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reemrev 07.11.2008 07:46

Gewährleistungsgesetz in der Praxis
 
Was bisher geschah:

Im August wurde mit One ein Vertrag geschlossen und dabei im Gegenzug auf Kündigungsverzicht ein preisgestütztes Handy erworben (Nokia 2600, also ein einfaches Gerät).

Bei diesem Handy fiel ca. 2 Monate später das Display aus, aus One wurde Orange.

Da ich mit der Reparatur eines anderen Handys desselben Herstellers bereits schlechte Erfahrung gemacht hatte, verlangte ich gemäß geltendem Gewährleistungsrecht den Austausch des defekten Gerätes und keine Reparatur. Mir wurde mitgeteilt, dies sei nicht möglich, man müsse es einsenden, könne aber den Vermerk "Kunde besteht auf Austausch" hinzufügen.
[Erste Reaktion übrigens: solcher Art Austausch sei nur 7 Tage möglich. Diesen fehlangebrachten Passus des Fernabsatzgesetzes bekam ich übrigens immer wieder zu hören - bei Saturn wurde mir sogar ein kopierter Wischiwaschizettel hingelegt, der dies belegen sollte]

Das reparierte Handy liegt mittlerweile in der Filiale zur Abholung bereit, wo ich weiterhin auf einen Austausch bestand. Nun heißt es, der "Kunde müsse dem Hersteller die Möglichkeit geben, den Mangel zu beheben, dies sei geschehen und damit sei dem Gewährleistungsrecht genüge getan". Alle weiteren Schritte bleiben mir überlassen.

Ich bin also der, den man auflaufen lässt, wie seinerzeit der Eisberg die Titanic.
Ich der, der untergehen wird. Als Trost bleibt die Erkenntnis, dass auch Eisberge schmelzen, langsam und in der Größenordnung eines Kunden.

pc.net 07.11.2008 08:37

du verstehst da was falsch: grundsätzlich hast du zwar das recht zw. "nachbesserung" (=reparatur) und austausch zu wählen, aber durch die ständige rechtssprechung hat der hersteller defakto tatsächlich zuerst ein "nachbesserungs-recht". vor allem unter betrachtung der verhältnismäßigkeit ...

erst wenn die nachbesserung (=reparatur) nicht erfolgreich ist, muss der hersteller austauschen ...

ich hab da einen sehr schönen passus gefunden:
"Eine Grenze für den Austausch wird nur dann gezogen, wenn er nicht möglich ist, weil das Produkt nicht mehr lieferbar ist oder der Austausch einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde. "In diesem Fall muss sich der Kunde mit einer Mangelbehebung begnügen."

du kannst zwar austausch verlangen, der hersteller kann sich aber auf die verhältnismäßigkeit berufen und daher auch zuerst einen reparatur-versuch unternehmen ...

sh. auch:
http://www.webheimat.at/magazin/Fina...ung-Frist.html
http://www.ak-vorarlberg.at/www-396-IP-2340.html
http://portal.wko.at/wk/dok_detail_l...1&DocID=173151

holzi 07.11.2008 09:15

richtig!

btw. ...mehr wcm lesen, weini hat vor ein paar monaten so einen schönen artikel drüber geschrieben - da ist alles erklärt ;)

Weini 07.11.2008 11:26

Zitat:

Zitat von pc.net (Beitrag 2322468)
du verstehst da was falsch: grundsätzlich hast du zwar das recht zw. "nachbesserung" (=reparatur) und austausch zu wählen, aber durch die ständige rechtssprechung hat der hersteller defakto tatsächlich zuerst ein "nachbesserungs-recht". vor allem unter betrachtung der verhältnismäßigkeit ...

erst wenn die nachbesserung (=reparatur) nicht erfolgreich ist, muss der hersteller austauschen ...

ich hab da einen sehr schönen passus gefunden:
"Eine Grenze für den Austausch wird nur dann gezogen, wenn er nicht möglich ist, weil das Produkt nicht mehr lieferbar ist oder der Austausch einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde. "In diesem Fall muss sich der Kunde mit einer Mangelbehebung begnügen."

du kannst zwar austausch verlangen, der hersteller kann sich aber auf die verhältnismäßigkeit berufen und daher auch zuerst einen reparatur-versuch unternehmen ...

