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steelrat 13.08.2008 12:51

GIS Kontrolle - quis custodiet ipsos custodes
 
oder wer überwacht die Überwacher....

meine Frage, was dürfen diese GIS Heinzis...?

folgende Situation..


eine Bekante von mir betritt Ihre Gemeinde Wohnung, im Gang stehen 2 Männer rum, die einfach hinter Ihr die Wohnung betreten, OHNE gefragt zu haben und das Verschliessen der Tür mittels Fuss/Schulter verhindern...

wortlos gehen sie ins Wohnzimmer, sehen da einen Fernseher (den ich selber erst vorige Woche da rauf geschleppt habe, die Bekannte ist da aber seit 2 Jahren gemeldet)

Sofort geben sich die "Einbracher" als GIS Menschen zu erkennen und fordern eine horrende Summe im 4stelligen Euro Bereich oder eine Unterschrift auf einem nicht näher erläuterten Formular (2000€ Pönale oder so)

Jetzt meine Frage...
was jetzt tun?

ich mein wenn mir wer unaufgefordert in die Wohnung nachsteigen will, sich ned identifiziert und den Fuss in die Tür stellt geh ich mal davon aus, dass er mir Böses will und wird die längste Zeit intakte Fussknochen gehabt haben... (oder Nasenknochen.... weil mit dem Wind kann so ne Tür ja ordentlich zuknallen *sfg*)

nur meine Bekannte war dazu leider nicht in der Lage...

nun meine Frage, was kann sie jetzt noch machen?

holzi 13.08.2008 12:57

Zitat:

OHNE gefragt zu haben und das Verschliessen der Tür mittels Fuss/Schulter verhindern...
dürfen sie nicht! sofort anzeige bei der polizei machen!

pc.net 13.08.2008 13:03

in so einem fall hilft nur eines: sofort die polizei rufen und die leute wegen
1.) hausfriedensbruch und
2.) nötigung
anzeigen.

allerdings ist die argumentation immer schwierig, wenn die aussage von 2 personen gegen 1 steht ...

zur gis-gebühr:
*) nichts unterschreiben, schon gar nicht pönale oder etwaiges anderes
*) beweißmittel vorlegen, dass das gerät erst seit tag X in dieser wohnung aufgestellt ist und die anmeldung nur kurzfristig vergessen wurde - dann kann höchstens die nachzahlung für die paar tage gefordert werden ...

steelrat 13.08.2008 13:28

naja meine Bekannte hatte in der Vergangenheit ein sehr traumatisches Erlebnis dass sich ähnlich abgespielt hat..

nur da war der Typ ned vond er GIS..

entsprechend paralysiert war sie nat. auch ob des Eindringens in die Wohnung...

Don Manuel 13.08.2008 13:35

Bei der Vorgangsweise muss es ja gar nicht einmal sein, dass die überhaupt einen gültigen GIS-Ausweis dabei haben...

JetStreamer 13.08.2008 13:46

Andere Frage: Gibt es so hohe Strafen/Pönalen in dem Zusammenhang überhaupt? Ich dachte immer, dass man straffrei wegkommt, wenn man vorort gleich anmeldet :confused:
Ich bezweifle also, dass das überhaupt GIS-Leute waren. In so einem Fall am besten gleich die Polizei rufen und das in deren Beisein klären

D&D&D&D 13.08.2008 13:58

wie schon gesagt wurde, ist das eine aufgelegte Frechheit!

ich würde deiner Freundin raten, sofort Anzeige zu erstatten und Rechtsanwalt einschalten, wenn sie eine Rechtschutzversicherung hat, wäre das nat. sor optimal....

denen gehört ordentlich eines auf den "Deckel"...

Don Manuel 13.08.2008 14:08

Ich nehme an, die sind schon über alle Berge?

JetStreamer 13.08.2008 14:08

Aber hoffentlich ohne Geld!

rev.antun 13.08.2008 14:24

auf meinem grund und boden hätt ich die beiden erschossen und die polizei gerufen ...

JetStreamer 13.08.2008 14:27

Wir sind nicht in Texas ;)

Don Manuel 13.08.2008 14:31

Genau, wegen sowas sitzen, zahlt sich nicht wirklich aus.

sillybilly 13.08.2008 14:36

Ich weis nicht, für mich hört sich das irgendwie komisch an.
Ich kann mir nicht vorstellen das die sowas machen.
Wenn ja, dann ist das höchst kriminell und ich würde sofort eine Anzeige machen!

LouCypher 13.08.2008 14:37

wenn sich 2 leute gewaltsam zutritt zur eigenen wohnung verschaffen kannst du mit denen machen was du willst inkl. umbringen. Muss halt schon irgendwie nachvollziehbar sein, 2 gegen 1 sollte schon gehen.

