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ahny 24.01.2008 21:24

rma ecotec?!
 
mich hat soeben der schlag getroffen... bitte is das normal...?


so folgendes- e kurz gehalten :) :

im okotber eine hd2900pro gekauft.
hatte sie lange liegen da ich probleme mit dem mobo hatte.
karte lief 2 wochen.
danach defekt.
mitte dez als rma abgegeben.
laut ma maximal 3 wochen.
gut einen monat später mal ein email.
1 woche später keine reaktion.
nochmaliges email an andere abteilung.
diese meldete, es wurde weitergeleitet... na danke, desshalb habe ich extra die alte email nochmals gesendet damit man gleich sieht es wurde
schonmal geschrieben.
ok, angerufen- na morgen bekommens die antwort... jaja klar...
3 tage später, heute, schau in meine mails und es ist endlich was gekommen.
gutschrift da die ware nicht mehr verfügbar ist.
ok schau auf den betrag, was sehe ich da, eine gutschrift mit €35 weniger?

für was bitte behalten die sich 35 €?
verkaufen defekte ware und dann bekommt eine gutschrift mit einem verminderten betrag? welche leistung habe ich von denen bezogen? welchen service?

hmmm, mal nachdenken... ein paar monate keine graka und 220€ weniger auf der bank?

geht zwar ned um viel aber das is doch verarsche schlechthin...

hatte schon sehr viele rma fälle bei einem anderen händler, wieso ging es da immer ohne mucken sofort, auch wenn die ware nicht lagernd ist... gibts halt einen anderen hersteller

was meint ihr?

lalaker 24.01.2008 22:04

Seit Oktober 2007 sind erst 3 Monate rum.

Das fällt dann unter Gewährleistung. Um den RMA-Austausch muss sich der Händler kümmern, aber dich deshalb so lange warten zu lassen ist eine Unverschämtheit.

Die werden sich sicher auf den heutigen Wert ausreden, aber das ist gesetzlich nicht gedeckt.

Ich würde mir das nicht gefallen lassen.
Bestehe auf eine Ersatzkarte (2900pro) oder den Kaufpreis.

ahny 24.01.2008 22:37

die haben ja auch dzt nen schmarrn lagernd... brauch sowieso das geld retour da ich ne andere karte auch woanders kaufen muss

J@ck 24.01.2008 23:24

Ich bezweifle auch dass DAS legal ist - schalt mal Konsumentenschutz ein.

LouCypher 25.01.2008 09:35

anrufen fragen was das soll, wenn sie den fehler nicht einsehen, einschreiben/fax mit zahlungsaufforderung danach an deine rechtschutzversicherung übergeben. Wenn du keine hast dann vergiss es oder probiers über die AK.

Satan_666 25.01.2008 10:14

Also ich bin mir nicht sicher, ob das nicht doch legal ist, weil ich denke, dass der Händler den Wertverlust wegen Gebrauches der Ware abziehen darf. Ich meine, da kaufe ich - als extremes Beispiel - ein Auto, das von Anfang an Macken hat, und verlange nach Ablauf der Gewährleistungsfrist den vollen Kaufpreis retour, obwohl ich während dieser Zeit mitunter zig-tausende Kilometer damit gefahren bin? Ich denke, sooo wird das nicht laufen können.

Dass ahny nicht sofort festgestellt hat, dass das Teil nicht funktioniert, weil sein Rechner anderweitig Probleme machte, kann man doch nicht dem Händler anlasten. Der kann vermutlich damit argumentieren, dass das Teil immerhin 3 Monate klaglos funktioniert hat und er geht davon aus, dass es auch in Verwendung war (den Beteuerungen von ahny muss er ja nicht Glauben schenken).

Ich würde es also einfach hinnehmen - schweren Herzens, weil ich ja auch irgendwie selber Schuld bin, dass ich auf den Fehler erst jetzt drauf komme!

holzi 25.01.2008 10:22

Soweit ich das mit der Gewährleistung verstanden hab, gibt es 2 Möglichkeiten:

Ersatz/Reparatur
Wandlung des Kaufvertrags

und Wandlung bedeutet doch im Wesentlichen Geld zurück, dem Kunden dürfen da keine Kosten entstehen.

