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Garantiefall, aber ich soll Versandkosten bezahlen
Hab mir im Jänner bei einem österr. Online-Händler eine iomega Platte gekauft. Diese hat leider einen defekt und iomega ist bereit diese Platte auszutaschen, ich bräuchte diese nur nach Holland schicken und nach 7-10 Tagen bekomme ich eine Neue retour.
Nur muss ich aber jetzt die Versandkosten bezahlen, sorry wie komm ich dazu? Muss ich das wirklich.....?!? |
warum kontaktierst den hersteller??? der händler ist dein vertragspartner...
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der Händler hat mich an iomega verwiesen
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frechheit...versuchens immer wieder...mach dem händler klar daß er dein vertragspartner ist. fertig.
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und wer zahl die Versandkosten zum Händler hin?
Auf welches Recht kann ich da verweisen? Das sind seine Service-Bedinungen: http://www.mylemon.at/information,text,garantie.htm |
unter einem gewissen kaufbetrag mußt du das afaik blechen...weiß vl ein andrer hier ganz detailiert :look:
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Da der Kauf der Platte länger als ein halbes Jahr her ist (Gewährleistungsrecht), hat der Händler schon recht.
Nach einem halben Jahr muss der Käufer beweisen, das der Fehler schon beim Kauf vorhanden war, was schwer möglich ist, darum greift in diesem Fall die Herstellergarantie, und da ist meist keine Versandabgeltung vorgesehen. |
öhm :confused: das glaube ich nicht ganz...
es geht nicht darum daß der schaden von anfang an bestand! es geht darum daß das teil nun defekt ist und noch garantie besteht! wäre mir neu daß man dann mein powerbook oder sonstiges nach irland schicken muß oder gar nach china.. ich vermute du verwechselst da was? oder liege ich schon total verkehrt mit meinem sinn für gerechtigkeit?! :aio: |
Bitte informiere dich über die gesetzliche Gewährleistung (das muss der Händler geben) und Herstellergarantie.
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hm da steht nichts von garantie und wo man das gerät hinschicken muß, da steht nur über gewährleistung (6 Monate oder wie vereinbart)...
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Die Herstellergarantie kann der Hersteller nach eigenen Gutdünken formulieren.
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Aber was verstehst du jetzt noch nicht? |
ich verstehe nicht:
1.) was diese nach eigenem gutdünken formulierte garantie damit zu tun haben soll, daß innerhalb der garantie nicht mehr der händler vertragspartner sei 2.) warum ich immer beim händler das defekte gerät innerhalb der garantie (NICHT der gewährleistung) abgeben durfte.. aaah jetzt! tut mir leid... könnte sein demnach daß wirklich dann der hersteller vertragspartner ist nach der gewährleistungszeit?! arg! hatte ich noch nie, daß ich das gerät dann beim hersteller abgeben mußte... |
Willst du das nicht verstehen?
Nach einem halben Jahr ist die gesetzliche Gewährleistung eigentlich unnütz, da du dann beweisen musst, das der Fehler quasi schon eingebaut war. Darum fällt damit der Händler als Ansprechpartner weg und die Herstellergarantie greift, soferne diese länger als 6 Monate gilt, und darum bleibt Nukia auch auf den Versandkosten sitzen. |
habs ja schon kapiert...tut mir leid...
ist halt gegen mein gerechtigkeitsempfinden und vor allem gegen meine scheinbar seitens der händler kulanten erfahrungen...vl liegts auch daran daß ich beim händler immer schutzbrief nehme. tut mir leid...lag scheinbar vollkommen klugshicerisch falsch :( |
@oitt
Scheinbar? Fendiman hats von Anfang an richtig beschrieben -und ob sich dein Gerechtigkeitsempfinden mit den Gesetzestext arrangieren kann-----:rolleyes: |
In der Praxis kannst das tolle Gewährleistungsrecht bei Elektronik sowieso vergessen. Wie will man denn beweisen, dass der Schaden schon von Anfang an bestanden hat? Wenn die ersten 6 Monate um sind, kann man nur hoffen, dass man nicht wengen 2 Euro Ersparnis bei einem "schlechten" Händler gekauft hat. Wer billig kauft, kauft dann eben oft zweimal in kurzer Zeit ;)
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WER billig kauft -kauft teuer -hat schon mein Boss in der Ausbildung zu mir gesagt! Und das stimmt!:)
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Zitat:
nur gewährleistung kann beim händler (=vertragspartner) eingefordert werden. nachdem aber das kaufdatum schon über 6 monate zurückliegt und somit die beweislast beim kunden liegt, ists im konkreten fall wohl besser, über garantie zu fahren. in der praxis übernimmt das dann eh auch oft der händler, wobei er dazu aber nicht verpflichtet ist. er könnte sich sich theoretisch auch bequem zurücklehnen und sagen "wenn sie mir beweisen können, daß sie den schaden nicht verschuldet haben, habens anspruch auf gewährleistung" (=die beweislast dafür liegt nach 6 monaten beim kunden!). wenn das der kunde nicht vermag (was meistens der fall sein wird, darum sind die 24 monate gewährleistung auch ein witz, tatsächlich sinds eigentlich nur 6, da liegt nämlich die beweislast, daß der kunde aktiv was mit der beschädigung zu tun hat beim händler, ansonsten wird vom gesetz her angenommen, daß der schaden bereits bei übergabe vorhanden war, solange der händler nicht das gegenteil beweisen kann), ist die angelegenheit für den händler erledigt, dann bleibt dem kunden nur noch der gang zum hersteller zur einforderung der herstellergarantie. was genau unter diese garantie fällt, sollte man auch wissen, es kann gut sein, daß die versandkosten dabei vom kunden zu berappen sind. ich empfehle das studium der entsprechenden paragraphen (siehe dazu auch dieser thread). zahlt sich echt aus. |
Zitat:
Immer wieder kommt beim Thema Garantie/Gewährleistung das Halbwissen hervor, siehe ein paar Posts in diesem Thread. :rolleyes: RaistlinMajere hat eh schon richtig geschlossen, dass die Gewährleistung faktisch nur 6 Monate beträgt (unbeschadet jeglicher Kulanz), was aber auch einen Sinn macht, da sie ausschließlich den Auslieferungszustand betrifft und nicht dass "das Ding irgendwann hin wird". Das betrifft nämlich die Garantie. |
drum kauf ich alles bei amazon, da kann man auch noch nach jahren das geraffel einfach zurückschicken und krigt sein geld wieder
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Zitat:
Ein Händler kann dir bei der Abwicklung von Garanitiefällen helfen, muss aber nicht. Für die Hilfeleistung steht ihm aber auch ein angemessenes (Aufwand) Entgelt wie auch ein Ersatz aller Versandkosten zu. |
wennst beim media markt was kaufst und es wird kaputt musst auch selber hinfahren und es hinbringen...kannst ja auch nicht das benzingeld oder den fahrschein zurückfordern....
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Es ist natürlich auch möglich, daß es auf bestimmte Waren überhaupt keine Garantie gibt.
Solche Artikel werden aber vom Fachhandel eher nicht ins Sortiment genommen werden, denn dann würden sie ja im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung auf den gesamten Kosten für defekte Waren sitzen bleiben. Zumindest bis zu 1/2 Jahr. |
Zitat:
ich mache das beim mediamarkt gerade wieder durch, ist wohl nur eine frage der zeit, bis ich wieder mal meinen rechtschutz einschalten muß, damit da für recht in der sache gesorgt wird. mediamarkt & co. sind in diesen fragen echt das letzte, am besten bin ich da immer noch mit kleinhändlern gefahren. |
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