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Abmahnung! bitte um Hilfe
Hallo!
Seit gestern herrscht in meiner Familie sehr schlechte Stimmung. Grund dafür ist ein Brief von einer Rechtsanwälte-Partnerschaft in Österreich. In diesem wird meinem Vater vorgeworfen, einen Porno von der SG Video Produktion im März diesen Jahres über das eDonkey2000 Netzwerk heruntergeladen und gleichzeitig zum Upload angeboten zu haben. Festgestellt wurde dies mit einer Software namens „FileWatch“, wessen Zuverlässigkeit angeblich durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen in Deutschland bestätigt wurde. Mit der Zahlung von knapp 800 Euro und der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung kann man sich von weiteren Folgen „freikaufen“ (Wohnsitz ist in Österreich) Mein Bruder hat nun der Familie gegenüber erwähnt, dass es durchaus möglich ist, dass er das File runtergeladen hat. Trotzdem halte ich die Aktion für eine ziemliche Abzocke. Von Deutschland habe ich schon von etlichen Abmahnungen gelesen. Dass diese Welle nun auf Österreich überschlägt ist mir neu. Jetzt stellen sich mir einige Fragen: Sind die Ratschläge dieser Sites auch auf Österreich zutreffend? (http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/ http://abmahnwahn-dreipage.de/) Wie sind die Rechtsanwälte an die Anschrift gekommen? Über die Staatsanwaltschaft, welche beim Provider (aon) angefragt hat? Heißt das nun, dass die Staatsanwaltschaft bereits ermittelt, und unabhängig von einer Zahlung meinen Vater verklagen wird? Es wurde bei Gesprächen schon überlegt, eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzuschicken, und das Geld zu überweisen. Ist das Sinnvoll? Ich würde mich sehr über ein paar Tipps freuen. Danke. |
sofern der vater seine sorgfaltspflicht nicht vernachlässigt hat und glaubhaft machen kann das der minderjährige? sohn dies ohne sein wissen getan hat ist die sache eigentlich erledigt. Letztendlich gehts hier aber um viel geld und somit würde ich mir keine tips von klugscheissern wie mir einholen, sondern einen anwalt fragen. Beratung ist sowieso kostenlos.
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Haftung für Tauschbörsennutzung der Tochter: OGH, Beschluss vom 22.1.2008, 4 Ob 194/07v UrhG § 81 Der Beklagte wurde aufgrund der IP-Adresse als Inhaber eines Internetanschlusses ausgeforscht, über den zahlreiche Musikstücke im Rahmen der Tauschbörse LimeWire angeboten worden waren. Die Tauschbörse war von der 17-jährigen Tochter über Empfehlung von Freunden installiert worden; ihr war nicht klar, dass mit der Teilnahme auch ein Zurverfügungstellen von Werken verbunden war. Der Beklagte wusste davon nichts. Das Erstgericht erließ die Unterlassungs-EV, das Rekursgericht wies ab. Der OGH gibt dem Revisionsrekurs keine Folge. Gehilfe eines urheberrechtlichen Verstoßes ist derjenige, der den Täter bewusst fördert. Für seine Haftung reicht eine bloß adäquate Verursachung nicht aus, auch er muss sich rechtswidrig verhalten. Er muss den Sachverhalt kennen, der den Vorwurf gesetzwidrigen Verhaltens begründet oder muss zumindest eine diesbezügliche Prüfpflicht verletzen. Die Prüfpflicht ist allerdings auf grobe und auffallende Verstöße beschränkt. Die Rechtsprechung hält der Kenntnis der Tatumstände ein vorwerfbares Nichtkennen gleich. Das bloße Zurverfügungstellen des Computers mit Internetzugang schuf zwar eine adäquate Ursache für die spätere Rechtsverletzung, der Beklagte musste aber mangels irgendwelcher Anhaltspunkte nicht damit rechnen, dass seine Tochter bei Nutzung des Internets in Urheber- und/oder Werknutzungsrecht eingreifen würde. Die Funktionsweise von Internettauschbörsen und Filesharing-Systemen kann bei Erwachsenen nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt werden. Der Beklagte musste daher nicht wissen, dass die relevanten Daten über ein solches System auch für andere Internetnutzer zugänglich sind und damit unter Verletzung von Verwertungsrechten verbreitet werden können. Er war daher auch nicht verpflichtet, die Internetaktivitäten seiner Tochter von vornherein zu überwachen. |
es gab natürlich auch oft Fälle, wo der besagte Benutzer leider einen schlecht konfigurierten WLAN Router stehen hatte - und justament hat da einer die Bandbreite geklaut, und Sachen geshared :D
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wow wahnsinn wenn die mafia jetzt auch schon in Ö tätig ist...
