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GIS für PC?
Ich habe mir, weil ich zu Hause keinen Platz für den PC-Schreibtisch hatte, für diese Arbeiten eine Garconniere gemietet. Hier zahle ich für einen eigenen Telefonanschluß und für einen Provider. Nun kam ein Mitarbeiter der GIS (übrigens von vornherein mit einem agressiven Unterton und einem ständig wiederholten abwertenden "Gnädigste"), Fernseher und Radio habe ich nicht. Aber weil ich ev. mit einem PC auch Fernsehen und Radiohören könnte (ich kanns nicht, weil ich nicht weiß wie), soll ich die GIS-Gebühr zahlen. Zu Hause zahlen wir TV- und Rundfunkgebühren.
Auf der "Anmeldung" steht "zum Betrieb von Rundfunkempfangseinrichtungen". Ist das in Ordnung oder nur eine Abzocke? |
hey, hier ist schon mal diskutiert worden: http://www.wcm.at/forum/showthread.php/gis_orf_geb_hrenanfrage-42389.html
zu deiner Frage: Abzocke!!!! Klar wennst nix hast dann kommens mit dem! *pfff* Gleiches bei dier Kirche... *aaahhh* EDIT: So endlich habs ich gefunden: HIER --> www.giskrepanz.at |
Sorry fuers Doppelposting, aber hier noch was nuetzliches:
"Sieht der Mitarbeiter einen Fernseher, der nicht in Betrieb ist, muss sich der Mitarbeiter erst zwingend davon überzeugen, dass dieses Gerät zum einen überhaupt funktioniert und (!) festzustellen, ob während des Betriebes des Gerätes TV-Empfang möglich ist. Ist dies nicht der Fall, weil kein DVB-T Empfänger (ect) vorhanden ist oder das Gerät defekt ist, dann ist dieses Gerät NICHT gebührenpflichtig, da es KEIN empfangsbereites Gerät darstellt. Sieht der Mitarbeiter einen Computer, dann muss er sich zweifelsfrei davon überzeugen, dass mit diesem Computer auch der Empfang von Radio möglich ist. Meiner Meinung ist er das nicht solange weder Hardware für analogen Radioempfang oder Hardware für TV Empfang vorhanden ist. Nach Meinung der GIS (die einen Webstream unbeeindruckt als meldepflichtig ansieht) muss der GIS-Mitarbeiter sogar Zugang zum Computer erhalten um festzustellen, dass alle nötige Software für einen Empfang eines solchen Webstreams installiert und funktionsfähig ist. Kurzum, er muss hören, dass Radio aus den Lautsprechern erklingt. Alles andere würde sonst von der Finanzbehörde bei einem Bescheid nicht als “zweifelsfrei davon überzeugt” gelten und die GIS darf von vorne beginnen." Quelle:www.giskrepanz.at |
Danke!
Alles sehr interessant. Und ich hab geglaubt, ihr fallt alle über mich her, weil's nun mal so ist und das alle zahlen. Ich find's nämlich unverschämt teuer. Wie kann ich selbst feststellen, ob ich über den PC Radio empfangen kann?
Der Link oben "cannot be found" |
Die meisten Radiosender Streamen ihr programm auch ins internet! Das kannst mit einem normalen Browser empfangen-mediaplkayer öffnet sich dann automatisch!
Ausprobieren: http://www.energy.at/webradios/live/index.php |
Aus Wien hört man so einige Schaudergeschichten von Abzockerei...Angeblich stehen in Arztpraxen udgl. jedes Monat "Polizisten" um ein Inserat für diese aufzugeben für einen Haufen Geld...damit würden Sie auch Schutz haben, wird einem klargemacht in diesen Gesprächen.
