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Kaufvertrag Auto
Meine Holde hat sich heute ein Auto erstanden, leider schon über 90% bar bezahlt und den Kaufvertrag unterschrieben wo aber der Teil
über den Ankaufstest als bedingung für das zustandekommen des Kaufvertrages gestrichen ist. Gibts eine Möglichkeit das noch rückgängig zu machen bzw im schlimmsten Fall den Vertrag wieder zu lösen? Das Auto sieht zwar ganz gut aus (Baujahr 06) wurde aber lt Vertrag in Klasse 3 eingestuft. |
https://www.oeamtc.at/netautor/pages...g/1096412.html
Sieht lt. der Info leider schlecht aus, aber wenn Du den Verdacht des Betruges hast, kannst Du ja mal mit dem Anwalt sprechen. |
naja betrug kann es mit klasse 3 (genügend Fahrbereit) (was im Vertrag vermerkt ist) ja kaum sein.
Bauernfängerei schon eher. kostete 8000 euro. Hat man da mit nem guten Anwalt vl. trotzdem eine Chance? Und was rätst du mir zu machen? Nachträglichen Ankaufstest - wenns ok ist sich freuen - wenn nicht Händler u. vl Anwalt fragen ob man zurücktreten kann? |
klasse3 ist doch normal (leichte kratzer, eventuell leicht abgenutzte sitze), waren meine autos vom händler (denzel, zitta) auch immer und die waren auch meist 3 jahre alt. Handelt es sich hier um einen privatverkauf oder händler? Beim händler hast eh gewährleistung, vollkommen wurscht was im vertrag steht.
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klasse 3 (von 4) ist "normal"??? 4 heisst doch das Ding ist Schrott?
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so weit ich mich erinnere ist 1 neu, 2 neuwertig (zb. kurz mal zugelassen) und 3 gebraucht d.h. das auto wurde tatsächlich verwendet und hat übliche gebrauchsspuren ohne das was defekt bzw. beschädigt ist. D.h. der händler hat dir im rahmen der gewährleistung jedes defekte lamperl zu wechseln, muss die karre aber nicht neu lackieren weil irgendwo ein kleiner kratzer im lack ist, oder neu polstern lassen weil ein fleck am sitz ist.
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Danke euch recht herzlich für die Aufklärung, das Auto ist super in Schuss und dürfte ein echter Glückstreffer sein.
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biete 800 € :D:ms::lol:
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Zitat:
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Ich glaube, dass der Händler das Auto mindestens im gültigen §57a Zustand Verkaufen muss, sprich ein gültiges Pickerl. Und dazu gehört auch das Licht.
lG |
laut gewährleistung müssen teile die beim kauf defekt sind ersetzt werden und ein ausgebranntes lamperl in der aschenbecherbeleuchtung ist nunmal auch ein defekt, wenn auch nicht §57a relevant. Bei mir zumindest hat sich noch keiner geweigert, geraunzt ja aber geweigert, nie.
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@lou
Ich dachte du meintest, er müsse innerhalb der Gewährleistung auch ein defektes Lamperl ersetzen. Offenbar meintest du aber vor der Übergabe... |
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