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DE: Gericht befindet "Nutzung eines privaten, offenen WLAN ist strafbar"
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[Provokativer Kommentar]
Wenn ich mein Auto mit geöffneten Türen abstelle und sich dann jemand hineinsetzt, aber nichts stiehlt und keinen Sachschaden anrichtet, macht er sich dann strafbar? [/Provokativer Kommentar] |
...wenn eine Wohnungstüre geschlossen ist, ohne zugesperrt zu sein und eine andere unbefugte Person betritt die Wohnung... dann ist dies rechtswidrig, meines Wissens nach.
Selbiges im Grunde bei nicht verschlüsselten WLANs, dort halt "virtuell"... |
...aber "sein WLAN" befindet sich ausserhalb der Wohnung.
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ist imho nachvollziehbar, zum teil zumindest. Wenn jemand gezielt immer wieder ein fremdes wlan verwendet, von dem er annehmen kann das es sich um keinen öffentlichen hotspot handelt dann ist das nicht ok. Einziehung des laptops ist jedoch imho, angesichts dessen das kein schaden angerichtet wurde eine sauerei.
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Wer sein Auto nicht versperrt und es wird ihm gestohlen ist IMHO nicht gegen diebstahl versichert! Und beim Wlan ? IMHO ebenso!
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Na ja, die widerrechtliche Nutzung personenbezogener Daten und das widerechtliche Abhören ist wohl nicht gesetzeskonform.
Ob abgesperrt oder nicht, Diebstahl bleibt Diebstahl. Mein Mitleid mit dem WLAN-Nutzer hält sich allerdings in Grenzen, schließlich hat er es nicht abgesichert. |
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So ist es!
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Problematisch ist nur das sich einige Geräte selbstständig ohne nachzufragen in offene Netze einloggen.
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wenn du ein auto samt zündschlüssel herumstehen siehst und es ohne genehmigung für eine kleine spritztour benutzt, ist das strafbar - auch wenn du das auto danach wieder an der selben stelle abstellst ... |
Ja aber -achtung PC.Net dünnes Eis!
Gabs /gibts da nicht einen Paragraphen "vorschubleistung zum Diebstahl" oder so? Bin ja kein rechtspfleger aber ich habe da schon mal gehört das sich zb. in solchen Fällen die Versicherung eben unter hinweis auf diesen abputzt auch wenn das auto nicht mehr zurückommt! IMHO wurden auch schon Strafen wegen nicht versperren des wagens verhängt! Also da kommen dann 2 drann! Wenn wir das dann auf den Fall WLAN umlegen-glaube ich ist unsere Rechtsprechung nicht vollkompatibel mit der Deutschen. :rolleyes: |
Du darfst 2 Dinge nicht vermischen. Die Versicherung wird sich zu recht abputzen, wenn der Schaden "grob fahrlässig" durch den Versicherungsnehmer verursacht wurde. Dazu zählt heute auch teilweise schon, wenn man die Navi-Halterung im versperrten KFZ lässt und dann eingebrochen wurde.
Nichts desto trotz bleibt der Strafbestand Diebstahl bestehen (es ist halt dann kein Einbruch, beim Einbruch, der höher bestraft wird, muss man ein Hindernis umgehen, also eine Absperrung, etc.). |
Kommt mir vor wie ein Unterricht für angehende Kriminelle. ;)
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Danke Oli!;)
Beim Auto ist das schon klarer-die Frage ist nur was stehle ich beim WLAN? Die Funkwellen die mir der Betreiber um die Ohren haut (übrigens auch ein frage: darf ich WLAN überall verwenden-wie schaut das z.b. in sensiblen Gegenden wie Krankenhausnähe aus?) können es ja nicht sein?:rolleyes: |
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1.) man lernt nie aus 2.) nachdem es zum Thema WLAN nun eine DEUTSCHE Gerichtsentscheidung gibt sollte man das im Auge behalten! Da ich im Gegensatz zu dir ja eines habe interessiert mich das durchaus ! BTW-hat das von dir vorgeschlagene (und vieldiskutierte;)) 800€ System WLAN -N? (oder zumindest oben eine Heizplatte für den Weihrauchkessel-zur selbstbeweihräucherung/Rauchzeichen! :D:lol:SCNR! ) |
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Kennst du da konkrete Beispiele dazu? Wär doch lächerlich, wegen einer leeren Halterung gleich grobe Fahrlässigkeit geltend machen. Dann müsste man ja jedesmal das Klump neu montieren und einrichten. |
es würde mich sehr wundern wenn eine versicherung dies nicht probieren würde. Die meisten konsumenten schlucken derartiges kommentarlos.
