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rev.antun 06.12.2007 11:03

Handy Ortung
 
na suba, jetzt dürfens sogar jedes handy in AT OHNE richterlichen beschluss orten.

frechheit sowas, und dann sagens noch dazu "na da is ja eh nix verwerfliches dabei ..."

idioten :hammer:

barns 06.12.2007 11:21

JA, ja. Ich hab' das gestern bereits auf der ORF-HP im Forum verfolgt. Da waren wieder "Blitzgneisser" unterwegs.

Oder denkt ihr ernsthaft, dass es irgend jemanden interessiert wo ihr euch rumtreibt, sofern ihr euch nichts zu Schulden kommen habt lassen oder ihr nicht in einer Notlage seid??? :confused:

rev.antun 06.12.2007 11:26

das ist scheissegal - es hier um prinzip - eben das es OHNE richterlichen beschluss geht. und was ist als nächstes? abhören wann a depperta kibara es möchte?

na leiwand - und dann wird noch verpflichtent das sich jeder ein RFID pflaster auf den arsch klebt, und zusätzlich eine GPS zapferl einführt - dafür brauchen wir dann keinen pass mehr - oder ???

LouCypher 06.12.2007 11:31

imho ist der nutzen höher als der schaden. Ich weis zwar nicht wie das technisch vor sich geht, glaub aber nciht das jeder kieberer daheim online geht und nach lust und laune leute überwachen kann.

barns 06.12.2007 11:31

Keine Ahnung wie's läuft aber über die "depperten Kibara" (ja, das nehm ich jetzt persönlich :mad: ) schimpfen...

@loucypher: das glaub ich auch nicht, dass jeder "depperte Kibara" des von zu Hause aus machen kann. (ich weiss es sogar...)
Nicht mal von seinem Arbeitsplatz aus.

@rev: Paranoia im Anfangsstadium?

mendaxx 06.12.2007 11:40

@rev.antun
Richtig. Zur Einreise genügt dann eine Stuhlprobe.

@barns
Es geht darum, dass das Prinzip der Unschuldsvermutung eine wichtige Basis dessen, was wir als Rechtsstaat definieren, ist. Die Unschuldsvermutung ist auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgesehen.

Mit der Begründung der Terrorabwehr wird das Prinzip immer mehr umgedreht, sodass man durch die Möglichkeit lückenloser Überwachung kontinuierlich beweisen muss, dass man unschuldig ist.

Was würdest du davon halten, wenn der Krankenkassenbeitrag danach gestaffelt wäre, wie gesund man sich ernährt? Man würde ein Implantat in den Mund bekommen, das dokumentiert, wieviel ungesunde Lebensmittel, Alkohol und Nikotin man konsumiert.
Wer gesund lebt hat ja nichts zu befürchten - es geht nur darum, diejenigen zu erwischen, die mutwillig das marode Gesundheitssystem belasten.

Wärest du dafür oder dagegen?

"Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave."
- Aristoteles von Stageira

r_bonnhof 06.12.2007 11:57

einzige möglichkeit:

Handys tauschen!!

dann werden die falschen verdächtigt.

oder gleich auf Prepaid umsteigen,dann finden die dich nie.

aber alle wollen die achsogünstigen verträge....

mendaxx 06.12.2007 12:07

Das "Witzige" daran ist ja, dass diejenigen, die wirklich etwas zu verbergen haben, schon lange Gegenmaßnahmen wie Handy- und SIM-Kartentausch ergriffen haben, um die Verfolgung zumindest wesentlich zu erschweren, wenn nicht sogar unmöglich zu machen.
Die Ortung ohne richterlichen Beschluss greift, zumindest bezüglich der Verfolgung organisierter Kriminalität, ins Leere.

Wenn kein Richter mehr beschließen muss, ob die Begründung eine Überwachung rechtfertigt, wer kontrolliert eurer Meinung nach dann, wozu dieses Instrument verwendet wird?
Wer stellt sicher, dass jemand, der Zugriff auf die notwendigen Gerätschaften hat, nicht aus Jux und Tollerei seinen Verwandten, Bekannten oder Mitarbeitern nachspioniert?

