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Jens64 11.09.2008 18:00

Wertkarte gesperrt! Rechtens?
 
Ich habe eine Mücke-Wertkarte (Telering). Jetzt ist das Guthaben angeblich abgelaufen (1 Jahr nicht aufgeladen) und sie haben die Rufnummer deaktiviert. Ich hab den Telering-Support mal in freundlichem Ton gebeten, die Wertkarte freizuschalten. Keine Reaktion! Nur noch mehr nervige SMS, dass ich doch bitte aufladen soll.

Meine Frage: Ist das rechtens? Ich will meine € 12,- wieder entsperrt haben und zumindest mal kostenlose Nummern anrufen können (zu Hause hab ich kein Festnetz, sondern VoIP, das Handy brauch ich normalerweise nur, wenn ich die Störungshotline von meinem Internet-Provider anrufen will, da das von VoIP aus nicht geht).

In BRD ist es verboten das weiß ich (da gibts ein Urteil des OLG München)!
Gibts sowas auch in Österreich?
IMHO kann das nicht rechtens sein, weil Telering wirbt ganz klar mit "kein Mindestumsatz" (wenn sie aber sperren, ist das ein Mindestumsatz von einer Aufladung pro Jahr!)
Bringt es was, bei Telering (diesmal in härterem Ton) der Sperrung ganz klar zu wiedersprechen (mit Firstsetzung) und mit rechtlichen Maßnahmen zu drohen?

LouCypher 11.09.2008 20:27

ja genau, droh wegen €12 mit rechtlichen massnahmen. Kenn keine wertkarte die nicht abläuft wenn du innerhalb von 12 monaten nicht neu auflädst, hab das gleiche problem bei meiner standheizung. Ausserdem denke ich mal es bald praktische probleme mit den rufnummern gäbe wenn jede wertkarte mit ein paar € drauf auf ewig gelten würde. AFAIK steht dieses ablaufdatum auch in den agb, was natürlich nicht automatisch heisst das es rechtens ist. Frag mal bei der AK oder beim Konsument nach.

Christoph 11.09.2008 21:49

Ich bin zwar kein Jurist, es gab aber ein OGH-Urteil gegen Telekom (B-Free), daß der Ablauf rechtwirdrig sei, siehe:
http://www.verbraucherrecht.at/devel...ash=9fa3821976

Man sollte sich, ggf. nach Rücksprache mit dem VKI, bei einer Beschwerde darauf berufen.
http://help.orf.at/?story=1748
http://www.konsument.at/konsument/de...ookie%5Ftest=1

Jens64 12.09.2008 14:32

Zitat:

ja genau, droh wegen €12 mit rechtlichen massnahmen. Kenn keine wertkarte die nicht abläuft wenn du innerhalb von 12 monaten nicht neu auflädst, hab das gleiche problem bei meiner standheizung.
Aber mir geht es dabei ebenfalls ums Prinzip!! IMHO sollte doch auch bei Wertkarten "der" Satz des Verbraucherschutzes gelten, nämlich "Ohne Musi, kein Geld". Wenn ich nicht telefonieren kann, zahle ich dafür sicher kein Geld!
(und aufladen bringt jetzt nix, sonst verfallen mir nächstes Jahr um die gleiche Zeit mehr als € 30,-. Ich schicke den Idioten von Telering jetzt mal ein Fax mit ner Fristsetzung. Und wenn sie nicht mitspielen, dann glaubt mir: wenn Telering glaubt, dass das alles so richtig und rechtens ist, darf es dort ja auch keinen stören, wenn das andere wissen. Im Zweifelsfall besorg ich Telering nen schönen Platz in den Medien, und zwar in der Primetime!!

chosen 12.09.2008 16:51

rechtswiedrig ja, durch agb's gedeckt ja.
der rechtsweg sieht zu...

du kannst ein guthaben von 12cent zurückfordern, gegen 15 t€ gebühr.

bei anderen providern verfällt lt. agb dein guthaben nach 6 monaten.
mach was dagegen
selbst urteile in ak-sammelklagen ändern nix.
der rechtsweg sieht zu...


live is fun

userabzocke ist, so wie's derzeit aussieht, keine straftat.

kein officialdelikt? lektor?



geld kann nicht verjähren, nicht in 29,999 jahren

chosen 12.09.2008 17:07

threadnapping :)

ist es rechtlich relevant wenn der ladebon gegen cash erworben wurde?

