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UPC AGB Änderungen mit 1.1.09
Meiner aktuellen UPC Rechung ist eine Info beigelegt, dass die AGB geändert wurden und die Änderungen mit 01/09 in Kraft treten, Einspruchsfrist 31.12. Jetzt würde ich gerne wissen, was sich da genau geändert hat, da ich mit http://www.upc.at/bedingungen/ überfordert bin und auch keine Info zu Änderungen finden kann. Hat sich da großartig etwas verändert?
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ich habe auch schon bei upc die neuen agb sowie leistungs- und entgeltbestimmungen mit erklärung über die änderungen angefordert, da IMHO seitens upc eine entsprechende aufklärung erforderlich ist ...
alleine schon, da sich das layout der alten ggü. den neuen agb geändert hat, ist ein einfacher vergleich gar nicht wirklich möglich, sondern es müßte jeder absatz parallel gelesen/geprüft werden ... das ist dem kunden IMHO nicht zumutbar ... außerdem habe ich schon vorsorglich meine ablehnung der neuen agb angekündigt, sofern die geforderte aufklärung nicht erfolgt ... jedenfalls gilt: umso mehr kunden diese aufklärung von upc anfordern, umso höher ist die wahrscheinlichkeit, dass sich der haufen dort der notwendigkeit bewußt wird ... |
Werde ich heute auch noch per Fax anfordern, etwas mager kommt mir die Info schon vor, riecht nach einer Preiserhöhung :(
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diff alteagb/ neueagb/ ;)
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Und da bist ganz alleine drauf gekommen? ;)
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Ihr habt ne Info seitens UPC bekommen? Echt wahr? Ich wieder mal nicht, ganz große Sache :mad:
Würd mich auch interessieren was sich geändert hat! |
diese info kommt mit der rechnung mit:
Zitat:
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Ist es nicht so, dass UPC die wichtigsten Änderungen für den Kunden zusammenfassen müsste? One hat es da bei der letzten Änderung wirklich vorbildlich gemacht.
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Leider nicht, es muss nur die Änderung gekannt gegeben werden und diese auch verfügbar sein - z.B. Website und in Filialen. Aber ich finde bei den Unfangreichen AGB-Werken von UPC sollte man doch so freundlich sein und hier klar formulieren welche Punkte bisher gültig war und was sich daran geändert hat bzw. neu dazu gekomme oder gestrichen wurde. Andernfalls denkt man sich als Kunde schon seinen Teil dazu, wieso diese Info nicht detailierter ankommt, man denkt sich zwangsläufig hier soll etwas möglichst unter der Decke gehalten werden, auch wenn dem vielleicht garnicht so ist, der Eindruck wird zumindest bei mir erweckt.
Meine Anfrage ging per Mail raus, mal schaun ob es eine Antwort wert ist. |
UPC hat ja auch noch für jede "gegend" eigene AGB's :D
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2 Beiträge in denen wesentliche Änderungen zusammengefasst sind gibt´s nun auf der UPC-Seite:
http://www.upc.at/pdf/Aenderungen_AGB_UPC_Austria.pdf http://www.upc.at/pdf/Aenderungen_AGB_UPC_Telekabel.pdf Heftig ist folgendes: Reaktivierungsentgelt Wird nach einer Aktivsperre bei Zahlungsverzug verrechnet. € 10,- € 30,- maximal € 15,- werden verrechnet UPC Bearbeitungsentgelt für rückgewiesenen Bankeinzug -- € 10.- maximal € 2,- werden verrechnet Bearbeitungsentgelt für die manuelle Zuordnung einer Zahlung -- € 20.- maximal wird noch nicht verrechnet Das heisst UPC dürfte im Falle eines fehlgeschlagenen Bankeinzuges und darauffolgender Sperre und sowie Freischaltung laut der neuen AGBs bis zu 60€ für diese Aktion verlangen. |
Habs auch gerade gelesen. Da kann man nur sagen, net schlecht Herr Specht. Gesalzen und grenzt teilweise für mich schon an Wucher und gute Sitten sind auch anderes. In der Regel kommt man nicht in die Lage diese Entgelte bezahlen zu müssen, aber da sind die meisten Produktpakete von UPC günstiger, als diese Spesen ausmachen können! Mich würde es schon sehr wundern, wenn die UPC Buchhaltung da mehr als einen Mausklick vom aktivieren bzw. deaktivieren von Diesten ist, da sind 30 Euro doch schon sehr sehr sehr gesalzen.
Die anderen Änderungen stufe ich mehr als beseitigen von individuellen Altlasten ein. Man konnte Sondervereinbarungen treffen, diese Möglichkeiten scheinen ja jetzt alle gestrichen worden zu sein. - Wir sind alle gleich! - |
Die Zahlscheingebühr wurde von1 auf 5 euro erhöht also 500%!