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Ich würde mal Erkundigungen über diese Rechtsanwälte-Partnerschaft in Österreich einholen. Sind eventuell Tittbrettfahrer.
Ist ohne weiteres möglich das dies nur ein Briefkasten zum Abzocken ist. Wer genau bitte, soll den der Geldempfänger sein? Und wer soll den das Geld dann bekommen? Da gibt es ja keine geschädigte Person. Wende dich mal an die Arbeiterkammer bzw. den Konsumentenschutz. Eventuell sind die dort eh schon als Abzocker bekannt. Die führen eine schwarze Liste. |
Hallo!
An deiner Stelle würde ich den Sachverhalt, nicht hier, wo lauter Laien herumlaufen diskutieren, sondern wende dich an kompetente Stellen. Du kannst z.B. unter konsument.at telefonisch nachfragen, kostet auch etwas, aber vom Abzocke kann man hier nicht sprechen, du bekommst ja kompetente Hilfe, oder schreibe dort mal mit dem genauen Sachverhalt, und allen Infos eine E-Mail, das kannst du unter der Rubrik "Kontakt" machen, das hab ich schon mal in einem Fall von I-Net Betrugversuchs kostenlos getan, die haben auch prompt geantwortet. Weiters kannst du auch einfach mit z.B. mit den Worten "online" "Rechtsanwalt" "kostenlos", googeln, auf google.at am Besten, da findest du auch etwas. Wie zum Beispiel dieser Link: http://www.hofer-zeni.at/pages/beratung.asp Das kanns du gleich, also heute noch machen, am besten an so viele Stellen wie du online findest, jeder schreibt wahrscheinlich nicht zurück, und wenn doch, hast du mehrere Meinungen, das mach mal gleich, und du hast morgen ev. schon eine Antwort, das mach am besten gleich heute noch, den Text musst du ja nur einmal verfassen, den kannst du ja in die anderen Mails reinkopieren. Wie gesagt, ein Anruf ob bei Konsument.at oder sonst wo, wäre natürlich besser. Ach ja, zahlen, schriftlicher Einsrupch, oder sonst etwas auf keinen Fall übereilt tätigen, erst die Beratung, die du kostenslos, bzw. um einen Bruchteil billiger als 800 € bekommst, abwarten. Halt uns auf dem Laufenden! Schönen Gruß, Roman. |
Das ist die Rechtsanwälte-Partnerschaft: http://www.lf-law.at/
Dort soll auch das Geld hin fließen. Geschädigte Person ist angeblich Jean Martin Hoenen (SG Video Produktion) Konsumentenschutz könnte eine gute Idee sein. |
Das ist sicher eine gute Idee, glaub mir, schreib heute eine Mail, bzw. ruf in den nächsten Tagen dort an, unter der Rubrik "Rat&Hilfe" findest du alle Nummern. Dir hier alle möglichen Meinungen an zu hören, ist zwar schön und gut, aber eben unsicher, dort wird dir, die Erfahrung habe ich wie gesagt schon gemacht, kompetent geholfen, und du weißt dann wie du vorgehen musst und was zu tun ist.
Gruß, Roman. |
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wenn ihr euch schon outet, könnt ihr auch die ak einschalten.
imho, anwälten sind abmahnungen in ö lt. ogh verboten. (was bis zum kammerausschluss führen sollte, wida imho) rechtskundige forumsuser mögen mich gerne evrbessern. |
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Möge die Auskunft der TA auch eine rechtliche Grauzone sein, aber wenn sich das herumspricht, werden sie dadurch den einen oder anderen Kunden verlieren. |
Also mich macht das auch unsicher, dass die Telekom Austria ohne es zu müssen, sondern auf freiwilliger Basis, wie ja in den Links zu lesen ist, die Personen-Daten zu IP-Adressen rausrückt, wie gesagt, ohne zu müssen, und rechtlich wohl auf glattem Eis.
