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-   -   Urheberrechtsabgabe (URA) auf USB-Sticks (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=232512)

müllersq 25.12.2008 12:35

Urheberrechtsabgabe (URA) auf USB-Sticks
 
Dass es da noch kein WCM-Thema gibt...

Diese unselige URA - auch Leerkassettenvergütung genannt - gibts ja schon auf fast alle Speichermedien.

Neu ab 2009 ist die Abgabe auf USB-Sticks und auf "Externe Multimedia-Festplatten".

Da wird sich der Preis von einem 4 GB-Stick verdoppeln (6 Euro der Kaufpreis plus 6 Euro die Abgabe).

Details bei Austro Mechana:
Tarife 2008: http://www.aume.at/rte/upload/ura/tarife_lkv08.pdf
Tarife 2009: http://www.aume.at/rte/upload/ura/tarife_lkv09.pdf

Aus dem Begriff "Externe Multimedia-Festplatten" leite ich ab, dass "normale" externe Platten nicht betroffen sind. Aber was versteht man denn eigentlich unter "Externe Multimedia-Festplatten" ?

matsch sängs vor jor tipps
müllersq

Satan_666 25.12.2008 21:52

Zitat:

Zitat von müllersq (Beitrag 2333852)
Aus dem Begriff "Externe Multimedia-Festplatten" leite ich ab, dass "normale" externe Platten nicht betroffen sind. Aber was versteht man denn eigentlich unter "Externe Multimedia-Festplatten" ?

Ich nehme an, all das, was in diese Produktgruppe fällt (natürlich inklusive Harddisk):
http://geizhals.at/?cat=hdmultim&sort=p

pong 25.12.2008 22:12

Ich seh schon ... USB Lesegeräte mit Micro SD Karten werden in Zukunft wieder öfter erhältlich sein ;)

pong

Hawi 25.12.2008 22:34

Ja, diese Brüder (Schwestern?) gehen mir ordentlich auf den Nerv. Sie tun ja, als gehöre ihnen Österreich. Wir zahlen exorbitante Rohlingspreise und niemand traut sich mehr Österreich zu beliefern - und jetzt die USB-Sticks. Ich bin ziemlich sicher, das hier auch schon geposted zu haben, der Thread ist aber verschwunden (oder ich hab nicht auf Senden gedrückt?).

Ich habe mich zunächst einmal eingedeckt, aber in Zukunft werde ich wohl einen Rückvergütungsantrag stellen. Ich brauch die Sticks auf meinem EeePC zB um das Betriebssystem zu reparieren, als Boot- und Rettungsmedium für meinen PC ...

müllersq 25.12.2008 22:48

Die Rückvergütungsanträge sollten zu tausenden bei der Austro Mechana eintrudeln.
Die sollten untergehen in solche Anträgen.

holzi 25.12.2008 22:53

Zitat:

Zitat von Hawi (Beitrag 2334022)
J... Ich bin ziemlich sicher, das hier auch schon geposted zu haben, der Thread ist aber verschwunden (oder ich hab nicht auf Senden gedrückt?)...

-> http://www.wcm.at/forum/showpost.php...99&postcount=5 ;)

...werd mir aber auch noch schnell einen neuen usb-stick kaufen...oder ich warte, bis ich wieder im ausland bin. gibts für die einfuhr von usb-sticks schon die todesstrafe oder werkeln der dauergrinser und der wamperte noch am gesetzesentwurf?

Satan_666 25.12.2008 22:54

... sorry, falscher Thread ...

müllersq 26.12.2008 13:13

Zitat:

Zitat von Satan_666 (Beitrag 2334028)
... sorry, falscher Thread ...

Also des versteh ich jetzt ned ganz...

Punky Duck 26.12.2008 18:03

Zitat:

Zitat von Hawi (Beitrag 2334022)
Ich habe mich zunächst einmal eingedeckt, aber in Zukunft werde ich wohl einen Rückvergütungsantrag stellen. Ich brauch die Sticks auf meinem EeePC zB um das Betriebssystem zu reparieren, als Boot- und Rettungsmedium für meinen PC ...

Wo und wie kann ich solche Anträge stellen? Google wills mir nicht verraten.

holzi 26.12.2008 18:05

http://www.aume.at/show_content2.php?s2id=49

Punky Duck 26.12.2008 18:20

Geht leider nur für Firmen :-(
Damit wird also davon ausgegangen jeder der sich privat einen USB Stick kauft nutzt diesen für Schwarzkopien. Es lebe die Unschuldsvermutung.

mendaxx 26.12.2008 21:38

Die Unschuldsvermutung gilt hierzulande augenscheinlich nur mehr für Politiker und Wohlhabende, jedoch nicht für Privatpersonen oder NGOs.

müllersq 27.12.2008 01:08

Zitat:

Zitat von Punky Duck (Beitrag 2334152)
Geht leider nur für Firmen ...

...und woraus schliesst du, dass das nur für Firmen geht ?

