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2008 neue Gesetze
Hallo
leider habe ich durch den Arbeitsstress vor Jahresende nicht wirklich was mit bekommen und wenn dann nur aus Deutschland! Was für neue Gesetze kommen in Österreich dazu bzw was ändert sich was wir entschärft, verschärft und was gilt für Österreich... Vielleicht könnt Ihr hier euer wissen posten thx |
1.) Die Winterreifenpflicht kommt.
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Aus für LaT!!! :bier:
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endlich wieder bei dämmerung und in tunnels ohne licht fahren :D
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Und ich fahr weiter IMMER mit Licht - so wie ich es seit 25 Jahren mache!
ÄTSCH :p :p |
seit heute gefährdest du damit aber fußgänger und radfahrer :D
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wie schauts im Internet aus da tut sich auch immer viel
in Deutschland hats ja glaube ich änderungen gegeben aber gelten die auch in Österreich ich warte ja nur dass verkauf über ebay verboten wird.... |
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FOTD sollte meiner Ansicht nach mit orangefarbenem Drehlicht und Nebelhorn fahren müssen.
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keine änderung: http://www.heise.de/newsticker/meldung/101171
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wär sicher nicht schlecht damit mich auch so blinde maulwürfe wie du im rückspiegel sehn und platz machen können :smoke: ps: ein rammbock für z.b ältere verkehrsteilnehmer und melker wär auch nicht schlecht :smoke: |
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(Halt ohne "Musik"!) |
Sollte gar net fahren!:D
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/me hat das autofahren erfunden :smoke: :lol: :p
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"Xundes" Selbstvertrauen - oder vielleicht Überschätzung? :p
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sehr sehr gesundes selbstvertraun.. manche würden mich sogar als eingebildet bezeichnen.. natürlich nur wenn in meinen aussagen dieser gewisse hauch von ironie fehlen würd... (so bin ich eben einfach nur selbstbewusst mit einer leichten neigung zur übertreibung :D.. )
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gilt die winterreifenpflicht seit 1. 1. 2008 oder erst ab winter 08/09 ??
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im Moment gilt weder die Winterreifenpflicht noch das Aus für Licht am Tag, da die Gesetzesänderung noch nicht ordnungsgemäß kundgemacht wurde ....
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Tschikimport:
max. 1Stange,ausser der warnhinweis is in deutsch! aber aufgedruckt! |
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So lange die Gesetzesänderungen im Bundesgesetzblatt nicht kundgemacht wurden gelten sie auch nicht. |
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da gibts ja jetzt die regelung , wenn man im eu ausland z.b zu schnell fährt man in österreich auch zahlen muß. gilt das noch, wenn ich ein schreiben in ausländischer sprache von der post nicht annehme ich zuerst mal nicht zahlen muß? konkret - ich fahr in italien zu schnell, strafe kommt mittels einschreiben, ich nehme das schreiben an und drinnen steht alles auf italienisch...ab dem zeitpunkt muß ich zahlen, jedoch nicht, wenn ich es von der post nicht annehme da ich die sprache nicht lesen kann... kennt sich da wer aus?
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Wird wahrscheinlich als RSB/RSA Brief kommen und der gilt dann als zugestellt egal ob du ihn nimmst oder nicht-machen die Gerichte schon jetzt und man ist selber schuld wenn man irgendwelche (einspruch-) fristen versäumt, oder z.b. bei einer Verhandlung nicht erscheint und dann von den Netten Herren in Blau abgeholt wird :(
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auf den werd ich wohl zugreifen müssen.. jetzt wo meine guten tschick einen wertzuwachs hatten -> 4€/packal, do vergehts ma echt aufs rauchen.. :( |
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http://www.oeamtc.at/index.php?type=...nu_active=0317 |
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Außerdem ist das eingeschränkt auf die Vollstreckung. Das Verfahren selbst findet im Übertretungsland statt. Einsprüche etc sind daher im Übertretungsland zu machen. Kurioses... In der Präamble zur Regierungsvorlage für das EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz (so wirds heissen) steht, die Regierung glaubt, dass sich die Verfahren nach und aus Österreich die Waage halten werden. Offensichtlich fährt da keiner auf den Autobahnen usw... Da sieht man ja kaum noch Österreicher...:D Wens interessiert: Grundlage ist der Rahmenbeschluß 2005/14/JI des Rates vom 24.2.2005, Amtsblatt (der EU) Nr. L76/16. |
Nachtrag...
die 29. KFG Novelle ist heute kundgemacht worden. Rückwirkend mit 1.8.2008 in Kraft. Kein LaT, Telefonieren am Steuer 50 statt 25 Euro. Auch das EU-Verwaltungsstrafvollzugsgesetz ist kundgemacht. 1.3.2008 in Kraft. ... |
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sorry...:o
natürlich 1.1.2008... die neue 8 verwirrt mich noch ein bißchen...;) |
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