Jedenfalls habe ich einen Aon Anschluss, also von der Telekom, und muss jetzt wohl bei jedem MP3 Download 2 mal überlegen. Einem geschädigten User soll die Telekom ja gegenübe geäußert haben, dass sie sicher nicht die Personen-Daten zu seiner IP-Adresse weiter gegeben haben, die leugnen das also knall-hart, eh klar, wenn das rauskommt schadet das dem Ruf in nicht geringem Umfang, nur ist leugen ja lächerlich, denn woher sollten die "Abmahner" denn sonst die Daten haben, wenn nicht vom Provider selbst, in keiner Tauschbörse wird zur IP-Adresse die Daten zum entsprechenden Anschluss mit angegeben :). Da frage mich ob die Telekom "ganz deppert" ist, oder was sie dazu treibt dies zu tun. Einen Nutzen müssen sie ja davon haben, sonst würden sie es ja nicht tun, und ich frage mich weiters wieso da nur die Telekom mitspielt, und nicht andere wie Chello, Inode etc. Die Frage ist also, wo ist der Nutzen für die Telekom, gar ein gewisser Anteil an der eingetriebenen Kohle, ist mir sehr suspekt die Sache in Verbindung mit der Telekom. Aber, da wir ja gerade jetzt, in einem häufig frequentierten online Medium. diskutieren, wird das auch die Telekom mitbekommen, deshalb, je mehr Aufregung über die Sache, desto besser, außerdem geht sowas ja fast jeden I-Net Benutzer etwas an. Bin gespannt wie sich das entwickelt... Grüße, Roman. |
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Hey, ich kann dir leider überhaupt nicht helfen, kenn mich bei Recht und so nicht aus.
Ich drück euch nur die Daumen das ihr das schafft, kannsja nicht sein, dass die ihren Schrott nicht anbringen und dann aber genug Geld haben um Leute zu verklagen.. |
Auszug aus dem StGB:
Erpressung § 144. (1) Wer jemanden mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist, wenn er mit dem Vorsatz gehandelt hat, durch das Verhalten des Genötigten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. (2) Die Tat ist nicht rechtswidrig, wenn die Anwendung der Gewalt oder Drohung als Mittel zu dem angestrebten Zweck nicht den guten Sitten widerstreitet. Schwere Erpressung § 145. (1) ... ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen ... (2.) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Erpressung
IMHO Ein Fall von schwerer Erpressung da sich die Anwaltskanzlei durch stark übertriebene Ansprüche unrechtsmäßig bereichert, und gegen gute Sitten verstößt. Außerdem gibt es beim LG für Strafsachen Richterinnen bei denen §144 (2) gar nicht gilt. Es gab da sogar ein Urteil wonach bereits die Drohung Daten NICHT zu löschen als gefährliche Drohung zur "Erpressung" demjenigen 48 Monate Auszeit beschert hat (Gefährlich für Programmierer von Antiviren Software: Demoversion die die Viren nicht löscht=Schwere Erpressung!!! :eek:). Versuchen kann man es jedenfalls bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. |
Ob das rechtlich eine Rolle spiel, kann ich nicht beurteilen, aber bei diesen P2P Netzwerken wird in aller Regel vom Benutzer schneller geladen, als hochgeladen. Daher würde ich es auch rechtlich prüfen, was denn da gilt, gilt schon das Angebot ansicht, egal ob jemand das ganze komplett geladen hat, oder muss man wirklich lange genug online gewesen sein, mit dieser Datei, und muss diese auch min. von einem anderen komplett geladen worden sein. Da das sowieso schwer nachweisbar ist, könnte man ggf. auch argumentieren, dass man die Datei vielleicht garnicht einmal insegsamt komplett hochladen hat (Ratio).
Meines Wissens nach gibt es nicht nur diese Software zum IP Loggen, sondern auch auf der anderen Seite Software, mit der man eine falsche / andere IP in diesen P2P Netzen aufscheinen lassen kann. Somit kann jeder mit diesen Möglichkeiten öffentlich einsehbare IP-Ranges von Providern benutzen, um glaubwürdige Fälschungen von IP zu erzeugen. Wie gesagt, keinen Schimmer, ob das irgendeine rechtliche Relevanz hat. |
naja, so einen schritt sollte man nicht ohne ausfürhliche rechtliche beratung durchführen. das kann man sich mehr ärger einhandeln.
