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-   -   Führerschein für Elektrofahrrad. (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=227553)

Meschdt 26.03.2008 17:15

Führerschein für Elektrofahrrad.
 
Habe eine Frage:

Ich weiß nicht ob für das Fahrzeug was in meinem Garten steht, eine Führerschein von Nöten ist, mein Bruder macht gerade Autoführerschein und hat gesagt, für elektrofahrräder braucht man keinen führerschein, und im typenschein steht, dass es sich hiebei um ein "Zweirädriges Kleinkraftrad L1e" handelt, weiß jemand was die Rechtslage in Österreich da zulässt. Achja, das ganze is elektrisch angebtrieben, bei der Zeile "Antrieb" steht also "Eltkro" und die Höchstgeschwindigkeit beträgt "45 km/h"

Ohne führerschein ab 16 geht das, hab ich gehört, stimmt das?

Über irgendeine seriöse seite, wo das steht, würde ich mich besonders freuen.


danke,
Meschdt

Windfux 26.03.2008 18:43

auf jedenfall mind. einen Fahrradschein (oder Radfahrausweis) :D

http://www.oekonews.at/index.php?mdoc_id=1022653

LordTolkien 26.03.2008 18:51

Fahrradausweiß wird da glaub ich nicht reichen, Elektrofahrrad darf max 20km/h erreichen

siehe hier(help.gv.at)


edit:
könnt sein dass das als Moped gilt, da es ja 45 km/h geht:
unter Höchstgeschwindigkeiten schauen

Condro 26.03.2008 18:51

Also ich hatte mal gelesen das elektofahrzeuge
max 21 KM/h fahren dürfen und diese in das Fahradgestetz fallen.

Bei uns in der Anlage düsen die 9 Jährigen mit diesen E-Rollern durch
die Gegend, müsste also frei von div. FS Scheinen sein.

fredf 26.03.2008 19:15

Zitat:

Zitat von Meschdt (Beitrag 2264183)
"Zweirädriges Kleinkraftrad L1e"

zumindest der Mopedführerschein notwendig

LordTolkien 26.03.2008 20:01

@Condro

ein elektrisch angetriebenes Fahrrad, das nicht mehr als 400 Watt Leistung aufweist und aus eigener Kraft nicht mehr als 20 km/h auf ebener Fahrbahn erreicht (z.B. Elektrofahrrad, Elektroscooter)

Quelle: http://www.help.gv.at/Content.Node/61/Seite.610100.html

Meschdt 26.03.2008 20:29

Zitat:

Zitat von Windfux (Beitrag 2264201)
auf jedenfall mind. einen Fahrradschein (oder Radfahrausweis) :D

http://www.oekonews.at/index.php?mdoc_id=1022653



hat man ja automatisch wenn man 12 is, kann mich noch erinnern, das haben sie uns gesagt, für die, die den schein nicht geschaft haben.

danke für die antworten, hab befürchtet, dass es is, wie es is.

Windfux 26.03.2008 21:03

hat man nicht automatisch!!! :D
Musste vor augen der bullen in den verkehr und eine runde fahren, falls man dazu nicht in der lage war, pech --> kein schein. ist das heute anders?

jo das war klar, e-bikes gehn ja nur bis 20km/h, dh. reicht ein Fahrradschein (oder halt garnix).
wen vmax 45km/h ist, muss es scho ein mofa sein, oder einfach nur frisiert --> Mopedschein.

warte lieber noch 2 jahre und besorg dir eine puch monza :p

Meschdt 27.03.2008 14:12

also mofa darf ich führerscheinfrei fahrn oder wie?

LouCypher 27.03.2008 14:44

kommt drauf an ob du über 18? wahrst als der mopedführerschein eingeführt wurde. Ist ca. 10 jahre her.

Baron 27.03.2008 16:13

Zitat:

Zitat von LouCypher (Beitrag 2264384)
kommt drauf an ob du über 18? wahrst als der mopedführerschein eingeführt wurde. Ist ca. 10 jahre her.

He lou schaust einmal nach Links? Dort steht 14 (jetzt !) :D

Windfux 27.03.2008 16:13

ab 15 (früher 16) darfst den Mopedschein machen.

LordTolkien 27.03.2008 20:04

Mopedlenkberichtung:
mit Mopedschein mit 15 (Eltern müssen zustimmen) oder 16

oder ab einen Alter von min. 24 Jahren

unter 24 mim A Schein bzw mim B Schein - da braucht ma aber soweit ich weiß eine Zusatzeintragung

smoking gnu 28.03.2008 16:42

Soweit ich weiss, darf man mit dem normalen B-Führerschein auch Mopeds fahren..

Meschdt 28.03.2008 17:13

dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als mopetschein zum machen, aber erst mit 15,5. sonst is er teurer.

Windfux 28.03.2008 20:57

wurscht, zahlt eh mama oder papa :D

Baron 28.03.2008 21:21

Wenns ein Fahrrad mit "Hilfsmotor" ist (also eines wo du den Motor ausschalten kannst und trotzdem weiterfahren -durch treten- brauchst gar nix -alles andere ist von Bundesland zu Bundesland verschieden (landesgesetze!).;)

barns 29.03.2008 20:27

Zitat:

Zitat von Baron (Beitrag 2264740)
Wenns ein Fahrrad mit "Hilfsmotor" ist (also eines wo du den Motor ausschalten kannst und trotzdem weiterfahren -durch treten- brauchst gar nix -alles andere ist von Bundesland zu Bundesland verschieden (landesgesetze!).;)

Das würde ich nicht unterschreiben.
Wurde schon gesagt: <400W, <20km/h wurscht ob er sich "Hilfsmotor" nennt oder sonstiges. Wenn er mit der Leistung darüber liegt oder über 20km/h ermöglicht ist es kein Fahrrad mehr.

Ach ja, StVO und KFG sind schon Bundesgesetze.


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