Ich würd mich da an den Konsumentenschutz wenden...vielleicht gibt es hier auch einen Juristen...

ahny 25.01.2008 10:24

ja nur weiters hat der shop nichts lagernd und ich fang mit den 185 € nichts an - will auch nichts mehr dort kaufen

damit ich vlt. die selben probleme wieder bekomme?! na sicher nicht

also durch die wartezeit und den abzug ist es in meinen augen eine verarsche/abzocke

klar 35€ tun nicht weh, aber wofür bitte?

J@ck 25.01.2008 10:29

Mir würden 35 Euro verdammt weh tun, und das nicht weil ich geizig bin sondern weil ich dieses Geld lieber woanders zum Fenster rauswerfen würd...

holzi 25.01.2008 10:37

btw. Gutscheine musst du meines Wissens nach auch nicht akzeptieren.

Aber wie gesagt, Konsumentenschutz hat mit solchen Sachen sicher mehr Erfahrung.

Satan_666 25.01.2008 10:55

Zitat:

Original geschrieben von ahny
klar 35€ tun nicht weh, aber wofür bitte?
Die 35 Euro deswegen, weil das Ding damit als gebraucht gilt. Selbst wenn er es reparieren könnte - er wird es nicht als neu verkaufen können, wenn Du es schon 3 Monate verwendet hast.

Wieso verliert ein Auto bereits 20% an Wert, sobald der Erstbesitzer nur im Typenschein eingetragen wird? Der braucht nicht mal einen Meter damit fahren, schon ist das Auto einen Haufen Geld weniger wert.

Wo ist der prinzipielle Unterschied zum Auto und zu einem Computerbauteil?

Dass sich viele Händler trotzdem kulant zeigen, zeugt vielleicht von Geschäftssinn (indem er den Kunden nicht vergrault) - aber rechtlich, denke ich, bräuchte er nur den Gebrauchtwert erstatten. Habe ich mal in einem von einem Juristen verfassten Zeitungsartikel gelesen.

Gutscheine brauchst aber auf keinen Fall akzeptieren.

holzi 25.01.2008 11:12

Es geht aber hier nicht um einen Umtausch sondern um einen Gewährleistungsfall - Gebraucht is ein Gerät sobald du die Schachtel aufmachst - da würde man ja bei jedem Gewährleistungsfall weniger zurückbekommen

pong 25.01.2008 11:16

Der Händler, hat das Ding zu reparieren oder den Kaufvertrag zu wandeln, dass sie es mit einer Gutschrift versuchen liegt leider an der Tagesordnung.... aber es ist halt nur ein Versuch ;) -> auf Wandlung - wenn notwendig - schriftlich bestehen (nur eingeschrieben = ist schriftlich)

pong

Satan_666 25.01.2008 11:30

Na, dann versuche das mal bei einem Auto ... :rolleyes: ... von wegen Geld retour!

==> http://www.konsument.at/konsument/de...579&text=text3

Auf dieser Seite steht (bitte ganz nach unten scrollen):

Zitat:

Hat der Käufer die Ware bereits über längere Zeit nutzbringend verwendet, dann kann der Verkäufer allenfalls ein Entgelt für die Nutzung verlangen.
Nach 3 Monaten kann man doch wohl davon ausgehen, dass das Ding bereits nutzbringend verwendet worden ist. Und nun seid Ihr dran, was Gegenteiliges zu verlinken!

:p :p :p

holzi 25.01.2008 11:38

Ein Auto wird ja in der Regel auch repariert.

Aber offenbar scheint mit dem reduzierten Preis doch so zu stimmen - für mich eine Frechheit, der Defekt ist ja nicht Schuld des Konsumenten. Nutzung hin oder her. Ich würde mich dennoch an den Konsumentenschutz wenden, zumindest was die Höhe der "Nutzungsgebühr" betrifft.

