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void 12.09.2008 20:23

Rechtslage: Internetanschluss mit Nachbarn,... (über WLAN) teilen
 
Hallo!

Ich weiß, dass es kein Rechtsforum oder dergleichen ist, aber vielleicht gibt es Personen mit Erfahrung oder solche, die sich tatsächlich auskennen.

Grund ist natürlich diese "Welle" der Abmahnungen - siehe andere Threads.

Nun die eigentliche Frage:
Inwieweit hafte ich für den (unwissentlichen) Datentransfer über meinen Internetanschluss?

Dafür gibt es viele Szenarien:
  • ich biete absichtlich Internetzugang über WLAN an (für alle, welche vor meiner Haustür kurz E-Mails abrufen wollen :D)
  • ich habe irrtümlich keine Verschlüsselung fürs WLAN eingestellt
  • ich habe WEP aktiviert und mir wurde anscheinend der Key gehackt?
  • mein PC wurde gehackt
  • ...
Kommt es da in erster Linie auf den Provider und seine Bedingungen an?
Was passiert ansonsten (bei z. B. illegalem Upload,...)? Ist es ev. nur verboten aber nicht strafbar?!
Kommt es auf die Beweislage an? IP wäre dann ja nicht ausreichend?!

Wie seht ihr das? :look:

kutz 13.09.2008 10:03

im prinzip wenn der vertrag über deinen namen läuft bist du mal verantwortlich dafür und das für alles was so drüberläuft egal ob wissentlich oder unwissentlich

void 13.09.2008 10:22

Das kann ich mir nicht ganz vorstellen, bei einer Firma wird auch nicht die Firma verklagt, wenn ein Mitarbeiter sich strafbar macht... :rolleyes:

JetStreamer 13.09.2008 10:43

Wenn es die Firma nicht auf einen bestimmten MA zurückverfolgen kann (iirc) schon.

le bart 13.09.2008 11:39

also ich hab mal gehört, dass bei kostenpflichtigen internetzugängen die agb von einem internetprovider als vorlage hergenommen werde könnten und dass man sich unter umständen auf das hier berufen könnte:

Code:

E-Commerce-Gesetz:

Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Durchleitung

  § 13. (1) Ein Diensteanbieter, der von einem Nutzer eingegebene
Informationen in einem Kommunikationsnetz übermittelt oder den
Zugang zu einem Kommunikationsnetz vermittelt, ist für die
übermittelten Informationen nicht verantwortlich, sofern er
  1. die Übermittlung nicht veranlasst,
  2. den Empfänger der übermittelten Informationen nicht auswählt
    und
  3. die übermittelten Informationen weder auswählt noch verändert.
  (2) Die Übermittlung von Informationen und die Vermittlung des
Zugangs im Sinn des Abs. 1 umfassen auch die automatische
kurzzeitige Zwischenspeicherung der übermittelten Informationen,
soweit diese Zwischenspeicherung nur der Durchführung der
Übermittlung im Kommunikationsnetz dient und die Information nicht
länger gespeichert wird, als es für die Übermittlung üblicherweise

und
Code:

              Umfang der Pflichten der Diensteanbieter

  § 18. (1) Die in den §§ 13 bis 17 genannten Diensteanbieter sind
nicht verpflichtet, die von ihnen gespeicherten, übermittelten oder
zugänglich gemachten Informationen allgemein zu überwachen oder von
sich aus nach Umständen zu forschen, die auf rechtswidrige
Tätigkeiten hinweisen.
  (2) Die in den §§ 13 und 16 genannten Diensteanbieter haben auf
Grund der Anordnung eines dazu gesetzlich befugten inländischen
Gerichtes diesem alle Informationen zu übermitteln, an Hand deren
die Nutzer ihres Dienstes, mit denen sie Vereinbarungen über die
Übermittlung oder Speicherung von Informationen abgeschlossen haben,
zur Verhütung, Ermittlung, Aufklärung oder Verfolgung gerichtlich
strafbarer Handlungen ermittelt werden können.
  (3) Die in § 16 genannten Diensteanbieter haben auf Grund der
Anordnung einer Verwaltungsbehörde dieser den Namen und die Adressen
der Nutzer ihres Dienstes, mit denen sie Vereinbarungen über die
Speicherung von Informationen abgeschlossen haben, zu übermitteln,
sofern die Kenntnis dieser Informationen eine wesentliche
Voraussetzung der Wahrnehmung der der Behörde übertragenen Aufgaben
bildet.
  (4) Die in § 16 genannten Diensteanbieter haben den Namen und die
Adresse eines Nutzers ihres Dienstes, mit dem sie Vereinbarungen
über die Speicherung von Informationen abgeschlossen haben, auf
Verlangen dritten Personen zu übermitteln, sofern diese ein
überwiegendes rechtliches Interesse an der Feststellung der
Identität eines Nutzers und eines bestimmten rechtswidrigen
Sachverhalts sowie überdies glaubhaft machen, dass die Kenntnis
dieser Informationen eine wesentliche Voraussetzung für die
Rechtsverfolgung bildet.
  (5) Sonstige Auskunfts- und Mitwirkungspflichten der
Diensteanbieter gegenüber Behörden oder Gerichten bleiben unberührt.
                                    Weitergehende Vorschriften

  § 19. (1) Die §§ 13 bis 18 lassen gesetzliche Vorschriften, nach
denen ein Gericht oder eine Behörde dem Diensteanbieter die
Unterlassung, Beseitigung oder Verhinderung einer Rechtsverletzung
auftragen kann, unberührt.
  (2) Abs. 1 sowie die §§ 13 bis 18 sind auch auf Anbieter
anzuwenden, die unentgeltlich elektronische Dienste bereitstellen.

usw..

was gegen unterlassungsansprüche nicht so richtig helfen soll,
daher hört man immer wieder, dass eine schriftliche
erklärung über die schad- und klagloshaltung durch den benutzer hilfreich sein kann.

vielleicht könnte auch eine schriftliche abmachung sinnvoll sein, dass der nachbar sich verpflichtet
dir den internetzugang zu verschaffen, falls du durch sein verhalten vom
provider gesperrt wirst ;-)

aber wie immer, rechtsauskunft nur vom anwalt einholen (oder von denen, dies kraft gesetz auch dürfen; für eine liste frage man seinen anwalt ;-)

eine rechtsschutzversicherung könnte auch absichern helfen, falls die sowas versichern

oitt 13.09.2008 11:41

naja mir sagte LIWEST jedoch, daß wenn ich einen hotspot aufziehe, ich verantwortlich gemacht werde für eventuell illegale aktivitäten bis hin zu gefängnisstrafen...

Baron 13.09.2008 18:55

Na ja das ISPS net sonderlich begeistert sind wenn ihre (Flatrate) Bandbreite bis zum letzten Itüppferl ausgereizt wird ist aus deren Standpunkt natürlich klar! Schließlich hätten die die Leute lieber als Zahlende Kunden an ihren Kabeln hängen !
Das du als endpunkt haftest -solange du nicht den wahren schuldigen beibringen kannst aber auch! Aus diesem Grund interresiert mich auch dieses Fonera Zeugs immer mehr

LDIR 13.09.2008 20:05

Demnach wäre der Berteiber eines TOR-Exit Servers auch für alles verantwortlich gemacht was über seinen Server läuft, richtig?