Baron 14.09.2008 01:45

War heute ein Beitrag in CT -TV-Pflichtermin Samstag 12Uhr 30!
http://www.heise.de/ct/tv/archiv/20080913/#115760
Conclusio: In deutschland dürfen Guthaben NICHT verfallen!

Jens64 14.09.2008 11:00

Zitat:

War heute ein Beitrag in CT -TV-Pflichtermin Samstag 12Uhr 30!
Schaust du dir das auch an??? Ich hab JEDE Sendung gesehen, seit 2003, wo das c't-Magazin das erste mal kam. Die Informationen sind super, weil da wer dahinter sitzt, der sich auskennt, nämlich die Redaktion von der c't (Computerzeitschrift).

Aber die Moderation (Münch & Schnurer) ist ja schon fast Kult :D:D:D:D!

Und auch in der 250er-Jubiläums-Sendung, haben sie die Fragen nicht beantwortet, die mich interessiert hätten, das sind nämlich folgende:

1. Siezen sich Schnurer und Münch tatsächlich oder nur in der Sendung??
2. Hat Münch wirklich einen Mac?? (der kann ja ewig davon reden)?? Wenn ja, welchen?? (vom Zeitraum her, wie er mit seinem Gerede über Apple angefangen hat, tippe ich auf den iMac G5, bin mir aber nicht sicher)
3. Hat Schnurer wirklich kein Auto?? (Ja, wo er wohnt weiß ich, daher ist das besonders interessant, weil von Hannover bis Kassel fährt man schon ne ganze Weile, auch wenn man ICE fährt)

Und ne Frage, die ich schon beantworten konnte:
Ist Münch wirklich so dumm, wie er tut?
NEIN, ist er nicht! VOR der Sendung, hat er von den "Fachbegriffen" noch nie was gehört, aber auf seinen tollen "Schildern", die er immer in der Hand hat, steht natürlich alles drauf. Nur er muss sich so darstellen, weil er dafür verantwortlich ist, dass die Sendung den notwendigen Humor bekommt, und das kann er manchmal wunderbar übertreiben (meist, wenn Stichworte wie "Apple", "Mac" oder "Design" kommen)
Zitat:

Conclusio: In deutschland dürfen Guthaben NICHT verfallen!
Das war mir klar, das Thema wurde im c't Magazin bereits 6 mal besprochen!! Aber wie sieht es in Österreich aus?? Ist ja eben doch ein anderes Land.

maxb 14.09.2008 12:38

Zitat:

Zitat von Jens64 (Beitrag 2308602)
Ich habe eine Mücke-Wertkarte (Telering). Jetzt ist das Guthaben angeblich abgelaufen (1 Jahr nicht aufgeladen) und sie haben die Rufnummer deaktiviert. Ich hab den Telering-Support mal in freundlichem Ton gebeten, die Wertkarte freizuschalten. Keine Reaktion! Nur noch mehr nervige SMS, dass ich doch bitte aufladen soll.

Meine Frage: Ist das rechtens? Ich will meine € 12,- wieder entsperrt haben und zumindest mal kostenlose Nummern anrufen können (zu Hause hab ich kein Festnetz, sondern VoIP, das Handy brauch ich normalerweise nur, wenn ich die Störungshotline von meinem Internet-Provider anrufen will, da das von VoIP aus nicht geht).