Auf jeden Fall wieder eine Firma, die aus meinem Adressbuch fliegt.

Satan_666 25.01.2008 11:46

Das sei Dir unbenommen, diese Firma aus Deinem Adressbuch zu nehmen.

Aber hälst Du einen Wertverlust von ca 15% in 3 Monaten wirklich für so hoch für ein Computerteil? Überlege mal, wie viel Du für das Teil bekommen würdest, wenn Du es nach 3 Monaten verkaufen wolltest?

Subjektiv betrachtet halte ich das sehr wohl für angemessen!

ahny 25.01.2008 11:56

nja aber du musst auch einsehen, ich als kunde habe dieses produkt erworben, defekt, dann erwarte ich mir ein gleichwertiges modell oder das selbe retour, beides können sie mir nicht bieten also will ich den kaufpreis retour

ist als kunde eigentlich logisch

und nur zur info bin auch im handel tätig nur das meine ware in die zig tausende geht pro kunde und ich weiss auch was kundenservice bedeutet.

wertverlust, gibts dann aber auch nur bei diesem händler... habe ich bei ditech noch nie erlebt, immer ohne mucken und murren aber was sogar beim birg gings besser :D

Satan_666 25.01.2008 12:06

Ich habe es oben schon geschrieben: es ist die Frage, ob es kundenfreundlich und von daher geschickt ist, wenn ein Händler auf sein Recht besteht. DASS es sein Recht ist, ist ja mittlerweile unbestritten. Ich finde diese Vorgehensweise auch irritierend, aber es ist ja nicht MEIN Geschäft. Ich ziehe eben so wie holzi die Lehre, dort nicht (mehr) einzukaufen.

Aber frei von Schuld bist Du nicht (siehe oben): Du kaufst ein Teil, welches Du im Moment nicht ausprobieren kannst und hoffst jetzt insgeheim, dass Du nach dieser (für die Computerei doch recht langen) Zeit den vollen Kaufpreis zurück bekommst. Nur: DAFÜR kann ja der Händler nichts, oder? Hättest halt gewartet, bis das MoBo funzt und erst dann das Ding gekauft, dann hättest Dir viel erspart. Zumindest die 35 Euro!

Was Du jetzt meiner Meinung nach maximal hoffen kannst, ist dass man sich nach einem freundlichen Gespräch doch kulant zeigt und Dir die 35 Euro auszahlt. Zumindest als Gutschein.

ahny 25.01.2008 12:10

das problem ist eben auch dieser gutschein, ich brauch ja das barre da die ja keine alternative lagernd haben...

naja hoffentlich hab ich hiermit ein paar leute gewarnt und sparen sich diesen ärger

Mirakelfox 25.01.2008 12:12

Zitat:

Original geschrieben von ahny
wertverlust, gibts dann aber auch nur bei diesem händler... habe ich bei ditech noch nie erlebt, immer ohne mucken und murren aber was sogar beim birg gings besser :D
Auch die Fa. Ditech hat es bei mir so gemacht.:( Bei mir war es eine Grafikkarte von Sapphire.

Anders die Fa. Raisl. Nach ca. 2 1/2 Jahren ging mir ein Tagan-Netzteil ein. Es wurde von der Firma eingeschickt und nach einiger Zeit bekam ich den vollen Betrag, den ich dafür bezahlt hatte, gutgeschrieben.:-)

Satan_666 25.01.2008 12:17

Zitat:

Original geschrieben von ahny
das problem ist eben auch dieser gutschein, ich brauch ja das barre da die ja keine alternative lagernd haben...

naja hoffentlich hab ich hiermit ein paar leute gewarnt und sparen sich diesen ärger

Ich meinte es so: den Kaufpreis - 35 Euro in bar, die 35 Euro als Gutschein.

Oder Du machst denen den Vorschlag, auf eine Produkt Deiner Wahl mit etwaigen Aufpreis (falls teurer wäre als die defekte Teil) umzusteigen, wenn er den vollen Kaufpreis erstattet.

