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le bart 23.06.2008 20:20

dvb-h verschlüsselt?
 
hallo,
weiss wer, ob dvb-h überhaupt verschlüsselt is?

arctic 24.06.2008 11:00

Hi,

nein , nur komprimiert

http://de.wikipedia.org/wiki/DVB-H

le bart 24.06.2008 11:46

das heißt wenn ich ein dvb-h handy aus irgendwo kauf kann ich gucken ohne zahlen egal ob das simgelockt is

arctic 24.06.2008 12:18

Na das glaub ich nicht.
Du brauchst sicher einen entsprechenden Vertrag , damit TV für dich überhaupt freigeschalten wird.

Satan_666 24.06.2008 13:24

Zitat:

Zitat von le bart (Beitrag 2285689)
das heißt wenn ich ein dvb-h handy aus irgendwo kauf kann ich gucken ohne zahlen egal ob das simgelockt is

:confused:

Baron 24.06.2008 18:33

Zitat:

Zitat von le bart (Beitrag 2285689)
das heißt wenn ich ein dvb-h handy aus irgendwo kauf kann ich gucken ohne zahlen egal ob das simgelockt is

Träum weiter!:rolleyes:

FendiMan 24.06.2008 18:34

Du kannst dir ein Handy mit DVB-T Empfänger kaufen (gibt's von LG), und so ohne Zusatzkosten schauen.

le bart 24.06.2008 22:30

also wirklich nix verschlüsselt und keine selbstbeschränkung der handies, dass sie zb nur empfangen wenn der provider sein ok gibt. dann schaut die kalkulation schon ganz anders aus : gesponsertes handy zuzüglich monatlicher tv-aufschlag vs. unsubventioniertes handy mit freier providerwahl ohne tv kosten (gis natürlich..)

Satan_666 25.06.2008 20:35

Zitat:

Zitat von le bart (Beitrag 2285844)
... ohne tv kosten (gis natürlich..)

Zitat:

Zitat von Baron (Beitrag 2285795)
Träum weiter!:rolleyes:

Auch ein Handy mit DVB-H Empfangsmöglichkeit ist ein TV-Empfangsgerät - und damit gebührenpflichtig!

maxb 25.06.2008 20:41

Zitat:

Zitat von Satan_666 (Beitrag 2286032)
Auch ein Handy mit DVB-H Empfangsmöglichkeit ist ein TV-Empfangsgerät - und damit gebührenpflichtig!

falsch, der mobile Rundfunkempfang (z.B. Autoradio, Handy..) ist NICHT gebührenpflichtig.

DVB-H ist natürlich verschlüsselt, sonst würde das Geschäftsmodell der DVB-H Betreiber und Anbieter wohl nicht aufgehen.

Tipp (wie von Karl): Handy mit DVB-T. Nachteil halbe Laufzeit und natürlich nur die 3-4 Programme die per DVB-T ausgestrahlt werden.

Satan_666 26.06.2008 07:42

http://www.orf-gis.at/?kategorie=info&thema=melden

Ziemlich weit oben steht:
Zitat:

Beachten Sie bitte:
Selbst wenn Sie Kabel-, Satelliten- oder Pay-TV haben, oder (als Unternehmen) AKM- oder sonstige Gebühren zahlen müssen, ersetzt das nicht die Meldung und Entrichtung der Rundfunkgebühren.
Und ganz unten steht:
Zitat:

Portable-Geräte: Dort wo sie sich befinden, müssen sie gemeldet werden.
Ist dort sicher nicht juristisch ausformuliert, aber ich denke sehr wohl an eine Verpflichtung für die GIS-Gebühren. Ein TV-Handy empfinde ich als ein Portable-Gerät und muss daher jeweils dort, wo man sich befindet, auch gemeldet sein.

Und beim Autoradio geht man davon aus, dass der Fahrzeughalter sowieso brav seine Rundfunkgebühren an der Wohnadresse bezahlt. Sonst wäre wohl auch das Autoradio melde- und daher gebührenpflichtig.

maxb 26.06.2008 10:57

Maaahh, ein portables Gerät ist z.B. ein kleiner Fernseher mit einem Griff zum Herumtragen.

Hättest in die FAQ gesehen, dann wäre dort auch konkret die Auflösung gestanden.

http://www.orf-gis.at/index.php?kate...ung&artikel=29

Wenn du ein Handy als Fernseher Ersatz verwendest, dann natürlich schon:lol:

Zitat:

Der mobile Rundfunkempfang – beispielsweise via Autoradio – ist nicht melde- und gebührenpflichtig
http://www.orf-gis.at/files/48_GIS_Infomappe_Mrz08.pdf


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