Dass diese Überlegung nicht so weit hergeholt ist, kann man u.a. hier nachlesen:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...392649,00.html

rev.antun 06.12.2007 12:12

Zitat:

Original geschrieben von barns
Keine Ahnung wie's läuft aber über die "depperten Kibara" (ja, das nehm ich jetzt persönlich :mad: ) schimpfen...

... wenn scho da ex chef von ihnen im edelbordell mit dunklen gestalten sich herumgetrieben hat, nun ja es gibt überall scharze schafe - aber lass ma das


Zitat:

Original geschrieben von barns
@rev: Paranoia im Anfangsstadium?
hat nix mit paranoia zu tun, nur mich zipft so eine vorgangsweise an - falls du zufällig den beitrag über die RFID preispickerl gesehen hättest würdest die auch ned wundern - oder ist es ok wenn des RFID preispickerl nach den bezahlen mit bankomat/kreditkarte noch immer aktiv bleibt beim verlassen? nicht alle händler entfernen diesen nach kauf automatisch - so und jetzt denk mal schön nach ...

ich hab grundsätzlich nix gegen überwachung aber nicht nach lust und laune der exekutive - ok - jetzt verstanden um was es mir geht

barns 06.12.2007 12:16

Was hat die Unschuldsvermutung damit zu tun?
Hier wird gar nichts umgedreht, es geht vielmehr darum, wenn es nötig ist nicht endlos auf einen richterlichen Beschluss warten zu müssen.

Dein Ernährunsvergleich ist zwar lieb, aber lassen wir doch die Kirche im Dorf.

Meiner Meinung nach handelt es sich bei allen die sich darüber aufregen um den Prototyp von paranoiden Verschwörungstheoretikern.

Ach ja, zur Info, es ging auch bisher ohne richterlichen Beschluß:

Abkürzung
TKG 2003

Index
91/01 Fernmeldewesen


Auskünfte an Betreiber von Notrufdiensten

§ 98. Betreiber haben Betreibern von Notrufdiensten auf deren
Verlangen Auskünfte über Stammdaten im Sinne von § 92 Abs. 3 Z 3
lit. a bis d sowie über Standortdaten im Sinne des § 92 Abs. 3 Z 6
zu erteilen. In beiden Fällen ist Voraussetzung für die Zulässigkeit
der Übermittlung ein Notfall, der nur durch Bekanntgabe dieser
Informationen abgewehrt werden kann. Die Notwendigkeit der
Informationsübermittlung ist vom Betreiber des Notrufdienstes zu
dokumentieren und dem Betreiber unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von 24 Stunden nachzureichen. Der Betreiber darf die
Übermittlung nicht von der vorherigen Darlegung der Notwendigkeit
abhängig machen. Den Betreiber des Notrufdienstes trifft die
Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit des
Auskunftsbegehrens.

(Telekommunikationsgesetz 2003, Quelle:
http://www.ris.bka.gv.at/ )

barns 06.12.2007 12:18

Zitat:

Original geschrieben von mendaxx
Wer stellt sicher, dass jemand, der Zugriff auf die notwendigen Gerätschaften hat, nicht aus Jux und Tollerei seinen Verwandten, Bekannten oder Mitarbeitern nachspioniert?

Das konntest bis jetzt aber auch nicht ausschliessen...

rev.antun 06.12.2007 12:19

oida hau da dei TK gesetz am bauch - da ist nichts von ABHÖREN oder POSITIONSDATEN von mobilhandys drinn vermerkt - sondern nur die STAMMDATEN - das zum thema kuh im dorf lassen. pffff na i pack des nimma ...

barns 06.12.2007 12:25

"...sowie über Standortdaten im Sinne des § 92 Abs. 3 Z 6..."

oba lesen kaunst scho "OIDA" :rofl:

P.S: Wast nimma wie dei eigener Thread hast?? Da stand "Ortung" und nix von abhören.

mendaxx 06.12.2007 12:27

Es geht absolut nicht um Paranoia.
Wenn du den verlinkten Artikel auf Spiegel.de gelesen hättest, geht es darum, dass wahrscheinlich kaum jemand will, dass einem der nächstbeste Polizist, dem fad im Schädel ist, beim Verrichten des Geschäfts zuschaun kann.
Und wenn du jetzt konterst, dass ich von der Mobiltelefonüberwachung zu Überwachungskameras abschweife, übersiehst du das Wichtigste von Allem - nämlich die Verknüpfung aller Daten. Auch das Abhören von Mobiltelefonen ist schon lange möglich. Die Ortung ergänzt nur bereits vorhandene Systeme.

