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fribi 24.11.2008 08:00

Ebay-Probleme
 
Welche rechtlichen Möglichkeite habe ich, wenn ich einen Artikel in Ebay ersteigere und bezahle und

a) der Artikel nicht kommt
oder
b) der Artikel anders ist als im Angebot und daher für mich unbrauchbar

und der Verkäufer auf keine meiner Mails reagiert ?

bhoernchen 24.11.2008 10:07

http://resolutioncenter.ebay.at/

DerDriver 24.11.2008 10:08

Kannst du einen Link posten von dem Artikel?

fribi 24.11.2008 10:52

Das Handy ist nicht frei, sondern auf A1 gelockt und somit für mich unbrauchbar.

http://cgi.ebay.at/ws/eBayISAPI.dll?...m=130268001998

FendiMan 24.11.2008 10:56

Hast du auch das Kleingedruckte gelesen?
Zitat:

Das Handy hat derzeit einen A1-Simlock, wird bei Bedarf aber unlocked geliefert.
Ich würde sagen, behalten und selber entsperren lassen.

Guru 24.11.2008 11:15

Na wenns bei Bedarf unlocked geliefert wird, dann solltest Du das auch verlangen.
Du kannst bei Schwierigkeiten mit dem Verkäufer dessen Adresse und Telefonnummer von ebay erhalten - zumindest die EUR 15, die das unlocken kostet, solltest Du zurückfordern.

LG
Guru

PS: HIER http://www.samsung.com/at/microsite/...ade/index.html gibts eine neue Firmware für Dein Omnia.

J@ck 24.11.2008 11:28

Sehe ich ähnlich, erst recht wenn im Titel der Begriff "frei" steht und bei der Übersicht im Feld "Simlock" nix steht, aber erst beim Kleingedruckten das Wesentliche, nämlich der Simlock, erwähnt wird.

Erinnert mich ein bisschen an Webportalen in welchen die schönsten Sachen angepriesen werden und erst in den AGB die Kosten erwähnt werden.

fribi 24.11.2008 12:11

Soll heißen ich kann einen Artikel mit großer Überschrift und falschen Angaben einstellen und dann am Ende im Kleingedruckten die richtigen Angaben machen und alles ist O.K.

Na super :mad:

LDIR 24.11.2008 13:00

Zitat:

Zitat von fribi (Beitrag 2326384)
Soll heißen ich kann einen Artikel mit großer Überschrift und falschen Angaben einstellen und dann am Ende im Kleingedruckten die richtigen Angaben machen und alles ist O.K.

Na super :mad:

Richtig, denn bei Simlock steht "--" (nicht "ohne" oder "A1") weil er entsperren als Option angeboten hat. Wenn ich bei eBay kaufe, lese ich den kompletten Text durch, nicht nur das großgedruckte. "Ohne Vertragsbindung" ist auch keine falsche Angabe, weil Vertragsbindung nicht dasselbe wie Simlock ist.
Betrachte es als Lehrgeld, oder frag den Verkäufer ganz nett nach dem Entsperrcode.
@Guru: Wieso sollte er die 15 Euro fürs unlocken zurückfordern? Der Verkäufer hat es ja angeboten es bei bedarf zu machen, nur fribi hat es nicht in Anspruch genommen weil er nicht genau gelesen hat. Oder würdest du von einem PC Händler die 20 Euro für Tastatur und Maus verlangen weil diese nicht geliefert wurden und dies im Kleingedruckten auch angekündigt wurde dass dieses Zubehör nicht dabei ist (Ausser bei Bedarf)?
@J@ack: Wo steht denn da bitte im Titel "frei"???

fribi 24.11.2008 13:08

@J@ack: Wo steht denn da bitte im Titel "frei"???


In der Überschrift:

Samsung Omnia SGH-i900 UMTS-Handy 16GB NEU/OVP frei

biorac 24.11.2008 14:29

Zitat:

Zitat von fribi (Beitrag 2326398)
@J@ack: Wo steht denn da bitte im Titel "frei"???


In der Überschrift:

Samsung Omnia SGH-i900 UMTS-Handy 16GB NEU/OVP frei

Na ja frei kann auch bedeuten das es Vertragsfrei ist und ich glaube nicht das es jemanden zur Zeit in Österreich gibt der das Omnia für 15 euro entsperrt. Geht momentan nur mit code der bei uns 30 euro kostet und 1-2 Tage dauert! Würde mich aber wirklich Interessieren wer das um 15 euro entsperrt!

gruß Aleks

LDIR 24.11.2008 14:41

Ich habe dort eigentlich gelesen "/OVP frei", was heisst dass die Originalverpackung kostenlos mitgeliefert wird :-). Was den Simlock betrifft, so heißt das im Zusammenhang mit Kleingedruckten dass der Simlock auf wunsch entfernt wird.
Wie gesagt, wenn der Verkäufer es angeboten hat entsperrt zu liefern, dann sollte er wenn man ihn nett bittet, auch nachträglich den Entsperrcode liefern.

hewlett 25.11.2008 14:59

mich würde aus juristischer Sicht interessieren welche Formulierungen aus dem Kleingedruckten korrekt sind und welche nicht.
Zitat:

Sehr geehrter Käufer,
ich bin kein Händler, sondern nach BGB eine Privatperson und schließe hiermit die nach neuem EU-Recht vorgeschriebene Garantie und Umtauschrecht von einem Jahr auf alle hier angebotenen Artikel aus. Die Angaben über den angebotenen Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden. Mit Abgabe eines Gebots nimmt der Bieter den Haftungsauschluss und die AGB von eBay an und akzeptiert, dass es sich bei einer Auktion um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt und dem Höchstbietenden kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz zusteht. Das Handy hat derzeit einen A1-Simlock, wird bei Bedarf aber unlocked geliefert. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, gehen Sie mit der Abgabe eines Gebotes eine Kaufverpflichtung ein und verzichten auf jegliche Garantie und Gewährleistung, sowie Rückgabe und Umtausch.

Nämlich aus Sicht der österreichischen Gesetzgebung.


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