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3of4 11.02.2009 07:55

DiTech Probleme
 
Hallo!
Welche Erfahrungen habt ihr mit DiTech gemacht?
Frühere Produkte sind imho qualitativ gewesen, aber seit der massiven Expansion scheint DiTech massiv abgebaut zu haben und die Geräte sind zwar preiswert, aber qualitativ schlecht.
Ich war innerhalb des letzten Jahres 4x bei DiTech wegen Gewährleistungsmängeln, ein Laptop hatte eine durchgebrannte GraKa, ein PC wurde falsch zusammengebaut und in einem PC wurde ein so billiges SATA-Kabel verbaut, dass es gewechselt werden musste (und dann noch einmal, weil auch das Ersatzkabel Probleme machte).

Weiters warte ich jetzt bei DiTech schon seit Mitte Dezember auf die Rückkehr meines Notebooks vom Heimaturlaub (GraKa verschmorrt), was auf eine Soll-Lebenszeit von 2-3 Jahren schon fast 10% sind!!! E-mails mit Aufforderung mir zumindest mitzuteilen, wie der Status ist werden ignoriert.
Gibts Erfahrungen, wie man von DiTech eine Reaktion kriegt (eigentlich hätte ich bei 2 Monaten Reparaturzeit auch gern ein Leihgerät) oder muss ich wirklich den VKI bitten, dass sie für mich anfragen?

LouCypher 11.02.2009 08:12

Die zeit der qualitativ hochwertigen notebooks ist vorbei, ein großteil aller geräte egal von welchen hersteller gehen zumindest einmal innerhalb der garantie ein.

pc.net 11.02.2009 08:45

anspruch auf leihgerät hast du keines. wenn du keine info zum reparatur-status bekommst, dann könnte es helfen, wenn du dich an den chef persönlich wendest ;)

di [at] ditech [punkt] at

http://www.ditech.at/team

3of4 11.02.2009 10:10

Zitat:

Zitat von pc.net (Beitrag 2345698)
anspruch auf leihgerät hast du keines. wenn du keine info zum reparatur-status bekommst, dann könnte es helfen, wenn du dich an den chef persönlich wendest ;)

di [at] ditech [punkt] at

http://www.ditech.at/team

Anspruch auf ein Leihgerät ist das eine (sollte eigentlich bei der Notebookversicherung inkludiert sein oder als Extra-Package), aber 10% der Gerätelebenszeit in Reparatur => Das ist Gericom-verdächtig!!!

By the way: Welcher Hersteller bietet momentan qualitativ hochwertige Geräte und entsprechendes Service? Nur Dell und Lenovo? Und bei Dell gibt es keine zusätzliche Versicherung, aber die meisten Notebookversicherungen haben nur spezielle Händler?

ps: Danke für deinen Tipp mit dem GF!!!

qtk 11.02.2009 10:29

naja bei dell nehm ich immer vor ort service dazu, kostet vlt. etwas aber dafür kommt am nächsten tag fix jmd. und repariert es...keine 3 wochen einschicken und warten...
und 1 tag ohne kann man verkraften ;)

J@ck 11.02.2009 10:41

Zitat:

Zitat von 3of4 (Beitrag 2345718)
By the way: Welcher Hersteller bietet momentan qualitativ hochwertige Geräte und entsprechendes Service? Nur Dell und Lenovo?

:roflmao: :roflmao: :roflmao: :roflmao:

Atomschwammerl 11.02.2009 11:05

also wennst ned umbedingt sparst und dir ein bussiness gerät leistest bekommst auch qualitativ hochwertigere ware.

ich bin mit meinem Thinkpad X61 sehr zufrieden
kann aber übern service nichts sagen da ich noch keinen gebraucht hab.

J@ck 11.02.2009 12:14

Wir haben DELL Businessgeräte (in Österreich knappe 2200 Stück) und bei Betrachten der Qualität und Verarbeitung dieser (Latitude E6400 und D630) denke ich mir:

Wieso darf soetwas ausgeliefert werden?

qtk 11.02.2009 12:44

Zitat:

Zitat von J@ck (Beitrag 2345760)
Wir haben DELL Businessgeräte (in Österreich knappe 2200 Stück) und bei Betrachten der Qualität und Verarbeitung dieser (Latitude E6400 und D630) denke ich mir:

Wieso darf soetwas ausgeliefert werden?

also das versteh ich definitiv nicht, die latidude serie ist bei uns gang und gebe und funktioniert problemlos und die verarbeitung ist auch nicht so schlecht vor allem wenn ich an gericom oder sonstiges denke..

