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LouCypher 14.02.2008 14:36

Email sicherheit
 
Bei uns regen sich immer wieder kunden auf wenn mal eine email nicht ankommt. So selten das auch passiert, langsam geht es mir auf den geist mich für probleme zu rechtfertigen die gar nicht in meiner hand liegen.

Oft sind irgendwelche dns probleme, spamfilter in netzwerken die gar nicht in unserer verantwortung liegen schuld und ich muss mir groß was von schadensersatz und derartigen unfug anhören.

Fakt ist das man emailprobleme einem leien gegenüber so gut wie nie verständlich erklären kann. Grad bei anwälten ist so etwas verdammt mühsam.

Ich bin auf der suche nach informationen zu diesem thema, am besten juristische informationen, gesetzliche bestimmungen, urteile, abgewiesene klagen usw.

Email ist nunmal kein einschreiben nur das kapieren viele nicht. Gleichzeitig will dafür aber auch niemend viel geld ausgeben.

ESCOP 06.03.2008 10:33

Email Sicherheit
 
Hallo!

Mit Gesetztestexten kann ich dir leider nicht weiterhelfen, es gibt aber die Möglichkeit eine Rückverfolgung deiner Email vorzunehmen.
Somit hättest du die Möglichkeit bei sensiblen Kunden mit Beweisen aufwarten zu können die sicherstellen, daß die Schuld nicht bei dir liegt.

Sie dir mal die Seite www.readnotify.com an.

mario1 20.03.2008 22:41

Hallo

Vielleicht brauchst du es ja noch:
Auf www.internet4jurists.com findest du einiges zu diesem Thema. Es sind auch gerichtliche Entscheidungen und Gesetzestexte dabei.

zigeina 21.03.2008 18:28

.4456
 
schick halt auch eine sms ...ist ja auch nicht gewährleistet, dass die ankommt :p

maxb 21.03.2008 18:42

Zitat:

Zitat von LouCypher (Beitrag 2255585)
Ich bin auf der suche nach informationen zu diesem thema, am besten juristische informationen, gesetzliche bestimmungen, urteile, abgewiesene klagen usw.

Bei soetwas gebe ich z.B. RIS + e-mail + beweis in google ein und stoße gleich auf ein brauchbares und aktuelles OGH Urteil mit einer ausführlichen rechtlichen Beurteilung zum Thema wann den ein e-mail als empfangen gilt bzw.welcher Beweis dafür notwendig ist.

http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/...G0000_000.html

Hab's nicht vollständig gelesen, aber viele Gelehrte und noch mehr Meinungen :D

Für den OGH gilt ->

Zitat:

In rechtlicher Hinsicht billigt der Oberste Gerichtshof die Beurteilung der Vorinstanzen, insbesondere auch jene Beurteilung, ein E-Mail sei für den Empfänger in dem Zeitpunkt abrufbar, in dem es in seiner Mailbox eingelangt und gespeichert sei und am Bildschirm angezeigt oder ausgedruckt werden könne, das heiße, sobald ein Abruf durch den Empfänger möglich sei. Darüber hinaus ist auf die Rechtsrüge der Revisionswerberin zu erwidern:

LouCypher 21.03.2008 22:03

@maxb: danke wenn meine google skills in zukunft versagen werde ich mich an dich wenden :D .

Hab den text überflogen, letztendlich scheint das fazit zu sein ein absender soll eine lesebestätigung verlangen sonst kann er sich brausen gehen. Email ist kein einschreiben. Wenn man also wie ich zb. lesebestätigungen grundsätzlich verweigert gibt es keinen wirksamen zustellbeleg.

Letzendlich bin ich genauso schlau wie vorher, wer ist schuld wenn ein mail nicht ankommt, offensichtlich niemand weil man den versand nur dadurch beweisen kann das der empfänger darauf antwortet.

Christoph 21.03.2008 22:04

Nach meinem Dafürhalten stellt ein eMail daher keine rechtverbindliche "Bestätigung" dar.
Es gab da mal eine Diskussion in einem anderen Forumsteil, da hab ich auch diese Meinung vertreten.

The_Lord_of_Midnight 24.03.2008 12:49

Also eine Email die nicht mit PGP oder einem ähnlichen Verfahren verschlüsselt wurde, kann sowieso niemals irgendwas beweisen ?
Denn ein Ascii-File kann man ja auf einfachste Art und Weise erstellen ?
Und eine Email zu faken ist ja auch keine Kunst.

enjoy2 24.03.2008 13:06

auch eine Verschlüsselung bringt nicht die Sicherheit, dass das Mail ankommt

imho muss erst das Protokoll geändert werden, bevor hier sich etwas ändert

The_Lord_of_Midnight 24.03.2008 13:08

Das ist nicht die Frage.
Die Frage ist, ob man nachweisen kann, daß die Mail vom Sender abgegangen ist und beim Empfänger angekommen ist.
Bei einem Schlüssel wie dem von PGP kann man das nachweisen.

Begründung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pretty_Good_Privacy
PGP benutzt ein sogenanntes Public-Key-Verfahren, das heißt, es gibt ein eindeutig zugeordnetes Schlüsselpaar

Das ist mal die Grundvoraussetzung, vorher braucht man gar nicht weitermachen.
Erst dann kann man daran denken, daß man auch noch eine Lesebestätigung braucht.

enjoy2 24.03.2008 13:26

ja, nur wie beweist dies, dass eine Mail weggegangen ist, bzw. angekommen ist?

es beweist, wenn man eine E-Mail vohranden, dass diese E-Mail eine bestimmte Person versendet hat

so lange das bestehende Protokoll nicht geändert wird, wird es diese Unsicherheiten geben

The_Lord_of_Midnight 24.03.2008 14:31

Das in Kombination mit der Lesebestätigung müsste ausreichen.

