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frage zu ebay
hab bei ebay einen artikel ersteigert, den ich nun aber doch nicht will - handelte sich um ein missverständnis und produktbeschreibung war etwas lückenhaft
bin ich verpflichtet zahlung zu leisten oder kann ich einfach die zahlung verweigern?... hab den verkäufer natürlich bescheid gegeben dass ich den artikel nich will nur kam noch keine antwort. würd nur gern wissen ob ich wirklich verpflichtet bin zu zahlen.... :confused: mfg |
Einfach vom Rückgaberecht gebrauch machen.
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Kommt darauf an. Rein prinzipiell ist ein Vertrag zustandegekommen.
Was für ein "Mißverständnis" und wie bist Du darauf gekommen? Hast Du den Artikel schon zuhause? Ich glaube nicht, also kann es nicht so mißverständlich sein. Wie unvollständig war die Produktbeschreibung, das Du, ohne den Artikel in der Hand zu haben, dies jetzt anders beurteilst? Wenn der Artikel in wesentlichen Merkmalen falsch beschrieben war, dann denke ich schon das Du ihn zurückgeben kannst, sonst eher nicht. Dies gilt jedoch nur für den Privatkauf. Bei Gewerbetreibenden sieht dies anders aus und die Definition "Gewerbetreibender" sieht ein eBayverkäufer meistens anders als das Finanzamt und deren Meinung zählt. Privatmeinung ohne Garantie und Gewährleistung. |
Zitat:
Bei einem Privatkauf hängt es davon ab, was mißverständlich war. Stimmt die Beschreibung und du hast sie falsch interpretiert, ist es Pech. "Lückenhaft" ist halt ein vage Angabe. Um welches Angebot handelt es sich? Kannst du einen Link posten? |
es handelt sich dabei um einen wow char der ja eigentlich gar nicht versteigern werden dürfte :-)
die lücke in der beschreibung war, das nicht angeführt wurde auf welchem "servertyp" der charakter liegt. da man von gewissen servertypen auf andere servertypen charakter nicht transferieren kann, ist der für mich wertlos geworden ... |
Geld schon überwiesen?
Wenn nicht, schreib ebay auf diese Auktion an und bemerke, dass du erst jetzt von der Illegalität dieses Verkaufs erfahren hast :D |
dass die leute immer wieder wow-charaktere kaufen wollen :rolleyes: ...
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vor allem ist das leveln in wow eh so ein spaziergang :)
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@pc.net: wenn ich weiß dass ich meinen char 7 monate nicht spiele, verkauf ich ihn (damals um 550€) und kauf mir dann 7 monate später einen gleichwertigen um 100-150€ ;-)
nochmal von 0 beginnen mag ich nicht. |
Zitat:
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World of Warcraft - MMORPG Character.
lg |
Zitat:
wow = World of Warcraft Char = Charakter, sprich die Spielerfigur |
Zitat:
Ist doch keine Hard/Software |
angeboten wird doch auf ebay alles....wirklich alles
angefangen vom gebrauchten nagelzwicker:p bis zur kapelle, |
Zitat:
Mein Sohn hat auch mit div. Charakteren "gehandelt", hab ich auch nie verstanden. |
ich warte auf die ersten Verkäufe von ForenNicks
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Zitat:
Was mich beim Verkauf von Charakteren wundert ist, daß es Leute gibt die dafür nicht unbeträchtliche Beträge zahlen. :eek: |
will jemand den Forennick "holzi" kaufen - Mindestgebot 10000 Euro
:p |
meinen nick bekommst schon um € 9999,-
nein ernsthaft, es steht in den ebay regeln das der kauf verpflichtend ist und die akzeptiert jeder beim registrieren. es kann dir aber nicht viel passieren außer einer negativen bewertung vom verkäufer und einer abmahnung von ebay. wenn du das öfter machst sperren sie dich.. |
pc.net gibts für € 199.999,-- ... inkl. moderatoren-berechtigung :p
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ich geb meinen nick für ne monatliche gebühr her :D
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verkäufer kann ich ja verstehen aber käufer :lol:
Hab auch einen wow char, hab übern winter gespielt als das wetter mies war, wenn ihn wer kaufen will? |
ich wusste warum ich im ersten post nicht erwähen wollte um was es bei der auktion ging. :D FU! :mad:
Zitat:
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Ah so-? Du sagst also ich zahl und zahlst dann net weilst was übersehen hast?
Und dann kann man nicht mehr negativ beurteilt werden-ich kenn mich bei der Bucht ja net so aus aber das würde doch dem Missbrauch Tür und Tor öffnen! @Jack Tipp find ich auch net lustig-was kann der Verkäufer dafür das der Käufer zu blöd ist? Und nachher sagen-upps is ja illegal:confused: Wie wenn ers net gewusst hätte!:( |
Hmm... also ich wüsste als Verkäufer schon, ob das überhaupt erlaubt ist (und das nicht von Seitens ebay, sondern von Blizzard).
Würd ich persönlich sowas verkaufen und wüsste, dass das nicht erlaubt ist, würd ich auf genau sowas gefasst sein. Im schlimmsten Fall wird der Artikel aus ebay gekickt und der Verkauf annuliert. Stell ich mir zumindest so vor. |
Zitat:
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Zitat:
wenn nicht dann gibt dir der verkäufer eine negative bewertung weil du nicht zahlst...außer ihr einigt euch... |
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