Reden ist halt die Devise!

Vielleicht macht er das mit dem Abzug auch nur deswegen, weil Du unbedingt das Geld zurück haben willst (weil dann hat er ja so gar nix davon); aber wennst ihm ein neues Geschäft ankündigst, dann geht es vielleicht doch mit vollem Kaufpreis retour?

Groovy 25.01.2008 12:55

Das Problem liegt an der schnellen Wertminderung der Hardware:
Wenn man auf Geizhals geht ist der tatsächliche Wert der 2900pro nur noch ~135€(!).
http://geizhals.at/?fs=2900pro&x=0&y=0&in=

Also ich wär froh mit den 220€ und bestell dir diese Graka:
http://www.e-tec.at/new/index.php?xlink=26832
Der Haken ist halt wieder die Wartezeit...

ahny 25.01.2008 13:34

das mit den 140€ auf gh stimmt nicht ganz, dies ist eine gebremste version.

die vollwertige hd2900pro gibts gar nimmer / sogesehen müsste ich eine hd3870 bekommen (NP rund 200€) und auch keine 220€ np. wenn ich zumindest so eine karte bekommen hätte wär ja alles ok bis auf die wartezeit.

Hawi 25.01.2008 14:35

Das mit der Wertminderung dürfte keine prinzipielle Sache sein.

Ich kaufte bei Ecotec eine externe Harddisk, die ich ausgiebig (lang) testete (sicher zwei Monate) und die Manderln machte. Ich wendete mich zunächst an den Hersteller und schilderte die Symptome. Der Hersteller schrieb mir, dass aufgrund meiner Darstellung offensichtlich ein Controllerfehler vorliegt, ich soll sie beim Händler reklamieren. Mit diesem Mail ging ich zu Ecotec und erhielt im Austausch eine Harddisk eines anderen Herstellers (meine war mittlerweile nicht mehr lagernd) mit vergleichbaren Leistungsdaten zum selben Preis.

Durchaus OK also bei Ecotec in meinem Fall.

LouCypher 25.01.2008 14:50

wertverlust gilt in diesem fall nicht weil die karte ja hin ist, die wird ja nicht weiterverkauft und repariert wird sie auch nicht.

Abgesehen davon das der händler das teil sowieso vom distributer ersetzt bekommt bzw. den vollen kaufpreis ersetzt bekommt.

Die werden einfach einen fehler gemacht haben, der sich mit einem kurzen telefonat sicher aufklären lässt.

garfield36 25.01.2008 15:27

Man könnte sehr wohl argumentieren, dass es einen Wertverlust gibt. Nämlich den vom Kaufzeitpunkt der Ware bist zum Zeitpunkt der letztmöglichen Verfügbarkeit und dem zu diesem Moment aktuellen Preis. Ob dies allerdings gesetzlich so geregelt ist, entzieht sich auch meiner Kenntnis.
Jedenfalls wäre der Händler verpflichtet gleichwertige Ware als Ersatz zur Verfügung zu stellen. Was aber ist nun gleichwertig?

holzi 25.01.2008 17:02

Zitat:

Jedenfalls wäre der Händler verpflichtet gleichwertige Ware als Ersatz zur Verfügung zu stellen. Was aber ist nun gleichwertig?
meiner Meinung nach wäre gleichwertig dem technischen Fortschritt entsprechend. Ich habe zb. öfters bei Festplatten-Garantie vom Hersteller eine Platte mit höherer Speicherkapazität zurückbekommen (zb. statt einer 60GB eine 80GB).

