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mcdaniels 17.10.2008 10:53

Rechnung stellen / Privatperson / Webdesign
 
Hallo Community!

Es gab zwar vor einiger Zeit schonmal einen sehr ählichen Beitrag zu diesem Thema, ich möchte aber dennoch nochmals einen neuen Thread erstellen.

Wie sieht die Situation aus, wenn ich im Jahr nicht mehr wie EUR 700,- dazuverdiene (Wartung von div. Internetseiten).

Ich darf als Privatperson ja eine Rechnung stellen (ohne ein Gewerbe etc. angemeldet zu haben) , wenn meine Einnahmen/(Umsatz?) einen Höchstbetrag nicht überschreiten.

Ich habe mich auch bei der WK informiert. Die Dame dort sagte mir bei Wiederholungsabsicht der Tätigkeit ist ein Gewerbe anzumelden.

Ein Bekannter der eine eigene Firma hat teilte mir wiederum mit, dass die WK einfach nur versucht "abzucashen" und dass man -wenn man unterhalb einer Grenze bleibt- gar nix anmelden muss und dennoch eine Rechnung stellen darf.

Ich beziehe mich u.a. auch auf diesen Ausschnitt:
http://www.bmf.gv.at/steuern/faq/loh...uerpflicht.htm

Zitat:
Wer als Arbeitnehmer mit seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit lohnsteuerpflichtig ist, kann andere Einkünfte bis zu 730 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei dazuverdienen.

Wenn ich jetzt die Aussagen der WK-Dame anschaue, die mir mitgeteilt hat, dass ich -wenn ich Webdesign mache- das unter eine "Multimedia AG" fällt und folgende Kosten anfallen: Unfallversicherung EUR 96/Jahr, Pflichtversicherung EUR 425/Jahr und die Multimedia AG kostet EUR 200/Jahr...

Das kann es doch nicht sein , dann arbeite ich ja eigentlich umsonst?

Kann mich jemand aufklären ;)

Mich würde vor allem interessieren ob es für die Aussage "...wenn Wiederholungsabsicht besteht, dann muss ein Gewerbe angemeldet werden" eine Gesetzesgrundlage gibt?

LG und Danke!

iG0r 17.10.2008 11:15

Willst du jetzt wissen ab welchem Betrag du Steuern zahlen musst, oder ab wann man ein Gewerbe anmelden muss?

http://www.bmwa.gv.at/BMWA/Service/U...werberecht.htm

mcdaniels 17.10.2008 11:20

Hallo!

ich würd mal sagen sowohl als auch...

Bis 730,00 / Jahr darf ich dazuverdienen und muß keine Steuern zahlen.
Ich darf aber auf der Rechnung keine MWST anführen (ist das richtig?)

Wie sieht es denn mit der Ausage der WK aus ? Muss ich auch im Falle dass ich nicht über die EUR 730 / Jahr komme ein Gewerbe anmelden? (Ich geh mal davon aus, dass ich nicht nur 1x im Jahr etwas an ner Homepage machen würde)

LG

iG0r 17.10.2008 11:37

Warscheinlich bin ich dir damit keine sehr große Hilfe, aber lohnt sich der Aufwand für so wenig Geld überhaupt?

Man muss es ja nicht Rechnung nennen, oder erst garnichts "ausstellen".
Man kann ein Gewerbe anmelden und es dann ruhen lassen (keine Kosten).
In deinem Fall scheint es ein freies Gewerbe zu sein, ohne Befähigungsnachweis.
Wenn nicht mal die Finanz was von dir will, ...
Wo kein Kläger, da kein Richter ;)

Satan_666 17.10.2008 11:44

Nach meinem Wissen muss man hier diverse Dinge trennen.

Das eine ist die Finanz, die ein gewisses Interesse hat, so viel Geld wie möglich in das Staatssäckel zu bekommen. Dem Finanzamt ist es jedoch total egal, ob man dazu gewerbemäßig berechtigt war, den Umsatz zu tätigen oder nicht; denen geht es rein um die korrekte Abrechnung der Steuerpflicht.

