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harry1983 26.11.2008 09:20

Abzocke die 2.te - Was tun?
 
Morgen allerseits

Das alte Thema vom Frühjahr kommt wieder auf mich zurück. Hatte euch ja erzählt das sich meine Frau bei berufe-welt.de angemeldet hatte und damals nicht gesehen hatte das diese Seite kostenpflichtig ist. (mittlerweile habens die Homepage so umgebaut das man den Preis im Kleingedruckten unten sieht)
Nach der ersten Zahlungsaufforderung haben wir zu dieser Firma ein vorgfertigtes Formular welches man bei der AK Wien findet zugesandt und bis dato war es still. Gestern bekamen wir ein Mail von einem Rechtsanwalt Günther in Deutschland mit der Mahnung wir sollen doch gefälligst zahlen (mittlerweile sinds 107.-) sonst werde man weitere Schritte einleiten.
Das lustige hierbei ist das meine Frau sich damals zwar mit Ihren richtigen Namen aber einer falschen Adresse angemeldet hatte. Mittlerweile hat anscheinend die Kanzlei bevor das Mail kam versucht uns die Mahnungen per Post zu schicken welche natürlich nicht ankamen.

Jetzt die große Frage was tun wir hier am Besten? Zahlen wir die 107.- oder eher nicht? Ich hab heute ein Mail an die AK Wien geschickt mit der Bitte um Hilfe.
Was schlagt ihr vor was ich hier noch tun sollte?

lg Harry

harry1983 26.11.2008 10:11

Hat denn keiner der Frühaufsteher hier eine Idee? :heul:

steelrat 26.11.2008 10:40

hmm

schwer schwer :-)

ich denk aber mal wenn du nix hast um zu beweisen, dass da keine Rede von kostenpflichtig war wie deine Holde angemeldet hat wirds jetzt ein bissi schwerer sein die Herrschaften ruhigzustellen?

was meinen denn AK/VKI dazu?

iG0r 26.11.2008 11:05

Wenn von der alten Website irgendwleche Bilder existieren, zumindest glaubhafte Zeugen auftreten können, dann musst du dir in Deutschland nicht viel Sorgen machen. Die Betreiber, die nicht anständig kennzeichnen, haben die vor Gericht schon gefressen. Abgesehen davon reicht in Deutschland nicht nur die IP und Datum, man muss auch beweisen, dass die Person, von der man Geld will, an diesem Tag um diese Zeit am PC war und selbst diesen bedient hat. Sprich wenn da gerade zufällig eine Party war, vielleicht auch paar Kinder anwesend, die sich gerade am PC "gespielt" hatten, können die dir garnichts. Da muss nicht du beweisen, dass du es nicht warst, weil es dein PC ist, sondern die Gegenseite, dass du es warst und alle Zweifel ausräumen.

Aber ich bin kein Spezialist auf diesem Gebiet, vielleicht einfach mal ein Mail an eine deutsche Verbraucherzentrale schicken, die diesen Anbieter ggf. schon einschägig kennt. Wenn der Anbieter schon aufgefallen ist, dann kannst die E-Mail-Flut in Zukunft gleich in den Spam verschieben lassen.

holzi 26.11.2008 11:35

http://www.heise.de/newsticker/Verbr...eldung/104019/

Zitat:

Nicht zulässig sei eine Angabe des Preises lediglich in den AGB eines Angebots. Der Verbraucher müsse nicht damit rechnen, an dieser Stelle derartige Informationen zu finden, wenn der Angebotstext selbst keinen Hinweis auf eine dort zu findende Preisinformation enthalte. Auch die Angabe im Sternchenhinweis auf den Websites entspreche nicht den Anforderungen der PreisangabenV.
...oder einfach mal nach berufe-welt googeln. Ich würde nicht zahlen.

harry1983 26.11.2008 12:44

Also der Konsumentenschutz hat leider noch nicht geantwortet. :(
Party war keine ^^ Daher eher ein schlechtes Argument.
Das mit den Bildern der Homepage ist leider auch ganz schlecht denn woher sollte man denn sowas wissen ^^
Mittlerweile (ich vermute ganz stark das die´s geändert haben) steht der Preis direkt auf der Page, aber halt im Kleingedruckten und nicht nur in den AGB´s.

Zahlt es sich überhaupt aus einen Rechtsanwalt einzuschalten oder kostet der nur noch mehr als es überhaupt wert ist ?

ANOther 26.11.2008 13:03

vergleiche
:)
beam me back, scotty

harry1983 26.11.2008 13:07

Zitat:

Zitat von ANOther (Beitrag 2326792)


:confused:

Was soll mir das jetzt sagen?

ANOther 26.11.2008 13:14

"Mittlerweile (ich vermute ganz stark das die´s geändert haben) steht der Preis direkt auf der Page, aber halt im Kleingedruckten und nicht nur in den AGB´s."

und mit dem netten helferlein da oben kannst vergleichen OBs an der startseite geändert wurde...