In BRD ist es verboten das weiß ich (da gibts ein Urteil des OLG München)!
Gibts sowas auch in Österreich?
IMHO kann das nicht rechtens sein, weil Telering wirbt ganz klar mit "kein Mindestumsatz" (wenn sie aber sperren, ist das ein Mindestumsatz von einer Aufladung pro Jahr!)
Bringt es was, bei Telering (diesmal in härterem Ton) der Sperrung ganz klar zu wiedersprechen (mit Firstsetzung) und mit rechtlichen Maßnahmen zu drohen?

du möchtest mit einmalig geladenen EUR 20 bis zum Lebensende gelegentlich telefonieren? :streichel:

Jens64 14.09.2008 13:23

Zitat:

du möchtest mit einmalig geladenen EUR 20 bis zum Lebensende gelegentlich telefonieren? :streichel:
Ja, wieso nicht, dafür hab ich ja die € 20,- bezahlt!

Indako 14.09.2008 17:01

Hallo,

da habt Ihr was falsch verstanden. Es ist zwar Richtig das in Deutschland das Guthaben nicht verfallen darf. Allerdings hat man nur ein Recht darauf das es einem nach Vertragsende auf Antrag und unter Abzug von Bearbeitungsgebühren aus bezahlt wird. Auf Grund der Bearbeitungsgebühren lohnt sich das aber nur bei größeren Beträgen.

Mehr nicht. So gibt es auch in Deutschland kein Anrecht darauf das man nach Ablauf der Kartenlaufzeit mit dem Restguthaben weiter Telefonieren kann bis zum Weltuntergang.

Man muß dazu ja auch bedenken, das auch für ein Handy das nicht Genutzt wird, für den Provider laufende Betriebskosten entstehen. Die sind im Einzelfall sicher nicht sehr hoch, wenige Euro, aber in der Summe der nicht genutzten Prepaidkarten dürfte es in den Millonenbereich gehen.

Indako

Baron 14.09.2008 19:05

Das stimmt so laut CT-Beitrag nicht-da soll es Gerichtsentscheide geben die das Verbieten-im Konkreten ging es um ein Anfangsguthaben von 5€!
Auch gibt es lt. diesen Beitrag in Deutschland auch Anbieter die das genau so handhaben! CT TV-wie schon von Jens betont sowieso Kult- wird auf diversen Sendern zu unterschiedlichen Zeiten wiederholt dort kann man sich das dann anschauen -oder als Stream downloaden-diese Sendung ab 17 dieses Monats von der Cttvseite:
http://www.heise.de/ct/tv/

Indako 14.09.2008 19:17

Konnte nicht noch mal rein schauen da der Internetstream erst in ein paar Tagen im Netz ist.

Aber wenn ich es Richtig in Erinnerung habe versuchte der Anbiter hier sich raus zu reden, das es beim Startguthaben nicht um ein Normales Guthaben handelt und es deshalb im Gegensatz zu den Gerichtsurteilen doch verfallen kann.

Im Übrigen kann auch ein Prepaidvertrag von beiden Seiten gekündugt werden. Also auch vom Provider. Und nichts anderes ist das Abschalten der Nummer. Insbesondere da dies bei Vertragsabschluß bekannt gemacht wird, das dies nach X-Monaten so passiert. Quasi Kündigung bereits bei Vertragsbeginn zum Ende der Laufzeit.

Indako

Baron 14.09.2008 19:26

Zitat:

Zitat von Indako (Beitrag 2309942)
Konnte nicht noch mal rein schauen da der Internetstream erst in ein paar Tagen im Netz ist.
Zitat:

Zitat von Baron (Beitrag 2309940)
oder als Stream downloaden-diese Sendung ab 17 dieses Monats von der Cttvseite:
http://www.heise.de/ct/tv/

Aber wenn ich es Richtig in Erinnerung habe versuchte der Anbiter hier sich raus zu reden, das es beim Startguthaben nicht um ein Normales Guthaben handelt und es deshalb im Gegensatz zu den Gerichtsurteilen doch verfallen kann.