CISK 27.12.2008 03:25

Zitat:

Zitat von müllersq (Beitrag 2334024)
Die Rückvergütungsanträge sollten zu tausenden bei der Austro Mechana eintrudeln.
Die sollten untergehen in solche Anträgen.

ab besten für jeden rohling einzeln :hammer:

pong 27.12.2008 08:32

nur so nebenbei ... berechtigt Abgabe der URA zur freien Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material?

pong

CISK 27.12.2008 12:40

:-)

müllersq 27.12.2008 13:10

Zitat:

Zitat von pong (Beitrag 2334375)
nur so nebenbei ... berechtigt Abgabe der URA zur freien Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material?

Nein, die Entrichtung der URA berechtigt nur zum anfertigen einer "Privatkopie" gem § 42 Urheberrechtsgesetz:

"Vervielfältigung zum eigenen und zum privaten Gebrauch

§ 42. (1)Jedermann darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf Papier oder einem ähnlichen Träger zum eigenen Gebrauch herstellen.
(2) Jedermann darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten Trägern zum eigenen Gebrauch zu Zwecken der Forschung herstellen, soweit dies zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist.
(3) Jedermann darf von Werken, die im Rahmen der Berichterstattung über Tagesereignisse veröffentlicht werden, einzelne Vervielfältigungsstücke zum eigenen Gebrauch herstellen, sofern es sich nur um eine analoge Nutzung handelt.
(4) Jede natürliche Person darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten Trägern zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch mittelbare kommerzielle Zwecke herstellen.
(5) Eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch liegt vorbehaltlich der Abs. 6 und 7 nicht vor, wenn sie zu dem Zweck vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungsstückes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zum eigenen oder privaten Gebrauch hergestellte Vervielfältigungsstücke dürfen nicht dazu verwendet werden, das Werk damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
..."

iG0r 27.12.2008 13:51

Zitat:

Zitat von mendaxx (Beitrag 2334268)
Die Unschuldsvermutung gilt hierzulande augenscheinlich nur mehr für Politiker und Wohlhabende, jedoch nicht für Privatpersonen oder NGOs.

Recht zu haben, muss man sich leisten können, ist aber nicht mal hierzulande neu :look: Es schlucken leider zu viele die blaue ansteller der roten Pille :lol: Willkommen im Polizeistaat mit Behördenwillkür ;)

Punky Duck 27.12.2008 14:37

Zitat:

Zitat von müllersq (Beitrag 2334349)
...und woraus schliesst du, dass das nur für Firmen geht ?

Das schließe ich aus dem Formular welches ausgefüllt werden muss.

Zitat:

Zitat von müllersq (Beitrag 2334439)
(3) Jedermann darf von Werken, die im Rahmen der Berichterstattung über Tagesereignisse veröffentlicht werden, einzelne Vervielfältigungsstücke zum eigenen Gebrauch herstellen, sofern es sich nur um eine analoge Nutzung handelt.

Na toll. Ich darf die Zeitung die ich gekauft habe kopieren und an die Wände nageln. Einscannen und auf dem mit Urheberrechtsabgaben belegten USB Stick speichern ist schon nicht mehr erlaubt weils nicht analog ist.

müllersq 27.12.2008 15:08

Zitat:

Zitat von Punky Duck (Beitrag 2334500)
Das schließe ich aus dem Formular welches ausgefüllt werden muss.

Nachdem wahrscheinlich die meisten Anträge von Firmen gestellt werden, hat man sicher das Formular praktischerweise für Firmen optimiert. Das heisst aber lange noch nicht, dass eine Privatperson diesen Antrag nicht stellen kann.

Ich würde es auf einen Versuch ankommen lassen.

müllersq 27.12.2008 15:14

Zitat:

Zitat von Punky Duck (Beitrag 2334500)
Na toll. Ich darf die Zeitung die ich gekauft habe kopieren und an die Wände nageln. Einscannen und auf dem mit Urheberrechtsabgaben belegten USB Stick speichern ist schon nicht mehr erlaubt weils nicht analog ist.

Es ist schon erlaubt, die Sachen auf dem USB-Stick zu speichern. Nur musst man eben dafür URA entrichten.

Punky Duck 27.12.2008 15:26

Zitat:

Zitat von müllersq (Beitrag 2334510)
Es ist schon erlaubt, die Sachen auf dem USB-Stick zu speichern. Nur musst man eben dafür URA entrichten.

Ich habe mich nur auf Punkt 3 des von dir zitierten Paragraphen bezogen. Da steht nur für analoge Nutzung.

müllersq 27.12.2008 16:32

So gesehen hast du natürlich recht, Punky Duck, mit deiner analog kopierten an die Wand genagelten Zeitung.

holzi 27.12.2008 16:36

Vielleicht muss man ja jetzt für seine eigenen Wände auch URA/m^2 zahlen...

pong 28.12.2008 20:12

Wer erinnert mich am 5.1? Ich stell die Antrag nächstes Jahr

pong

rev.antun 29.12.2008 08:15

Zitat:

Zitat von müllersq (Beitrag 2334439)
Nein, die Entrichtung der URA berechtigt nur zum anfertigen einer "Privatkopie" gem § 42 Urheberrechtsgesetz:

"Vervielfältigung zum eigenen und zum privaten Gebrauch

und wie soll das bei "kopiergeschützetem" material gehen?

daher ist das eine abgabe die mich zu etwas berechtigt das ja nicht geht - und wenn man den kopierschutz umgeht, da man ja dafür gezahlt hat das man kopieren darf, macht man sich strafbar - coole sache - schwachsinn pur.

ich kauf weiterhin im ausland rohlinge, sind trotz versand noch immer weit aus günstiger als bei uns ...

müllersq 29.12.2008 15:41

Zitat:

Zitat von rev.antun (Beitrag 2335253)
...und wenn man den kopierschutz umgeht, da man ja dafür gezahlt hat das man kopieren darf, macht man sich strafbar...