Heutzutage braucht man fast eine Rechtschutzversicherung und Wienern ist diese sowieso zu empfehlen, schon alleine wenn man mal überprüft ob die gemietete Wohnung wirklich A Kategorie sei... @baron: und was hat ein stream mit GIS Gebühren zu tun? Da haben die netradios an die künstlerverwertungsgesellschaften zu zahlen, hätte ich gedacht, aber nicht der user... ich denke bei GIS geht es um empfangsgeräte wie dvb-s oder dvb-t oder dvb-c boxen welche man am PC anhängen kann... |
Schön langsam wundern mich solche Geschichten nicht mehr.
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Ist wurscht garfield! Die gis argumentiert ja eh so wie gehabt -wennst einen Stream aus Österreich empangen kannst-must zahlen wie ist denen egal darum streamens ja auch die Orf radios ! :rolleyes:Der vwgh in Salzburg hat ihnen eh schon eine verpasst(da gabs eh schon einen Thread drüber) aber sie versuchens halt immer wieder, muß ja net ein jeder wissen und jede unterschrift ist Geld-Imho auch für den GISler!:ms:
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Ich glaube, ich werde mich demnächst mal erkundigen, was eine Rechtschutzversicherung kostet. ;)
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ich empfehle nach erkundigung wüstenrot noch am ehesten :D
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Ein "wiener" ohne rechtsschutz ist wie ein:
Autofahrer ohne ABS/Airbag/Sicherheitsgurt = es funktioniert sehr lange ohne probleme aber wehe es kracht dann kommts mit Donner und Granaten (solte eigentlich jeder Österreicher haben nicht nur die wiener) |
Oh tempora, oh mores!
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ahjo...naja ich bin eh gebührenbefreit ;-P
trotzdem arg wenn wer nur internet will, muß der blechen. aber eigtl haben eh alle empfangsgeräte. in des to's fall allerdings gemein. |
Wieso redest mit dem GIS Heinz überhaupt? Tür zu und gut ists.
pong |
Ich hatte auch Besuch von der Gis, war aber nicht zu Hause also habe ich angerufen und denen mitgeteilt, daß ich weder Fernseher noch Radio habe.
Habe ich wirklich nicht ! Geht mir auch nicht ab. Meine Internetverbindung ist über 3Data mit 3 GB Datentransfer im Monat. Nun lese ich bei dem Link von Josef_E, daß für Radio bei einem Internetanschluss GisGebühren fällig sind . Da diese Site aber von der Gis ist und daher zweifelhaft, hätte ich gerne gewußt ob das wirklich stimmt. Argos zu Pong : Du mußt die reinlassen, wenn nicht rücken die mit der Polizei an. |
Zitat:
Das ist Falsch. Die haben nicht mehr Befungisse als jede andere Privatperson auch. Die haben nicht das allergeringste Recht deine Wohnung zu betreten. Und mit der Polizei können sie auch nicht anrücken, weil die dafür nicht zuständig ist. also, wie pong schon sagte, Tür zu und aus ;) |
dann hat sich aber in den letzten 10 Jahren einiges geändert. Bei einem Nachbarn von mir war's nämlich so. Was ich weiss, Du MUSST die reinlassen.
argos Aber ich würde es sehr hoffen, wenn Du recht hättest. |
Hier spricht der Anwalt:
http://www.deranwalt.at/show.asp?id=...=Wissenswertes |
Danke Holzi, habe es gelesen und kopiert.
Argos |
Es ist schon erstaunlich wie schlecht ausgebildet Mitarbeiter von Organisationen sind, die sich quasi amtliche Befugnisse anmaßen.
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Zitat:
Damit die Polizei dein Eigenheim betreten darf, muss ein begründeter Verdacht auf eine Straftat feststehen und selbst dann, darf auch nur diese - und sonst überhaupt niemand anderes - deine Türschwelle ohne dein Einverständnis überschreiten. pong |
Zitat Pong : Wie genau wars dort?