Baron 25.01.2008 18:07

Aber nur weils kane 60er mehr geben hat-oder sie extra bestellen hätten müssen!
Du hast anspruch auf die gleiche Hardware die du gekauft hast- net nach 3 monat kommen und dann die nächst grössere Disk holen -so gscheit waren schon einige! Umtausch und Geld zurück innerhalb von 10 Arbeitstagen nach dem Kauf - alles andere ist kulanz!

holzi 25.01.2008 18:15

eben, und seine graka gibts auch nimmer ;) - er kommt ja nicht um sich einfach nur eine bessere karte abzuholen, sondern weil man ihm ein defektes gerät verkauft hat. warum soll er da 35 euro verlust hinnehmen?

wie auch immer über die angesprochene firma hab ich schon von mehreren problemfällen gehört. mir aber egal, gibt noch genug kundenfreundliche firmen mit fairen preisen.

garfield36 25.01.2008 19:02

Da die Karte innerhalb von 6 Monaten defekt war, hätte er Anspruch auf gleichwertigen Ersatz. Und innerhalb des ersten Halbjahres braucht er auch nicht zu beweisen, dass die Schuld an dem Defekt nicht bei ihm lag.

Satan_666 25.01.2008 21:12

Wieso ist das so schwer verständlich?

Die Karte war offenbar (aus der Sicht des Verkäufers) zumindest 3 Monate im Einsatz. Dass sie jetzt einen Defekt zeigt, ist zwar bedauerlich, aber dafür kann auch der Händler nichts (der produzierte das Teil ja nicht).

Als Konsument habe ich jetzt das Recht der Gewährleistung. Sprich: das Teil kann entweder repariert bzw umgetauscht werden oder - wenn die Reparatur bzw der Umtausch nicht möglich oder eine Reparatur nicht zumutbar ist (für beide Seiten) - eine Preisminderung (wird in diesem Fall wohl nicht gewünscht sein vom Käufer, wenn das Teil so gar nicht funktioniert) oder Wandlung (= Ware + Geld retour) verlangen. Bei letzterem steht dem Verkäufer ein Abzug zu, da die Ware ja über länger Zeit bereits in Verwendung gestanden ist.

Das ist nun mal die Rechtslage; kein Richter in Österreich würde das mit Sicherheit anders sehen. Ob jetzt 35 Euro für die 3-monatige Verwendung der Karte angemessen ist, mag strittig sein - aber wenn es nur 25 Euro sein sollten, wird sich in Österreich auch kein Richter damit beschäftigen, weil dann der Streitwert lediglich 10 Euro ausmacht und damit beschäftigen sich österreichische Gerichte einfach nicht.

Alle sonstigen Vorschläge sind auf ein Goodwill von beiden Seiten angewiesen. Wenn ich ein gleichwertiges Produkt bekomme, ist es gleichzusetzen einer Wandlung des ersten Kaufvertrages und Abschluss eines Neuen. Oder wäre jemand von Euch bereit, auf 3 Monate Gewährleistung zu verzichten? Das wäre nämlich die Konsequenz, wenn der alte Kaufvertrag weiter läuft - weil die Gewährleistung beginnt an dem Tag der Vertragsvereinbarung (= Rechnung).

Darum nochmals: ich würde den Händler fragen, ob er bereit wäre, den Kaufpreis komplett zu refundieren, wenn man dann zeitgleich ein anderes, gleichwertiges und zumindest gleich teures Produkt bei ihm nimmt.

Satan_666 25.01.2008 21:14

Zitat:

Original geschrieben von holzi
meiner Meinung nach wäre gleichwertig dem technischen Fortschritt entsprechend. Ich habe zb. öfters bei Festplatten-Garantie vom Hersteller eine Platte mit höherer Speicherkapazität zurückbekommen (zb. statt einer 60GB eine 80GB).
Wie geschrieben: einen Anspruch hat man nicht darauf.

Und so wie ich ahny hier verstehe, will er das auch nicht. Er will sein Geld in voller Höhe zurück und seine Karte anderswo kaufen. Nur frage ich mich, warum das der Händler tun sollte? Er hätte dann lediglich Ausgaben gehabt und das Geschäft macht dann jemand anderer!

Satan_666 25.01.2008 21:20

Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
wertverlust gilt in diesem fall nicht weil die karte ja hin ist, die wird ja nicht weiterverkauft und repariert wird sie auch nicht.