Das ist leider falsch, und nicht nur ein Fehler betrübt mich.

1. Das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz liegt auf der WCM-Homepage (http://www.wcm.at/downloads/hochacht...ungsgesetz.pdf) und ist leicht verständlich. Man muss also keinesfalls meine Artikel zu diesem Thema lesen, die Lektüre des Gesetzes würde genügen.

2. Gewährleistung hat nichts mit dem Hersteöller einer Ware zu tun - außer der Hersteller ist der Verfkäufer. Gewährleistung ist IMMER und AUSSCHLIESSLICH an den Verkäufer gebunden.

3. Unverhältnismäßigkeit beim Austausch im Gewährleistungszeitraum ist kein Freibrief. Aber wenn ein Kunde wegen eines Türschloisses den Austausch der Autos verlangt, ist sie erreicht. Unverhältnismäßig wäre auch der Aufwand für ein als Einzelstück aus z.B. Amerika importiertes Produkt oder auch dann, wenn das gleiche Produkt nicht mehr verfügbar und das Nachfolgemodell unverhältnismäßig teuer ist. Ich hoffe, das trägt ein wenig zur Klärung von Missverständnissen bei.

4. Dass VIELE Verkäufer heute dazu neigen, die Gewährleistung zugunsten der Garantieleistung (anderer) zu vermeiden, ändert nichts am geltenden Recht.

5. Das ist einer der wenigen Fälle, bei dem VKI und AK ihree Ressourcen sinnvoll einsetzen. ICH würde daher keinesfalls klein beigeben oder mit "meinen Anwälten" drohen (was überhaupt und nahezu immer das Dümmste ist, was man tun kann, um seine Rechte durchzusetzen), sondern diese Institutionen bemühen. Das spart Nerven, Zeit und Geld und führt im o.a. Fall zu 100% Ergebnis.

reemrev 07.11.2008 12:30

@pc.net: Also wenn ich das falsch verstanden hab, dann frag ich mich, wann der Passus (der ja rechtlich verankert ist) auf Austausch überhaupt zum Tragen kommt. Ich bin der Meinung, dass der Austausch eines (billigen) Handy zumutbar ist. Mein Vertragspartner ist Orange, was die mit dem Hersteller (Nokia) sich ausgemacht haben, braucht mich als Kunden nicht weiter zu interessieren.
@weini: mit dem Anwalt drohe ich nie, bei dem Streitwert macht man sich unglaubwürdig und dem Gegenüber berührt dies persönlich ohnehin nicht. AK habe ich angemailt, mal sehen was die dazu sagen.

Weini 07.11.2008 13:19

Zitat:

Zitat von reemrev (Beitrag 2322498)
@weini: mit dem Anwalt drohe ich nie, bei dem Streitwert macht man sich unglaubwürdig und dem Gegenüber berührt dies persönlich ohnehin nicht. AK habe ich angemailt, mal sehen was die dazu sagen.

Nein, bitte nicht missverstehen! Das war eine ALLGEMEINE, auf meinen Erfahrungen in einem anderen Forum basierend Aussage. Denn dort pflegen wütend/enttäuschte Kunden, die sich ihren Frust von der Seele schreiben, öffentlich bekanntzugeben, dass sie dem pösen Händler jetzt wohl mit "den Anwälten drohen" würden.

Und das verhält sich wie mit einer Schusswaffe: Bedrohe niemals jemanden mit einer Waffe, wenn du nicht wirklich bereit bist, sie zu benutzen. Sonst wird von einer Verteidigungshilfe zum Auslöser einer Katastrophe.

Würde mir jemand wegen eines Geschäftes in der Größenordnung von 100 Euro mit einer Armade von Anwälten drohen, so hätte er damit auch schon jegliche Glaubwürdigkeit verloren.