JetStreamer 13.08.2008 14:39

Nein, in Österreich herrscht noch immer der Grundsatz der Verhätlnismäßigkeit. Umbringen darfst du nur in Notwehr/Nothilfe

Don Manuel 13.08.2008 14:42

Kommt im Prinzip letztlich drauf an, was Du in Rechtsanwälte investieren kannst. Mit genug Kleingeld kommst wahrscheinlich weg damit.

holzi 13.08.2008 14:42

und? magazin leerschiessen, vor schreck hat sich eben der finger verkrampft ;)

rev.antun 13.08.2008 15:00

also wenn die typen ganz einfach ohne was zu sagen reingehen ruf ich auf jeden fall SOFORT die polizei ohne mit diesen personen zu reden. am besten gleich in der wohnung/haus einsperren - von aussen natürlich

[OT]ich verwende nur vollautomatische waffen ...[/OT]

Don Manuel 13.08.2008 15:06

Vollautomatischen Waffen ist jedenfalls ein Küchenmesser vorzuziehen, weil sonst hast auch noch das Waffengesetz am Hals :D

rev.antun 13.08.2008 15:23

aber leute cool bleiben die beschaffen sich zu allem einen zutritt

ausserdem egal ob das die GIS fuzis oder kapplständer sind - ohne entsprechende "zutrittserlaubniss" baba und auf wiedersehen ...

maxb 13.08.2008 15:40

Zitat:

Zitat von JetStreamer (Beitrag 2298796)
Nein, in Österreich herrscht noch immer der Grundsatz der Verhätlnismäßigkeit. Umbringen darfst du nur in Notwehr/Nothilfe

1 Frau gegen 2 Männer, klassische Notwehrhandlung mit Schusswaffe ;)

@Lou - war kein gewaltsames eindringen.

Ich frag mich die ganze Zeit was das für eine riesige Wohnungstüre sein muss damit 2 Männer unbemerkt hinter mir eintreten können. Bei meiner Wohnung komm' ich gar nicht mehr rein wenn 2 Männer vor der Türe stehen. :D

Ja, manche GIS Beschäftigte habe wohl sehr üble Methoden jemanden zu "überrumpeln".

rev.antun 13.08.2008 15:45

Zitat:

Zitat von maxb (Beitrag 2298830)
Ja, manche GIS Beschäftigte habe wohl sehr üble Methoden jemanden zu "überrumpeln".

ja ja so ist das :D -> guter tip

LouCypher 13.08.2008 15:45

Zitat:

Zitat von steelrat (Beitrag 2298751)
die einfach hinter Ihr die Wohnung betreten, OHNE gefragt zu haben und das Verschliessen der Tür mittels Fuss/Schulter verhindern...

wenn das kein gewaltsames eintreten ist? Nötigung, hausfriedensbruch dann noch 2 männer gegen 1 frau, da ist die verhandlung nur mehr formsache.

Dumdideldum 13.08.2008 15:48

Echt erschreckend.
Dass die GISler mit einer möglichen Pönale drohen ist schon in Ordnung, einzig und alleine deswegen, weil sie in den meisten Fällen Recht haben und die Erwischten zum überwiegenden Teil länger Schwarzsehen. Da ist gleich zugeben und den Wisch zur Anmeldung unterschreiben vernünftig, war bei mir auch so :p
Wobei der GISler bei mir sehr höflich war, leider Gottes der Fernseher aber auch bis durch die offene Tür zu hören war :D

Dass die 2 aber sich mit solchen Mitteln Zutritt zur Wohnung verschafft haben ist kriminell, nicht mehr und nicht weniger. Problematischerweise werden sie möglichen Anzeigen aber gelassen entgegensehen, steht es ja 2:1 und überhaupt sind solche Hansln vor Gericht leider glaubwürdiger.

Ich finde es eine Unverschmämtheit und Frechheit, dass die beiden so vorgegangen sind und ich für meinen Teil hätte sich hochkant rausgeschmissen, wenn nötig mit Gewalt (oder besser gesagt, wenn möglich ).

Leider sitzen die aber am längeren Ast, da sie die Pönale nach wie vor als Druckmittel haben und die Leute in den meisten Fällen deswegen auch von sofortigen Anzeigen oder Beschwerden Abstand nehmen.

Einzig und allein wenn die Bekannte flüssig genug ist um die Pönaldrohung wenn nötig auch vor Gericht zu bekämpfen, dann würd ich dazu raten, die ORF GIS selbst zu kontaktieren und zu urgieren, was denn da passiert ist.