Es geht nicht primär darum, einen Wertverlust abzuziehen, sondern dass der Käufer bereits in den Genuss des Verwendens des Produktes gekommen ist. Im Extremfall - siehe oben - gebe ich das Ding am letzten Tag der Gewährleistungspflich dem Händler zurück (immerhin 6 Monate - für die Computerei eine halbe Ewigkeit) und verlange den vollen Kaufpreis retour? Sooo kann es aber nun auch nicht funktionieren!

Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
Abgesehen davon das der händler das teil sowieso vom distributer ersetzt bekommt bzw. den vollen kaufpreis ersetzt bekommt.

Schon mal davon gehört, dass es Händler gibt, die dem Hersteller die Garantieleistung abkaufen und die Ware dadurch günstiger bekommen? Vielleicht ist es dort so? Lauter Dinge, die Du nicht wissen kannst!

LouCypher 25.01.2008 22:50

@satan_666:

Eines ist klar, du bist offensichtlich (hoffentlich) kein händler ;)

es gibt 4 möglichkeiten:

-austausch
-reperatur

falls ersten beide nicht möglich bzw. unzumutbar:

-preisminderung

falls nicht möglich:

-wandlung

Nachdem der händler geld überwiesen hat hat er sich für die wandlung entschieden.
wandlung=vertragsausflösung da kann der händler nicht einfach geld abziehen, du scheinst das mit preisminderung zu verwechseln. Die bedeutung von vertragsauslösung ist eindeutig, ware retour, geld retour, sag ma es war nichts.

Satan_666 26.01.2008 00:00

@LouCypher:

Zitat:

Original geschrieben von Satan_666
Na, dann versuche das mal bei einem Auto ... :rolleyes: ... von wegen Geld retour!

==> http://www.konsument.at/konsument/de...579&text=text3

Auf dieser Seite steht (bitte ganz nach unten scrollen):

-----
Hat der Käufer die Ware bereits über längere Zeit nutzbringend verwendet, dann kann der Verkäufer allenfalls ein Entgelt für die Nutzung verlangen.
-----


Nach 3 Monaten kann man doch wohl davon ausgehen, dass das Ding bereits nutzbringend verwendet worden ist. Und nun seid Ihr dran, was Gegenteiliges zu verlinken!

:p :p :p

Beachte bitte den Link, scrolle dort ganz nach unten und lies den allerletzten Absatz. Ich denke, dann ist auch Dir klar, dass Du da was falsch verstehst!

Wer lesen kann, ist demnach klar im Vorteil - auch wenn's weh tut!

:hammer:

Baron 26.01.2008 00:09

Falsch Lou!
Nach 3 monaten kann der händler sehr wohl davon ausgehen das das das Gerät in gebrauch war und sich einen gewissen Prozentsatz abziehen- die wandlung zum vollpreis gibts eben nur innerhalb von 10 Tagen aber das hab ich eh schon geschrieben. Ansonsten ist Satan genau am richtigen Weg!
Bei "nerv-kunden"n wie z.b. Garfield ist man da toleranter (so nach dem motto -schauts das der verschwindet! :D ;) ) aber anspruch hast nicht drauf!

Satan_666 26.01.2008 00:28

Zitat:

Original geschrieben von Baron
Falsch Lou!
Nach 3 monaten kann der händler sehr wohl davon ausgehen das das das Gerät in gebrauch war und sich einen gewissen Prozentsatz abziehen- die wandlung zum vollpreis gibts eben nur innerhalb von 10 Tagen aber das hab ich eh schon geschrieben. Ansonsten ist Satan genau am richtigen Weg!