J@ck 11.02.2009 13:04

Gericom > DELL (bei Verarbeitung)

Allein der Scherz, dass in einer Business Serie (bei der Latitude E6400) einen Port Replikator statt einer anständigen Dockingstation ausgeliefert wird ist eine Zumutung. Dass das Teil dadurch Kleinigkeiten wie versteckte HDD LEDs (wenn Display zu ist) oder Schwierigkeiten mit ab- und andocken an diesem Replikator hat, brauch ich ja nicht zu erwähnen (kein eigenes Hardwareprofil wird angelegt!).
Zur früheren D630 Serie: Bei den Geräten fehlten anfangs genug (!) Schrauben, vereinbarte Hardware (eingebaute und bezahlte UMTS Karte), usw.

Einzig bei der Ersatzteilbeschaffung kann ich nichts negatives sagen: Viele male defektes DVD Laufwerk gemeldet (angerufen auf der Businessline, auf einen Anrufbeantworter gesprochen, aufgelegt) und spätestens am übernächsten Tag war das Ersatzteil da.

fredf 11.02.2009 15:15

Zitat:

Zitat von 3of4 (Beitrag 2345679)
Hallo!
bei 2 Monaten Reparaturzeit

Bei einem Gewährleistungsfall(oft auch Garantiefall) hast du Anspruch auf Rücknahme des Gerätes und Geld (ein wenig Abzug vom Kaufpreis wegen Nutzungsdauer -3,6%/Monat kann bei Notebooks angenommen werden), denn dies ist eine unangemessen lange Zeit die du das Gerät nicht nutzen kannst.

Boticelli 11.02.2009 22:38

Auf jeden Fall mal melden und sehen was dann rauskommt, besser einmal zu viel gefragt als einmal zu wenig, und DiTech: bisher immer gut, hatte auch kaum so fehlerhafte Geräte oder Probleme wie dus beschreibst... das wundert mich ehrlich gesagt... aber naja vielleicht hängt das auch alles mit dem generellen Wertverfall zusammen, kann man eh anhand der Intel Preise gut sehen, da wollen alle nachziehen, aber je billiger alles, desto weniger Gewinn oder sogar Verlust kommt für die firma dabei rum, was sich auf lange Zeit ja auch nicht positiv auswirkt für uns.

The_Lord_of_Midnight 12.02.2009 01:40

Zitat:

Zitat von fredf (Beitrag 2345817)
Bei einem Gewährleistungsfall(oft auch Garantiefall) hast du Anspruch auf Rücknahme des Gerätes und Geld (ein wenig Abzug vom Kaufpreis wegen Nutzungsdauer -3,6%/Monat kann bei Notebooks angenommen werden), denn dies ist eine unangemessen lange Zeit die du das Gerät nicht nutzen kannst.

Diesen Anspruch hast du mit Sicherheit nicht.
Wie kommst du darauf ?
Selbstverständlich hat der Verkäufer der Ware ein Anrecht auf angemessene Reparaturversuche.
Da könntest ja beim kleinsten Fehler sofort ein neues Notebook verlangen.
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß das irgendjemand tut bzw. tun muss.

Bei der Garantie hast überhaupt keinen Anspruch, da gilt nur das was in den Garantiebedingungen steht.
Das ist nämlich eine freiwillige Leistung des Herstellers, da kannst du sicher nicht kommen und vom Hersteller irgendwas verlangen, was die nicht in den Garantiebedingungen festgelegt haben.

holzi 12.02.2009 08:46

Es geht um "angemessen" - für einen kleinen Fehler wird man wohl kaum monatelang brauchen.

Eingeschrieben eine angemessene Frist setzen, falls die Reparatur bis dahin nicht klappt -> Wandlung des Vertrags (wenns sein muss mit Klage).

Möglichkeiten vorab: VKI (oder Guru ;)

The_Lord_of_Midnight 12.02.2009 10:43

Ja, leider ist das sehr schwammig gehalten.
Man müsste gewisse Erfahrungswerte zur Verfügung haben.
Woraus man ersehen kann, daß man z.b. ab 1 Monat Anspruch auf Wandlung hat.
Denn so wie es derzeit gehalten ist, bleibt der Ärger am Konsumenten hängen.
Und nicht weniger auch am Verkäufer der Waren, denn unnötige Konflikte sind für alle Beteiligten ein Problem.