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Offensichtlich will aber jeder diesen "Schrott" haben ;) Sonst würd nicht jeder irgendwo herunterladen. Ich sag nur SSKM |
Als Rechtsanwalt kann ich nur erschaudern vor den halbweisheiten die hier herumlaufen (Erpressung durch den Anwalt ?? ).
Nur zum Verständnis eine Frage: Du verwechselst diese Mahnung nicht mit den Abzocke-Schreiben deutscher Anwälte bezüglich lebenserwartung.de, genealogie.de etc ? Diese Sachen fallen unter Abzocke, bei Dir gehts um die Urheberrechtsverletzung durch die Nutzung einer Tauschbörse und zur Verfügungstellung rechtlich geschützter Inhalte. Das ist verboten und dafür können Strafen verlangt werden, ob die € 800,-- so stimmen kann ich nicht sagen. Nach Deinen bisherigen Infos greift aber das OGH Urteil das auf der ersten Seite zitiert wurde, ABER nur wenn Dein Bruder der den Download gemacht hat auch minderjährig ist, sonst haftet Dein Bruder. Jedenfalls würde ich eine Beratung beim Anwalt empfehlen, die erste ist auch kostenlos. |
Sofort der Rechtsschutzversicherung übergeben.
Diese Geschichte riecht verdammt nach gewerbsmäßiger Erpressung, das würde ich vorsorglich zur Anzeige bringen. Wer die Personen-Daten zur IP übergeben hat gehört auch noch geklärt! War einige Jährchen im 'Adult-Biz' tätig und habe da einige Erfahrungen mit solchen Rechtsanwälten bzw. Rechtsanwaltsvereinigungen machen müssen. |
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Da es sich offenbar um ein Porno gehandelt hat, hofft diese "Anwalts"-Kanzlei doch offenbar dass man aus Scham heraus bezahlt und die Sache auf sich beruhen lässt. Zudem bin ich mir sicher dass sie, um die IP zu loggen, diese Datei zur verfügung gestellt haben, in diesem Fall wäre es wohl noch zusätzlich der Tatbestand von nicht nur zur Verfügung stellen von Urheberrechtlich geschützten Material, sondern auch Verbreitung von pornographischen Material an Minderjährige. Da kommen schon ein paar Jährchen zusammen... |
Grundsätzlich will ich ja darauf hinweisen dass es einen unterschied gibt zwischen Abnmahnungen deutscher Rechtsanwaelte für die Schmidtlein Brüder (siehe google) und einer Urheberrechtsverletzung wie im vorlioegenden Fall. Siehe dazu auch http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=179910&page=4 , die Videofirma kann dich belangen wenn du ein video - ob gekauft oder nicht - für andere via filesharing zur Verfügung stellst. Ganz egal ob es sich um Heidi oder den neuesten Film mit Rocco Seyfredi handelt.
Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen ! |
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iG0r: Leider sind auch Filmausschnitte Urheberunrechtlich geschützt (Obwohl bei Trailern und Filmausschnitten kein Hahn danach kräht), also spiel es keine Rolle ob jetzt nur ein Byte (ich weiss, ist ist ziemlicher Unsinn) oder ganzer Film hochgeladen wurde. Im grunde genommen zählt leider nur die Tatsache dass er es anderen zur verfügung gestellt hat. Die MaFIA will jetzt ihr Schutzgeld! Ich würde zumindest über die Summe verhandeln. "-,Don Vito Corleone, Isch h'aben kleine Bambini, brauchen Geld zum Leeben! Die Kleine, krank, husten, brauche Medizin! Prego! Nicht wegnehmen Geld für Medizin." |
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“ Lediglich der Ordnung halber halten wir fest, dass das hier gegenständliche Filmwerk aus der Reihe “XYZ“, Abbildungen und Darstellungen im Sinne von § 2 Abs. 1 lit. b. Pornographiegesetz enthält und durch Sie bzw. Ihren Internetanschluss einem größeren Personenkreis unter 16 Jahren zugänglich gemacht wurde. Dies bildet einen - weiteren - Strafbestand und wird, sofern die konkrete Tat nicht mit strenger Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestraft. Es handelt sich um ein Offizialdelikt, welches vom Amt wegen von den Strafverfolgungsbehörden zu verfolgen ist.“ . . . Wenn Sie dem Angebot entsprechen, werden von Seiten unserer Mandantschaft im Zusammenhang mit der hier gegenständlichen Handlung weder zivilrechtlich noch strafrechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet. Für mich klingt das wie "man verzichtet auf Anzeige eines Offizialdeliktes wenn man u.a. Geld zahlt". Ist das ok, üblich? Was würde die Rechtsanwaltskammer zu so einem Schreiben sagen? |
Habe mal kurz Google befragt, zu der betreffenden Firma, der SG Video Produktion.