Auf einen richterlichen Beschluss warten zu müssen gehört eben dazu, wenn du nicht wie die Stasi agieren willst. Ansonsten darf man sich nicht aufregen, wenn dieser Vergleich herbeigezogen wird.

Wahrscheinlich hast du zuviele Actionthriller gesehen, wo die böse, böse Bürokratie dran schuld ist, dass der amoklaufende Superheld den Terroristen nicht stellen konnte. Anders kann ich mir den Überwachungsfanatismus nicht erklären.

barns 06.12.2007 12:30

Nein. Ich dreh die Glotze nur noch äußerst selten auf, da großteils Mist läuft.

Und genau der nächstbeste Polizist "dem fad im Schädel ist", kann genau DAS eben NICHT !!!

Aber das werden manche nie verstehen..

rev.antun 06.12.2007 12:36

Zitat:

Original geschrieben von barns
"...sowie über Standortdaten im Sinne des § 92 Abs. 3 Z 6..."

oba lesen kaunst scho "OIDA" :rofl:

... nur zu deiner information - standort ist nicht im zusammenhang "handyposition" OK und weiters - TK gesetz - so is des ned das früher schon gegangen is gelle.

Zitat:

§ 93. (1) Dem Kommunikationsgeheimnis unterliegen die Inhaltsdaten, die Verkehrsdaten und dieStandortdaten. Das Kommunikationsgeheimnis erstreckt sich auch auf die Daten erfolgloser Verbindungsversuche. (2) Zur Wahrung des Kommunikationsgeheimnisses ist jeder Betreiber und alle Personen, die an der Tätigkeit des Betreibers mitwirken, verpflichtet. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach demEnde der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist. (3) Das Mithören, Abhören, Aufzeichnen, Abfangen oder sonstige Überwachen von Nachrichten und der damit verbundenen Verkehrs- und Standortdaten sowie die Weitergabe von Informationen darüberdurch andere Personen als einen Benutzer ohne Einwilligung aller beteiligten Benutzer ist unzulässig. Dies gilt nicht für die Aufzeichnung und Rückverfolgung von Telefongesprächen im Rahmen der Entgegennahme von Notrufen und die Fälle der Fangschaltung sowie für eine technischeSpeicherung, die für die Weiterleitung einer Nachricht erforderlich
ned nur einen § aus dem gesetz zuzln und auf gscheit machen :p

mendaxx 06.12.2007 12:37

@barns:
Gerade eben hast du noch gemeint, dass man auch bisher nicht ausschließen konnte, dass jemand mit Zugang zu Überwachungsmaßnahmen diese nach eigenem Gutdünken verwenden könnte.

Und lies bitte diesen Artikel, bevor du versuchst weiterzudiskutieren (so lang ist er nicht):
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...392649,00.html

barns 06.12.2007 12:42

Zitat:

Original geschrieben von barns
Das konntest bis jetzt aber auch nicht ausschliessen...
Das war auch nicht in Bezug auf Behörden gemeint...

rev.antun 06.12.2007 12:43

Zitat:

Original geschrieben von mendaxx
das Wichtigste von Allem - nämlich die Verknüpfung aller Daten.
endlich einer der mitdenkt - man soll die hoffnung nie aufgeben.

mendaxx 06.12.2007 12:47

Zitat:

Original geschrieben von barns
Das war auch nicht in Bezug auf Behörden gemeint...
Also sind die Behörden deiner Meinung nach die Personifizierung der Moral und setzen die Geräte ausschließlich zu gerechtfertigten Zwecken ein :D
Auf welchem Planeten lebst du schnell nochmal?
Und wenn es so wäre, wieso brauchen wir dann überhaupt Richter? Sollen sie die Verbrecher doch gleich einsperren!

