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Deisler 09.07.2008 11:35

A1 Vertrag kündigen, wie macht man das
 
hatte ne laufzeit von 2 jahren, die bald zu ende geht

wie kann ich den Vertrag kündigen?

bin bei A1

sillybilly 09.07.2008 11:45

Lesen kannst du ? ;)

http://www.a1.net/privat/agb

pc.net 09.07.2008 12:44

in den nächsten A1-shop gehen und das dort erledigen ...

Baron 10.07.2008 21:46

Dort sagens dir sofort "da sind wir nicht zuständig-rufens dort 0800.... an oder faxens es dorthin!"
A1 shops sind VERkäufer! Mit den rücktritten wollen die nix zu tun haben!:(
Undsofort jegliche Einzugsermächtigung von der Bank stornieren-die ziehen sonst nämlich ungeniert weiter ab und sagen "nachdem das nicht gekündigt wird dürfen wir sie noch ein weiteres Jahr als unseren Kunden begrüssen..."

Oli 11.07.2008 12:54

Schau Dir Deine aktuelle A1 Rechnung an. Dort findest Du Kunden/Vertragsnummer sowie eine Adresse (Absender). Einfach ein formloses Schreiben EINGESCHRIEBEN an diese Adresse senden:

Ich kündige zum XX.XX.XX mein A1 Produkt XXXXX, Vertragsnummer XXXXX.

Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme!

Nach Kündigung kommt noch eine Endabrechnung, und das war´s.

Baron´s Erfahrungen bzgl. weiter abbuchen kann ich bei A1 nicht teilen. Jedenfalls muss auch noch die Endabrechnung abgebucht werden, es reicht daher, Kontoauszüge zu kontrollieren, wenn was falsch ist, kann man ja die Abbuchung bei der Bank problemlos beeinspruchen! (Frist glaube ich 6 Wochen).

müllersq 11.07.2008 17:04

Zitat:

Zitat von Oli (Beitrag 2289426)
...Baron´s Erfahrungen bzgl. weiter abbuchen kann ich bei A1 nicht teilen. Jedenfalls muss auch noch die Endabrechnung abgebucht werden...

Sie können ja auch einen Erlagschein schicken, wenn sie keine Einzugsermächtigung mehr haben.
Da stimme ich Baron zu.

Baron 11.07.2008 17:33

Genau so wird es auch gemacht -und sie legen immer eine Einzugsermächtigung dazu:eek:

JetStreamer 11.07.2008 18:47

Bis jetzt konnte ich noch bei jedem Anbieter auch im Shop kündigen. Da gibts sogar ein Formular dafür. Nur bei 3 dürfte das anscheinend nicht funktionieren. Das hat ein Bekannter schon mal versucht.

müllersq 11.07.2008 20:17

Ich habe mein Telekom-Festnetz problemlos im Telekom-Shop gekündigt.
Da gibts ein eigenes Formular dafür.

Baron 11.07.2008 20:32

Zitat:

Zitat von Baron (Beitrag 2289301)
Dort sagens dir sofort "da sind wir nicht zuständig-rufens dort 0800.... an oder faxens es dorthin!"
A1 shops sind VERkäufer! Mit den rücktritten wollen die nix zu tun haben!:(

Kann mich nur selbst zitieren -ist mit persönlich im A1 Shop im 1.Bez. passiert!
Und das weiterabbuchen ist einem Freund passiert!

pong 11.07.2008 21:38

btw. wennst im Shop kündigst, fordere eine unterschriebene Kopie mit Stempel des Formulars, sonst schaust durch die Finger

pong

Hawi 12.07.2008 09:29

Die Kündigung der Einzugsermächtigung hat bei mir (Erste) gekostet und war nicht wirklich notwendig, weil nach einem kleinen Missverständnis bei Chello ohnehin alles funktioniert hat. Ich würde es also nicht auf unbestätigten Verdacht machen.

müllersq 12.07.2008 10:14

Mein Kündigungen der Einzugsermächtigungen für die Telekom und Tele2 haben bei der Ersten auch was gekostet.
Es ist aber bei einer Endabrechnung immer noch besser, die Endabrechnung zu prüfen, bevor man zahlt, als sich dann bemühen zu müssen, Geld, das fälschlich eingezogen wurde, zurückzubekommen.

pc.net 14.07.2008 15:22

eine einzugsermächtigung widerruft man immer beim vertragspartner nicht bei der bank ...

und wenn diese einzugsermächtigung ordnungsgemäß widerrufen wurde (nachweisbar durch einschreiben oder bestätigung des vertragspartners) dann etwaige weitere einzüge bei der bank kommentarlos zurückbuchen - dann zahlt der vertragspartner die rückbuchungsspesen ...

