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DiTech Probleme
Hallo!
Welche Erfahrungen habt ihr mit DiTech gemacht? Frühere Produkte sind imho qualitativ gewesen, aber seit der massiven Expansion scheint DiTech massiv abgebaut zu haben und die Geräte sind zwar preiswert, aber qualitativ schlecht. Ich war innerhalb des letzten Jahres 4x bei DiTech wegen Gewährleistungsmängeln, ein Laptop hatte eine durchgebrannte GraKa, ein PC wurde falsch zusammengebaut und in einem PC wurde ein so billiges SATA-Kabel verbaut, dass es gewechselt werden musste (und dann noch einmal, weil auch das Ersatzkabel Probleme machte). Weiters warte ich jetzt bei DiTech schon seit Mitte Dezember auf die Rückkehr meines Notebooks vom Heimaturlaub (GraKa verschmorrt), was auf eine Soll-Lebenszeit von 2-3 Jahren schon fast 10% sind!!! E-mails mit Aufforderung mir zumindest mitzuteilen, wie der Status ist werden ignoriert. Gibts Erfahrungen, wie man von DiTech eine Reaktion kriegt (eigentlich hätte ich bei 2 Monaten Reparaturzeit auch gern ein Leihgerät) oder muss ich wirklich den VKI bitten, dass sie für mich anfragen? |
Die zeit der qualitativ hochwertigen notebooks ist vorbei, ein großteil aller geräte egal von welchen hersteller gehen zumindest einmal innerhalb der garantie ein.
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anspruch auf leihgerät hast du keines. wenn du keine info zum reparatur-status bekommst, dann könnte es helfen, wenn du dich an den chef persönlich wendest ;)
di [at] ditech [punkt] at http://www.ditech.at/team |
Zitat:
By the way: Welcher Hersteller bietet momentan qualitativ hochwertige Geräte und entsprechendes Service? Nur Dell und Lenovo? Und bei Dell gibt es keine zusätzliche Versicherung, aber die meisten Notebookversicherungen haben nur spezielle Händler? ps: Danke für deinen Tipp mit dem GF!!! |
naja bei dell nehm ich immer vor ort service dazu, kostet vlt. etwas aber dafür kommt am nächsten tag fix jmd. und repariert es...keine 3 wochen einschicken und warten...
und 1 tag ohne kann man verkraften ;) |
Zitat:
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also wennst ned umbedingt sparst und dir ein bussiness gerät leistest bekommst auch qualitativ hochwertigere ware.
ich bin mit meinem Thinkpad X61 sehr zufrieden kann aber übern service nichts sagen da ich noch keinen gebraucht hab. |
Wir haben DELL Businessgeräte (in Österreich knappe 2200 Stück) und bei Betrachten der Qualität und Verarbeitung dieser (Latitude E6400 und D630) denke ich mir:
Wieso darf soetwas ausgeliefert werden? |
Zitat:
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Gericom > DELL (bei Verarbeitung)
Allein der Scherz, dass in einer Business Serie (bei der Latitude E6400) einen Port Replikator statt einer anständigen Dockingstation ausgeliefert wird ist eine Zumutung. Dass das Teil dadurch Kleinigkeiten wie versteckte HDD LEDs (wenn Display zu ist) oder Schwierigkeiten mit ab- und andocken an diesem Replikator hat, brauch ich ja nicht zu erwähnen (kein eigenes Hardwareprofil wird angelegt!). Zur früheren D630 Serie: Bei den Geräten fehlten anfangs genug (!) Schrauben, vereinbarte Hardware (eingebaute und bezahlte UMTS Karte), usw. Einzig bei der Ersatzteilbeschaffung kann ich nichts negatives sagen: Viele male defektes DVD Laufwerk gemeldet (angerufen auf der Businessline, auf einen Anrufbeantworter gesprochen, aufgelegt) und spätestens am übernächsten Tag war das Ersatzteil da. |
Zitat:
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Auf jeden Fall mal melden und sehen was dann rauskommt, besser einmal zu viel gefragt als einmal zu wenig, und DiTech: bisher immer gut, hatte auch kaum so fehlerhafte Geräte oder Probleme wie dus beschreibst... das wundert mich ehrlich gesagt... aber naja vielleicht hängt das auch alles mit dem generellen Wertverfall zusammen, kann man eh anhand der Intel Preise gut sehen, da wollen alle nachziehen, aber je billiger alles, desto weniger Gewinn oder sogar Verlust kommt für die firma dabei rum, was sich auf lange Zeit ja auch nicht positiv auswirkt für uns.
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Zitat:
Wie kommst du darauf ? Selbstverständlich hat der Verkäufer der Ware ein Anrecht auf angemessene Reparaturversuche. Da könntest ja beim kleinsten Fehler sofort ein neues Notebook verlangen. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß das irgendjemand tut bzw. tun muss. Bei der Garantie hast überhaupt keinen Anspruch, da gilt nur das was in den Garantiebedingungen steht. Das ist nämlich eine freiwillige Leistung des Herstellers, da kannst du sicher nicht kommen und vom Hersteller irgendwas verlangen, was die nicht in den Garantiebedingungen festgelegt haben. |
Es geht um "angemessen" - für einen kleinen Fehler wird man wohl kaum monatelang brauchen.
