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tba 21.04.2008 21:20

frage zu ebay
 
hab bei ebay einen artikel ersteigert, den ich nun aber doch nicht will - handelte sich um ein missverständnis und produktbeschreibung war etwas lückenhaft

bin ich verpflichtet zahlung zu leisten oder kann ich einfach die zahlung verweigern?...

hab den verkäufer natürlich bescheid gegeben dass ich den artikel nich will nur kam noch keine antwort. würd nur gern wissen ob ich wirklich verpflichtet bin zu zahlen.... :confused:

mfg

klosterfrau 21.04.2008 21:31

Einfach vom Rückgaberecht gebrauch machen.

Boot 21.04.2008 22:07

Kommt darauf an. Rein prinzipiell ist ein Vertrag zustandegekommen.

Was für ein "Mißverständnis" und wie bist Du darauf gekommen? Hast Du den Artikel schon zuhause? Ich glaube nicht, also kann es nicht so mißverständlich sein. Wie unvollständig war die Produktbeschreibung, das Du, ohne den Artikel in der Hand zu haben, dies jetzt anders beurteilst?

Wenn der Artikel in wesentlichen Merkmalen falsch beschrieben war, dann denke ich schon das Du ihn zurückgeben kannst, sonst eher nicht.

Dies gilt jedoch nur für den Privatkauf. Bei Gewerbetreibenden sieht dies anders aus und die Definition "Gewerbetreibender" sieht ein eBayverkäufer meistens anders als das Finanzamt und deren Meinung zählt.

Privatmeinung ohne Garantie und Gewährleistung.

FendiMan 21.04.2008 22:39

Zitat:

Zitat von klosterfrau (Beitrag 2270731)
Einfach vom Rückgaberecht gebrauch machen.

Das gilt nur bei gewerblichen Verkäufern und ist normalerweise auf der Angebotsseite extra angeführt.



Bei einem Privatkauf hängt es davon ab, was mißverständlich war.
Stimmt die Beschreibung und du hast sie falsch interpretiert, ist es Pech.
"Lückenhaft" ist halt ein vage Angabe. Um welches Angebot handelt es sich? Kannst du einen Link posten?

tba 21.04.2008 23:11

es handelt sich dabei um einen wow char der ja eigentlich gar nicht versteigern werden dürfte :-)

die lücke in der beschreibung war, das nicht angeführt wurde auf welchem "servertyp" der charakter liegt. da man von gewissen servertypen auf andere servertypen charakter nicht transferieren kann, ist der für mich wertlos geworden ...

J@ck 21.04.2008 23:22

Geld schon überwiesen?
Wenn nicht, schreib ebay auf diese Auktion an und bemerke, dass du erst jetzt von der Illegalität dieses Verkaufs erfahren hast :D

pc.net 22.04.2008 17:33

dass die leute immer wieder wow-charaktere kaufen wollen :rolleyes: ...

zAPPEL 22.04.2008 18:06

vor allem ist das leveln in wow eh so ein spaziergang :)

tba 22.04.2008 22:13

@pc.net: wenn ich weiß dass ich meinen char 7 monate nicht spiele, verkauf ich ihn (damals um 550€) und kauf mir dann 7 monate später einen gleichwertigen um 100-150€ ;-)

nochmal von 0 beginnen mag ich nicht.

klosterfrau 23.04.2008 07:24

Zitat:

Zitat von tba (Beitrag 2270757)
es handelt sich dabei um einen wow char der ja eigentlich gar nicht versteigern werden dürfte :-)

.

Bitte um Aufklärung! Was ist ein wow char?

zAPPEL 23.04.2008 07:45

World of Warcraft - MMORPG Character.

lg

mopok 23.04.2008 09:56

Zitat:

Zitat von klosterfrau (Beitrag 2271031)
Bitte um Aufklärung! Was ist ein wow char?


wow = World of Warcraft
Char = Charakter, sprich die Spielerfigur

klosterfrau 23.04.2008 12:49

Zitat:

Zitat von mopok (Beitrag 2271065)
wow = World of Warcraft
Char = Charakter, sprich die Spielerfigur

Und so etwas kann man bei ebay kaufen?
Ist doch keine Hard/Software

zigeina 23.04.2008 12:59

angeboten wird doch auf ebay alles....wirklich alles

angefangen vom gebrauchten nagelzwicker:p

bis zur kapelle,

Christoph 23.04.2008 21:36

Zitat:

Zitat von klosterfrau (Beitrag 2271099)
Und so etwas kann man bei ebay kaufen?
Ist doch keine Hard/Software

:ja:
Mein Sohn hat auch mit div. Charakteren "gehandelt", hab ich auch nie verstanden.

klosterfrau 23.04.2008 21:42

ich warte auf die ersten Verkäufe von ForenNicks

Christoph 23.04.2008 22:23

Zitat:

Zitat von klosterfrau (Beitrag 2271220)
ich warte auf die ersten Verkäufe von ForenNicks

Trau mich fast wetten, daß es sowas auch schon gibt.