EINEN Anwalt einzuschalten, wäre manchmal durchaus sinnvoll, vorher drüber lang und breit zu palavern, zeigt aber nur deutlich die Hilflosigkeit des Drohenden. Und das führt in der Regel zu ganz unerwünschten Nebenwirkungen. ;)

Ich hatte also bei meinem Posting dein Posting gar nicht vor meinem geistigen Auge.

reemrev 08.11.2008 00:55

Die AK bestätigt meine Position, die von pc.net angeführten Links übrigens ebenso, da hab ich nix falsch verstanden. Der Gesetzestext ist ganz klar formuliert. Rechtsweg werde ich keinen bestreiten, hingegen die laufenden 3 Verträge mit Orange auslaufen lassen und nicht mehr verlängern. Das sind ca 65€ Gebühr pro Monat (was sogar den Streitwert übersteigt), die man sich entgehen lässt. Der schlaue Rechner wird sagen "peanuts" für Orange - aber: genauso wären es "peanuts" gewesen, das Handy auszutauschen.
Also besonders schlau finde ich deren Verhalten nicht, aber gut, das ist eine andere und nicht mehr meine Geschichte.

pc.net 10.11.2008 17:28

ach, da hab ich doch glatt hersteller und verkäufer in meinem statement vermischt ... asche über mein haupt :( ...

zum austausch selbst:
beim defekt eines handy's gleich den komplett-austausch zu fordern ist IMHO doch nicht verhältnismäßig ... ev. ist da einfach nur eine kleinigkeit defekt und es muß unter umständen nicht mal ein teil ausgetauscht werden (lötstelle nachbessern) ... also ist IMHO per se die überprüfung durch den verkäufer angemessen und danach zu entscheiden, ob repariert oder ausgetauscht wird ...

conclusio aus den verschiedenen meinungen zur gesetzeslage:
jeder entscheidet selbst, ob er gleich austausch fordert oder sich mit der reparatur zufrieden gibt ... wenn aber alle sogleich den austausch fordern, werden die verkäufer nur noch unwilliger im tatsächlichen angebrachten fall auszutauschen ...

reemrev 10.11.2008 21:00

Wenn du dich auf eine Reparatur einlässt, is ok, dieses Recht steht dir ja auch zu. Man kann aber auch auf einen Austausch bestehen, das mache ich.

"also ist IMHO per se die überprüfung durch den verkäufer angemessen und danach zu entscheiden, ob repariert oder ausgetauscht wird".

Klar kann und soll der Verkäufer überprüfen können, dass aber er dann entscheiden kann/darf, davon steht aber nix im Gesetzestext. Ich mein, von mir verlangt man ja auch, dass ich mich an bestehendes Recht halte, meine Raten zahle etc.etc. Nur wenn's dann mal umgekehrt kommt, dann will man nicht mehr mitspielen.

ps: selbes Spiel hab ich auch schon bei Saturn erlebt, Nokia Handy, Display defekt, Kunde mit falschen Behauptungen abwimmeln, Reparatur, Handy geht ein bisserl dann wieder defekt, Saturn baba und nie mehr drin. Wenn man mein Geld nicht will, kriegt's wer anderer.

Baron 10.11.2008 22:23

Klar kann und soll der Verkäufer überprüfen können, dass aber er dann entscheiden kann/darf, davon steht aber nix im Gesetzestext. Ich mein, von mir verlangt man ja auch, dass ich mich an bestehendes Recht halte, meine Raten zahle etc.etc.
Wo steht das DU das entscheiden Darfst-willst ja immerhin was vom Verkäufer-das dein Gerät geht wie vorgesehen wie er das macht bleibt IMHO ihm überlassen!

reemrev 10.11.2008 23:22

Das steht ganz eindeutig im Gesetzestext:

"Rechte aus der Gewährleistung"
§ 932.
(1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder
Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.
(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen...