barns 06.12.2007 12:49

§92 (3) 6. "Standortdaten" Daten, die in einem Kommunikationsnetz
verarbeitet werden und die den geografischen Standort der
Telekommunikationsendeinrichtung eines Nutzers eines
öffentlichen Kommunikationsdienstes angeben;


Also: Wenn mit: "eine Telekommunikationsendeinrichtung eines Nutzers"
kein Handy gemeint ist, dann hast du mich überzeugt.

rev.antun 06.12.2007 12:49

ah jo - ganz normal nix dabei alles ok :hammer:

Zitat:

So wurde die ferngesteuerte Kamera häufig gar nicht auf den Platz gerichtet, sondern auf umliegende Häuser. "Wenn nix los ist, schauen die Polizisten halt in fremde Zimmer",

mendaxx 06.12.2007 12:51

@antun
Genau darauf habe ich ja abgezielt ;)
Und danke für's Lob :D

barns 06.12.2007 12:52

Zitat:

Original geschrieben von mendaxx
Also sind die Behörden deiner Meinung nach die Personifizierung der Moral und setzen die Geräte ausschließlich zu gerechtfertigten Zwecken ein :D
Auf welchem Planeten lebst du schnell nochmal?
Und wenn es so wäre, wieso brauchen wir dann überhaupt Richter? Sollen sie die Verbrecher doch gleich einsperren!

I find des echt guat! Jetzt sogst mir sogar schon was meine Meinung ist... :streichel:

rev.antun 06.12.2007 12:55

Zitat:

Original geschrieben von barns
§92 (3) 6. "Standortdaten" Daten, die in einem Kommunikationsnetz
verarbeitet werden und die den geografischen Standort der
Telekommunikationsendeinrichtung eines Nutzers eines
öffentlichen Kommunikationsdienstes angeben;


Also: Wenn mit: "eine Telekommunikationsendeinrichtung eines Nutzers"
kein Handy gemeint ist, dann hast du mich überzeugt.

hearst du :motz: jetzt bekommst aber gleich einen tschuk aufs aug :D

§93 z3 !!!!!!!!!!!!!!!!

mendaxx 06.12.2007 12:55

Zitat:

Original geschrieben von barns
I find des echt guat! Jetzt sogst mir sogar schon was meine Meinung ist...
Zitat:

Original geschrieben von barns
Das war auch nicht in Bezug auf Behörden gemeint...
Du sagst ja nur, was nicht deine Meinung ist, also habe ich versucht das zu interpretieren.

rev.antun 06.12.2007 12:58

Zitat:

Original geschrieben von barns
I find des echt guat! Jetzt sogst mir sogar schon was meine Meinung ist... :streichel:
schadet eh ned :lol: und als telekommunikationseinrichtung kannst 2 16erblech mit schnürl dazwischen auch bezeichnen. aber is ma in dem fall egal weil eben §93/3 ;)

und das TKG gilt ja für die exekutive so und so ned ...

barns 06.12.2007 13:06

Zitat:

Original geschrieben von rev.antun
hearst du :motz: jetzt bekommst aber gleich einen tschuk aufs aug :D

§93 z3 !!!!!!!!!!!!!!!!

Schau, wenn du das letzte Posting auf Seite 1 liest, dann steht da kurz zusammgefasst lediglich, dass eine Standortbestimmung auch bisher ohne richterlichen Beschluss möglich war.
Der §98 schafft eine Ausnahme für Notrufdienste und wird nicht durch §93 Abs. 3 aufgehoben.
Auch die Exekutive ist ein Betreiber eines Notrufdienstes.

Aber wenn laut deinen Ausführungen das TKG für die Exkutive ja ohnhin nicht gilt, warum dann die Diskussion?

mendaxx 06.12.2007 13:07

Zitat:

Original geschrieben von barns
... warum dann die Diskussion?
Weil du offenbar nicht wahrhaben willst, dass es eine nicht zu verleugnende Missbrauchsgefahr gibt, und jeden, der deine Meinung nicht teilt, als paranoiden Verschwörungstheoretiker hinstellst.

barns 06.12.2007 13:10

@mendaxx

...und wieder mal 4 Worte aus dem Zusammenhang gerissen.

rev.antun 06.12.2007 13:10

BITTE ADMINS/SENATORN LÖSCHT DEN THREAD - WIR SIND PARANOID!!!!!!

mendaxx 06.12.2007 13:19

Zitat:

Original geschrieben von barns
@mendaxx

...und wieder mal 4 Worte aus dem Zusammenhang gerissen.