Das wäre wieder mal ein sinnvolles Betätigungsfeld für die EU.
Wenn man sowas EU-weit definieren würde, dann könnten sich alle danach richten und man hätte Rechtssicherheit.

holzi 12.02.2009 10:59

Genau definiert ist es nicht, eine Reparaturdauer >2 Monate dürfte aber wohl wesentlich darüber liegen.

Ich kann aber eigentlich nichts Negatives über Ditech bzgl. Antwortszeit und Service sagen. Eigentlich kann ich mir schwer verstellen, dass man da nicht eine Lösung findet, ohne gleich mit schweren Geschützen aufzufahren.

Zitat:

E-mails mit Aufforderung mir zumindest mitzuteilen, wie der Status ist werden ignoriert.
Ruf halt mal an.

The_Lord_of_Midnight 12.02.2009 11:02

Die Frage ist auch, wo das Problem genau liegt.
Denn ich glaube daß das eher bei den Lieferanten ist.
Natürlich interessiert das den Kunden nicht, aber ich denke das wird bei anderen Händlern auch nicht anders sein ?

qtk 12.02.2009 11:06

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2346015)
Die Frage ist auch, wo das Problem genau liegt.
Denn ich glaube daß das eher bei den Lieferanten ist.
Natürlich interessiert das den Kunden nicht, aber ich denke das wird bei anderen Händlern auch nicht anders sein ?

ja aber in genau diesem fall erwarte ich mir von meinem ansprechpartner (händler) zumindest eine kurze rückinfo...

The_Lord_of_Midnight 12.02.2009 11:08

Und weil Dell in negativer Weise genannt wurde:
Hardware-Probleme kenne ich nicht bei Dell-Notebooks.
Und auch von den Kollegen hätte ich nichts negatives gehört.
Derzeit spreche ich von der D-Serie, also D610, D620, D630.
Sind alle sehr zufrieden.

Einzig mit den diversen sehr lästigen Intel-Bugs haben wir alle sehr zu kämpfen, die wurden noch immer nicht alle mit Bios-Updates behoben.
(D620).
Derzeit leide ich z.b. noch immer unter einem Bug, und zwar zweitweise Instabilitäten mit Absturz diverser Prozesse.
Da hilft dann nur noch Reboot und plötzlich funktioniert wieder alles.

Ich hoffe, daß mit dem neuen E6400, das ich voraussichtlich in wenigen Tagen bekomme, Intel endlich die Centrino-Plattform in der zweiten Release fertiggestellt hat.
(die weniger marktschreierisch beworbenen Updates sind ja in der Regel die wirklich lohnenden, denn mit behobenen Bugs kann man schlecht werben)

The_Lord_of_Midnight 12.02.2009 11:11

Zitat:

Zitat von qtk (Beitrag 2346016)
ja aber in genau diesem fall erwarte ich mir von meinem ansprechpartner (händler) zumindest eine kurze rückinfo...

Ich habe bis jetzt immer noch eine kurze Rückinfo bekommen.
Aber mehr als "ist noch nicht da" werden sie wohl nicht tun können ?
Denn wenn die reparierte Ware bereits auf dem Rückweg ist, dann hat man sie sowieso innerhalb kürzester Zeit wieder.

Ich kenne solche Dinge auch aus der täglichen Praxis.
Wenn man vernünftig und angemessen nachfragt, dann wird das auch zielführender sein, als wenn man dem anderen bildlich ausgedrückt die Pest und Galle an den Hals wünscht.
(Ja, ich weiß, das war jetzt nur eine Vermutung, ich weiß natürlich nicht wie das im konkreten Fall gelaufen ist)

The_Lord_of_Midnight 12.02.2009 11:28

Ja, und eins muss uns allen auch klar sein.
Gerade nach Weihnachten mit den bei weitem größten Umsätzen im ganzen Jahr und alle den Feiertagen baut sich naturgemäß ein Rückstau auf.

Und welcher Hersteller leistet es sich heute noch, wirklich noch ausreichend Mitarbeiter auch für Zeiten mit erhöhtem Bedarf zur Verfügung zu haben ?
Was auch verständlich ist, denn wir Kunden kaufen auch sehr oft lieber das billigere Produkt.

Hand aufs Herz:
Wer von uns hat schon jemals beim bzw. vor dem Kauf gefragt, welcher Hersteller die kundenfreundlichste Rma-Abwicklung bietet ?
Muss man sich aber offensichtlich wirklich angewöhnen.
Denn erst wenn das ein Kriterium ist, das den Umsatz maßgeblich beeinflusst, werden die Mitarbeiter im Service wieder aufgestockt werden.

fredf 12.02.2009 14:18

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2345955)
Diesen Anspruch hast du mit Sicherheit nicht.