"oder den Austausch" und übrigens: der Übernehmer ist der Kunde und nicht der Verkäufer. Deshalb kann ich ihn verlangen.

Baron 10.11.2008 23:44

Was steht an erster Stelle?
Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen...
alles hat seine gewichtung:Klartext:Rep.wenn geht-wenn nicht-und nur dann -austausch!
Aber natürlich legts sich jeder so aus wie er will-oder glaubt das es ihm zusteht!

Annahme: 5000 Kunden haben defekte Geräte erhalten-überall ist eine Lötstelle locker-alle wollen austausch.... welche Firma hat 5000 Geräte -fehlerfrei - Lagernd?

reemrev 11.11.2008 00:12

Das Wort "oder" impliziert eine Wahlmöglichkeit und keine Ordnung.
[Wenn du Wein bestellt und der Kellner dich fragt: "Rot oder weiß?", was meinst du will er dir damit klarmachen: Dass er dir einen Roten bringt und wenn keiner mehr da ist, den Weißen? Oder(!) dass du wählen kannst.]

Was deine Annahme betrifft: in meinem Fall gibt es keine 5000 defekte Geräte, was soll dieses Konstrukt [aber bitte: wenn Sony 5000 Akkus zurückruft - weil defekt - hat dann jeder seinen alten aber reparierten Akku bekommen oder einen neuen?] - ps: ja, das Gerät ist lagernd.

Zusatzfrage: bist du Händler, dann würde ich deine Argumenatation zumindest nachvollziehen können, oder eher Kunde (ist man eigentlich immer irgendwie). Dann versteh ich nicht, wie man sich freiwillig ins Bein schießen kann.

Baron 11.11.2008 00:23

Ich weiss schon du WILLST das nicht wahrhaben aber das ist mit rot und Weisswein nicht vergleichbar! Weil du kannst rot ODER weis kaufen und dann Rot ODER weis umtauschen! Du kannst nicht rot nach weiss tauschen!
Das Oder kommt NACH der Verbesserung! Und auch wenn du das net akzeptieren willst -das ist der springende Punkt!

reemrev 11.11.2008 00:29

Baron, es geht mittlerweile um die Bedeutung des Wortes ODER und die ist ganz klar geregelt. Wenn sprachliche Defizite gibt, brauchen wir nicht weiterreden....

Baron 11.11.2008 00:52

Na-hast eh recht!:rolleyes:
Zahlst an Liter!:lol:

gerhol 10.12.2008 01:04

Gewährleistung
 
Hallo,
habe mit Interesse die Beiträge bezüglich Austausch von defekten Geräten bei den Netzbetreibern gelesen. Hatte und habe wieder so ein Problem mit einem defekten Gerät.

Alle Netzbetreiber handeln gleich, ein Wechsel zu einem anderen Netzbetreiber hilft da auch nicht. Jedesmal das Gleiche, wenn das Mobiltelefon defekt ist lautet es immer wieder, egal welcher Netzbetreiber: "wir verkaufen nur den Vertrag. Was das Handy betrifft wird die Gewährleistung vom Hersteller geleistet. Ob das Handy getauscht oder repariert wird entscheidet der Hersteller, da haben wir keinen Einfluss darauf"

Obwohl das Telefon von Anfang an den Fehler hatte und ca. 10 Tage alt ist und ich feststellen musste, dass kein Bedienungsfehler meinerseits vorliegt und das Gerät noch im Originalzustand mit allen Folien auf Display und co ist, wird meinem Wunsch auf Austausch nicht nachgekommen und das Gerät zum Hersteller versendet.
Nach zwei Wochen kommt das reparierte Gerät zurück (ohne Original Folie!)
Ich übernehme das Gerät und stelle am nächsten Tag fest, dass das Gerät kaputt repariert worden ist.

Zurück zum Netzbetreiber-Shop und verlange Tausch auf eine andere Marke, da diese wohl nicht fähig sind ein Telefon anzubieten, das fehlerfrei funktioniert. Wieder der Standardbrei " Wir verkaufen nur den Tarif, Handy...Gewährleistung vom Hersteller usw...".