Eingeschrieben eine angemessene Frist setzen, falls die Reparatur bis dahin nicht klappt -> Wandlung des Vertrags (wenns sein muss mit Klage). Möglichkeiten vorab: VKI (oder Guru ;) |
Ja, leider ist das sehr schwammig gehalten.
Man müsste gewisse Erfahrungswerte zur Verfügung haben. Woraus man ersehen kann, daß man z.b. ab 1 Monat Anspruch auf Wandlung hat. Denn so wie es derzeit gehalten ist, bleibt der Ärger am Konsumenten hängen. Und nicht weniger auch am Verkäufer der Waren, denn unnötige Konflikte sind für alle Beteiligten ein Problem. Das wäre wieder mal ein sinnvolles Betätigungsfeld für die EU. Wenn man sowas EU-weit definieren würde, dann könnten sich alle danach richten und man hätte Rechtssicherheit. |
Genau definiert ist es nicht, eine Reparaturdauer >2 Monate dürfte aber wohl wesentlich darüber liegen.
Ich kann aber eigentlich nichts Negatives über Ditech bzgl. Antwortszeit und Service sagen. Eigentlich kann ich mir schwer verstellen, dass man da nicht eine Lösung findet, ohne gleich mit schweren Geschützen aufzufahren. Zitat:
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Die Frage ist auch, wo das Problem genau liegt.
Denn ich glaube daß das eher bei den Lieferanten ist. Natürlich interessiert das den Kunden nicht, aber ich denke das wird bei anderen Händlern auch nicht anders sein ? |
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Und weil Dell in negativer Weise genannt wurde:
Hardware-Probleme kenne ich nicht bei Dell-Notebooks. Und auch von den Kollegen hätte ich nichts negatives gehört. Derzeit spreche ich von der D-Serie, also D610, D620, D630. Sind alle sehr zufrieden. Einzig mit den diversen sehr lästigen Intel-Bugs haben wir alle sehr zu kämpfen, die wurden noch immer nicht alle mit Bios-Updates behoben. (D620). Derzeit leide ich z.b. noch immer unter einem Bug, und zwar zweitweise Instabilitäten mit Absturz diverser Prozesse. Da hilft dann nur noch Reboot und plötzlich funktioniert wieder alles. Ich hoffe, daß mit dem neuen E6400, das ich voraussichtlich in wenigen Tagen bekomme, Intel endlich die Centrino-Plattform in der zweiten Release fertiggestellt hat. (die weniger marktschreierisch beworbenen Updates sind ja in der Regel die wirklich lohnenden, denn mit behobenen Bugs kann man schlecht werben) |
Zitat:
Aber mehr als "ist noch nicht da" werden sie wohl nicht tun können ? Denn wenn die reparierte Ware bereits auf dem Rückweg ist, dann hat man sie sowieso innerhalb kürzester Zeit wieder. Ich kenne solche Dinge auch aus der täglichen Praxis. Wenn man vernünftig und angemessen nachfragt, dann wird das auch zielführender sein, als wenn man dem anderen bildlich ausgedrückt die Pest und Galle an den Hals wünscht. (Ja, ich weiß, das war jetzt nur eine Vermutung, ich weiß natürlich nicht wie das im konkreten Fall gelaufen ist) |
Ja, und eins muss uns allen auch klar sein.
Gerade nach Weihnachten mit den bei weitem größten Umsätzen im ganzen Jahr und alle den Feiertagen baut sich naturgemäß ein Rückstau auf. Und welcher Hersteller leistet es sich heute noch, wirklich noch ausreichend Mitarbeiter auch für Zeiten mit erhöhtem Bedarf zur Verfügung zu haben ? Was auch verständlich ist, denn wir Kunden kaufen auch sehr oft lieber das billigere Produkt. Hand aufs Herz: Wer von uns hat schon jemals beim bzw. vor dem Kauf gefragt, welcher Hersteller die kundenfreundlichste Rma-Abwicklung bietet ? Muss man sich aber offensichtlich wirklich angewöhnen. Denn erst wenn das ein Kriterium ist, das den Umsatz maßgeblich beeinflusst, werden die Mitarbeiter im Service wieder aufgestockt werden. |
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Kann natürlich schon sein, daß das in der Praxis so gehandhabt wird.