Der Nachbar hat den Gis-Menschen nicht reingelassen, daraufhin ist er einige Zeit später mit einem Gendarmeriebeamten dagestanden und den musste er eintreten lassen. Meine Behauptung man MUSS den Gis-Typen[in] die Wohnung 'bitten' war falsch, aber die Amtsperson mit der er dann kommt musst Du. Lese dazu den Artikel von Holzi, sehr aufschlussreich. argos |
Danke an alle
@baron Der angegebene Link zum Ausprobieren bringt die Meldung www.nrj.at not found. Ich weiß immer noch nicht, ob ich mit meinem Werkl überhaupt Radio hören k a n n (wollen tu ich's eh nicht). Eigentlich hab ich keine Lust, dieses Extra zu zahlen, zumal wir zu Hause das volle Programm haben. In welchem Büro hört man Radio über den PC? |
Man sollte nicht antworten, wenn es noch weitere Seiten gibt.
Also ich habe ihn nicht reingelassen, wollte er auch nicht. An der Tür hat ihm genügt. @Holzi Sehr gut, aber vom PC steht da nichts. Das GIS-Gesetz spricht von einer "Rundfunkeinrichtúng, die in der Lage wäre...." Da gibt es viele Sachen, die Radio spielen könnten... @Argos Was tun Sie? |
@ BrittaNagel:
vielleicht hilft das weiter: http://www.heise.de/newsticker/GIS-v...meldung/134534 :) |
Zitat:
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Hm eigenartig!:rolleyes:
Der geht jetzt-gerade 2x ausprobiert! http://www.energy.at/webradios/live/index.php Da gibts noch mehr: http://www.windowsmedia.com/radioui/home.aspx |
Zitat:
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Zitat:
im Link von Holzi steht nämlich: "Besteht der begründete Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe unrichtig ist, oder wird eine solche trotz Mahnung verweigert, so hat die GIS eine Überprüfung der Gebührenpflicht seitens der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (das ist das Magistratische Bezirksamt oder die Bezirkshauptmannschaft) zu veranlassen, deren Organe zum Betreten der betreffenden Räumlichkeiten ermächtigt sind. Ein Betreten von Räumen ist also nur durch Organe der Bezirksverwaltungsbehörde zulässig (und nicht durch Organe der GIS !), sowie auch nur bei begründetem Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe unrichtig ist oder verweigert wurde (nicht aber, wenn noch gar keine Meldung vorliegt bzw. noch keine Anfrage erfolgt ist !)." Seit wann ist ein Gendameriebeamter ein Organ der Bezirksverwaltungsbehörde? Nein, ist er definitiv nicht und er hat definitiv nicht das Recht dazu ohne Gerichtsbescheid in die Wohnung einzudringen. |
Zu Zweitwohnsitz:
Da gibt es jetzt eine reduzierte Gebühr, da dieser nicht das ganze Jahr bewohnt wird (Minimum: 3 Monate). |
Zitat:
Noch viel schlimmer, dass jederman glaubt, ein Beamter in Polizeiuniform steht über dem Recht und darf alles, überall und jederzeit. pong |
Zitat:
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könnte bald anders sein:
Zitat:
http://news.orf.at/090730-41012/ |
Na bravo, dann käme die Justiz noch mehr unter parteipolitischen Einfluss.
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lobbyistischen ;)
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Er versieht für diese den Exekutivdienst! Wer's nicht glaubt: siehe § 9 Sicherheitspolizeigesetz Ist aber interessant, dass einer diesen Blödsinn postet und es unwidersprochen hingenommen wird... |
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Zitat:
Man kann doch nicht so naiv sein zu glauben, dass das heutzutage noch so ist... |
Zitat:
Zitat:
pong |
Die GIS-Gebühren sind ein leidiges Thema. Das System sollte grundlegend geändert werden. Der Staat soll jährlich eine bestimmte Summe an den ORF zahlen und den Rest muss sich der ORF kostendeckend erwirtschaften. Im Gegenzug würden die GIS-Gebühren fallen. Das würde bedeuten, dass sich beim ORF einiges ändern müsste. Wenn ich mir das Fernsehprogramm so ansehe, dann merke ich vom Bildungsauftrag nicht viel. Da bieten die deutschen öffentlich rechtlichen Sender wesentlich mehr.
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