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-   -   1,7 ghz P4 inkl. 2x128MB Rambus um 1090.- (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=23544)

Manfred 14.06.2001 17:36

1,7 ghz P4 inkl. 2x128MB Rambus um 1090.-
 
Na, da schaut Amd ganz blass aus!
http://www.swobodata.at/shop/preisliste.asp#lok6

LZ 14.06.2001 17:44

mal 10!

cold as ice 14.06.2001 17:46

wollt ich auch grad melden,wäre zu schön(für intel-liebhaber)

Manfred 14.06.2001 17:49

Vor 10Min. kostete es noch 1090.-:heul:

renew 14.06.2001 17:54

Naja, die werden sich halt auch verschrieben haben, und da wahrscheinlich gelich so viele Anfragen per email gekommen sind, hams es dann auch gleich bemerkt.... ;)

Sonst hätt ich mir morgen schon so ein Paket abgeholt... :D

Wenns zum Geizhals schauts, stehts dort auch noch mit 1090 drin...

maXTC 14.06.2001 19:31

die haben eben den wirklichen wert der CPU und des RAM´s angegeben :D:D:D

IT_Micha 14.06.2001 19:42

Ich habe ihn bestellt und bekomme ihn gem. Wettbewerbs- bzw. Anzeigengesetz zu diesem Preis geliefert.

cold as ice 14.06.2001 19:44

hast wenigstens gleich 10 stk. davon bestellt?
wär ein mördergeschäft....

randalica 14.06.2001 20:06

@it-micha,

der auftrag kommt erst zustande, wenn du eine auftragsbestätigung über die komponenten zu dem angegebenen preis bekommen hast. wenn nicht, schaust du halt in die röhre.
begründung:
die firma macht ein angebot, du gibst der firma den auftrag, den die firma jedoch nicht annehmen muss, es sei denn, sie hätten schriftlich bestätigt.

mfg,
randalica

The_Lord_of_Midnight 14.06.2001 20:19

> Na, da schaut Amd ganz blass aus!

Klanes Scherzal ?
:roflmao:

IT_Micha 14.06.2001 20:24

Auftragsbestätigung ist vorhanden.

maXTC 14.06.2001 20:25

Zitat:

Original geschrieben von IT_Micha
Ich habe ihn bestellt und bekomme ihn gem. Wettbewerbs- bzw. Anzeigengesetz zu diesem Preis geliefert.
kennst wohl die bedingung "Irrtümer, Tippfehler..."

oder "Anderungen vorbehalten..." nicht, oder?

wenn du ihn bekommst, dann für 10.000.- oder gar nicht ;)

Punschkrapfen 16.06.2001 12:10

Zitat:

Original geschrieben von IT_Micha
Auftragsbestätigung ist vorhanden.
dann ist der Kaufvertrag zustandegekommen. Aber:

§ 871 ABGB (1) War ein Teil über den Inhalt der von ihm abgegebenen
oder dem anderen zugegangenen Erklärung in einem Irrtum befangen, der
die Hauptsache oder eine wesentliche Beschaffenheit derselben
betrifft, worauf die Absicht vorzüglich gerichtet und erklärt wurde,
so entsteht für ihn keine Verbindlichkeit, falls der Irrtum durch den
anderen veranlaßt war, oder diesem aus den Umständen offenbar
auffallen mußte
oder noch rechtzeitig aufgeklärt wurde.

eine Preisabweichung um den Faktor 10 sollte auffallend genug sein. Folge: der Händler kann den Vertrag wegen Erklärungsirrtums anfechten.

IT_Micha 18.06.2001 02:00

Lol, ja aber schön wärs gwesen. ;) Nix für ungut :D


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