Im Übrigen kann auch ein Prepaidvertrag von beiden Seiten gekündugt werden. Also auch vom Provider. Und nichts anderes ist das Abschalten der Nummer. Insbesondere da dies bei Vertragsabschluß bekannt gemacht wird, das dies nach X-Monaten so passiert. Quasi Kündigung bereits bei Vertragsbeginn zum Ende der Laufzeit.Indako

Stimmt IMHO nicht-auch die anschließende Diskussion mit Schnurrer/Münch beobachten-und was der Anbieter sagt -ist in gegenteil zu Gerichtsurteilen schnuppe!;)

holzi 14.09.2008 21:05

http://www.konsument.at/konsument/de...lekom&id=30242

Zitat:

Aufgrund der bisherigen Judikatur darf der Betreiber eine Manipulationsgebühr für die Rückerstattung des Restguthabens verlangen. Die Fragen, wie hoch ein angemessenes Manipulationsentgelt sein darf
...
wurden bei Gericht bislang noch nicht geklärt.
Zitat:

Aus der OGH-Entscheidung lässt sich nicht der Verbrauch des Restguthabens ableiten
....
Denn es ist rechtlich zulässig, dass eine Wertkarte mit einer Befristung versehen wird.

{WcM}PioXx 16.09.2008 07:57

@Jens64:
Telering AGBs:
https://www.telering.at/Content.Node/agb/agb.php
Für dich ist Absatz §32 interessant.

Satan_666 16.09.2008 08:35

Zitat:

Zitat von Christoph (Beitrag 2308707)
Ich bin zwar kein Jurist, es gab aber ein OGH-Urteil gegen Telekom (B-Free), daß der Ablauf rechtwirdrig sei, siehe:
http://www.verbraucherrecht.at/devel...ash=9fa3821976


Zitat:

Rechtswidrig ist die von der Mobilkom verwendete Klausel, wonach die Wertkarte ungültig werde, falls das Guthaben nicht bis zu dem auf der Packung angegebenen Verfallsdatum erstmals aufgeladen werde, genauso wie der in der Klausel vorgesehene Verfall des Guthabens bei Portierung in ein anderes Mobilfunknetz. Auch der Verfall des Guthabens, wenn die Wertkarte während eines Zeitraums von 13 Monaten nicht aufgeladen werde, ist für den Kunden gröblich benachteiligend iSv § 879 Abs 3 ABGB und daher gesetzwidrig. Der in den Klauseln vorgesehene stillschweigende Verzicht auf die Rückzahlung des Guthabens durch Stillschweigen über 6 Monate ist als unzulässige Erklärungsfiktion ebenfalls gesetzwidrig.
Sag einmal: hast Du den Text, auf den Du verlinkst, auch durchgelesen UND verstanden?

Ich lese da nirgends, dass es rechtswidrig wäre, wenn ein Wertkartentelefon nach einer bestimmten Zeit des Nicht-Aufladens deaktiviert wird. Lediglich das Vorenthalten des Guthabens ist rechtswidrig und heute ist es doch bereits Usus, dass der Kunde nach Deaktivierung das Guthaben rückfordern darf. Und in der Regel bekommt er es auch zurück.

holzi 16.09.2008 09:54

...gegen eine Gebühr von 10€ (telering), immerhin ein Bier geht sich dann drum noch auch ;)

Christoph 17.09.2008 11:43

Zitat:

Zitat von Satan_666 (Beitrag 2310399)
Sag einmal: hast Du den Text, auf den Du verlinkst, auch durchgelesen UND verstanden?