Die zweite Institution, die Geld von Dir möchte, sind die Sozialversicherungen (siehe auch hier: http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-839.html); demnach bist Du erst ab einen gewissen Einkommensbetrag dazu verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen - je nachdem, ob Du weitere Tätigkeiten ausübst, ist der Grenzbetrag höher oder niedriger. Laut dem Link bei der Arbeiterkammer bist Du in jedem Fall verpflichtet, Dich bei der Gewerblichen Sozialversicherung anzumelden.

Und natürlich will auch die Kammer Geld von Dir. Ob jetzt die Aussage von denen stimmen oder nicht, müsste die Kammer besser wissen als ich. Aber ich denke, Du hast - wenn Du bereits Arbeitnehmer bist - ja die Möglichkeit, Dich mal bei der Arbeiterkammer zu informieren - oder bei der Gewerkschaft, falls Du dort Mitglied sein solltest.

mcdaniels 17.10.2008 11:57

@igor: Schon klar, aber ich müsste zumindest eine Honorarnote ausstellen.

@Satan:
Zitat:

Laut dem Link bei der Arbeiterkammer bist Du in jedem Fall verpflichtet, Dich bei der Gewerblichen Sozialversicherung anzumelden.
Auch wenn ich Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit habe und bereits bei der SV angemeldet bin?

Btw. führt dein Link ja zu nem Thema "Werkvertrag" . Es geht hier nicht um einen Werkvertrag. ;)

Mal nebenbei: Ist das nur in Ö so kompliziert?

LG

Satan_666 17.10.2008 12:01

Zitat:

Zitat von mcdaniels (Beitrag 2317754)
@Satan: Auch wenn ich einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit habe und bereits bei der SV angemeldet bin?

Auf der Seite 3 von meinem Link steht folgendes:

Zitat:

Versicherungspflicht



Für die Versicherungspflicht für WerkvertragsnehmerInnen gilt: Wenn Sie nur von Werkverträgen leben, müssen Sie sich ab jährlich 6.453,36 Euro Bruttoverdienst (laut Einkommenssteuerbescheid) bei der „Gewerblichen“ versichern.

Wenn Sie zusätzlich zu den Werkverträgen noch irgendwann während des Kalenderjahres zusätzliche Einkünfte haben (z.B. aus einem Dienstverhältnis, „freien“ Dienstverhältnis oder aus der Arbeitslosenversicherung) besteht die Versicherungspflicht ab 4.188,12 Euro Jahresbrutto.

Egal ob Sie die Grenzen überschreiten oder nicht, müssen Sie sich jedenfalls bei der „Gewerblichen“ melden. Es wird Ihnen dann ein Formular zugeschickt, in dem Sie angeben müssen, ob Sie im Kalenderjahr die Versicherungsgrenze überschreiten. Sie haben dadurch zunächst die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob Sie versichert sein wollen.

Ob Versicherungspflicht besteht, lässt sich erst mit dem Einkommenssteuerbescheid feststellen. Wenn ja, müssen Sie die Beiträge nachbezahlen. Wenn Sie sich nicht gemeldet haben, kommt zu den Beiträgen noch ein „Strafzuschlag“ von 9,3%.
Der vorletzte Absatz beantwortet Deine Frage!
:hallo:

iG0r 17.10.2008 12:04

Was die Krankenkasse betrifft und ggf. andere, solltest du dich direkt informieren, da man sich normalerweise nicht doppelt versichern muss.

mcdaniels 17.10.2008 12:12

...es wird ja immer komplizierter. *puh*

Also MUSS ich mich bei der gewerblichen melden. Hm, ich denke das ganze wird dann eher viel zuviel Aufwand. (Dann doch lieber bleiben lassen...) --obwohl da dreht es sich ja noch immer um einen Werkvertrag...--

Bürokratie pur, meine ich mal ;)

LG

Satan_666 17.10.2008 14:27

Die "Gewerbliche" ist die Krankenkasse und nicht die Wirtschaftskammer. Das bitte nicht verwechseln.

Wenn Du sicher bist, dass Du nicht über die knappen 4200 Euro kommst im Jahr, dann kannst Du die Meldung theoretisch auch vergessen - weil dann ja noch immer keine Beiträge anfallen, sodass der Strafzuschlag von 9,5% ja auch nicht schlagend werden kann. 9,5% von 0 ist auch 0 ... :D

Guru 17.10.2008 20:05

Also bei < 730 € im Jahr schreib einfach eine Honorarnote ohne MwSt. Unbedingt anführen: "Dieser Betrag enthält keine Umsatzsteuer im Sinne des UStG."