Scheint eine beliebte Methode zu sein, Leute in Angst und Schrecken zu verstzen, wegen deren Abmahnung. Hier das Suchergebnis von Google: http://www.google.at/search?hl=de&q=...a=lr%3Dlang_de Und hier ein interessanter Link von einer Rechtsanwaltskanzlei für Medienrecht in Deutschland: http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/...te-filesharing |
Die Frage ist doch, ob der Betroffene den heruntergeladenen Porno tatsächlich weitergegeben hat, des weiteren ob er minderjährig ist.
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Kritikpunkte Abmahnung: - Logverfahren der Mediaprotector extrem anfällig - Forderungen in absurder Höhe - Absurde Drohszenarien [Pornoverbreitung] - Keine Urteile zur Untermauerung - Mindestens zwei Fälle in denen der Verdacht auf Betrug geltend gemacht werden kann. [Also zwei von sagen wir 6, schon eine tolle Rate!] - Fristenlogik: Sämtliche Vorgänge sind März/April 2008 geloggt worden. Und jetzt solls aber ganz schnell gehen, ansonsten gibts sofort Gericht? Aber!!! Anders als in Deutschland gibt es für Anwälte in Österreich nicht die Pflicht zur "Wahrheit", sondern nur zur "Gesetzestreue". Insgesamt kann die Abmahnung noch als gerade so "Gesetzestreu" gelten. Ich werde zwar die zuständige Rechtsanwaltskammer einschalten, aber ich erhoffe mir da überhaupt nix von. Kritikpunkte Verfahren: Es ist meine absolute Meinung, das der Vorgang der Herausgabe der personenbezogenen Daten durch die Telekom Austria und vor allem ihre schamlose Antwort auf Anfragen von Abgemahnten rechtswidrig ist. Hier steht aber die grundsätzliche Bewertung des österreichischen Auskunftswesens durch den Europäischen Gerichtshof, der durch den OHG angerufen wurde noch aus. Ich persönlich empfehle, ohne einen Rechtsrat abzugeben und Gewähr zu übernehmen auf Basis meines Allgemeinwissens jedem österreichischen Abgemahnten: 1. Fristgerechte Abgabe der speziell für die LF-Law-Abmahnung entwickelten modifizierten Unterlassungserklärung, die durch die LF-Law bislang nicht gerichtlich angegriffen wurde. [Dokument bei mir erhältlich. Man psotet die noch net so gerne, weil man dafür eine Abmahnung kassieren kann. :-)] 2. Die Entscheidung "Zahlung der Forderung" muß jeder der Abgemahnten selbst treffen. 3. Vor dieser Entscheidung steht als Empfehlung ein anwaltliches Beratungsgespräch bei einem Medienrechtsanwalt an. 4. Jede Zahlung "unter Vorbehalt", damit später der Betrag wieder zurück gefordert werden kann. Auch signalisiert dies bereits der Telekom Austria, das man mögliche Haftungsklagen in Erwägung zieht, je nachdem was da beim EUHG rauskommt. - Wer alles zahlt ist raus, hat aber das Problem künftiger Abmahnungen nicht geregelt [System: Kuh, die man sehr gut melken kann.] - Wer teilzahlt und schreibt warum [anwalt], gute Chance aussortiert zu werden [System: Zu viel Aufwand für die abmahner] - Wer nicht zahlt, oder teilzahlt ohne Grund hat das Risko eines zivil- und eventuell auch strafrechtlichen Vorgehens der Abmahnkanzlei männlich [ab und zu nur fraulich] zu ertragen. In Unschuldsfällen, oder beim hier vorliegenden Fall des "Unwissenden Vaters" sind die Erfolgsaussichten natürlich sehr gut, aber bei Schuldfällen, die sich vielleicht auch noch in Schreiben an Polizei, Gericht, Abmahner oder sonstwas verplappern eher gering. Kernfrage: Wird LF-Law zivilrechtliche Auseinandersetzungen anstreben? Diese Frage kann nur LF-Law beantworten. |
Ich bin der Meinung sich hier einfach auf eine gerichtliche Auseinandersetzung einzulassen und den außergerichtlich angestrebtem Vergleich (Unterlassungserklärung) NICHT abzugeben.