FendiMan 26.11.2008 13:18

Ich würde nicht zahlen.
Es hat noch keiner der diversen Rechtsanwälte, die solche "Rechnungen" eintreiben, geklagt. Das ist nur ein Einschüchterungsversuch, und viele fallen drauf rein.

zAPPEL 26.11.2008 15:00

Es steht aber so im Kleingedruckten, dass man auf jeden Fall runterscrollen muss und man es nicht sieht wenn man nur das Formular ausfüllt und auf "absenden" geht.

lg

peter-k 26.11.2008 18:53

Gibt es einen unterschriebenen Vertrag?
Könnte sich ja sonst jeder dort anmelden, unter jedem beliebigen Namen - einfach aus dem Telefonbuch.

Würde dem 'Rechtsanwalt' Günther in Deutschland links liegen lassen oder eindeutig auffordern diese Belästigung zu unterlassen.
(So es keinen unterschriebenen, rechtlich bindenden Vertrag gibt).

zonediver 26.11.2008 18:54

Die Frage ist wohl eher: Warum meldet man sich mit seinem "reellen" Namen auf solchen Seiten an??? Für sowas benutzt man einen Faik-Account - hoffentlich hast für die Zukunft was draus gelernt ;)

harry1983 27.11.2008 08:49

Um euch auf den neuesten Stand zu halten. Hab gestern ausführlich mit dem Konsumentenschutz gesprochen, die haben gesagt sowohl die Firma als auch der Rechtsanwalt von der Firma ist denen bekannt.
Man soll auf keinen Fall zahlen oder die richtigen Daten bekannt geben. Wir sollen nochmals das Formular welches man auf der HP der AK findet diesmal an den RA schicken (natürlich mit Fakedaten) und dann einfach nix mehr machen, denn zu einer Klage kommt es nicht.

Somit Fall erledigt für mich ;) Danke trotzdem für eure Unterstützung

maxb 27.11.2008 11:49

Zitat:

Zitat von harry1983 (Beitrag 2326786)
Mittlerweile (ich vermute ganz stark das die´s geändert haben) steht der Preis direkt auf der Page, aber halt im Kleingedruckten und nicht nur in den AGB´s.

der Preis steht laut webarchive seit Herbst 2007 direkt auf der page ;)

Baron 27.11.2008 21:49

THX für die Info harry!

garfield36 04.12.2008 14:35

Bei solchen Beträgen ist ohnehin zweifelhaft ob die Firma Klage einreicht. Ist ja auch mit Kosten verbunden, und wenn diese höher sind als der einzutreibende Betrag, geht die Kosten- Nutzenrechnung nicht auf. Noch dazu wenn der Erfolg einer Klage nicht gesichert erscheint.
Dann ergibt sich auch noch die Frage, ob die Klage nicht in Österreich eingereicht werden müsste. Man kann mich ja schließlich nicht zwingen zu einer Gerichtsverhandlung nach Deutschland zu fahren. Ob ein deutsches Gerichtsurteil in Österreich vollzogen werden kann, bezweifle ich in diesem Fall.

FendiMan 04.12.2008 15:36

Zitat:

Zitat von garfield36 (Beitrag 2328783)
Bei solchen Beträgen ist ohnehin zweifelhaft ob die Firma Klage einreicht.

Noch nie hat eine Firma, die mit solchen Methoden arbeitet, geklagt.

maxb 04.12.2008 22:09

Zitat:

Zitat von garfield36 (Beitrag 2328783)
Bei solchen Beträgen ist ohnehin zweifelhaft ob die Firma Klage einreicht. Ist ja auch mit Kosten verbunden, und wenn diese höher sind als der einzutreibende Betrag, geht die Kosten- Nutzenrechnung nicht auf. Noch dazu wenn der Erfolg einer Klage nicht gesichert erscheint.
Dann ergibt sich auch noch die Frage, ob die Klage nicht in Österreich eingereicht werden müsste. Man kann mich ja schließlich nicht zwingen zu einer Gerichtsverhandlung nach Deutschland zu fahren. Ob ein deutsches Gerichtsurteil in Österreich vollzogen werden kann, bezweifle ich in diesem Fall.

Die Kosten für eine Klage wegen Geldleistung (Mahnklage) sind für diesen Betrag EUR 19, das Formular kannst du dir aus dem Internet herunterladen und IMHO auch per Post an das zuständige (Bezirks)gericht senden.

Dieses stellt dann "aufgrund der vom Gericht nicht überprüften Behauptungen" einen (vollstreckbaren) Zahlungsbefehl aus (den man natürlich beeinspruchen kann, erst dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung.) Wenn man nicht rechtzeitig beeinsprucht und nicht zahlt, kann man sofort gepfändet werden.

Die Kosten (Gerichtsgeühren + Porto Einschreiben) werden natürlich auf die Klagsforderung draufgeschlagen.

Das ganze ist sehr einfach, habe ich selbst heuer schon bei einem "Gewährleistungsstreit" durchgezogen (blieb mir auch nicht anderes ürbig, sonst wäre ich nie zu meinem Geld gekommen).


@FendiMan - ja, das ist sehr sehr wahrscheinlich


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