Die zahlst aber auch wenn du per Telebanking zahlst also nicht einziehen lässt! Kleines beispiel gefällig? Firma überweist Gehalt verspätet-Überzug ist ausgereizt-Einzug findet nicht statt! Bank für nichtdurchführung ca.7€ /UPC 10€ (kein Einzug möglich!) Mahnspesen 10€ +5€ Zahlschein=32 €!! Klass? na eher net!:ms: |
Die verschicken immer einen Zahlschein, wenn du nicht per Einzug zahlst, die wollen ja per Einzug kassieren, weniger Aufwand. Aber Rechnungen per Mail verschicken geht nicht, sowas kennen die garnicht. Für die ausreichende Deckung muss man schon selber sorgen, aber bei Firmen, bei denen man per Einzug zahlt, ist mir fast immer negativ aufgefallen, dass zwischen ein und paar Tage vor dem Rechnungsstichtag eingezogen wird.
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Zitat:
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Ich weiss nicht rede von Chello-Classic gehört ja bekanntlich schon "etwas länger" zu UPC!
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5 Euro? Schicken die Rechnungen mit Zahlschein jetzt per Einschreiben?
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also ich find das eh toll, dass sie ihre AGB's jetzt ändern. werd ich wohl von dem ausserordentlichen kündigungsrecht gebrauch machen und adieu sagen :)
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Habe heute schon ein Mail von UPC mit einer Gegenüberstellung
der Punkte alte AGB - neue AGB bekommen. Sind gerade mal 4 Punkte. |
Habe gestern bei UPC angerufen und mich eben wegen des ausserordentlichen Kündigungsrechtes erkundigt. Ich weiß ja, dass es automatisch in Kraft tritt bei einer Änderung der AGB, jedoch mach ich sowas immer gerne um zu beobachten was die Leute bei UPC so dazu sagen.
Ich frage also die nette Dame aus der Vertragsabteilung wie das jetzt ist. Ob ich ein ausserordentliches Kündigungsrecht habe da ja die AGB mit 1.1.09 geändert werden. Dann meint sie. Das betrifft aber doch nur die Zahlscheingebühren bei Bezahlung der Rechnung mittels Zahlschein. Ansonsten wäre da nix davon betroffen. Wenn ich also nicht gesagt hätte: Das is komplett egal was Sie ändern in den AGB. Und nochmal nachgefragt hätte, wäre ich wohl mit dieser Antwort abgewimmelt worden :) lg |
also nochmal im klartext:
sobald eine verschlechterung für den kunden gegeben ist, hat er das recht auf sonderkündigung ... da ist egal, was geändert wird ... |
Gut zu wissen!
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Ein Sonderkündigungsrecht hat man doch immer dann, wenn die AGB geändert werden, egal ob für Kunden zum Vor- oder Nachteil. Warscheinlich wird man beim bei einem Vorteil seltener kündigen, aber man kann. Eine AGB Änderung ist auch eine Vertragsänderung, einer solchen Änderung muss man zustimmen oder kann kündigen.
Auf meine E-Mail Anfrage bei UPC habe ich nach 2 Tagen eine relativ unbefriedigende Antwort bekommen. Da wurde nur auf die Änderungen in den AGB und nicht wie ebenfalls von mir angefragt, auf die Gebühren eingegangen. Fehler oder Verschleierung, man möge sich selbst ein Urteil bilden. |
Auf zur Kündigung!
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@iG0r
nein, der kunde hat nur ein sonderkündigungsrecht, wenn die AGB nicht ausschließlich begünstigend für ihn sind ... also wenns nur verbesserungen für den kunden gibt, dann ist keine sonderkündigung möglich ;) |
Stimmt, wenn die AGB nicht für alle Kunden ausschließend begünstigend sind, dann hat man kein Sonderkündigungsrecht. Solche Änderungen gibt es allerdings fast immer nur dann, wenn ein Unternehmen dazu "gewzungen" wird, oder kennst du ein Beispiel, wo es anders war? ;)
Alleine schon die Gebührenerhöhung für die Rechnung von 1 auf 5 Euro, muss man bedenken, 12 Vs 60 Euro pro Jahr! |
gilt das auch für UPC-Inode mit den änderungen :D
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Zitat:
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Was gibts da groß zu erklären? In der Regel wird ein Unternhemen dazu gewzungen AGB zu gunsten von Kunden zu ändern. Meistens druch Gerichtsurteile und vorsorglich ;) Von alleine geht da keiner her und ändert etwas zum Vorteil für Kunden, wenn es nicht unbedingt sein muss.
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alle änderungen können hier angesehen werden
http://www.upc.at/pdf/HTML_AGB_Telekabel.htm |
Gut, für mich ist das Thema soweit erledigt, da mich die Zahlscheingeschichte nicht betrifft, zahl ich auch nicht mehr. Umsteigen würde ich nur ungern, da eigentlich alles soweit gut funktioniert, solage es funktioniert und das tut es eigentlich fast immer ;) Zu Aon umsteigen, naja, lieber nicht ...
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