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Gravenreuth auf dem Weg zum Häf'n
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interessant aus dem link ist auch:
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Bitte, die armen Richter in Berlin benötigen dringend einen Taschenrechner, bitte helft ihnen... |
Bruchrechnungen anscheinend: 7.3 Monate und 6.7 Monate oder so. Bin jedenfalls froh dass DAS Problem beseitigt ist. Unglücklicherweise bekommt im Gegensatz zu Österreich jeder Ersttäter in Deutschland Halbstrafe.
Hoffentlich passiert ihm nicht böses im Knast. Ich meine, wer sich als ein 15-Jähriges Mäderl (Mit Foto) ausgibt und in ein Männergefängnis kommt... :D |
Mag jetzt roh klingen, aber mir ist ziemlich egal, ob ihm im Knast was passiert.
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Dabei fällt mir ein Witz ein: Treffen sich zwei Semmeln im Knast. Sagt die Eine: "Hallo, ich bin eine Frische Semmel, und du?". Daraufhin antwortet die Andere: "Und ich bin eine Warme Semmel!!!" |
In Österreich soll es doch auch die Half und Zeidrittelstrafe geben. Also die Häftlinge werden nach der Hälfte oder eben 2/3 der verbüßen Strafe heimgeschickt. Wann das vorkommt und unter welchen Bedingungen ist mir aber nicht bekannt ;)
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Noch nicht vollständig gegessen::rolleyes:
Zitat: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Von Gravenreuth hat nun sieben Tage Zeit, dagegen einen Revisionsantrag beim Kammergericht als nächst höhere Instanz zu stellen. Zur Begründung dieses Antrags bleiben ihm vier Wochen ab Zustellung des schriftlichen Urteils. Ob der verurteilte Rechtsanwalt von dieser Option Gebrauch machen wird, war bislang nicht in Erfahrung zu bringen. Verzichtet er darauf, dürfte er bald nach Zustellung des Urteils eine Vorladung einer Justizvollzugsanstalt im Münchner Raum erhalten. Link: http://www.heise.de/newsticker/Abmah...meldung/116126 |
Zitat:
Hier ist es nicht von bedeutung für vorzeitige Entlassung ob man bisher nicht die geringste Vorstrafe und gute Führung hat, trotzdem kann nämlich ein Richter in die Ablehnung reinschreiben dass "zu befürchten sei dass der Verurteilte weitere Strafbare Handlungen begehen wird, wenn er vorzeitig entlassen wird" (Gibt es keine Regelmäßigen Untersuchungen des Geisteszustandes bei Richtern?). Zum Glück gibt es auch einige Richter in Österreich, die sich an Gesetze halten. |
Also der Gefangene kann dann einen Antrag nach der 1/2 oder 1/3 der Strafe stellen und das Gericht, das auch verurteilt hat, entscheidet dann, ob vorzeitig entlassen wird?
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ich finde das instrumentarium der vorzeitigen entlassung sowieso schizophren ... da kann ein einzelner richter das urteil des anderen strafrichters einfach so mir nix dir nix ändern und jemanden früher heimschicken ...
das führt dann zu solchen aussagen von straffällig gewordenen wie: ach was sind schon 6 monate ... bin eh nach 3 monaten wieder heraussen ... :mad2: es gibt urteile und dazugehörige strafen, und die sind IMHO verbindlich oder sollen nur durch die nächsthöhere instanz abgeändert oder aufgehoben werden können ... |
@pc.net: volle Zustimmung! Strafen ist Strafen und Gefängnisse sind keine Bazare.
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Darüber hatte ich vor ca. 2 Jahren mal etwas gelesen. Ob es stimmt oder ob ich mich richtig erinnere, keinen Schimmer. Aber anscheinend werden manche nach der Hälfte oder Drittel entlassen. Warum und wer das anordnen kann, ist mir nicht bekannt. Auch stand in dem Artikel, soweit ich mich erinnere, dass man für 7 Jahre den selben Richter hat, bei Strafsachen. Also sprich wenn man einmal vor Gericht war und dann innerhalb von 7 j. wieder vor Gericht kommt, ist man automatisch beim selben Richter.
