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Rechtslage: Internetanschluss mit Nachbarn,... (über WLAN) teilen
Hallo!
Ich weiß, dass es kein Rechtsforum oder dergleichen ist, aber vielleicht gibt es Personen mit Erfahrung oder solche, die sich tatsächlich auskennen. Grund ist natürlich diese "Welle" der Abmahnungen - siehe andere Threads. Nun die eigentliche Frage: Inwieweit hafte ich für den (unwissentlichen) Datentransfer über meinen Internetanschluss? Dafür gibt es viele Szenarien:
Was passiert ansonsten (bei z. B. illegalem Upload,...)? Ist es ev. nur verboten aber nicht strafbar?! Kommt es auf die Beweislage an? IP wäre dann ja nicht ausreichend?! Wie seht ihr das? :look: |
im prinzip wenn der vertrag über deinen namen läuft bist du mal verantwortlich dafür und das für alles was so drüberläuft egal ob wissentlich oder unwissentlich
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Das kann ich mir nicht ganz vorstellen, bei einer Firma wird auch nicht die Firma verklagt, wenn ein Mitarbeiter sich strafbar macht... :rolleyes:
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Wenn es die Firma nicht auf einen bestimmten MA zurückverfolgen kann (iirc) schon.
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also ich hab mal gehört, dass bei kostenpflichtigen internetzugängen die agb von einem internetprovider als vorlage hergenommen werde könnten und dass man sich unter umständen auf das hier berufen könnte:
Code:
E-Commerce-Gesetz: Code:
Umfang der Pflichten der Diensteanbieter was gegen unterlassungsansprüche nicht so richtig helfen soll, daher hört man immer wieder, dass eine schriftliche erklärung über die schad- und klagloshaltung durch den benutzer hilfreich sein kann. vielleicht könnte auch eine schriftliche abmachung sinnvoll sein, dass der nachbar sich verpflichtet dir den internetzugang zu verschaffen, falls du durch sein verhalten vom provider gesperrt wirst ;-) aber wie immer, rechtsauskunft nur vom anwalt einholen (oder von denen, dies kraft gesetz auch dürfen; für eine liste frage man seinen anwalt ;-) eine rechtsschutzversicherung könnte auch absichern helfen, falls die sowas versichern |
naja mir sagte LIWEST jedoch, daß wenn ich einen hotspot aufziehe, ich verantwortlich gemacht werde für eventuell illegale aktivitäten bis hin zu gefängnisstrafen...
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Na ja das ISPS net sonderlich begeistert sind wenn ihre (Flatrate) Bandbreite bis zum letzten Itüppferl ausgereizt wird ist aus deren Standpunkt natürlich klar! Schließlich hätten die die Leute lieber als Zahlende Kunden an ihren Kabeln hängen !
Das du als endpunkt haftest -solange du nicht den wahren schuldigen beibringen kannst aber auch! Aus diesem Grund interresiert mich auch dieses Fonera Zeugs immer mehr |
Demnach wäre der Berteiber eines TOR-Exit Servers auch für alles verantwortlich gemacht was über seinen Server läuft, richtig?
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Zitat:
Ich denke, im Fall des Falles müsstest du beweisen wer da was angestellt hat. Wenn das möglich ist, kannst den Schaden abwälzen. Sie werden zuerst auf jeden Fall mal zu dir kommen und dich in die Zange nehmen, eventuell deine Hardware beschlagnahmen etc. Und du kriegst dafür dann sicher keinen Schadenersatz. Willst dir die Probleme und Mühen wirklich antun ? Heute kriegst schon gute Kabelzugänge um 20 Euro pro Monat oder noch weniger. Das kann nicht das Problem sein ? |
Zitat:
Zumindest würde ich das als fair erachten. |
Mit Tor servern kenn ich mich sowas von garnet aus -hab nur mal gehört das es sowas gibt! Haben die auch was mit Wlan zu tun?
Andere Frage: Wieviele Antennen kann man eigentlich -zusätzlich an einem Wlan router anschließen? Hintergrund möchte gerne Verstärkt in 2 Richtungen senden -nicht gegensätzlich sondern quasi ums eck! |
Andere Frage wäre besser anderer Thread ;)
Grundsätzliche Antwort: Wireless Range Expander LINKSYS WRE54G 54 MBit Erweitert die Reichweite Ihres WLan Hersteller-Nr. WRE54G Artikel-Nr. WRES01 € 67,80 Das Ding funktionert und tut auch das was es soll. Viel besser als jeder Workaround oder ein zusätzlicher Wireless-Router, weil solche Teile sind speziell für diesen Zweck gebaut. |
Den hab ich mir auch schon angeschaut aber behebt der das Problem mit den 90Grad?