Das weiß ich nicht. Aber im Gesetz steht es nicht direkt so, sondern wir nur als "angemessen" definiert, was auch immer das sein soll ? Worauf kann man sich als Kunde referenzieren, wenn man seine Ansprüche geltend machen will ? |
Eben aufgrund weil es im Gesetz nicht genau definiert drin steht ist vor Jahren zwischen Elektrohandel und Industrie ein Übereinkommen getroffen worden bezüglich maximal erlaubter Reparaturdauer. Die genauen Tage weiss ich nicht mehr auswendig, jedoch ist´s je nach Gerätesparte unterschiedlich und bei keiner beträgt sie über 30 Tage. Im Streitfalle wird solch eine branchenübliche Übereinkunft für die Gerichte als Massstab zählen.
Auch der Konsumentschutz geht von längstens 4 Wochen aus. |
Meiner Meinung nach wäre es ja auch schon ausreichend wenn es einfach eine ehrliche einschätzung vom Reperaturservice gibt wie lange es dauern wird. Wenn es länger als 3 Wochen dauert muss eben ein Ersatzgerät her. Wenn man dem Kunden dann auch gleich ein besseres Gerät vorsetzt hat das noch dazu einen Werbeeffekt den man sonst nur schwer erzielen kann bei Computern.
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Das sind dann die sogenannten Usancen, die werden auch vor Gericht üblicherweise anerkannt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Usancen Leider ist man als Privatmensch nicht immer so genau über diese Sachen informiert. Das müsste irgendwo dokumentiert sein, worauf man verweisen kann. Dann kann man im Konfliktfall darauf hinweisen. Blöd ist nur, daß man in der heutigen Zeit sicher bereits die reparierte Ware längst wieder in der Hand hat, bevor sich ein Gericht mit dem Fall befassen würde. :( |
Ein Gericht damit zu befassen ist ganz einfach und kostet auch nicht viel.
Siehe mein posting hier -> http://www.wcm.at/forum/showthread.p...ge#post2328921 War für mich damals die einzige Möglichkeit in einem Gewährleistungsfall nach Monaten zu meinem Recht/Geld zu kommen. (War natürlich nicht der DiTech damals!!!) Allerdings finde ich auch, dass es viel zu schierig ist in Gewährleistungsfällen zu seinen Recht zu kommen. Da sollte etwas geändert werden. |
Womit wir wieder bei der EU wären...
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Nur sowas muss eben Eu-weit entschieden werden. Damit für alle die gleichen Regeln gelten. |
Heute von einem Bekannten erfahren dass er sein Mainboard am 4.Oktober bei Ditech zwecks Garantieaustausch abgegeben hat.
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Du meinst in diesem Fall eine Garantiereparatur, und nicht einen Sofortaustausch wie es innerhalb des ersten Jahres üblich ist, sofern das Produkt lagernd ist.
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Ja, es wurde angegeben dass das Board zum Hersteller eingeschickt wird. Handelt sich um ein ca. 180€-Abitboard welches von Anfang an gezickt hat (BlueScreens etc)
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Hört sich so an als gäbe es Probleme mit Abit.
Ich würde versuchen einen Kulanzaustausch auf ein aktuelles Board zu bekommen. |
70€ Headset gekauft, versucht es 2 Tage später in OVP auf Kulanz umzutauschen, da der Tragekomfort unter aller Sau war, habe auch angeboten auf ein teureres headset umzusteigen, wurde leider alles verweigert.
"Hygiene-Bestimmungen" verbieten ihnen das angeblich. Genau, aber Wheels, Joystics, Keyboards Mäusw usw. können sie problemlos als Abverkaufsartikel gebraucht wiederverkaufen. Bin sehr enttäuscht, dies war mein erster! Umtauschversuch, und bin seit mind. 4. Jahren(der ersten Filiale im 20.) Kunde. |
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http://www.forum-3dcenter.org/vbulle...d.php?t=441231 ABIT – they are going to close the company once and for all on December 31st. http://www.tweaktown.com/news/10853/...1st/index.html |
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(4) Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind. was unter "angemessen" fällt, wird da zwar nicht näher ausgeführt, in der praxis sind das jedoch 2, max. 3 (bei sehr geduldigen kunden) wochen. |
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unverhältnismäßig - angemessener - unzumutbar Diese Begriffe sagen eben nicht, 1, 2 oder 3 Wochen. Die 2-4 Wochen stammen aus der gängigen Praxis und werde iR. von Gerichten auch so verwendet. Aber exakt definiert ist der Zeitrahmen nicht! |
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Das Problem ist, daß diese ganzen Bestimmungen natürlich nur im Rahmen des Gewährleistungsrechtes zum Tragen kommen.
Das heisst, wenn die Ware innerhalb von 6 Monaten defekt wird. Nach dieser Zeit handelt es sich um eine Garantieabwicklung und ist daher nur eine Kulanzleistung des Händlers. Ausweg -> Abwicklung selbst direkt mit dem Hersteller erledigen und eventuell Versandkosten selbst tragen. Dann sieht man selbst wie lange es dauert und muss nicht mehr auf den Händler schimpfen, der nur die Arbeit hat, aber nichts dafür kriegt. |
Also: wann wurde das Notebook gekauft?
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