Ich würde das mit den Bewährungen nicht so eng sehen, es gibt ja auch Bewährungshelfer. Mag sein, dass vielleicht bei gewissen Fällen, wegsperren nicht das richtige ist. Zumindest nicht bis zum letzen Tag. Kann mir nicht vorstellen, dass jemand in Haft ein besserer Mensch wird. Man darf ja nicht vergessen, fast alle kommen irgendwann wieder frei, mit oder ohne Bewährung ;) |
Ich finde es schon etwas seltsam, wenn jemand sagt, dass er am Geisteszustand der Richter zweifelt, die vorzeitige Entlassungen ablehnen. Sollte man nicht eher am Geisteszustand der Straftäter zweifeln?
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was ich ja so schlimm finde: die richter wissen darüber bescheid und setzen die strafen dann unter berücksichtigung des vorgesehenen strafrahmens so fest, dass die vorzeitige entlassung (bewährung) da schon berücksichtigt ist ...
es schaut am papier gut aus für die öffentlichkeit, da eine hohe strafe verfügt wird - und nachdem gras über die sache gewachsen ist, interessiert es eh keinen mehr, dass die strafe doch gar nicht so lange war ... übrigens: das soll nicht heißen, dass ich gegen bewährung bin - allerdings sollte der strafrichter schon auch den bewährungsrahmen gleich im urteil mit festsetzen ... |
Zitat:
@pc.net/holzi: Anscheinend verstehst du den Sinn einer vorzeitiger Entlassung nicht. Es wird das Urteil ja nicht geändert, es ist kein Geschenk und keine Strafverkürzung, sondern der einzige Weg dass der Ex-Häftling unter Kontrolle kommt: Regelmäßige Besuche beim Bewährungshelfer, Therapien, und wenn er sich an die Auflagen nicht hält oder wieder was anstellt, dann wird es widerrufen und er muss die Zeit nachsitzen. Deshalb finde ich es vor allem bei Sexuallstraftätern die einer Therapie bedürfen, äusserst bedenklich sie nicht vorzeitig zu entlassen. @iG0r: ja, man bekommt nicht denselben Richter. Wenn man wieder eine Straftat begeht, kommt man innerhalb dieser 7-Jahres Rotation vor denselben Richter. @Garfield36: Siehe Antwort @pc.net/holzi, dann weißt du was ich meine. Nochmals pc.net: Mag sein dass die Richter schon die vorzeitige Entlassung bei der Strafzumessung einplanen, aber das bedeutet noch lange nicht dass man tatsächlich trotz guter Führung vorzeitig entlassen wird. Dann ist er allerdings der gelackmeierte, weil ein anderer Richter einfach nicht in der Lage ist ein Urteil korrekt zu lesen (dabei beziehe ich mich wieder auf Hans Pollak) bevor er entscheidet. |
Zitat:
jaja, der law-and-order zug fährt ab, will noch jemand aufspringen? wie so oft wird nicht nachgedacht in diesem land, aber hauptsache man kann die moralkeule schwingen schon mal darüber nachgedacht dass gefängnisse ein gewisses "soziales umfeld" bergen, das die rückfallquote mit längerer aufenthaltsdauer steil ansteigen lässt? der ausdruck häfnbruder kommt nicht von ungefähr! daher ist der aufenthalt so kurz wie möglich zu halten, um ein weiteres absacken ins millieu zu verhindern... außerdem, desto länger man drin ist, desto schwieriger wird der neustart danach... wenn job, freunde usw. alles weg sind, dann ist die fortsetzung der "karriere" schon so gut wie fix weiters... ist die vorzeitige entlassung als perspektive für häftlinge unbedingt notwendig, sonst würds in jedem häfn ärger abgehen als in somalia da kannst gleich amal die kosten für wärter verdreifachen, erstens weil du doppelt so viel leute brauchst, zweitens weil sich niemand gern abstechen lasst... menschen die perspektivenlos sind sind unberechenbar und gefährlich, wenn jedoch die vorzeitige entlassung wegen guter führung lockt, überleg ichs mir zweimal, ob ich dem wärter jetzt eine aufleg' oder ichs doch lieber sein lass... man sollte immer einen gewissen blick für die realität/das praktische/pragmatische behalten. schichtleiter P.S.: LDIR: 2 dumme ein gedanke :D |
jaja, diese argumentation hab ich erwartet und find ich grundsätzlich auch in ordnung ...
