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mehrere minijobs zuverdienstgrenze
hallo
folgendes szenario studentin hat geldnot gibt an einem institut nachhilfe geringfügig das reicht aber nicht also wird auch noch privat (schwarz) und auf honorarnotenbasis nachhilfe gegeben schwarz ist natürlich ideal weil man sich keine sorgen über steuern machen muss aber muss sie jetzt monatlich aufpassen nicht über die geringfügigkeit zu kommen oder nur übers jahr gerechnet? institut + honorarnoten muss sie sozialversicherung zahlen oder gar lohnsteuer? welche einkommensgrenzen gibt es? |
Sorry, aber was verstehst Du unter "schwarz"?
Dass eine Dienstleistung "schwarz" (also an der Steuer und an der Sozialversicherung vorbei) gemacht wird, ist in Österreich eine strafbare Handlung! Und Du wirst doch wohl nicht wirklich davon träumen, hier über sowas Tipps zu bekommen! :confused: |
nein es geht mir um die legalen einkommen
also aus dem geringfügigen vertrag und den nachhilfen auf honorarnotenbasis |
sv monatlich
steuer jährlich wobeis nicht schadet wenn man über die gerigfügigkeitsgrenze kommt.... gibt pensionesmonate |
Zitat:
und wennst jetzt student bist, wer weiß obs dann imer höheren alter überhaupt noch sowas wie pension gibt ;) |
Also - ich kenn mich noch nicht aus!
Zitat:
Geringfügig bedeutet in Österreich ein Einkommen von derzeit knapp 400 Euro im Monat (= Geringfügigkeitsgrenze - die genaue Höhe habe ich derzeit nicht bei der Hand und Google wirft da auch nur alte Zahlen raus). Jeder Cent, der mehr an Einkommen lukriert wird als die Geringfügigkeitsgrenze ausmacht, macht aus dem geringfügigen Einkommen ein vollwertiges Einkommen. Dabei werden alle Einkommen pro Monat addiert. Es ist also egal, wer das Geld bezahlt - sobald man zusammen über der Geringfügigkeitsgrenze fällt, gilt kein Einkommen als geringfügig. Und schwarz bedeutet, dass weder die Sozialversicherung noch die Steuer etwas davon weiß. Schwarz bedeutet nicht, dass der "andere" Arbeitgeber davon nix weiß. Und ob der das überhaupt wissen muss oder nicht, müsste im Werkvertrag bzw Dienstvertrag stehen. ----- Meine Edith hat die neue Geringfügigkeitsgrenze doch noch gefunden - sie beträgt seit 1.1.2009 exakt € 357,74 im Monat. Ab einem monatlichen Gesamt-Einkommen von € 357,75 hat man also kein geringfügiges Einkommen mehr. |
vielen dank für eure antworten
also maximal 4280€ / jahr dann braucht sie keine angst vorm staat haben ... |
NEIN!!!
Nicht € 4280 im Jahr, sondern € 357,74 im Monat. Kommt man in einem Monat über dieses Limit, dann ist man in diesem Monat auch kein geringfügig Beschäftigter. Auch wenn Du in irgendeinem Monat davor die Grenze nicht erreicht hast und sich das dann aufheben würde. |
ahh
ok dann heists aufpassen danke |
Zitat:
stimmt, hast recht naja ich machs eh so, dass ich unter die geringfügigkeitsgrenze falle und dafür um 50€ die zeit kaufe. ist bei einem einkommen von 130€ im monat zwar heftig. aber ich muss eh kaum was hackeln :D |
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Nochmals zur Klarstellung:
Sozialversicherung: Bei Einkünfte aus Dienstverhältnissen, die die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten (2009: € 357,74) nicht überschreiten, werden keine Sozialversicherungsbeiträge (Pensionsversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Kammerumlage, Wohnbauförderung) abgezogen. Am Jahresende wird von der Krankenkasse geprüft, ob in einzelnen Monaten insgesamt diese Grenze überschritten wurde und für diese Monate die Beiträge nachverlangt. Werden neben diesen Dienstverhältnissen noch Einkünfte aus Honoraren erzielt, so sind diese ab einem Jahresgewinn (Einnahmen - Ausgaben) von € 4.292,88 bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft beitragspflichtig. Steuer: bei mehreren gleichzeitigen Dienstverhältnissen kommt es zur einer Pflichtveranlagung (Aufforderung vom Finanzamt kommt meist im Oktober des Folgejahres). Allerdings ist erst ab einem Jahreseinkommen von € 10.900,- Steuerpflicht zu erwarten. Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagungen können aber auch Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Werden neben den Einkünften aus Dienstverhältnis noch andere Einkünfte erzielt, so sind bis zum Gewinn von € 730,- steuerfrei. Darüberhinaus muß eine Einkommensteuer-Erklärung abgegeben werden (wenn das Gesamteinkommen € 10.900,- übersteigt). Familienbeihilfe: Das (zu versteuernde) Jahreseinkommen darf € 9.000,- nicht übersteigen. lg wolfgang |
Also ich glaube das man mit allem drum und dran nicht über 4800euro kommen darf, da gibt es aber auch wieder andere Regelungen, ob man Bafög-Empfänger ist, oder auch noch einen Gewerbeschein hat, auf Lohnsteuerkarte und/oder auf der Sozialversicherungsnummer arbeitet. Ansonsten würde ich mir aber keine masterkarte oder sowas beantragen oder wenn du keinen Steuerbescheid einreichen musst auch nicht überall alles angeben. Aber das liegt natürlich bei einem selber!
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Bafög ist in Deutschland ... die Frage war aber auf Österreich bezogen ;)
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Kommt aber auf den Vertrag drauf an! Ist es ein Werkvertrag und kein Angestelltenverhältnis, ist die monatliche Grenze egal! Da gibt es dann nur eine jährliche Grenze für die Sozialversicherung und so, die liegt irgendwo bei ca. 6000€!
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