Da würde mich dann auch gleich interessieren welches österreichische Gericht eine einstweilige Verfügung erlässt wenn die "Beweise" 6 Monate alt sind. |
Jedenfalls darf ein österr. Anwalt nicht offen mit einer Strafanzeige drohen und gleichzeitig Geld verlangen um davon abzusehen. Ausserdem halte ich die Argumentation dass jugendliche unter 16 zugriff auf Pornos hätten für sehr dünn, glaube kaum das jemand soetwas ernst nehmen würde.
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Obwohl es ja sehr geschickt forumiert ist.
"Lediglich der Ordnung halber halten wir fest" und unserer Mandantschaft wir keine Anzeige erstatten. |
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Ansonsten... meine Meinung, allerdings wirkt der "Pornofaktor" doch beträchtlich. Da wird lieber schnell gezahlt, als gestritten um den "guten Ruf" zu wahren. Funktionierte in Deutschland etwa 80 000 Mal innerhalb des letzten Jahres. |
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In den eingestellten Links, in den Berichten, Blogs etc, ist nur von der Telekom Austria die Rede, genauer gesagt, von Leuten die einen TA-Anschluss haben und eine Abmahnung erhalten haben. Deshalb nahm, und nehme ich weiter an, das TA-Anschlüsse von der Problematik betroffen sind, und andere nicht, jedenfalls Leute mit TA-Anschlüssen, haben mal sicher begründete Sorge ebenfalls mit einer solchen kostspieligen Abmahnung rechnen zu müssen. Jedenfalls wurden in den Beiträgen zuvor allerlei diskutiert, aber einen Grund auf die Frage, warum die Telekom Austria, Personendaten zu IP-Adressen ohne dazu gesetzlich gezwungen zu sein herausgibt, welchen Nuzten sie davon hat, wurde bis jetzt noch nicht thematisiert, hat keiner Idee wieso die Telekom das tun könnte? An den Threat-Eröffner: Wie sieht's aus, hast du schon kompetente Hilfe bezogen, weißt du schon wie du dich verhalten sollst und was und ob überhaupt etwas zu tun ist? Schönen Gruß, Roman. |
Würde mich auch ganz allgemein interessieren, wie das rechtlich mit der Herausgabe von personenbezogenen Daten durch die Provider aussieht. Wenn sich nichts geändert hat, sollte das nur durch Gerichtsbeschluss erlaubt sein. Dann könntest du die TA (oder ganz allgemein, deinen Provider) verklagen.
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imho gibt es absolut keinen grund für die TA derartige daten rauszurücken. Das macht einfach keinen sinn, ohne rechtliche verpflichtung und ohne kostenersatz für die auskunft den eigenen ruf zu schädigen. Abgesehen davon ist eine derartige auskunft ohne richterlichen beschluss afaik illegal.
AFAIK ist es kein grosses problem die wahre identität eines users festzustellen der unbedarft genug ist mit filesharing programmen geschützte inhalte hochzuladen dazu brauchts keine mithilfe des providers. |
Was die TA dazubewegt kann ich mir schon zusammenreimen. Lieber ein paar mal Auskunft erteilen als verpflichtet zu werden, den gesamten Datenverkehr nach Urheberrechtsverletzungen zu filtern und ev. auch noch selbstständig Kunden zu verwarnen und Anschlüsse zu sperren. Das schwebt ja alles irgendwie im Raum (siehe Frankreich, UK).
Rufschädigung für die TA ist es erst, wenn's in der futurezone, im derStandard oder auf Heise landet, aber nicht davor. Als Betroffener würde ich all diesen Medien Auszüge des Anwaltschreiben schicken, da es sich hier um ein Bagatelldelikt ohne reale Chance auf eine strafrechtliche Verfolgung und um eine mögliche Privatanklage mit gegen null gehenden Schaden handelt. |
Die Antwort auf die Frage "Auskunftspflicht" ist sehr einfach: Auf der Webseite der ISPA findet ihr unter "Über ISPA" - "Verhaltensrichtlinien" eine freiwillige Selbstverpflichtung. Dort auf Punkt 2.5 findet ihr die entsprechende "freiwillige Auskunft an Private" geregelt.
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