Es ist so wie von mir angeführt. Einzig eine Fristsetzung von längstens 7 Werktagen sollte man gegebenfalls noch machen, dann gibt´s keine Debatte mehr darüber ob der Kaufvertrag gewandelt werden kann oder nicht.

The_Lord_of_Midnight 13.02.2009 00:04

Kann natürlich schon sein, daß das in der Praxis so gehandhabt wird.
Das weiß ich nicht.
Aber im Gesetz steht es nicht direkt so, sondern wir nur als "angemessen" definiert, was auch immer das sein soll ?
Worauf kann man sich als Kunde referenzieren, wenn man seine Ansprüche geltend machen will ?

fredf 13.02.2009 00:44

Eben aufgrund weil es im Gesetz nicht genau definiert drin steht ist vor Jahren zwischen Elektrohandel und Industrie ein Übereinkommen getroffen worden bezüglich maximal erlaubter Reparaturdauer. Die genauen Tage weiss ich nicht mehr auswendig, jedoch ist´s je nach Gerätesparte unterschiedlich und bei keiner beträgt sie über 30 Tage. Im Streitfalle wird solch eine branchenübliche Übereinkunft für die Gerichte als Massstab zählen.
Auch der Konsumentschutz geht von längstens 4 Wochen aus.

SOunds 13.02.2009 10:14

Meiner Meinung nach wäre es ja auch schon ausreichend wenn es einfach eine ehrliche einschätzung vom Reperaturservice gibt wie lange es dauern wird. Wenn es länger als 3 Wochen dauert muss eben ein Ersatzgerät her. Wenn man dem Kunden dann auch gleich ein besseres Gerät vorsetzt hat das noch dazu einen Werbeeffekt den man sonst nur schwer erzielen kann bei Computern.

The_Lord_of_Midnight 13.02.2009 10:16

Das sind dann die sogenannten Usancen, die werden auch vor Gericht üblicherweise anerkannt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Usancen

Leider ist man als Privatmensch nicht immer so genau über diese Sachen informiert.
Das müsste irgendwo dokumentiert sein, worauf man verweisen kann.
Dann kann man im Konfliktfall darauf hinweisen.

Blöd ist nur, daß man in der heutigen Zeit sicher bereits die reparierte Ware längst wieder in der Hand hat, bevor sich ein Gericht mit dem Fall befassen würde.
:(

maxb 13.02.2009 10:59

Ein Gericht damit zu befassen ist ganz einfach und kostet auch nicht viel.

Siehe mein posting hier -> http://www.wcm.at/forum/showthread.p...ge#post2328921

War für mich damals die einzige Möglichkeit in einem Gewährleistungsfall nach Monaten zu meinem Recht/Geld zu kommen.

(War natürlich nicht der DiTech damals!!!)

Allerdings finde ich auch, dass es viel zu schierig ist in Gewährleistungsfällen zu seinen Recht zu kommen. Da sollte etwas geändert werden.

The_Lord_of_Midnight 13.02.2009 23:19

Womit wir wieder bei der EU wären...

The_Lord_of_Midnight 13.02.2009 23:21

Zitat:

Zitat von SOunds (Beitrag 2346197)
Wenn es länger als 3 Wochen dauert muss eben ein Ersatzgerät her.

Eigentlich müsste immer ein Ersatzgerät her.
Nur sowas muss eben Eu-weit entschieden werden.
Damit für alle die gleichen Regeln gelten.

fredf 15.02.2009 12:47

Heute von einem Bekannten erfahren dass er sein Mainboard am 4.Oktober bei Ditech zwecks Garantieaustausch abgegeben hat.

The_Lord_of_Midnight 15.02.2009 13:31

Du meinst in diesem Fall eine Garantiereparatur, und nicht einen Sofortaustausch wie es innerhalb des ersten Jahres üblich ist, sofern das Produkt lagernd ist.

fredf 15.02.2009 17:01

Ja, es wurde angegeben dass das Board zum Hersteller eingeschickt wird. Handelt sich um ein ca. 180€-Abitboard welches von Anfang an gezickt hat (BlueScreens etc)

The_Lord_of_Midnight 15.02.2009 19:04

Hört sich so an als gäbe es Probleme mit Abit.
Ich würde versuchen einen Kulanzaustausch auf ein aktuelles Board zu bekommen.