Wenn nötig auch Zeitungen über diesen Vorfall unterrichten, das Sommerloch hat möglicherweise für solche Gschichtln einen Platz.

rev.antun 13.08.2008 15:49

so ein schaß - eine pönale von 2000€ weist du eigentlich wie lange du dafür GIS zahlst?

JetStreamer 13.08.2008 16:04

http://www.orf-gis.at/index.php?kate...che&artikel=91 :lol:

http://www.orf-gis.at/index.php?kate...che&artikel=92
Zitat:

Denn: Wer seinen Fernsehapparat oder Radio nicht anmeldet, verstößt gegen den Grundsatz der Fairness. Und außerdem gegen das Gesetz und macht sich strafbar.

Wenn der begründete Verdacht besteht, dass falsche Angaben gemacht wurden, oder trotz Mahnung die Auskunft verweigert wird, veranlasst die GIS eine Überprüfung durch die Bezirksverwaltungsbehörde. Diese leitet gegebenenfalls ein Verwaltungsverfahren ein, an dessen Ende eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro stehen kann.

RaistlinMajere 13.08.2008 16:08

ein interessanter thread zu dem thema

LouCypher 13.08.2008 18:11

fürs schwarzsehen gibts überhaupt keine strafe, die strafe wird erst dann fällig wenn ein gisler vorbeikommt und du falsche angaben machst. Solange kein gisler vorbeikommt gibts keine strafe wenn du nicht anmeldest.

steelrat 14.08.2008 00:29

hmm
ja ich war da leider ned dabei!

das waren GIS Menschen weil die GIS wusste von der Kontrolle und hat die Vorgangsweise achselzuckend gebilligt!

Unterschrift auf dem Wisch, von dem keine Kopie existiert haben sie leider bekommen!

RA/AK/VKI sind schon bemüht worden...


ich denk mal ich werde ihr raten NICHT zu zahlen, wegen Verfahrensfehlers... (die Daten sind ja unrechtmässig beschafft worden, im Zuge eines Einbruchs/Erpressung/Nötigung)

und auch wenn sie schon 2 Jahre dort wohnt (darf die GIS auf die Meldedaten zugreifen?!?, der Fernseher steht erst seit ner Woche da...)

und der genannte Betrag is die volle Strafe für die 2Jahre...

steelrat 14.08.2008 00:43

wie gesagt wenn die an der Nachbartür stehen in einem Gemeindebau und dann den Fuss in die Tür stellen und dich quasi in die eigene Wohnung schieben von hinten....

und wenn dann die betroffene Person ohnehin traumatisiert ist aufgrund einer Begebenheit in der Vergangenheit dann sagt man bald JA und AMEN wenn dir da wer in der eigenen Wohnung droht...


ich für meinen Teil hatte da mal nen Spass mit nem Tele2 Keiler... der meinte er is von der TA und muss meinen Anschluss abdrehen... :-) hatte den Fuss auch in der Tür...

aber sag das mal ner 162 kleinen Frau gegen 2 Männer und wenn dich die quasi in die Wohnung SCHIEBEN ...
was willst da machen?

mir fiele nur was sehr gewalttätiges ein, das mit einem 90cm starkstrom Kabel neben der Tür zu tun hat...


mal Abwarten was ihr RA und die AK meinen.. die leisten in so einem Fall sicher gern auch Verfahrenshilfe

LouCypher 14.08.2008 11:24

Zitat:

Zitat von steelrat (Beitrag 2298986)

ich denk mal ich werde ihr raten NICHT zu zahlen, wegen Verfahrensfehlers... (die Daten sind ja unrechtmässig beschafft worden, im Zuge eines Einbruchs/Erpressung/Nötigung)


das würde ich lassen, dadurch erlischt die gebührenpflicht ja nicht, grundsätzlich müsste sie ja auch ohne vorherige kontrolle anmelden auch wenn eine nichtanmeldung zwar gegen das gesetz verstößt aber nicht geahndet wird, geahndet werden nur falschangaben.

Hatze 14.08.2008 11:45

Zitat:

Zitat von Dumdideldum (Beitrag 2298834)
Echt erschreckend.
Dass die GISler mit einer möglichen Pönale drohen ist schon in Ordnung, einzig und alleine deswegen, weil sie in den meisten Fällen Recht haben und die Erwischten zum überwiegenden Teil länger Schwarzsehen.

aha

LDIR 14.08.2008 18:25

Zitat:

Zitat von JetStreamer (Beitrag 2298796)
Nein, in Österreich herrscht noch immer der Grundsatz der Verhätlnismäßigkeit. Umbringen darfst du nur in Notwehr/Nothilfe

Und der Juvelier der sich vor vier Jahren auf lauer legte und einen der Einbrecher erschoss, war das Notwehr/Nothilfe? Wohl kaum, weil er nicht in Gefahr war und die Polizei hätte rufen können. Trotzdem hat die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhoben (Tragen dafür wohl Brillianten-Ringe).