The_Lord_of_Midnight 13.09.2008 22:05

Zitat:

Zitat von void (Beitrag 2309231)
Das kann ich mir nicht ganz vorstellen, bei einer Firma wird auch nicht die Firma verklagt, wenn ein Mitarbeiter sich strafbar macht... :rolleyes:

Du bist aber keine Firma.
Ich denke, im Fall des Falles müsstest du beweisen wer da was angestellt hat.
Wenn das möglich ist, kannst den Schaden abwälzen.
Sie werden zuerst auf jeden Fall mal zu dir kommen und dich in die Zange nehmen, eventuell deine Hardware beschlagnahmen etc.
Und du kriegst dafür dann sicher keinen Schadenersatz.
Willst dir die Probleme und Mühen wirklich antun ?
Heute kriegst schon gute Kabelzugänge um 20 Euro pro Monat oder noch weniger.
Das kann nicht das Problem sein ?

The_Lord_of_Midnight 13.09.2008 22:07

Zitat:

Zitat von LDIR (Beitrag 2309579)
Demnach wäre der Berteiber eines TOR-Exit Servers auch für alles verantwortlich gemacht was über seinen Server läuft, richtig?

Ich denke es hängt davon ab, oder Betreiber des TOR-Exit-Servers festellen kann, wer den Schaden verursacht hat.
Zumindest würde ich das als fair erachten.

Baron 13.09.2008 23:12

Mit Tor servern kenn ich mich sowas von garnet aus -hab nur mal gehört das es sowas gibt! Haben die auch was mit Wlan zu tun?
Andere Frage: Wieviele Antennen kann man eigentlich -zusätzlich an einem Wlan router anschließen? Hintergrund möchte gerne Verstärkt in 2 Richtungen senden -nicht gegensätzlich sondern quasi ums eck!

The_Lord_of_Midnight 13.09.2008 23:27

Andere Frage wäre besser anderer Thread ;)
Grundsätzliche Antwort:
Wireless Range Expander LINKSYS WRE54G 54 MBit

Erweitert die Reichweite Ihres WLan Hersteller-Nr. WRE54G
Artikel-Nr. WRES01
€ 67,80

Das Ding funktionert und tut auch das was es soll.
Viel besser als jeder Workaround oder ein zusätzlicher Wireless-Router, weil solche Teile sind speziell für diesen Zweck gebaut.

Baron 14.09.2008 00:13

Den hab ich mir auch schon angeschaut aber behebt der das Problem mit den 90Grad?
Ich will einmal blöd gesagt gradaus und einmal nach Links Funken -an zwei verschieden Mauern/aussenwänden!
Hat aber noch was mit wlan zu tun und nachdem ich das mit FONERA machen will ist die rechtliche Situation auch ausschlaggebend.(bin also noch Ontopic-im weitesten sinne;) )

Dumdideldum 14.09.2008 09:13

Mal ehrlich:
wer shared seinen Internetzugang mit Unbekannt ? Das würde ich niemals machen, auch wenn ich anschließend beweisen könnte, dass ich unschuldig bin - der Weg dorthin ist steinig und abhängig vom Delikt auch äußerst prekär - wer möchte schon, dass über seinen Account z.b. Kinderpornos gezogen werden ?

Aber wenn man z.B. das öffentliche WLAN von Ketten wie Starbucks ansieht sollte die Frage erlaubt sein, wie die das handeln ?
Wahrscheinlich durch ausführliches Logging, das zur Not als Beweis dienen kann.

The_Lord_of_Midnight 14.09.2008 12:32

Zitat:

Zitat von Baron (Beitrag 2309715)
Den hab ich mir auch schon angeschaut aber behebt der das Problem mit den 90Grad?
Ich will einmal blöd gesagt gradaus und einmal nach Links Funken -an zwei verschieden Mauern/aussenwänden!
Hat aber noch was mit wlan zu tun und nachdem ich das mit FONERA machen will ist die rechtliche Situation auch ausschlaggebend.(bin also noch Ontopic-im weitesten sinne;) )

Natürlich behebt der das Problem.
Eventuell musst dann aber zwei von den Dingern kaufen.
Für jede Mauser/Aussenwand einen.