Ich will einmal blöd gesagt gradaus und einmal nach Links Funken -an zwei verschieden Mauern/aussenwänden! Hat aber noch was mit wlan zu tun und nachdem ich das mit FONERA machen will ist die rechtliche Situation auch ausschlaggebend.(bin also noch Ontopic-im weitesten sinne;) ) |
Mal ehrlich:
wer shared seinen Internetzugang mit Unbekannt ? Das würde ich niemals machen, auch wenn ich anschließend beweisen könnte, dass ich unschuldig bin - der Weg dorthin ist steinig und abhängig vom Delikt auch äußerst prekär - wer möchte schon, dass über seinen Account z.b. Kinderpornos gezogen werden ? Aber wenn man z.B. das öffentliche WLAN von Ketten wie Starbucks ansieht sollte die Frage erlaubt sein, wie die das handeln ? Wahrscheinlich durch ausführliches Logging, das zur Not als Beweis dienen kann. |
Zitat:
Eventuell musst dann aber zwei von den Dingern kaufen. Für jede Mauser/Aussenwand einen. Nur fang mal an zu rechnen. Wie lange dauerts bis du mit Fonera das Geld wieder herinnen hast ? Eventuelle Probleme noch nicht berücksichtigt ? |
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Es gibt auch Annonymisierte Filesharing-Programme wie Mute, aber das Angebot ist dort kleiner als eMule und BitTorrent. Alternative dazu sind Newsgroups wie Firstload (Teuer). |
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Wenn Sie meinen PC beschlagnahmen und mir den illegalen Inhalt nachweisen können, finde ich das absolut ein anderes Thema!! Wie gesagt, dieser Schlussfolgerung will ich so einfach wie möglich vorbeugen, sei es mit offenem WLAN, TOR-Exit-Server,... Zitat:
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Viele Menschen werden der Meinung sein, daß jemand der wissentlich seinen Internetzugang zur Verfügung stellt, sich auch nicht vollständig der Nachweispflicht entziehen kann. Letztendlich ist es auch im öffentlichen Interesse, daß Verbrechen aufgeklärt werden. Dieses Interesse muss abgewogen werden mit dem Nutzen, jemand ein freies Sharen seines Interetzuganges zu ermöglichen. Und wenn du es realistisch siehst: Was sollen die Behörden schon machen ? Sie müssen ja über dich gehen, wenn von deinem Anschluss ein Verbrechen begangen wurde bzw. über deinen Anschluss der Nachweis erbracht werden kann. Zumindest um irgendwo oder irgendwie rauszufinden was wirklich los war. Und da bist im Fall des Falles natürlich du als "Inhaber des Anschlusses" zuerst mal in höchstem Maße verdächtig. Was auch immer dann bei den Nachforschungen rauskommt. Was ich auch nicht ausreichend finden würde ist, wenn jemand gleich sofort verurteilt wird ohne überhaupt nachzuprüfen ob wirklich der Inhaber des Anschlusses schuld ist. Und ich schreibe absichtlich würde. Denn ich glaube nicht daß es so ist. Ich glaube daß es sehr wohl auch bei unseren Behörden in der Verbrechensbekämpfung qualifzierte Leute gibt, die begreifen was da abgeht und die dich nicht gleich vorverurteilen. Dazu sind sie ja auch da, wenn die das nicht wissen, wer soll es dann wissen ? Oder hast du Grund zu Annahme daß das nicht so sein sollte und daß die im vorigen Jahrtausend stehen geblieben wären ? |
@ Ldir:
Danke für die Information! @LOM DA komm ich wahrscheinlich erst im Pensionsalter in die Gewinnzone;) Daher ja auch meine Frage ob ich 2 externe Antennen an einen Anschluss anhängen kann-ohne Expander? Dazu noch eine Info-ich mein mit einem Tstück in der Antennenleitung müsste ja sowas gehen-oder spricht da was dagegen? Es wäre überhaupt interessant zu wissen wie das diverse Anbieter wie Z.B. Freewave, Airwave, etc. rechtlich handhaben! Das Letzte Forumstreffen fand ja in einem Lokal mit Freewave zugang statt. REV.Pragon konnte sich ohne umstände/rückfragen mit seinem Fa.Laptop ins Netz einklinken!:rolleyes: |
Zitat:
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Befürchtet!:rolleyes:
Danke für die Info! |
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Danke Void!
Werde mir den Link gleich anschauen! |
bin auch von fon abgekommen...lieber selber mal einen kleinen wlan server basteln mit bandbreitenbeschränkung und starker antenne...
hat aber zeit |
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