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Wertkarte gesperrt! Rechtens?
Ich habe eine Mücke-Wertkarte (Telering). Jetzt ist das Guthaben angeblich abgelaufen (1 Jahr nicht aufgeladen) und sie haben die Rufnummer deaktiviert. Ich hab den Telering-Support mal in freundlichem Ton gebeten, die Wertkarte freizuschalten. Keine Reaktion! Nur noch mehr nervige SMS, dass ich doch bitte aufladen soll.
Meine Frage: Ist das rechtens? Ich will meine € 12,- wieder entsperrt haben und zumindest mal kostenlose Nummern anrufen können (zu Hause hab ich kein Festnetz, sondern VoIP, das Handy brauch ich normalerweise nur, wenn ich die Störungshotline von meinem Internet-Provider anrufen will, da das von VoIP aus nicht geht). In BRD ist es verboten das weiß ich (da gibts ein Urteil des OLG München)! Gibts sowas auch in Österreich? IMHO kann das nicht rechtens sein, weil Telering wirbt ganz klar mit "kein Mindestumsatz" (wenn sie aber sperren, ist das ein Mindestumsatz von einer Aufladung pro Jahr!) Bringt es was, bei Telering (diesmal in härterem Ton) der Sperrung ganz klar zu wiedersprechen (mit Firstsetzung) und mit rechtlichen Maßnahmen zu drohen? |
ja genau, droh wegen €12 mit rechtlichen massnahmen. Kenn keine wertkarte die nicht abläuft wenn du innerhalb von 12 monaten nicht neu auflädst, hab das gleiche problem bei meiner standheizung. Ausserdem denke ich mal es bald praktische probleme mit den rufnummern gäbe wenn jede wertkarte mit ein paar € drauf auf ewig gelten würde. AFAIK steht dieses ablaufdatum auch in den agb, was natürlich nicht automatisch heisst das es rechtens ist. Frag mal bei der AK oder beim Konsument nach.
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Ich bin zwar kein Jurist, es gab aber ein OGH-Urteil gegen Telekom (B-Free), daß der Ablauf rechtwirdrig sei, siehe:
http://www.verbraucherrecht.at/devel...ash=9fa3821976 Man sollte sich, ggf. nach Rücksprache mit dem VKI, bei einer Beschwerde darauf berufen. http://help.orf.at/?story=1748 http://www.konsument.at/konsument/de...ookie%5Ftest=1 |
Zitat:
(und aufladen bringt jetzt nix, sonst verfallen mir nächstes Jahr um die gleiche Zeit mehr als € 30,-. Ich schicke den Idioten von Telering jetzt mal ein Fax mit ner Fristsetzung. Und wenn sie nicht mitspielen, dann glaubt mir: wenn Telering glaubt, dass das alles so richtig und rechtens ist, darf es dort ja auch keinen stören, wenn das andere wissen. Im Zweifelsfall besorg ich Telering nen schönen Platz in den Medien, und zwar in der Primetime!! |
rechtswiedrig ja, durch agb's gedeckt ja.
der rechtsweg sieht zu... du kannst ein guthaben von 12cent zurückfordern, gegen 15 t€ gebühr. bei anderen providern verfällt lt. agb dein guthaben nach 6 monaten. mach was dagegen selbst urteile in ak-sammelklagen ändern nix. der rechtsweg sieht zu... live is fun userabzocke ist, so wie's derzeit aussieht, keine straftat. kein officialdelikt? lektor? geld kann nicht verjähren, nicht in 29,999 jahren |
threadnapping :)
ist es rechtlich relevant wenn der ladebon gegen cash erworben wurde? |
War heute ein Beitrag in CT -TV-Pflichtermin Samstag 12Uhr 30!