ABER: das läuft in einem willkürlichen und nicht nachvollziebaren rahmen ab ... der strafrichter hat keinen einfluss darauf - und wenn einer mal im gefängnis sitzt kann er sich noch so gut aufführen um die "gute führung" attestiert zu bekommen - das macht das ursprüngliche verbrechen nicht besser ... natürlich, menschen können sich bessern, aber warum kommen dann wiederholungstäter auch bei guter führung früher raus? ich will jetzt nicht jeden einzelnen individuellen fall in frage stellen, sondern die gelebte praxis, die das ganze system undurchschaubar und nicht nachvollziehbar macht ... |
Zitat:
Dass der Strafrichter keinen Einfluss darauf hat, ob Jemand entlassen wird oder nicht, ist illusorisch, denn in Wirklichkeit gibt es bestimmte Geheim-Markierungen im Akt die die Vollzugs-Richter darauf weisen od der Gegangene nach Halbstrafe, 2/3 oder gar nicht entlassen wird. Das geht so weit dass bestimmte Richter bewußt Amtsmißbrauch begehen und sich dumm stellen nur um Jemanden nicht zu entlassen, oder wenn, dann wird derjenige ein paar Wochen vor dem Haftentlassungstermin entlassen. Es geht bei der Haft nicht um "ein Verbrechen wieder gutzumachen", sondern um Bestrafung für ein Verbrechen (Ein Verbrechen [Freiheitsentzug] macht ein anderes Verbrechen nicht wieder ungeschehen), insofern hat eine bedingte Entlassung auch nichts mit dem "Bessermachen" des ursprünglichen Verbrechens zu tun. Dasselbe gilt auch für Wiederholungstäter: Es geht wie ich bereits früher ausführte, auch wenn ein paar Richter hartnäckig das Gegenteil behaupten (Gelle, Dr. Gallent?), darum die Verbrecher durch die Drohung dass die Bedingte Strafnachsicht widerrufen wird, von weiteren Straftaten abzuhalten (Nicht so wie behauptet wird, die verweigerung einer bedingter Entlassung hält Straftäter von weiteren Straftaten ab). Das ist auch bei Wiederholungstätern der Fall, und vor allem da. Nur die Problematik ist, wenn einer wegen einer Bagatelle oder Unschuldig gesessen hat, der hat dann gewisse Wut auf die Gesellschaft und es kann sehr gut sein dass er Schwerkriminell wird durch die Haft. Vor allem wenn er Angst vor dem Gefängnis verloren hat. Insofern täten die Richter gut mehr bedingte Strafen auszusprechen (Aber das wäre vielleicht kontraproduktiv weil dann wahrscheinlich nicht mehr so viele Richter benötigt werden, wenn die Kriminalität sinkt). Bei bedingter Strafnachsicht lassen sich auch Bedienungen anknüpfen wie z.B. Therapien, Arbeit, Bewährungshelfer, verbot sich an Jemanden zu nähern, Drogenkarenz mit regelmäßiger Untersuchung, Betreuung u.ä. Wie gesagt, oft ist es wesentlich gefährlicher Jemanden Bedienungslos zu entlassen. Wenn z.B. ein Kinderschänder bis zum letzten Tag absitzt, kann man ihm keine Therapie aufzwingen (Der muss keine Angst haben wieder in den Knast zu kommen wenn er mehrere Therapiestunden schwänzt), und ein nicht geheilter Kinderschänder ist etwas ganz anderes als einer der regelmäßig brav seine Therapie besucht. Bei dem letzteren würde ich sogar meine Tochter lassen ohne um sie angst haben zu müssen.. Übrigens kommen bei uns keine Häftlinge bei Guter führung früher heraus. Im §46 StGB (Vorteitige bedingte Haftentlassung) wird "Gute Führung" mit keinem Wort erwähnt, und auch die von Uni-Jus-Professoren Kommentierte Buchfassung des StGB erwähnt "Gute Führung" nicht. Ich habe sogar das Gegenteil gehört von einem Freund der in Sonnberg inhaftiert ist: Die mit schlechter Führung kommen raus, die unauffälligen sind "Vollzugschleicher" und sitzen bis zum letzten Tag. |
Alles schon sehr OFFTOPIC!