Nur fang mal an zu rechnen.
Wie lange dauerts bis du mit Fonera das Geld wieder herinnen hast ?
Eventuelle Probleme noch nicht berücksichtigt ?

LDIR 14.09.2008 13:16

Zitat:

Zitat von Baron (Beitrag 2309657)
Mit Tor servern kenn ich mich sowas von garnet aus -hab nur mal gehört das es sowas gibt! Haben die auch was mit Wlan zu tun?

Mit WLAN haben die TOR Exit Server (TORES) nichts zu tun. Wer ein TORES betreibt, der hilt mit die Geschwindigkeit des Netzwerks zu erhöhen indem er seinen Computer zur verfügung stellt, dass er nicht nur Traffic zu anderen Computer weiterleitet, sondern auch ins Internet, mit der jeweiliger IP, Zugriffe erlaubt. Im grunde genommen wird der TORES als proxy verwendet, d.h. diejenigen die aus China heraus über TOR die Exit-Funktion des Servers nutzen, surfen mit deiner IP ins Netz. Soll aber kein gröberes Problem sein, weil laut Chip (Glaube es war 1/07) gibt es ein Protokoll das die Stasi dann abrufen kann um festzustellen wer da Anonym über deine Leitung surfte. Ich denke mir dass es konform mit dem Verbrechenstatbestand "Vorratsdatenspeicherung" zusammenhängt, und somit nur für Aufklärung von Straftaten die mit 10 Jahren bedroht sind, benutzt werden kann.
Es gibt auch Annonymisierte Filesharing-Programme wie Mute, aber das Angebot ist dort kleiner als eMule und BitTorrent. Alternative dazu sind Newsgroups wie Firstload (Teuer).

void 14.09.2008 13:30

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2309615)
Du bist aber keine Firma.
Ich denke, im Fall des Falles müsstest du beweisen wer da was angestellt hat.
Wenn das möglich ist, kannst den Schaden abwälzen.
Sie werden zuerst auf jeden Fall mal zu dir kommen und dich in die Zange nehmen, eventuell deine Hardware beschlagnahmen etc.

Es geht ja nur darum, dass ich die Schlussfolgerung: "böse Tat kommt von IP x.x.x.x, also IP-Besitzer schuldig" absolut nicht in Ordnung finde.
Wenn Sie meinen PC beschlagnahmen und mir den illegalen Inhalt nachweisen können, finde ich das absolut ein anderes Thema!!

Wie gesagt, dieser Schlussfolgerung will ich so einfach wie möglich vorbeugen, sei es mit offenem WLAN, TOR-Exit-Server,...

Zitat:

Zitat von Dumdideldum (Beitrag 2309766)
Aber wenn man z.B. das öffentliche WLAN von Ketten wie Starbucks ansieht sollte die Frage erlaubt sein, wie die das handeln ?
Wahrscheinlich durch ausführliches Logging, das zur Not als Beweis dienen kann.

Und weiter? Du meinst also, das diese Logs nur beweisen sollen, dass Starbucks selber nicht schuld ist? Wie sollten sie das beweisen können? Anonymer Internetzugang ist eben anonym...

Zitat:

Zitat von LDIR (Beitrag 2309862)
Soll aber kein gröberes Problem sein, weil laut Chip (Glaube es war 1/07) gibt es ein Protokoll das die Stasi dann abrufen kann um festzustellen wer da Anonym über deine Leitung surfte.

Hast du dazu nähere Infos, zufällig online-Artikel, oder ähnliches?

The_Lord_of_Midnight 14.09.2008 14:03

Zitat:

Zitat von void (Beitrag 2309870)
Es geht ja nur darum, dass ich die Schlussfolgerung: "böse Tat kommt von IP x.x.x.x, also IP-Besitzer schuldig" absolut nicht in Ordnung finde.