Theoden 17.02.2009 11:05

70€ Headset gekauft, versucht es 2 Tage später in OVP auf Kulanz umzutauschen, da der Tragekomfort unter aller Sau war, habe auch angeboten auf ein teureres headset umzusteigen, wurde leider alles verweigert.

"Hygiene-Bestimmungen" verbieten ihnen das angeblich.

Genau, aber Wheels, Joystics, Keyboards Mäusw usw. können sie problemlos als Abverkaufsartikel gebraucht wiederverkaufen.

Bin sehr enttäuscht, dies war mein erster! Umtauschversuch, und bin seit mind. 4. Jahren(der ersten Filiale im 20.) Kunde.

CaptainSangria 17.02.2009 11:14

Zitat:

Zitat von fredf (Beitrag 2346718)
Ja, es wurde angegeben dass das Board zum Hersteller eingeschickt wird. Handelt sich um ein ca. 180€-Abitboard welches von Anfang an gezickt hat (BlueScreens etc)

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2346755)
Hört sich so an als gäbe es Probleme mit Abit.
Ich würde versuchen einen Kulanzaustausch auf ein aktuelles Board zu bekommen.

An Abit würde ich nix mehr schicken wollen:
http://www.forum-3dcenter.org/vbulle...d.php?t=441231

ABIT – they are going to close the company once and for all on December 31st. http://www.tweaktown.com/news/10853/...1st/index.html

RaistlinMajere 17.02.2009 14:11

Zitat:

Zitat von holzi (Beitrag 2346014)
Genau definiert ist es nicht, eine Reparaturdauer >2 Monate dürfte aber wohl wesentlich darüber liegen.

das tut sie definitiv. im gewährleistungsrecht ABGB § 932. steht dazu:

(4) Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich
oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder,
sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das
Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die
Verbesserung oder den Austausch verweigert oder
nicht in
angemessener Frist vornimmt
, wenn diese Abhilfen für den
Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten
verbunden wären
oder wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind.

was unter "angemessen" fällt, wird da zwar nicht näher ausgeführt, in der praxis sind das jedoch 2, max. 3 (bei sehr geduldigen kunden) wochen.

holzi 17.02.2009 14:19

Zitat:

das tut sie definitiv.
Eben nicht! - es steht ja kein exakter Zeitrahmen dabei.

unverhältnismäßig - angemessener - unzumutbar

Diese Begriffe sagen eben nicht, 1, 2 oder 3 Wochen. Die 2-4 Wochen stammen aus der gängigen Praxis und werde iR. von Gerichten auch so verwendet. Aber exakt definiert ist der Zeitrahmen nicht!

RaistlinMajere 17.02.2009 14:40

Zitat:

Zitat von holzi (Beitrag 2347033)
Eben nicht! - es steht ja kein exakter Zeitrahmen dabei.

"definitiv" meinte ich nicht im rechtlichen sinne, sondern im umgangssprachlichen.

Zitat:

unverhältnismäßig - angemessener - unzumutbar

Diese Begriffe sagen eben nicht, 1, 2 oder 3 Wochen. Die 2-4 Wochen stammen aus der gängigen Praxis und werde iR. von Gerichten auch so verwendet. Aber exakt definiert ist der Zeitrahmen nicht!
das habe ich ja danach eh geschrieben ->
Zitat:

Zitat von RaistlinMajere
was unter "angemessen" fällt, wird da zwar nicht näher ausgeführt, in der praxis sind das jedoch 2, max. 3 (bei sehr geduldigen kunden) wochen.

bei 2 monaten wird jedenfalls niemand mehr was sagen, wenn da auf wandlung gepocht wird (sowas hatte ich auch mal, allerdings war das eine komplexere geschichte)

The_Lord_of_Midnight 17.02.2009 22:41

Das Problem ist, daß diese ganzen Bestimmungen natürlich nur im Rahmen des Gewährleistungsrechtes zum Tragen kommen.
Das heisst, wenn die Ware innerhalb von 6 Monaten defekt wird.
Nach dieser Zeit handelt es sich um eine Garantieabwicklung und ist daher nur eine Kulanzleistung des Händlers.
Ausweg -> Abwicklung selbst direkt mit dem Hersteller erledigen und eventuell Versandkosten selbst tragen.
Dann sieht man selbst wie lange es dauert und muss nicht mehr auf den Händler schimpfen, der nur die Arbeit hat, aber nichts dafür kriegt.

Alex1 18.02.2009 09:08

Also: wann wurde das Notebook gekauft?


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