Ausserdem kann ich dieser Argumentation in keinster Weise zustimmen!:rolleyes: Was mich interessiert -was wird aus dem Freiherr?:confused: |
LDIR und Schichtleiter: Das Problem ist nur, wie man diese komplexe Realität in Worte fasst, die auch die etwas simpleren Gemüter verstehen.
Noch immer sind die weit verbreiteten "persönlichen Meinungen" der Menschen über die Gründe und Wirkungen von Strafen bei Gesetzesbrüchen oder schweren Verbrechen der christlichen Himmel/Hölle-Logik folgend, und es fusst das gesamte Rechtssystem auf der Idee der Abschreckung und Rache. Wenn sich das einmal ins Hirn gebrannt hat, ist die scheinbare Bestätigung in der eigenen Erfahrung gesichert, daher erfolgt die wesentliche Formung dieses Denkens schon in der Erziehung des Kleinkindes, dem Kindergarten und der Volksschule. Danach ist es mit der Erweiterung/Änderung des Denkens in diesen Fragen meist vorbei. btw.: In welchem Land leben bei 5% Anteil an der Weltbevölkerung 25% der weltweiten Häftlinge und wie entwickelt sich dort die Kriminalität? Dort wo die Todesstrafe ausgeübt wird, Waffenbesitz als Menschenrecht gilt und die höchste weltweite Mordrate herrscht? Aber selbst dieses Beispiel vermag keine Law&Order-Fans zum Denken anzuregen... |
hängt ihn höher :ms:
Der Sack hat ja schon zu C64er Zeiten sein Unwesen getrieben - kann mich noch an die Leserbriefe im ASM erinnern... |
Freut mich dass ich nicht alleine bin! Jedenfalls zurück zum Topic:
Gravenreuth verliert wahrscheinlich seine Zulassung als Anwalt... |
Leider kann ich meinen Beitrag nicht mehr editieren, aber hier mal eine logisch nachvollziehbare Meinung von NEUSTART (Organisation für Opferschutz und Haftentlassenen - Hilfe) zu der Strefrechtsreform, der ich nur vollinhaltlich zustimmen kann:
http://www.neustart.at/Media/stellun..._stgb_2007.pdf Bitte durchlesen bevor einer wieder mal postet: "Buh! Richter dürfen keine Strafen ändern, Unfair." (Richtet sich nicht gegen bestimmte Super-Moderatoren :D), oder ähnliches, um in der Thematik besser durchzublicken. NEUSTART versteht von der Thematik wesentlich mehr als der Durchschnitts-Bürger, und ist in keinster Weise populistisch (im gegensatz zu einigen Parteien die sehr weit rechts stehen). |
ich möchte nochmal klarstellen, was mich stört:
es werden strafen verhängt und dann sind diese strafen nicht mal zur gänze zu verbüsen ... es gibt schon genügend instrumentarien, leute nicht ins gefängnis zu schicken (sozialdienste, bedingt) - aber wo der strafrichter es für unbedingt notwendig hält, sollte die dauer auch entsprechend gewählt werden ... |
Zitat:
Demnach würde es dich auch stören, wenn Jemand entlassen wird, weil seine Unschuld bewiesen wurde, oder weil ein Gerichtsgutachter gepfuscht hat? Nochmals: Ohne Bedingte Entlassungen gibt es keine Auflagen, und damit nur sehr geringe Chancen auf resozialisierung. In keinem Zivilisierten oder unzililisierten Land der Erde müssen alle Häftlinge ihre Strafe bis zum Ende absitzen, und das hat sich bewährt. Bedingte Entlassung ist, wie ich bereits angeführt habe, keinesfalls ein Geschenk. Es gibt sogar Häftlinge die eine Bedingte Entlassung ablehnen. Und wer die Auflagen Missachtet, der muss den Rest seiner Strafe verbüssen, daher verstehe ich deine Einwände nicht da absolut nichts dafür spricht dass Häftlinge ihre Strafe bis zum Ende absitzen. Du kannst natürlich schon eine persönliche Meinung haben, das gestehe ich mündigen Bürgern auch zu. Aber Logik und Prävention, genauso wie Rückfallsstatistiken sprechen eindeutig für eine bedingte Entlassung. |
Nur lebenslang ist in A nie lebenslang, bei manchen Taten ist das halt schon sehr fragwürdig, muss man da wirklich rechts sein?
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@LDIR
danke fürs rechte eck - nur weil ich in einem punkt eine härtere meinung vertrete, bin ich aber noch lange nicht dort ;) ich muss es scheinbar nochmal klarer formulieren: der ursprüngliche richter soll die ganze strafe inklusiver aller möglichen resozialisierungsmaßnahmen im urteil festlegen ... also unbedingte strafe, bewährung nach X monaten/jahren ... es ist dzt. im gesetz viel festgelegt, aber es hat einfach ein anderer richter zu viel ermessensspielraum vorherige strafen praktisch komplett abzuändern ... es soll IMHO einfach nicht ein einzelner anderer richter, jahre später darüber entscheiden ... zumindest sollte es eine entsprechende komission sein, die mehr als nur den akt studiert (beobachtung des verurteilten über einen längeren zeitraum) ... und nochwas: die resozialisierung darf nicht von einem tag auf den anderen beginnen, in dem der verurteilte auf bewährung freigelassen wird (zwar mit auflagen, aber trotzdem eine komplette lebensumstellung) ... die resozialisierung muss über den gesamten strafzeitraum ordentlich betrieben werden ... ich bin mir auch bewußt, dass es nicht der weisheit letzter schluss sein wird, was ich fordere ... trotzdem glaube ich aber, dass das system dzt. in österreich bei kapitalverbrechen zu lax gehandhabt wird ... |
Zitat:
Nicht jeder ist im "rechten Eck" angesiedelt, nur weil er eine Meinung vertritt, die mit der Anderer nicht übereinstimmt. Ich denke, es wird auch dich niemand ins "linke Eck" stellen, weil du eine liberalere Meinung vertrittst. "Ecken" sind per se die äußerst möglichen Positionen; also sprechen wir dann in beiden Ecken von Extremen der jeweiligen Lager - Extremisten also. In der Geschichte sind viele Beispiele für beide Seiten zu finden: z.B. Hitler und Pol Pod. Und hunderte andere auch. Mit solchen Begriffen sollten wir daher sehr sorgsam umgehen. |
1.) OT
2.) Forumsregeln (keine politik!)? 3.) Wünsche jedem den "humanen Strafvollzug in den verbliebenen Volksrepubliken CHINA,NORDKOREA; KUBA...)viel Spass!;) 4.) und Stalin nicht vergessen -da war der adolf a waserl dagegen:hammer: |
Zitat:
Und jetzt, wie du richtig bemerkt hast, wieder zum Topic! :look: |
Richtig -weil die Bedenkzeit ist ja schon vorbei-also weis wer was von "Freiherr"?
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