Das ist wohl eine Philosophiefrage.
Viele Menschen werden der Meinung sein, daß jemand der wissentlich seinen Internetzugang zur Verfügung stellt, sich auch nicht vollständig der Nachweispflicht entziehen kann.
Letztendlich ist es auch im öffentlichen Interesse, daß Verbrechen aufgeklärt werden.
Dieses Interesse muss abgewogen werden mit dem Nutzen, jemand ein freies Sharen seines Interetzuganges zu ermöglichen.

Und wenn du es realistisch siehst:
Was sollen die Behörden schon machen ?
Sie müssen ja über dich gehen, wenn von deinem Anschluss ein Verbrechen begangen wurde bzw. über deinen Anschluss der Nachweis erbracht werden kann.
Zumindest um irgendwo oder irgendwie rauszufinden was wirklich los war.
Und da bist im Fall des Falles natürlich du als "Inhaber des Anschlusses" zuerst mal in höchstem Maße verdächtig.
Was auch immer dann bei den Nachforschungen rauskommt.

Was ich auch nicht ausreichend finden würde ist, wenn jemand gleich sofort verurteilt wird ohne überhaupt nachzuprüfen ob wirklich der Inhaber des Anschlusses schuld ist.
Und ich schreibe absichtlich würde.
Denn ich glaube nicht daß es so ist.

Ich glaube daß es sehr wohl auch bei unseren Behörden in der Verbrechensbekämpfung qualifzierte Leute gibt, die begreifen was da abgeht und die dich nicht gleich vorverurteilen.
Dazu sind sie ja auch da, wenn die das nicht wissen, wer soll es dann wissen ?
Oder hast du Grund zu Annahme daß das nicht so sein sollte und daß die im vorigen Jahrtausend stehen geblieben wären ?

Baron 14.09.2008 17:51

@ Ldir:
Danke für die Information!
@LOM
DA komm ich wahrscheinlich erst im Pensionsalter in die Gewinnzone;)
Daher ja auch meine Frage ob ich 2 externe Antennen an einen Anschluss anhängen kann-ohne Expander? Dazu noch eine Info-ich mein mit einem Tstück in der Antennenleitung müsste ja sowas gehen-oder spricht da was dagegen?

Es wäre überhaupt interessant zu wissen wie das diverse Anbieter wie Z.B. Freewave, Airwave, etc. rechtlich handhaben!
Das Letzte Forumstreffen fand ja in einem Lokal mit Freewave zugang statt. REV.Pragon konnte sich ohne umstände/rückfragen mit seinem Fa.Laptop ins Netz einklinken!:rolleyes:

fredf 14.09.2008 22:50

Zitat:

Zitat von Baron (Beitrag 2309939)
Daher ja auch meine Frage ob ich 2 externe Antennen an einen Anschluss anhängen kann-ohne Expander? Dazu noch eine Info-ich mein mit einem Tstück in der Antennenleitung müsste ja sowas gehen-oder spricht da was dagegen?

Nein, funktioniert nicht.

Baron 15.09.2008 16:49

Befürchtet!:rolleyes:
Danke für die Info!

void 16.09.2008 14:02

Zitat:

Zitat von Baron (Beitrag 2309715)
Hat aber noch was mit wlan zu tun und nachdem ich das mit FONERA machen will ist die rechtliche Situation auch ausschlaggebend.

Bei de Bestellung bei FON Wireless Ltd steht dazu:
Zitat:

Zitat von http://www.fon.com/de/register/form
Des weiteren gestattet mir mein ISP meinen Internetanschluss via FON Spot zu teilen, sowohl als Linus, als auch als Bill.

Dazu noch ein anderer Thread: http://www.fonboard.de/viewtopic.php?f=22&t=709

Baron 16.09.2008 15:39

Danke Void!
Werde mir den Link gleich anschauen!

oitt 16.09.2008 15:48

bin auch von fon abgekommen...lieber selber mal einen kleinen wlan server basteln mit bandbreitenbeschränkung und starker antenne...
hat aber zeit


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