Ich lese da nirgends, dass es rechtswidrig wäre, wenn ein Wertkartentelefon nach einer bestimmten Zeit des Nicht-Aufladens deaktiviert wird. Lediglich das Vorenthalten des Guthabens ist rechtswidrig und heute ist es doch bereits Usus, dass der Kunde nach Deaktivierung das Guthaben rückfordern darf. Und in der Regel bekommt er es auch zurück.

Da kann ich Deine Frage nur wiederholen.
Es steht doch klar:
Zitat:

Auch der Verfall des Guthabens, wenn die Wertkarte während eines Zeitraums von 13 Monaten nicht aufgeladen werde, ist für den Kunden gröblich benachteiligend iSv § 879 Abs 3 ABGB und daher gesetzwidrig.
Nach meiner, nicht rechtskundlichen, Interpretation bedeutet das, daß ein Wertkartenhandy, wenn es nicht jährlich aufgeladen wird, nicht unbenützbar werden dürfte.
Ich habe ein Wertkartenhandy und ärgere mich regelmäßig, daß ich immer wieder aufladen muß, auch wenn noch genug Guthaben besteht.
Ich habe aber auch noch nicht Einspruch erhoben.

holzi 17.09.2008 11:49

@christoph: s. meinen obigen link:

Zitat:

Aus der OGH-Entscheidung lässt sich nicht der Verbrauch des Restguthabens ableiten
....
Denn es ist rechtlich zulässig, dass eine Wertkarte mit einer Befristung versehen wird.
-> das Guthaben kannst du (evtl. gegen Gebühr) zurückverlangen, nicht aber die Gültigkeit deiner Telefonwertkarte (-> befristeter Vertrag).

Edit: mittlerweile gibt es Handyverträge ohne Mindestumsatz und Grundgebühr. man kann mit seiner Werkartennummer auch dorthin portieren.

Jens64 17.09.2008 16:46

Zitat:

Edit: mittlerweile gibt es Handyverträge ohne Mindestumsatz und Grundgebühr. man kann mit seiner Werkartennummer auch dorthin portieren.
Und wenn ich bei bob 6 Monate lang eine monatliche Rechnung von € 0,00 habe, was macht bob dann? Da bin ich nämlich ein ULTRAUNLUKRATIVER Kunde für bob und dann kündigens mich auch!! Wie gesagt, ich verwende das Handy nur zum 0800er-fonieren oder wenn VoIP mal ausfällt.

holzi 17.09.2008 18:23

das musst du bob fragen oder die wertkarte regelmäßig aufladen - das leben is hart...

Christoph 17.09.2008 21:57

Wie Jens64 schreibt, ich verwende das Handy nur sehr selten, muß aber immer wieder aufladen und "sammle" ein Guthaben; das stört mich eben.
Da ich jetzt auch über bob telephoniere (Tele2 von bob übernommen) werde ich mal nachfragen.

FendiMan 17.09.2008 22:22

Zitat:

Zitat von Jens64 (Beitrag 2310757)
Und wenn ich bei bob 6 Monate lang eine monatliche Rechnung von € 0,00 habe, was macht bob dann? Da bin ich nämlich ein ULTRAUNLUKRATIVER Kunde für bob und dann kündigens mich auch!

Bob kündigt niemand.
Ich hab zwei Vertäge, einen normalen, mit dem ich immer telefoniere und einen zweiten für das Outdoorhandy für's Radfahren.
Der zweite Vetrag hat seit einem Jahr keinen Umsatz und funktioniert immer noch.

chosen 18.09.2008 01:46

Zitat:

Zitat von Indako (Beitrag 2309915)
Hallo,

da habt Ihr was falsch verstanden. Es ist zwar Richtig das in Deutschland das Guthaben nicht verfallen darf. Allerdings hat man nur ein Recht darauf das es einem nach Vertragsende auf Antrag und unter Abzug von Bearbeitungsgebühren aus bezahlt wird. Auf Grund der Bearbeitungsgebühren lohnt sich das aber nur bei größeren Beträgen.

das ist im ösi-land ned anders.


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