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Urheberrechtsabgabe (URA) auf USB-Sticks
Dass es da noch kein WCM-Thema gibt...
Diese unselige URA - auch Leerkassettenvergütung genannt - gibts ja schon auf fast alle Speichermedien. Neu ab 2009 ist die Abgabe auf USB-Sticks und auf "Externe Multimedia-Festplatten". Da wird sich der Preis von einem 4 GB-Stick verdoppeln (6 Euro der Kaufpreis plus 6 Euro die Abgabe). Details bei Austro Mechana: Tarife 2008: http://www.aume.at/rte/upload/ura/tarife_lkv08.pdf Tarife 2009: http://www.aume.at/rte/upload/ura/tarife_lkv09.pdf Aus dem Begriff "Externe Multimedia-Festplatten" leite ich ab, dass "normale" externe Platten nicht betroffen sind. Aber was versteht man denn eigentlich unter "Externe Multimedia-Festplatten" ? matsch sängs vor jor tipps müllersq |
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http://geizhals.at/?cat=hdmultim&sort=p |
Ich seh schon ... USB Lesegeräte mit Micro SD Karten werden in Zukunft wieder öfter erhältlich sein ;)
pong |
Ja, diese Brüder (Schwestern?) gehen mir ordentlich auf den Nerv. Sie tun ja, als gehöre ihnen Österreich. Wir zahlen exorbitante Rohlingspreise und niemand traut sich mehr Österreich zu beliefern - und jetzt die USB-Sticks. Ich bin ziemlich sicher, das hier auch schon geposted zu haben, der Thread ist aber verschwunden (oder ich hab nicht auf Senden gedrückt?).
Ich habe mich zunächst einmal eingedeckt, aber in Zukunft werde ich wohl einen Rückvergütungsantrag stellen. Ich brauch die Sticks auf meinem EeePC zB um das Betriebssystem zu reparieren, als Boot- und Rettungsmedium für meinen PC ... |
Die Rückvergütungsanträge sollten zu tausenden bei der Austro Mechana eintrudeln.
Die sollten untergehen in solche Anträgen. |
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...werd mir aber auch noch schnell einen neuen usb-stick kaufen...oder ich warte, bis ich wieder im ausland bin. gibts für die einfuhr von usb-sticks schon die todesstrafe oder werkeln der dauergrinser und der wamperte noch am gesetzesentwurf? |
... sorry, falscher Thread ...
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Geht leider nur für Firmen :-(
Damit wird also davon ausgegangen jeder der sich privat einen USB Stick kauft nutzt diesen für Schwarzkopien. Es lebe die Unschuldsvermutung. |
Die Unschuldsvermutung gilt hierzulande augenscheinlich nur mehr für Politiker und Wohlhabende, jedoch nicht für Privatpersonen oder NGOs.
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nur so nebenbei ... berechtigt Abgabe der URA zur freien Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material?
pong |
:-)
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"Vervielfältigung zum eigenen und zum privaten Gebrauch § 42. (1)Jedermann darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf Papier oder einem ähnlichen Träger zum eigenen Gebrauch herstellen. (2) Jedermann darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten Trägern zum eigenen Gebrauch zu Zwecken der Forschung herstellen, soweit dies zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist. (3) Jedermann darf von Werken, die im Rahmen der Berichterstattung über Tagesereignisse veröffentlicht werden, einzelne Vervielfältigungsstücke zum eigenen Gebrauch herstellen, sofern es sich nur um eine analoge Nutzung handelt. (4) Jede natürliche Person darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten Trägern zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch mittelbare kommerzielle Zwecke herstellen. (5) Eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch liegt vorbehaltlich der Abs. 6 und 7 nicht vor, wenn sie zu dem Zweck vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungsstückes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zum eigenen oder privaten Gebrauch hergestellte Vervielfältigungsstücke dürfen nicht dazu verwendet werden, das Werk damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. ..." |
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Ich würde es auf einen Versuch ankommen lassen. |
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So gesehen hast du natürlich recht, Punky Duck, mit deiner analog kopierten an die Wand genagelten Zeitung.
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Vielleicht muss man ja jetzt für seine eigenen Wände auch URA/m^2 zahlen...
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Wer erinnert mich am 5.1? Ich stell die Antrag nächstes Jahr
pong |
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daher ist das eine abgabe die mich zu etwas berechtigt das ja nicht geht - und wenn man den kopierschutz umgeht, da man ja dafür gezahlt hat das man kopieren darf, macht man sich strafbar - coole sache - schwachsinn pur. ich kauf weiterhin im ausland rohlinge, sind trotz versand noch immer weit aus günstiger als bei uns ... |
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guten morgen!!!! das hast du geschrieben :hammer: |
Also von Kopierschutz hab ich nichts geschrieben.
Ich hab nur das Urheberrechtsgesetz zitiert und das kennt den Begriff "Kopierschutz" nicht. |
... nochmals lesen was du geschrieben hast
... darüber nachdenken ... nochmals lesen was ich geschrieben hab ... nochmals darüber nachdenken ... ev [HIRN] in betrieb setzen ... nochmals lesen was du geschrieben hast ... darüber nachdenken ... nochmals lesen was ich geschrieben hab ... nochmals darüber nachdenken mit viel glück und [/TROLL_OFF] kannst es dann richtig interpretieren :smoke: |
Dann wollen die noch eine Abgabe für Speichermedium Gehirn, weil man sich ja ein Lied merken und nachträllern, oder noch schlimmer, nachsingen könnte, und dann könnten es sich andere auch merken.
Diese Paranoia dass jeder Musik raubmordkopiert ist ja nicht mehr auszuhalten, und da die Musikindustrie wegen mieser Qualität eh schon am Boden ist und auch bei Klagen kaum mehr Geld reinkommt, suchen sie sich halt andere Einnahmequellen die sie melken können. Zum kaufen von Gesetzen reicht das Geld ja offenbar noch! Ich habe mich mit USB Sticks versorgt und brauche in nächster Zeit keine mehr, denn diesen Sumpf muss man trockenlegen. Ich zahle nicht dafür dass ich Musik kopieren darf. Ich will nur meine privaten Daten speichern, die Musik ist mir sowieso egal, man kann ohne sie leben. Und wenn nur Firmen den Rückvergüttungsantrag stellen dürfen, wo liegt denn das Problem? Ich hole mir einen Gewerbeschein! |
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Nur das Formular der austro mechana ist halt für Firmen, aber das muss man ja nicht verwenden. |
Richtig! Solche Formulare weden immer so verfasst das der einzelne "obrigkeits hörige Bürger" sich gleich denkt das darf ich doch gar nicht! Damit hat man schon 95% der denkenden ausgeschaltet!
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Das Mail von der Mafia könnte interessant sein:
http://forum.geizhals.at/t612289.html Zitat: "Die Rückzahlungsverpflichtung besteht nur, wenn solches Trägermaterial für professionelle Zwecke aufgrund einer Werknutzungsbewilligung benutzt worden ist." |
Erstaunlich, dass sich bis jetzt noch kein Jurist/Konsumentenschutzverein gefunden hat, der das bis zum Ende durchkämpft...
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Darauf setzten sie ja!
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... darum kauf ich ja wie gesagt im ausland :D
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Wer hat bei diesem Gesetz eigentlich dagegengestimmt?
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