LouCypher 24.03.2008 18:20

es geht mir letzendlich nur um eine laientaugliche erklärung. Leider werden heute sachen via email abgewickelt für die email aufgrund der verwendeten technologie nicht geeignet ist. Tausendmal klappts und einmal nicht, email ist ja im grunde fast das gleiche wie wenn ich meine korrespondenz anstatt per post zu schicken auf der kärnterstrasse offen ein einen gedichtbaum klebe. Voip entwickelt sich ja in die gleiche richtung. Möchte nicht wissen wieviele geschäftsgeheimnisse sich auf freemail servern befinden.

PGP ist ja ganz nett, nur letzendlich nicht umzusetzen, weil solange nicht alle damit arbeiten gibts nur zores.

Jeder raunzt über den überwachungsstaat und ist sich dabei nicht bewusst das dutzende oder tausende menschen ohne sanktionen zu riskieren zugriff auf fremde mails oder voip telefonate haben.

The_Lord_of_Midnight 24.03.2008 21:48

Zitat:

Zitat von LouCypher (Beitrag 2263679)
PGP ist ja ganz nett, nur letzendlich nicht umzusetzen, weil solange nicht alle damit arbeiten gibts nur zores.

Schon richtig, nur ist es dann mehr als daneben wenn genau dieselben Leute dann Sicherheit einfordern.
Da stimmt doch was nicht.
Wennst da einen Kurs parat hättest und jedem der augenscheinlich ein diesbezügliches Defizit hat, auf diesen Kurs schicken könntest, da könntest viel Geld damit machen :D

Christoph 24.03.2008 22:03

Hallo LouCypher,
vielleicht helfen Dir diese Gesetzesstellen weiter:
http://www.jusline.at/index.php?cpid...awid=22&paid=5
bzw.
http://www.jusline.at/index.php?cpid...wid=21&paid=13 siehe unter (2)

LouCypher 25.03.2008 09:55

@lom: so ist es, und gegen so argumente wie, hat ja immer funktioniert, meine kollegen machen das auch, geht schon seit jahren usw. kommst halt nicht an. Kurs wär schon was, wie funktioniert email, die auswirkungen von spam und emailsicherheit.

@christoph: thx aber hier gehts um den elektroischen rechtsverkehr.

Mir geht ja nicht darum email sicherer zu machen sondern den leuten leicht verständlich zu erklären das email kein einschreiben ist und warum das so ist.

Dachte vielleicht hat hier jemand eine leichte formel so wie: "seh ich in dem kleid fett aus? NEIN

Wieso hab ich die email nicht bekommen? ...... <-bitte ausfüllen :D

enjoy2 25.03.2008 09:59

Wieso hab ich die email nicht bekommen? ...... http://www.heise.de/newsticker/Neuer...meldung/101417

:D :D :D

holzi 25.03.2008 10:01

Zitat:

Wieso hab ich die email nicht bekommen? ...... <-bitte ausfüllen
Antwort: "Die Technik is a Hund" ;)

enjoy2 25.03.2008 10:08

http://www.internet4jurists.at/e-mail/sonstig1.htm bietet auch etwas Info

eine Erklärung a la Dummies 4 E-Mail habe ich leider keine gefunden

aber Wikipedia hat auch etwas dazu http://de.wikipedia.org/wiki/E-Mail#Beweiskraft

The_Lord_of_Midnight 25.03.2008 12:25

Aha, na immerhin wird damit so in etwa das bestätigt was ich auch geschrieben habe.
Man müsste eine qualifizierte elektronische Signatur haben (PGP reicht also nicht aus).
Und zusätzlich dazu noch eine Lesebestätigung vom Empfänger, ebenso mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Wenn der Empfänger keine Lesebestätigung schickt, müsste man also auf andere Kommunikationswege ausweichen wie eingeschriebenem Brief oder persönliche, handgeschriebene Unterschrift.
Denn einen Anruf kann man ja auch nicht wirklich nachweisen.

pc.net 25.03.2008 12:43

ich würde aber trotzdem zw. lese- und empfangsbestätigung unterscheiden ... da die empfangsbestätigung bereits eine rechtsgültige zusendung beweisen würde - ob der adressat das dann ließt ist unerheblich ;) ...

LouCypher 25.03.2008 19:08

@enjoy: thx der erste link kann schon mal was.

Diese Absatz möchte ich euch nicht vorenthalten:

Zitat:

. Der Anscheinsbeweis ist die Verschiebung des Beweisthemas von der tatbestandsmäßig geforderten Tatsache auf eine leichter erweisliche Tatsache, die mit ihr in einem typischen Erfahrungszusammenhang steht. Er ist nur zulässig, wenn eine typische formelhafte Verknüpfung zwischen der tatsächlich bewiesenen Tatsache und dem gesetzlich geforderten Tatbestandselement besteht; er darf nicht dazu dienen, Lücken der Beweisführung durch bloße Vermutungen auszufüllen.
:rofl:

Das schicke ich dem nächsten der sich aufregt.

Christoph 25.03.2008 21:57

Grundsätzlich hast Du dieses Problem auch bei Briefsendungen, wenn Du keinen eingeschriebenen Brief schickst, bzw. der Adressat ihn nicht annimmt (mir schon passiert), kannst Du eine Zustellung nicht beweisen.


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