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Autozubehör ist bis zu einem bestimmten Wert bereits ab der Teilkasko gegen Diebstahl versichert. Es steht nirgendwo in den Versicherungsbedingungen, dass das Zubehör nicht sichtbar sein dürfte - und bei der immer weiteren Verbreitung der Navis würden sich die Versicherungen ein bisserl schwer tun, das noch zu ändern. Guru |
Bei bestehenden Versicherungsverträgen ist dies meist kein Problem. Ich hatte vor kurzem einen Bericht im ORF gesehen, wo ein ÖAMTC Jurist darauf hingewiesen hat, dass bei neu abgeschlossenen Versicherungsverträgen man aufpassen sollte, da eben oft solche Schäden dann ausgeschlossen werden.
ACHTUNG: dies gilt nicht bei fix eingebauten Navis, wie erwähnt, meinte ich die mobilen Navis; und hier reicht es anscheinend nicht mehr, nur das Navi aus dem Auto zu entfernen, sondern auch die Halterung. Leider finde ich die Quelle dazu nicht mehr - und ärgerlich ist es trotzdem; Jedesmal die Halterung entfernen ist nicht nur umständlich, die Dinger sind ja auch oft nicht dafür ausgelegt, dass man die mehrmals täglich demontiert. |
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Soweit ich das Urteil verstanden habe, hat der gute Mann die Straftat des unberechtigten Abhörens einer Telekommunikationseinrichtung begangen. Er hat somit gegen ein Datenschutzgesetz verstoßen - und das würde letztendlich (vermutlich) auch bei uns schlagend werden, wenn man sich bewusst in ein fremdes, unverschlüsseltes WLAN-Netz einwählt, um kostenfrei im Internet zu surfen. Somit kann man diesen Fall gar nicht mit einem unversperrten Auto vergleichen, welches man oder woraus man irgendwas entwendet. Es sei denn, im Auto liegen geheime Geschäftsunterlagen (beispielsweise der Terminkalender eines Psychiaters) und man setzt sich rein ins Auto, um diese Unterlagen zu studieren und widerrechtlich zu verwenden (zum Beispiel öffentlich machen). |
Ich glaub gar nix!
Allerdings könnten sich deine VERMUTUNGEN als Richtig erweisen-oder eben auch nicht! Das ist ja das Kreuz das man solche Urteile nicht als 1:1 umsetzbar in Österreichisches recht verwenden kann- muß IMHO auch bei uns ausjudiziert werden:( |
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Ja, aber bei dem gegenständlichen Urteil ging es ja gar nicht um diese Frage - ob es strafrechtlich relevant ist, dass er in das Netz eingedrungen ist.
Das ist ja das Spannende bei solchen Verhandlungen - weil es eben davon abhängt, welche Paragrafen der Jurist als Grundlage für die Anzeige verwendet. Hier war es eben der unerlaubte Zugriff auf personenbezogene Daten mit Hilfe einer Telekommunikationseinrichtung - und das Gericht hat diesen Argumentationen offenbar entsprochen, deshalb eben genau dieses Urteil. Hätte sich der Jurist auf einen Diebstahl bzw einem Einbruch (oder demensprechenden adäquaten Paragrafen) berufen, wäre das Urteil vermutlich anders ausgegangen. Und weil ich das weiter oben gelesen habe, dass angeblich die Konfiszierung des Notebooks zu hoch gegriffen wäre: da der Beschuldigte gemäß dem ergangenen Urteil das Notebook als Werkzeug für seine Straftat verwendet hat, wird dieses naturgemäß eingezogen. Wenn ich jemanden mit einem Küchenmesser niedersteche, wird das Messer mit Bestimmtheit auch eingezogen werden. Und wenn ich mit einem eingeschaltenem Radarwarner in Österreich erwischt werde, wird das Teil mit Sicherheit ebenfalls eingezogen. Geht also für mich voll OK! |
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Genial-!:D
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Ja, ja, unser "Luzifer" ist eben Praktiker. ;)
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