In welchem Gesetz steht des eigentlich ?

rev.antun 30.12.2008 08:13

Zitat:

Zitat von müllersq (Beitrag 2335383)
In welchem Gesetz steht des eigentlich ?


guten morgen!!!!
das hast du geschrieben :hammer:

müllersq 30.12.2008 10:37

Also von Kopierschutz hab ich nichts geschrieben.

Ich hab nur das Urheberrechtsgesetz zitiert und das kennt den Begriff "Kopierschutz" nicht.

rev.antun 30.12.2008 13:20

... nochmals lesen was du geschrieben hast
... darüber nachdenken
... nochmals lesen was ich geschrieben hab
... nochmals darüber nachdenken

... ev [HIRN] in betrieb setzen

... nochmals lesen was du geschrieben hast
... darüber nachdenken
... nochmals lesen was ich geschrieben hab
... nochmals darüber nachdenken

mit viel glück und [/TROLL_OFF] kannst es dann richtig interpretieren :smoke:

LDIR 31.12.2008 15:26

Dann wollen die noch eine Abgabe für Speichermedium Gehirn, weil man sich ja ein Lied merken und nachträllern, oder noch schlimmer, nachsingen könnte, und dann könnten es sich andere auch merken.
Diese Paranoia dass jeder Musik raubmordkopiert ist ja nicht mehr auszuhalten, und da die Musikindustrie wegen mieser Qualität eh schon am Boden ist und auch bei Klagen kaum mehr Geld reinkommt, suchen sie sich halt andere Einnahmequellen die sie melken können. Zum kaufen von Gesetzen reicht das Geld ja offenbar noch!
Ich habe mich mit USB Sticks versorgt und brauche in nächster Zeit keine mehr, denn diesen Sumpf muss man trockenlegen. Ich zahle nicht dafür dass ich Musik kopieren darf. Ich will nur meine privaten Daten speichern, die Musik ist mir sowieso egal, man kann ohne sie leben.
Und wenn nur Firmen den Rückvergüttungsantrag stellen dürfen, wo liegt denn das Problem? Ich hole mir einen Gewerbeschein!

holzi 31.12.2008 15:34

Zitat:

Dann wollen die noch eine Abgabe für Speichermedium Gehirn
Mach dir keine Sorgen. Die Leute, die dort sitzen, haben kein Hirn und wissen auch nicht, was das ist. ;)

müllersq 31.12.2008 16:31

Zitat:

Zitat von LDIR (Beitrag 2335861)
Und wenn nur Firmen den Rückvergüttungsantrag stellen dürfen, wo liegt denn das Problem? Ich hole mir einen Gewerbeschein!

Ich habe noch nichts gefunden, dass es Privatpersonen verbietet, einen Rückvergütungsantrag zu stellen.
Nur das Formular der austro mechana ist halt für Firmen, aber das muss man ja nicht verwenden.

Baron 03.01.2009 01:31

Richtig! Solche Formulare weden immer so verfasst das der einzelne "obrigkeits hörige Bürger" sich gleich denkt das darf ich doch gar nicht! Damit hat man schon 95% der denkenden ausgeschaltet!

LDIR 03.01.2009 20:47

Das Mail von der Mafia könnte interessant sein:
http://forum.geizhals.at/t612289.html
Zitat: "Die Rückzahlungsverpflichtung besteht nur, wenn solches Trägermaterial für professionelle Zwecke aufgrund einer
Werknutzungsbewilligung benutzt worden ist."

holzi 03.01.2009 21:13

Erstaunlich, dass sich bis jetzt noch kein Jurist/Konsumentenschutzverein gefunden hat, der das bis zum Ende durchkämpft...

Baron 03.01.2009 22:52

Darauf setzten sie ja!

rev.antun 05.01.2009 08:32

... darum kauf ich ja wie gesagt im ausland :D

Schuttwegraeumer 07.01.2009 14:35

Wer hat bei diesem Gesetz eigentlich dagegengestimmt?

LDIR 09.01.2009 03:15

Zitat:

Zitat von Schuttwegraeumer (Beitrag 2337722)
Wer hat bei diesem Gesetz eigentlich dagegengestimmt?

Ab einem gewissen Kaufpreis wird nicht mehr abgestimmt. Übrigens sind die normalen USB Sticks nicht teurer geworden: Maxell 8 GB um 9.99 geht doch.


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