Die Honorarnoten legst Du einfach Deinem Jahresausgleich bei - bei < als 730 zahst dann auch keine zusätzliche Einkommens(Lohn)steuer. Bei mehr als 730 Euro, aber weniger als 4.188,12 wirst Du wohl auch eine Steuernummer benötigen, bei mehr als 4.188,12 auch eine Anmeldung bei der GSV. Ob Du dann kammerpflichtig bist, ist vom Berufsbild abhängig :)

LG
Guru

mcdaniels 17.10.2008 20:38

Hallo!
Danke für die Informationen.

LG

FearoftheDark 17.10.2008 22:12

wieso so kompliziert? gleich alles schwarz machn und aufs finanzamt scheiss** :D..

bei so kleinbeträgen wirds dem finanzamt nicht mal auffallen wenn du nichts angibst.. wenn ne firma pro monat.. keine ahnung.. hausnummer 100 honorarnoten überweist.. und du gibst deine nicht an!.. ist die chance so gering, dass die dir draufkommen..

ein steuerprüfer sieht die ausgänge.. nimmt zur kenntnis.. und wird bei ein paar leuten prüfen, ob die auch wirklich das einkommen angegeben haben beim finanzamt.. und das von nem ganzen jahr!! (agenommen 100 honorarnoten x 12 monate = 1200 überweisungen) , also quasi stichprobenartig.. man kann nie alle prüfen.. wär der aufwand zu groß.. da kannst auch gleich die wahrscheinlichkeit ausrechnen, dass grad dich erwischen.. also echt.. leicht verdientes geld

und beim steuerauslgleich am jahresende siehst ja eh ob sie "jeden" job/geldfluss registriert haben.. im schlimmsten fall leistest halt ne nachzahlung.. jo mei.. dann habns eh was wolln.. oder auch nicht ;)

pong 17.10.2008 22:14

Schlägt bei sowas eigentlich dann das UGB bzw. für den Kunden das KSchG zu?

pong

JetStreamer 18.10.2008 03:26

Zum Thema Gewerbe heißt es, dass eine Tätigkeit schon dann als gewerblich gilt, wenn eine Wiederholungsabsicht besteht.

snake22 18.10.2008 10:15

Zitat:

Zitat von JetStreamer (Beitrag 2317942)
Zum Thema Gewerbe heißt es, dass eine Tätigkeit schon dann als gewerblich gilt, wenn eine Wiederholungsabsicht besteht.

Stimmt. Nur ist es ja eigentlich auch schon eine "Wiederholungsabsicht", wenn man das jedes Jahr einmal im Dezember machen möchte...?

Dafür kann ich mir ja jedes Mal sagen "Das möchte ich nicht wiederholen, ich will das nie wieder machen" und die Woche darauf macht mans halt doch "nur noch einmal" ^^


Hatte auch mal vor, ein bisschen Geld dazuzuverdienen mit Webdesign, als Schüler ist man über zusätzliche 100 Euro im Jahr schon sehr froh. Bin zwar kein Programmier-Guru oder so, hab noch nie mit Flash gearbeitet zB., aber allein in meinem Bezirk hab ich schon hunderte Websites gesehen, die mir die Augen einhauen. Meistens nur ein bisschen HTML mit Frames. Da hätte ich mit PHP/CSS doch stark nachhelfen können bzw. mit CMS wie Joomla. Viele Unternehmen haben noch nicht einmal eine Website in Zeiten wie diesen...

Auf jeden Fall war mir das dann natürlich auch zu kompliziert mit anmelden usw., dann keine Ahnung, wie es mit Kindergeld usw. aussieht, für die Einkommensgrenzen wird ja das Einkommen im ganzen Haushalt zusammengezählt, oder? Da wären Papi+Mami und evtl. genügen 100 zusätzliche Euro schon, um die nächste Grenze zu erreichen, keine Ahnung...


Eine Möglichkeit wäre evtl, sich als "Freelancer" einstellen zu lassen bei dem Unternehmen, für das man arbeiten möchte.

mcdaniels 19.10.2008 12:14

Hallo zusammen!

