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FordPrefect 27.02.2008 13:01

Auskunft über Datenweitergabe
 
An die Juristen unter euch.
Ist mein Mobilprovider verpflichtet, auf persönliche Anfrage, mir Informationen über die Weitergabe meiner Daten an dritte zu übermitteln.
Konkrete Anfrage an T-Mobile:
Zitat:

Da ich laut Datenschutzrecht ein Auskunftsrecht über die Weitergabe meiner Daten an dritte habe, würde ich gerne wissen, wohin ich mich wenden muss wenn ich so eine Auskunft möchte?
Denn da seit 01.01.2008 die Executive ohne richterlichen Beschluss jederzeit meine Daten abfragen kann, und sie verpflichtet sind jede weitergabe von Daten auf Anfrage zu beauskunften, möchte ich das in nächster Zeit öfters in anspruch nehmen. Da man ja nie weiß wann und wie oft die Executive Daten über einen Abfragt und von der Executive wird man es ja nie erfahren
Nun bekam ich folgende Antwort:
Zitat:

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich habe jetzt bezüglich Ihrer Anfrage mit unserer Rechtsabteilung Rücksprache gehalten. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen aufgrund von § 26 Abs. 2 DatenschutzG 2000 die gewünschte Auskunft leider nicht geben können.

Das öffentliche Interesse überwiegt bei Anfrage der Exekutive und daher können wir Ihnen leider keine Informationen geben, ob es an Anfragen zu Ihrer Person gegeben hat.
Nun meine Frage: Lieg das öffentliche Recht über dem Recht auf Auskunft für Datenweitergabe oder nicht.
Peter

LouCypher 27.02.2008 13:13

§26 Abs2 ist da ziemlich eindeutig musst nur lesen.

http://www.ris2.bka.gv.at/

Don Manuel 27.02.2008 13:54

Bis man auf der Seite dieses findet wird man alt, habs bald aufgegeben...

jayjay 27.02.2008 14:02

wenn gegen dich ermittelt wird kannst du sowohl bei der sicherheitspolizei als auch bei der für die ermittlungen zuständigen staatsanwaltschaft (stpo neu) einsicht in den akt nehmen. ausser es besteht verdunkelungsgefahr, dann gehts vor gericht, es gibt einen beschluss den du wiederum beeinspruchen kannst.

beweise, welche die polizei durch die spg-novelle etwa im bereich ip-ausforschung erlangt und die demzufolge nicht den bestimmungen der strafprozessordnung entsprechen sind in jedem strafverfahren nichtig. im ermittlungsverfahren hat sich sicherheitspolizei an die stpo zu halten und nicht ans sicherheitspolizeigesetz.

ganz abgesehen davon spricht derzeit eigentlich alles dafür, dass die novelle sowohl eu-recht als auch dem telekommunikationsgeheimnis widerspricht. dann darf die polizei das nicht mal mehr zur wahrung der öffentlichen ordnung (spg).

wenn man bei wcm mal einen juristischen gastkommentar möchte bitte melden :D

mendaxx 27.02.2008 14:28

Mich würde ein solcher Artikel sehr interessieren, und ich bin mir sicher, dass ich da nicht allein bin.

FordPrefect 27.02.2008 14:30

@ Don Manuel Ist mir auch so gegangen. Habs dann aufgegeben.
@ JayJay Das ist mir schon klar, aber was ist, wenn sie nur mal so anfragt, dann werde ich das nir erfahren.
lg Peter

Baron 27.02.2008 14:59

Zitat:

Original geschrieben von mendaxx
Mich würde ein solcher Artikel sehr interessieren, und ich bin mir sicher, dass ich da nicht allein bin.
Richtig!
Bitte so das ichs auch versteh... dann verstehens die anderen auch:D

LouCypher 28.02.2008 09:38

Zitat:

Original geschrieben von Don Manuel
Bis man auf der Seite dieses findet wird man alt, habs bald aufgegeben...
beim ersten mal ist es nicht leicht wenn mans mal kapiert hat funzt die suche recht gut. Ich hab ca. 15min gebraucht. In diesem fall so lange auf "bundesrecht" clicken bis eine suchmaske kommt, dann datenschutzgesetz und §26 eingeben und die sache passt.

Don Manuel 28.02.2008 09:53

Baron deklariert sich freiwillig als intellektuelle Untergrenze des Forums.
Da erhebt sich die Frage, ob dies nun als integratives oder exkludierendes Verhalten zu werten ist :D

Vielleicht funzt ja der direkte Link nicht? Keinesfalls, zwei Click mehr und du hättest hilfreicher gehandelt ;)

Aber schon unerhört, dass im Gesetz das Gegenteil steht, worauf die sich berufen :ms: !
... nach dem Motto, "schreib irgendan Paragrafn, do schreckt si eh a jeda und frogt net weida..."

Quadrifoglio 28.02.2008 14:39

@FordPrefect:

Sei froh, dass Du nicht im Piefkeland wohnst, sonst würdest Du jetzt wahrscheinlich schon beim BND im Keller sitzen. :lol:

J@ck 28.02.2008 15:50

@Quadrifoglio: Dir ist doch bewusst, dass der Begriff "Piefke" ein Abwertender ist? ;)

Lg
Jack

mendaxx 28.02.2008 15:58

Genau! Und richtigerweise müsste es auch PND heißen (Piefke-Nachrichtendienst) :D

pong 28.02.2008 16:53

Schonmal versucht dieser Klausel nachträglich zu widersprechen?

Quadrifoglio 29.02.2008 15:13

@J@ck:

Tut mir leid, ich wollte deinen Nationalstolz nicht verletzen. :hehe:

J@ck 29.02.2008 17:14

Ist kein Thema, einerseits weil es nicht meine Nation ist :D andererseits weil ich denke, dass viele dieses Wort etwas unbewusst verwenden.
Hab zwar schon viel Zeit dort verbracht, aber ich könnte mir vorstellen dass ein nett gemeintes "Piefke" beim großen Nachbarn Zorn hervorrufen kann. ;)

Don Manuel 29.02.2008 21:20

Sich selbst zu beschimpfen haben nicht nur die Mundln kultiviert, ob Fischkopp oder Piefke ist eher mit Stierwoscha oda Mostschädl vergleichbar ;)


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