Baron 14.07.2008 16:34

Wäre mir neu -weil schließlich geh ich ja mit den Zettel zu meiner Bank und sage :"die dürfen!" Es handelt sich um MEIN Konto und darüber verfüge ICH!:ms:

Ich habe z.B. letztens bei meiner Bank deponiert das A1 nicht mehr darf-kein Problem-seitdem Sendens mir eben Erlagscheine und die Zettel für die Bank das sie wieder dürfen (was sie sich sparen könnten ;))

pc.net 14.07.2008 16:51

wem hast du die einzugsermächtigung seinerzeit gegeben? dem vertragspartner oder der bank?

idR dem vertragspartner. die bank überprüft das ja nichtmal solange keine beschwerden vorliegen ;)

und wenn der vertragspartner trotz widerrufs einzieht ist das sein pech und er hat die rückbuchungskosten gefälligst zu zahlen ;)

Baron 14.07.2008 17:14

Zitat:

Zitat von pc.net (Beitrag 2290147)
wem hast du die einzugsermächtigung seinerzeit gegeben? dem vertragspartner oder der bank?

Bei mir ists die Bank!
Könnt ja jeder kommen und von meinem Konto abbuchen!

FendiMan 14.07.2008 19:33

Grundsätzlich kann jeder vom Konto abbuchen.
Es gibt immer wieder Fälle, wo das passiert, zB bei Namensgleichheit.
Darum kann man ja eine Abbuchung auch wieder innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen lassen.
Und der Bank ist das wurscht, von wem das Geld abgebucht wird, wenn es dir nicht auffällt, ist das Geld weg.
Eine Einzugsermächtigung kannst du nur über den Vertragspartner ändern oder stornieren.
Was du vielleicht meinst, ist ein Dauerauftrag.

FearoftheDark 14.07.2008 19:57

bei einem vertrag zwischen dir und deinem vertragspartner wird die bank nicht drauf bestehen, mit ihr noch einen abzuschließen betreffend der einzugserlaubnis.. das ist unwichtig.. da wird abgebucht..

du kannst allerdings nachträglich und ausdrücklich der bank verweigern, dass vom konto abgebucht wird.. in dem fall hast du eine vertragsverletzung mim partner und musst dir das direkt ausmachen.. da mischt sich die bank nicht ein

FearoftheDark 14.07.2008 19:58

Zitat:

Zitat von pong (Beitrag 2289599)
btw. wennst im Shop kündigst, fordere eine unterschriebene Kopie mit Stempel des Formulars, sonst schaust durch die Finger

pong


muss nicht unbedingt im shop sein.. in jedem media markt geht es genauso.. dort kannst dir dann noch die faxbestätigung geben lassen.. das reicht völlig..

natürlich ists keine 100%ig sichere sache wie mit nem eingeschriebenen brief.. reicht in dem fall aber absolut aus..

Baron 14.07.2008 20:14

Sinnlose Theoriediskussion-ich habe meine Bank angewiesen das von dieser Stelle keine abuchungen mehr vorgenommen werden dürfen-und das wurde so durchgeführt! wer das bei seiner bank nicht durchsetzen kann muss es eben anders machen!
Eklärts mir bitte nicht was ICH bei MEINER Bank gemacht habe-das muß ich sagen weiss ich besser!;):D

müllersq 14.07.2008 21:17

Antwort von meiner Bank:
Wir haben, wie gewünscht eine Einzugssperre für die Telekom bzw. Tele 2 veranlasst - die Zahlungsempfänger werden von uns verständigt.

Baron 14.07.2008 21:31

Richtig ! Genauso gings auch bei mir!

maxxmaxx 16.07.2008 14:27

@Baron

trotzdem nochmal zur klarstellung:
-> Einzugsermächtigung
und im unterscheid dazu:
-> Abbuchungsauftrag

gruß,
markus

fredf 16.07.2008 15:41

Zitat:

Zitat von FearoftheDark (Beitrag 2290193)
muss nicht unbedingt im shop sein.. in jedem media markt geht es genauso.. dort kannst dir dann noch die faxbestätigung geben lassen.. das reicht völlig..

natürlich ists keine 100%ig sichere sache wie mit nem eingeschriebenen brief.. reicht in dem fall aber absolut aus..

Fax + Sendebericht sind imho sicherer als ein eingeschriebener Brief, für den bräuchtest gegebenfalls Zeugen zwecks Inhalt und angenommen werden muss er auch noch..

chosen 16.07.2008 16:29

unterschriebenes fax+ausweis-kopie sollte reichen.


nur darf dein name nicht länger als 24 zeichen sein :roflmao:

Baron 16.07.2008 16:34

Welcher der vor- oder der Nachname?:D

chosen 16.07.2008 16:39

beide inc. leer- & sonderzeichen:rolleyes:


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