Was mich beim Verkauf von Charakteren wundert ist, daß es Leute gibt die dafür nicht unbeträchtliche Beträge zahlen. :eek:

holzi 23.04.2008 22:36

will jemand den Forennick "holzi" kaufen - Mindestgebot 10000 Euro

:p

Lucky333 23.04.2008 23:02

meinen nick bekommst schon um € 9999,-

nein ernsthaft, es steht in den ebay regeln das der kauf verpflichtend ist und die akzeptiert jeder beim registrieren. es kann dir aber nicht viel passieren außer einer negativen bewertung vom verkäufer und einer abmahnung von ebay. wenn du das öfter machst sperren sie dich..

pc.net 24.04.2008 12:30

pc.net gibts für € 199.999,-- ... inkl. moderatoren-berechtigung :p

zigeina 24.04.2008 13:12

ich geb meinen nick für ne monatliche gebühr her :D

LouCypher 24.04.2008 13:20

verkäufer kann ich ja verstehen aber käufer :lol:

Hab auch einen wow char, hab übern winter gespielt als das wetter mies war, wenn ihn wer kaufen will?

tba 24.04.2008 14:20

ich wusste warum ich im ersten post nicht erwähen wollte um was es bei der auktion ging. :D FU! :mad:

Zitat:

Zitat von Lucky333 (Beitrag 2271285)
nein ernsthaft, es steht in den ebay regeln das der kauf verpflichtend ist und die akzeptiert jeder beim registrieren. es kann dir aber nicht viel passieren außer einer negativen bewertung vom verkäufer und einer abmahnung von ebay. wenn du das öfter machst sperren sie dich..

afaik kann der verkäufer den käufer ja nicht mehr negativ bewerten oder?

Baron 24.04.2008 15:08

Ah so-? Du sagst also ich zahl und zahlst dann net weilst was übersehen hast?
Und dann kann man nicht mehr negativ beurteilt werden-ich kenn mich bei der Bucht ja net so aus aber das würde doch dem Missbrauch Tür und Tor öffnen!
@Jack
Tipp find ich auch net lustig-was kann der Verkäufer dafür das der Käufer zu blöd ist?
Und nachher sagen-upps is ja illegal:confused:
Wie wenn ers net gewusst hätte!:(

J@ck 24.04.2008 16:15

Hmm... also ich wüsste als Verkäufer schon, ob das überhaupt erlaubt ist (und das nicht von Seitens ebay, sondern von Blizzard).
Würd ich persönlich sowas verkaufen und wüsste, dass das nicht erlaubt ist, würd ich auf genau sowas gefasst sein. Im schlimmsten Fall wird der Artikel aus ebay gekickt und der Verkauf annuliert. Stell ich mir zumindest so vor.

pc.net 24.04.2008 17:56

Zitat:

Zitat von tba (Beitrag 2271413)
... FU! :mad: ...

dafür wirst du verwarnt ... achte auf deine ausdrucksweise!

Lucky333 24.04.2008 19:24

Zitat:

Zitat von tba (Beitrag 2271413)
ich wusste warum ich im ersten post nicht erwähen wollte um was es bei der auktion ging. :D FU! :mad:



afaik kann der verkäufer den käufer ja nicht mehr negativ bewerten oder?

das versteh ich jetzt nicht ganz...hast du schon eine positive bewertung vom verkäufer? wenn ja ist euer geschäft schon abgeschlossen..weil vorher bewertet keiner..und dann kannst dich duschen (brausen) gehen, der verkäufer gibt dir nie das geld zurück und ebay sagt auch das alles mitrechten dingen zugegangen ist.

wenn nicht dann gibt dir der verkäufer eine negative bewertung weil du nicht zahlst...außer ihr einigt euch...


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