Ich sage dem Netzbetreibershop-Menschen: " Das Handy habe ich mit einem Telefonvertrag bei Ihnen gekauft und Sie sind der Vertagspartner für mich und sind für die Gewährleistung verantwortlich. Sie können doch Ihre Verantwortung nicht abschieben und sich auf den Hersteller ausreden.
Falls das so ist, muss ich den Rechts..."

Das Resultat, Handy wieder zum Hersteller geschickt, Email mit meiner Beschwerde vom Netzbetreiber-Mitarbeiter an die Zentrale versendet, mit dem Versprechen einer Antwort. Der Mitarbeiter kann angeblich nichts machen, sondern nur die Zentrale kann über den Fall entscheiden.

Was mich ärgert, ist dass die Netzbetreiber zu Ihren Tarifen Telefone verkaufen, mit Ihren Logos und Ihrer Firmware drauf und im Gewährleistungsfall auf den Hersteller verweisen und sich als Vermittler des Telefons, ohne jeglicher Verantwortung, darstellen.

Diese Erfahrung habe ich mit ehemals ONE, sowie T-Mobile und jetzt mit DREI gemacht.
Der Spitzenreiter war T-Mobile, die wollten das Gerät nicht einmal zur Reparatur annehmen, haben mich zu einem Servicecenter für die Marke irgendwohin schicken wollen mit der Aussage "Wir verkaufen nur die Verträge, das Handy...." Damals war das Handy siebenmal je ca. 1 Monat in Reparatur und wurde letztendlich auf ein neues Handy ausgetauscht, welches besser funktionierte, aber trotzdem nicht 100% in Ordnung war (schlechte Sprachqualität, Rückkopplungen) - ich habe es dann letztendlich aufgegeben und das ca. 300 Euro Telefon verschrottet und mein 30 Euro Telefon wieder zur Hand genommen, damit ich telefonieren konnte.

Ich denke mir, dass es Zeit wird gegen diese Mißstände etwas zu unternehmen, egal ob über Anwalt oder Konsumetenschutz oder wie auch immer.

Am Besten wäre, wenn die Netzbetreiber den Verkauf von Mobiltelefonen stoppen und wirklich nur Tarife verkaufen und den Verkauf der Telefone den Telefonshops und Märkte überlassen.

Die Netzbetreiber sollten dafür garantieren, dass man Ihre Dienst mit allen auf dem Markt gängigen Telefone nutzen kann - leider ist zur Zeit dies nur gewährleistet wenn man die gebrandeten Telefone vom Betreiber kauft. Hat man ein offenes - hat man Pech - dann hört oder liest man: Kauf Dir ein Telefon von uns, dann kriegst Du Support von uns bei Problemen und wir können Dir garantieren dass Du alle Dienste nutzen kannst.

Also was nun, verkaufen die Netzbetreiber Telefone oder nun doch nicht? Die drehen und winden sich, wie es denen gerade passt und den Schaden hat der Kunde.:mad:

Baron 10.12.2008 01:18

Zitat:

Zitat von gerhol (Beitrag 2330154)
Also was nun, verkaufen die Netzbetreiber Telefone oder nun doch nicht? Die drehen und winden sich, wie es denen gerade passt und den Schaden hat der Kunde.:mad:

Altbekanntes Problem-einer schiebt die Schuld auf den anderen-also ist keiner schuld und der "Kunde" steht im regen!:rolleyes:

reemrev 10.12.2008 08:35

Auf meiner Rechnung wird das Handy angeführt (ich nehme an, auf deiner/eurer ebenso), vom rechtlichen Standpunkt ist somit die Sache klar. Nur, wie kann man's durchsetzen? Als Kunde allein gar nicht.

Alex1 10.12.2008 14:43

Ansprechpartner ist erst einmal der Händler, auch wenn die ihre Pflichten(!) an den Hersteller anschieben wollen .