Wg. dem Anmelden eines Gewerbe stimmt das mit der Wiederholungsabsicht zwar, jedoch greift das erst dann , wenn ich die von Guru angegebenen Grenzen überschreite.

Zum Thema "schwarz machen": Das geht mir persönlich gegen den Strich. Ich bin "leider?!" ein Mensch, der es gerne möglichst "korrekt" hat. (Auch wenn das in Zeiten wie diesen immer weniger Leute interessiert...)

Nach Rücksprache mit einem "Steuermenschen" habe ich nun erfahren:

Anmeldung beim FA (Steuernummer) wenn der Gewinn < 730,- / Jahr (Einnahmen - Ausgaben)

Anmeldung bei der gewerbl. SV wenn Gewinn < 4200,- / Jahr

Die WK drängt natürlich darauf, ein Gewerbe anzumelden (Die Damen und Herren wollen glaub ich ihre Kammerumlage... usw.)

Lt. Steuerberater ist die Anmeldung eines Gewerbe bei den angegebenen Umsätzen keine Pflicht.

LG

snake22 19.10.2008 14:18

Zitat:

Zitat von mcdaniels (Beitrag 2318264)
Anmeldung beim FA (Steuernummer) wenn der Gewinn < 730,- / Jahr (Einnahmen - Ausgaben)

Anmeldung bei der gewerbl. SV wenn Gewinn < 4200,- / Jahr

Wirklich < (kleiner)? Unter 730 Euro/Jahr muss man sich beim FA anmelden?
Bei den 730 Euro gehts nur um den Gewinn? Umsatz ist egal? Fürs Webdesign könnte man da ja wohl seinen Laptop zB. als Kosten zählen, was schon ein großes Minus ist, da muss man die 730 Euro Gewinn erst mal bekommen... Energiekosten wären da ja zB. auch...

Also was muss man jetzt wirklich machen, wenn man weniger als 730 Euro/Jahr verdient?

mendaxx 19.10.2008 14:30

Nein, das sollte schon ">", also "größer als" heißen.

mcdaniels 19.10.2008 14:31

Hey!

Sorry .. .war beim Schreiben offenbar zu sehr abgelenkt.

Anmeldung beim Fa. (Steuernummer) wenn Gewinn > EUR 730 / Jahr!

Umsatz bin ich mir ned sicher... (noch nicht) :)

LG

snake22 23.10.2008 21:32

Zitat:

Zitat von mcdaniels (Beitrag 2318280)
Umsatz bin ich mir ned sicher... (noch nicht) :)

Bitte bekanntgeben, wenn du nähere Infos hast. Den Gewinn könnte man ja sonst wirklich leicht unter 730 Euro halten mit solchen "Tricks"... Laptop zB. gehört ja wirklich zur Grundausstattung für einen Webdesigner, aber man kann durchaus mehr als Geschäftsausgaben ansehen...

Philipp 23.10.2008 22:25

Ich würde dir raten zu einem Steuerberater zu gehen, bevor du solche "Tricks" probierst. Das erste Gespräch ist normalerweise immer kostenlos.

Computer > €400 z.B. schreibt man auf 3 Jahre ab usw. Ich weiß allerdings nicht wie es ohne Gewerbe aussieht.

LoqiX 25.03.2013 22:38

Hallo liebe User,

ich muss jetzt leider diesen veralteten Beitrag wieder ins Leben rufen, aber ich hätte da eine wichtige Frage.

Ich bin ebenfalls Webdesigner und wollte jetzt ein eigenes Online-Portfolio erstellen wo ich meine Arbeiten vorstelle.

Darf ich dort Designs von mir anbieten? Ich habe weder eine Steuernummer, noch ein Gewerbe.

Wenn ich mal die 730€ im Jahr überschreite, wie viel kostet so eine Steuernummer bzw. wie oft muss man sowas zahlen?

MfG LoqiX

Christoph 25.03.2013 22:59

Wegen der Steuer würde auch ich, wie Philipp oben schon schrieb, einen Steuerberater empfehlen.
Die Steuernummer kostet grundsätzlich nichts, IMHO ist der Umsatz (Einnahmen/Ausgaben) vierteljährlich anzugeben, dann gibt´s eine Vorauszahlung und am Jahresende den Jahresabschluß danach wird Dir das Endergebnis (+ oder -) genannt.


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