http://www.heise.de/ct/tv/archiv/20080913/#115760 Conclusio: In deutschland dürfen Guthaben NICHT verfallen! |
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Aber die Moderation (Münch & Schnurer) ist ja schon fast Kult :D:D:D:D! Und auch in der 250er-Jubiläums-Sendung, haben sie die Fragen nicht beantwortet, die mich interessiert hätten, das sind nämlich folgende: 1. Siezen sich Schnurer und Münch tatsächlich oder nur in der Sendung?? 2. Hat Münch wirklich einen Mac?? (der kann ja ewig davon reden)?? Wenn ja, welchen?? (vom Zeitraum her, wie er mit seinem Gerede über Apple angefangen hat, tippe ich auf den iMac G5, bin mir aber nicht sicher) 3. Hat Schnurer wirklich kein Auto?? (Ja, wo er wohnt weiß ich, daher ist das besonders interessant, weil von Hannover bis Kassel fährt man schon ne ganze Weile, auch wenn man ICE fährt) Und ne Frage, die ich schon beantworten konnte: Ist Münch wirklich so dumm, wie er tut? NEIN, ist er nicht! VOR der Sendung, hat er von den "Fachbegriffen" noch nie was gehört, aber auf seinen tollen "Schildern", die er immer in der Hand hat, steht natürlich alles drauf. Nur er muss sich so darstellen, weil er dafür verantwortlich ist, dass die Sendung den notwendigen Humor bekommt, und das kann er manchmal wunderbar übertreiben (meist, wenn Stichworte wie "Apple", "Mac" oder "Design" kommen) Zitat:
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Hallo,
da habt Ihr was falsch verstanden. Es ist zwar Richtig das in Deutschland das Guthaben nicht verfallen darf. Allerdings hat man nur ein Recht darauf das es einem nach Vertragsende auf Antrag und unter Abzug von Bearbeitungsgebühren aus bezahlt wird. Auf Grund der Bearbeitungsgebühren lohnt sich das aber nur bei größeren Beträgen. Mehr nicht. So gibt es auch in Deutschland kein Anrecht darauf das man nach Ablauf der Kartenlaufzeit mit dem Restguthaben weiter Telefonieren kann bis zum Weltuntergang. Man muß dazu ja auch bedenken, das auch für ein Handy das nicht Genutzt wird, für den Provider laufende Betriebskosten entstehen. Die sind im Einzelfall sicher nicht sehr hoch, wenige Euro, aber in der Summe der nicht genutzten Prepaidkarten dürfte es in den Millonenbereich gehen. Indako |
Das stimmt so laut CT-Beitrag nicht-da soll es Gerichtsentscheide geben die das Verbieten-im Konkreten ging es um ein Anfangsguthaben von 5€!
Auch gibt es lt. diesen Beitrag in Deutschland auch Anbieter die das genau so handhaben! CT TV-wie schon von Jens betont sowieso Kult- wird auf diversen Sendern zu unterschiedlichen Zeiten wiederholt dort kann man sich das dann anschauen -oder als Stream downloaden-diese Sendung ab 17 dieses Monats von der Cttvseite: http://www.heise.de/ct/tv/ |
Konnte nicht noch mal rein schauen da der Internetstream erst in ein paar Tagen im Netz ist.
Aber wenn ich es Richtig in Erinnerung habe versuchte der Anbiter hier sich raus zu reden, das es beim Startguthaben nicht um ein Normales Guthaben handelt und es deshalb im Gegensatz zu den Gerichtsurteilen doch verfallen kann. Im Übrigen kann auch ein Prepaidvertrag von beiden Seiten gekündugt werden. Also auch vom Provider. Und nichts anderes ist das Abschalten der Nummer. Insbesondere da dies bei Vertragsabschluß bekannt gemacht wird, das dies nach X-Monaten so passiert. Quasi Kündigung bereits bei Vertragsbeginn zum Ende der Laufzeit. Indako |
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http://www.konsument.at/konsument/de...lekom&id=30242
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@Jens64:
Telering AGBs: https://www.telering.at/Content.Node/agb/agb.php Für dich ist Absatz §32 interessant. |
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Ich lese da nirgends, dass es rechtswidrig wäre, wenn ein Wertkartentelefon nach einer bestimmten Zeit des Nicht-Aufladens deaktiviert wird. Lediglich das Vorenthalten des Guthabens ist rechtswidrig und heute ist es doch bereits Usus, dass der Kunde nach Deaktivierung das Guthaben rückfordern darf. Und in der Regel bekommt er es auch zurück. |
...gegen eine Gebühr von 10€ (telering), immerhin ein Bier geht sich dann drum noch auch ;)
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Es steht doch klar: Zitat:
Ich habe ein Wertkartenhandy und ärgere mich regelmäßig, daß ich immer wieder aufladen muß, auch wenn noch genug Guthaben besteht. Ich habe aber auch noch nicht Einspruch erhoben. |
@christoph: s. meinen obigen link:
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Edit: mittlerweile gibt es Handyverträge ohne Mindestumsatz und Grundgebühr. man kann mit seiner Werkartennummer auch dorthin portieren. |
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das musst du bob fragen oder die wertkarte regelmäßig aufladen - das leben is hart...
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Wie Jens64 schreibt, ich verwende das Handy nur sehr selten, muß aber immer wieder aufladen und "sammle" ein Guthaben; das stört mich eben.
Da ich jetzt auch über bob telephoniere (Tele2 von bob übernommen) werde ich mal nachfragen. |
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Ich hab zwei Vertäge, einen normalen, mit dem ich immer telefoniere und einen zweiten für das Outdoorhandy für's Radfahren. Der zweite Vetrag hat seit einem Jahr keinen Umsatz und funktioniert immer noch. |
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