LouCypher 11.12.2008 13:56

eine frage, als konsument kannst du zwischen reparatur und austausch wählen, verweigert dir der händler die gwünschte massnahme kannst du zwischen wandlung und preisminderung wählen. Wieso zahlst du also weiter? Schick ein fax in dem du schreibst das du vom vertrag zurücktrittst, stornier den einzieher falls es einen gibt und das wars.

iG0r 11.12.2008 14:39

Zitat:

Zitat von reemrev (Beitrag 2330175)
Auf meiner Rechnung wird das Handy angeführt (ich nehme an, auf deiner/eurer ebenso), vom rechtlichen Standpunkt ist somit die Sache klar. Nur, wie kann man's durchsetzen? Als Kunde allein gar nicht.

Als Kunde ist dein Druckmittel das Geld. Wie LouCypher schon schreibt, kündigen oder falls du noch Intresse an dem Vertrag hast, damit schriftlich drohen und eine letzte Frist setzen.

Satan_666 11.12.2008 14:45

Die Frage ist ja nicht nur, ob man weiter an dem Vertrag festhalten möchte - vielmehr wird das Interesse an dem Vertrag noch die Telefonnummer sein, die man im Falle einer Kündigung sicher verliert. Und genau DAS scheinen die Mobilfunkbetreiber ganz genau zu wissen ...

Alex1 11.12.2008 14:57

Mitnehmen zum nächsten Anbieter. Hab ich auch gemacht, kostet 19 Euro und fertig.

iG0r 11.12.2008 15:00

Wenn es noch Interesse an der Telefonnummer gibt, dann ist kündigen ggf. nicht die optimale Lösung. Ich persönlich würde mir sowieso kein Handy teuer schenken lassen, aber es muss jeder selber entscheiden, was wichtiger ist. Lieber eine neue Nummer, als die Unterwerfung durch einen Mobilfunkbetreiber. Sollte ja kein Problem sein, allen Kontakten via Massen-SMS die Umstellung der eigenen Nummer bekannt zu geben.

Alex1 11.12.2008 16:58

Hab ich auch einmal gemacht. Aber wie gesagt: mitnehmen zum nächsten Anbieter klappt auch ganz gut. Ich hab vor 2 Wochen meine T-Mobile Nummer zu bob portieren lassen - keinerlei Probleme.

reemrev 11.12.2008 20:53

Ich habe gekündigt, beide Verträge. Das Neue-Nummer-Problem ist für mich kein wirkliches: ist nämlich ein guter Zeitpunkt, die Spreu vom Weizen zu trennen, nur die Auserwählten bekommen sie per Email, die anderen sollen mich ohnehin nicht mehr belästigen.
Das wahre Problem ist ja ein anderes : irgendwann gehen einem die Betreiber aus. Wenn nämlich das Verhalten der Betreiber gleich ist (Reparatur statt Tausch), wird die Rechtslage so aufgeweicht, dass es den Anspruch auf Gewährleistung nicht mehr gibt, alles wird zu einem Garantiefall.
Wen es nicht stört, dass er für sein hart verdientes Geld ein defektes=minderwertiges Gerät erwirbt, bitte schön (wie aus den Reaktionen erkenntlich, scheint das die Mehrheit zu sein). Aber nicht vergessen: Hat sich der Kunde daran gewöhnt, probiert man die nächste Gängelung.

iG0r 11.12.2008 22:12

Gut, aber diese 0 Euro Handys sind doch meistens oder besser gesagt fast immer Gurken und nur für so ein Teil ZWEI Jahre zum selben Tarif binden, klingt für mich so, als ob es immer ein Nachteil ist. Ich hab noch nie einen Mobilfunkvertrag gehabt, bei dem ich nicht monatlich kündigen konnte und ich würde solche Verträge, die länger als 3 oder 6 Monate laufen auch jedem abraten. Der nächste günstigere Tarif kommt bestimmt, also wozu binden, man muss sich nur selber ein Handy besorgen, die kosten auch offen nicht die Welt und man kann es dann bei dem Händler seiner Wahl erwerben.


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