*uff*

Danke, Baron ... ich dachte schon, ich wäre der einzige hier, der die Rechtslage verstanden hat!
:D

fredf 26.01.2008 01:12

Preisminderung wird meist bei intensiver Nutzung und/oder starken Gebrauchsspuren in Anwendung gebracht.
35 Euro für 2 Monate bei einem Warenwert von 220 Euro ist meiner Meinung nach recht hoch gegriffen, insbesondere da der Defekt bereits nach 2 Wochen aufgetreten ist. Nutzungsdauer mind 3 Jahre=36 Monate
Ich nehme an der OGH würd wohl wie bei 6Ob143/07h die Rückerstattung des vollen Kaufpreises bestimmen.

-=[n0t mY daY]=- 26.01.2008 02:01

heute erlebt:

sachen gekauft fuer neuen pc (siehe thread bissi unterhalb diesen), alles zusammengebaut -> pc startet net.
alle kabel getestet (kann ja sein das man power sw nicht richtig angeschlossen hat :D ), passt alles.

mal getestet ob netzteil startet (es lebe der erfinder des drahtes! :D ) - nix, sense.

zum glueck noch ein anderes netzteil auf reserve gehabt, angehangen -> funzt.

tft eingeschalten -> pixeldefekt drin, da leuchtet eines wunderschoen grellgruen raus...

naja, ham wohl einen schlechten tag erwischt, hoffe die stellen sich morgen net quer wenn ich das zeug umgetauscht haben will :hammer:
war naemlich bisher mim ecotec schon zufrieden...

lg

Satan_666 26.01.2008 10:22

Zitat:

Original geschrieben von fredf
Preisminderung wird meist bei intensiver Nutzung und/oder starken Gebrauchsspuren in Anwendung gebracht.
35 Euro für 2 Monate bei einem Warenwert von 220 Euro ist meiner Meinung nach recht hoch gegriffen, insbesondere da der Defekt bereits nach 2 Wochen aufgetreten ist. Nutzungsdauer mind 3 Jahre=36 Monate
Ich nehme an der OGH würd wohl wie bei 6Ob143/07h die Rückerstattung des vollen Kaufpreises bestimmen.

Wir können jetzt spekulieren - aber es sind nicht 2, sondern 3 Monate. Und die gesetzliche Garantiefrist läuft 2 und nicht 3 Jahre. Und nirgends steht, dass ein Ding intensiv genutzt werden muss (was hieße das überhaupt bei einer Steckkarte für den PC - wie will ich feststellen, ob sie "intensiv" genutzt wurde?), um einen Abzug zu rechtfertigen. Auf der Seite des VKI steht nur, dass die Ware über einen längeren Zeitraum benutzt werden muss, um dem Händler dieses Recht einzuräumen.

Wenn es jetzt blöd hergeht, wurde das Teil Anfang Oktober gekauft, dann wären es immerhin 4 Monate, wo das Teil in Verwendung gewesen ist.

Hochgerechnet auf die gesetzliche Garantie ergibt sich folgende Formel: R = K / G * V

R=Rückforderungsbetrag
K=Kaufpreis
G=Garantiezeit (24 Monate)
V=Verwendungszeit

Also: R = 220 / 24 * 4

Ergibt genau 36,67 Euro! Also entspricht das so ziemlich genau dem einbehaltenen Betrag vom Händler.

Und Dein angeführtes Urteil (hier übrigens der Link dazu: http://ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb...0%20%20%20%20) hat nur einen Haken: hier ist eindeutig beweisbar, dass das Teil seit anbeginn an nicht funktioniert hat und daher nicht verwendbar war, weil der Ofen scheinbar falsch aufgestellt wurde. Dort müsste der Verkäufer beweisen können, dass der Ofen trotz der Aufstellungsmängel bestimmungsgemäß benutzt worden ist; was ihm wohl schwer gelingen mag.

Im gegenständlichen Fall wird wohl kein Sachverständiger jemals auf die Idee kommen, zu behaupten, dass die Grafikkarte schon bei Übergabe nicht funktioniert hat und sie der Käufer 4 Monate lang unbenutzt herumliegen lässt, bevor er auf die Idee kommt, sein Geld zurück zu fordern.

Demnach bleibe ich weiter bei meiner Behauptung, dass juristisch gesehen der Händler recht hat.


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