Dumdideldum 14.08.2008 19:46

Zitat:

Zitat von Hatze (Beitrag 2299100)
aha

jepp, aha.
Rein rechtlich ist das legitimiert, liegt im Ermessen des Gis'lers.

X33 15.08.2008 07:57

Also da beneide ich die Amerikaner echt.
Die dürfen in einigen Staaten und in so einer Situtation Gebrauch von der Waffe machen.
Bei mir wäre die Tür auch sehr stark vom Wind zugeknallt worden.
Hätte das nix geholfen, hätte ich auch sofort die Polizei wegen Hausfriedensbruch gerufen.
Die GIS gehört sowieso endlich abgeschafft - Abzockerpartie...

Don Manuel 15.08.2008 08:08

Was ihr alle mit Eurer Schießerei habt! Auch wenn das gar keine GIS-Leute sondern irgendwelche Gauner sind, Schießen führt ziemlich leicht zum Tod. Ich bin ein Gegner der Todesstrafe und finde, dass Selbstverteidigung erst dann Waffengebrauch rechtfertigt, sobald der andere auch mit Waffe droht. Was im Extremfall immer noch das Risiko birgt, einen Vertreter irgendeiner offiziellen Gewalt ohne Uniform umzubringen, weil er halt eine Waffe hatte.
Und wem zwei Leute durch die Haustüre in eingangs beschriebener Weise folgen können, der sollte vielleicht auch die Hände von Waffen lassen.

TONI_B 15.08.2008 12:52

Wäre ja auch ein klassischer Fall von Notwehrüberschreitung!

Jemand sofort niederzuknallen, der in die Wohnung eindringt?

Wobei ich natürlich mit den Methoden der Typen absolut nicht einverstanden bin. Aber da hilft viel mehr alles gut zu dokumentieren und anzeigen, bzw. sofort Poliziei holen.

X33 15.08.2008 13:40

Zitat:

Zitat von Don Manuel (Beitrag 2299407)
Was ihr alle mit Eurer Schießerei habt! Auch wenn das gar keine GIS-Leute sondern irgendwelche Gauner sind, Schießen führt ziemlich leicht zum Tod. Ich bin ein Gegner der Todesstrafe und finde, dass Selbstverteidigung erst dann Waffengebrauch rechtfertigt, sobald der andere auch mit Waffe droht. Was im Extremfall immer noch das Risiko birgt, einen Vertreter irgendeiner offiziellen Gewalt ohne Uniform umzubringen, weil er halt eine Waffe hatte.
Und wem zwei Leute durch die Haustüre in eingangs beschriebener Weise folgen können, der sollte vielleicht auch die Hände von Waffen lassen.

Ich bin grundsätzlich auch dafür, eine Waffe erst als letzen Ausweg zu nutzen.
Ansonsten gebe es im alltäglichen Miteinander wohl sehr viele Tote mehr.
Nur wenn jemand von einer Überzahl an Gegnern, mit stärkerer körperlicher Konstitution angegriffen wird, ist die Schusswaffe der letzte Ausweg.
Dabei meine ich aber gar nicht, sofort jemand zu töten.
Nein ich meine die pure Abschreckung durch Demonstration der Entschlossenheit, von der Schusswaffe Gebrauch zu machen.
Es geht einfach nicht an, dass man in seiner eigenen Wohnung von fremden bedroht wird.
Und seien wir ehrlich - bis die Polizei kommt ist es meistens schon zu spät....

TONI_B 15.08.2008 13:49

Dann frag mal die Experten, was passiert, wenn die achso Tapferen eine Waffe ziehen, wenn Einbrecher in ein Haus eindringen. Wird immer wieder davor gewarnt - da kommt man nur vom Regen in die Traufe...

X33 15.08.2008 17:25

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 2299476)
Dann frag mal die Experten, was passiert, wenn die achso Tapferen eine Waffe ziehen, wenn Einbrecher in ein Haus eindringen. Wird immer wieder davor gewarnt - da kommt man nur vom Regen in die Traufe...

Gut ok, also auch keine gute Lösung.
Was schlägst du als Alternative vor?
Die GIS Leute vielleicht auch gleich nach dem Eindringen in der Wohnung schlafen und telefonieren lassen?


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