sie gar nicht fragen.
Und laut ihr ist das heute angeblich anders.
Frage mich aber nicht obs wirklich so ist, habe das nicht überprüft.

Das ist auch das große Problem an Statistiken und angeblichen "Hauptursachen".
Kein Mensch kann das wissen, wenn man es nicht zwangsweise überprüft.
Wie z.b. beim Handy sofort beschlagnahmen und überprüfen.
Alles andere ist nur Spekulation und hat nur teilweise was mit der Realität zu tun.

garfield36 26.11.2009 12:16

Müsste neu sein. Früher konnte man den Alkomat-Test verweigern, musste dann aber mit einer Vorführung zum sogenannten Amtsarzt vorliebnehmen.

The_Lord_of_Midnight 26.11.2009 12:21

Es geht um den Zeitpunkt nach dem Unfall.
Wenn eine Person den Alkotest verweigert, gilt diese Person automatisch vor dem Gesetz als höchstgradig alkoholisiert.
Aber was machst du mit jemand, den du nicht fragen kannst, weil er bewusstlos ist ?
Die kommen dann automatisch alle durch und kein Mensch stellt fest, was wirklich die Ursache war.
Obwohl er vielleicht eine ganze Familie auf dem Gewissen hat.
Niemand schaut das deppate Handy an, ob das der Grund ist, warum ein Mensch gerade zum Massenmörder geworden ist.

Da gehts nur noch um den Schutz des Täters, aber nicht um die Interessen der Opfer.

enjoy2 26.11.2009 13:10

Zitat:

Zitat von barns (Beitrag 2390461)
Es gibt keine zwangsweisen Alkomat-Tests.

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2390556)
Angeblich doch.

Rechtsgrundlage dafür?

Zitat:

Kurztitel
Straßenverkehrsordnung 1960
Kundmachungsorgan
BGBl.Nr. 159/1960 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 80/2002
§/Artikel/Anlage
§ 5b
Inkrafttretensdatum
25.05.2002
Text
Zwangsmaßnahmen bei Alkoholisierung
§ 5b. (1) Die Organe der Straßenaufsicht sind berechtigt, Personen, die sich offenbar in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befinden (§ 5 Abs. 1), oder bei denen der Alkoholgehalt des Blutes 0,5 g/l (0,5 Promille) oder mehr oder der Alkoholgehalt der Atemluft 0,25 mg/l oder mehr beträgt, an der Lenkung oder Inbetriebnahme eines Fahrzeuges zu hindern. Zu diesem Zweck sind, falls erforderlich, je nach Lage des Falles und Art des Fahrzeuges, Zwangsmaßnahmen, wie etwa Abnahme der Fahrzeugschlüssel, Absperren oder Einstellung des Fahrzeuges, Anlegen von technischen Sperren und dergleichen, anzuwenden.

Solche Zwangsmaßnahmen sind unverzüglich aufzuheben, wenn bei der Person, gegen die sie angewendet worden sind, der durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigte Zustand nicht mehr gegeben und ihr auch nicht
ein zum Lenken des betreffenden Fahrzeuges allenfalls nötiger Führerschein nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften abgenommen ist oder wenn eine andere Person, bei der keine Hinderungsgründe gegeben sind, beabsichtigt, das Fahrzeug in Betrieb zu nehmen und zu lenken.

(2) Die Organe der Straßenaufsicht sind weiters berechtigt, Personen an der Lenkung oder Inbetriebnahme eines Fahrzeuges zu hindern, deren Fahrlehrer (§ 114 Abs. 4 und 4a KFG 1967), Begleiter (§§ 122 Abs. 2 und 5 KFG 1967 oder 19 Abs. 3 und 6 FSG) oder Ausbildner (§ 122a Abs. 2 KFG 1967) sich offenbar in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befinden oder bei deren Fahrlehrer, Begleiter oder Ausbildner der Alkoholgehalt des Blutes 0,5 g/l (0,5 Promille) oder mehr oder der Alkoholgehalt der Atemluft 0,25 mg/l oder mehr beträgt. Zu diesem Zweck sind, falls erforderlich, je nach Lage des Falles und Art des Fahrzeuges, Zwangsmaßnahmen, wie etwa Abnahme der Fahrzeugschlüssel, Absperren oder Einstellung des Fahrzeuges, Anlegen von technischen Sperren und dergleichen, anzuwenden. Solche Zwangsmaßnahmen sind unverzüglich aufzuheben, wenn beim Fahrlehrer, Begleiter oder Ausbildner der durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigte Zustand nicht mehr gegeben und ihm auch nicht ein zum Lenken des betreffenden Fahrzeuges allenfalls nötiger Führerschein nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften abgenommen ist oder wenn eine andere Person, bei der keine Hinderungsgründe gegeben sind, entweder beabsichtigt, das Fahrzeug selbst in Betrieb zu nehmen und zu lenken, oder die Aufgaben des Fahrlehrers, Begleiters oder Ausbildners wahrzunehmen.
danach darf man an der Weiterfahrt hindern, aber von einer Zwangsmaßnahme bezüglich Alkoholtest lese ich hier nichts

wozu auch, wenn man Alkoholtest verweigert gilt automatisch die Höchststrafe (siehe § 99 StVO)

The_Lord_of_Midnight 26.11.2009 19:33

Wie gesagt, habe ich auch nur gehört.
Könnte mir vorstellen, daß es ein Unterschied ist, wenn jemand bereits einen schweren Unfall verursacht hat, als ob man jemand nur routinemäßig überprüft.
Und wiederum daß es ein Unterschied ist, wenn jemand bewusstlos ist, den kann man ja nicht fragen.

Wenn das nicht überprüft wird, ist das Fazit daß dadurch fahrlässige Mörder nicht ihre gerechte Strafe bekommen.
Denn es wird sicher auch tödliche Unfälle aus diesen Gründen geben, wird oft genug in den diversen "Anti Alkohol Kampagnen" betont.
Nur mich würde die Dunkelziffer interessieren bzw. ob es so eine gibt.

Wie stellt man überhaupt fest, ob jemand alkoholisiert war, wenn man den nicht fragen kann ?
Da würde es jetzt Leute aus der Praxis brauchen.

enjoy2 26.11.2009 19:45

Eine Verweigerung ist gleich zu setzen mit einen positiven Alkoholtest, siehe § 99 StVO

The_Lord_of_Midnight 26.11.2009 20:00

Das ist klar, das dürfte allgemein bekannt sein.
Aber was passiert mit Verletzen oder sogar mit Leuten die nicht ansprechbar sind ?
Die Bewusstlosen kann man wohl nicht verurteilen wegen Verweigerung ?
Aber es ist unendlich wichtig, denn es hat enorme Konsequenzen für die Geschädigten oder gar die Angehörigen der Getöteten.

enjoy2 26.11.2009 20:20

imho, aber nur eine Vermutung, wenn jemand bei einem Unfall bewusstlos ist, dann wird im im Regelfall auch Blut abgenommen, zur Blutgruppenbestimmung, etc.

wahrscheinlich wird hier auch ein Alko-Test, bzw. Suchtmitteltest durchgeführt, ist wahrscheinlich auch für die weitere Behandlung wichtig zu wissen


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