Wenn der betreffende Beitrag von dir direkt darüber steht, dann kann man nicht wirklich von "aus dem Zusammenhang reißen" sprechen.
Aber wenn du lieber über Formalitäten streiten möchtest ...

rev.antun 06.12.2007 13:22

Zitat:

Original geschrieben von mendaxx
Aber wenn du lieber über Formalitäten streiten möchtest ...
a nonparanoider pitzalscheisser dem es egal ist was mit seiner privatsphäre geschied - korrekt barns oda nicht :rolleyes:

barns 06.12.2007 13:23

1. Ja, es gibt eine Missbrauchsgefahr, wie überall wo Menschen am Werk sind. Aber man kann es mit seinen Ängsten auch übertreiben.

2. Wenn das TKG für die Exekutive nicht gelten würde, bräuchte es auch keinen richterlichen Beschluss, folglich bräuchten wir nicht zu diskutieren, das meinte ich mit aus dem Zusammenhang gerissen.

rev.antun 06.12.2007 13:26

ich hab keine ängste - ich bin angfressen auf die bagasch ...

mendaxx 06.12.2007 13:39

Ich finde die Ängste absolut nicht übertrieben, sondern wundere mich sogar, dass es so wenig Widerstand gibt!
Wenn schon derart mächtige Überwachungsinstrumente eingführt werden, mit denen auf Wunsch ein 24stündiges Bewegungsprofil für jeden Handybesitzer erstellt werden kann, dann muss meiner Ansicht nach auch ein qualifizierter und weisungsfreier Überwacher (= Richter) für die Überwachenden installiert sein, der den Gebrauch dieses Systems kontrolliert.
Man kann nicht einfach auf Verdachtsbasis überwachen!

Zusätzlich ist das Ortungssystem hinsichtlich Terror- und Verbrechensbekämpfung nutzlos, da diese Organisationen Wege kennen und die Mittel haben, das System zu überlisten.

Also wird ein Überwachungsmechanismus installiert, der eigentlich nur dazu imstande ist, durchschnittliche Bürger zu kontrollieren. Wer würde sich da nicht wundern, ob die Verantwortlichen vielleicht Hintergedanken haben?
Es gibt bereits Software, die "verdächtiges Verhalten" erkennen soll. Was spricht, aus Sicht der Politiker, noch dagegen, die Überwachung zu automatisieren?
Und was, wenn die verwendete Software fehler macht, oder "verdächtiges Verhalten" zu großzügig interpretiert?
Ebnet das dann den Weg für weitere Überwachungsmaßnahmen (Trojaner, Abhörung, ...)?
Steht dann auf einmal die WEGA am Fensterbrett?

Privatsphäre ist ein Grundrecht und Grundrechte darf man nicht "einfach so" auf Verdachtsbasis brechen können!

rev.antun 06.12.2007 13:40

auch regierungsmitglieder haben bedenken geäussert ...

http://www.networld.at/index.html?/a...0/191343.shtml

r_bonnhof 06.12.2007 13:56

wisst ihr eigentlich was man mit dem handy alles überwachen kann?

standortbestimmung geht für jedermann,einfach übers internet.
aber das beste ist die "wanzenfunktion",da kann man mithören was der besitzer so redet.

möchte nicht wissen,wieviele firmenhandys so verwendet/überwacht werden.

http://www.f-secure.com/v-descs/flexispy_a.shtml

http://www.ehebruch24.de/

rev.antun 06.12.2007 14:09

Zitat:

Original geschrieben von r_bonnhof
wisst ihr eigentlich was man mit dem handy alles überwachen kann?

standortbestimmung geht für jedermann,einfach übers internet.
aber das beste ist die "wanzenfunktion",da kann man mithören was der besitzer so redet.[/url]

is aber nur in DE möglich die standortbestimmung für jedermann - ned in österreich :hammer:

und handy als abhörgerät is auch schon ein alter hut ...

MANX 06.12.2007 15:07

... sie nehmen eh die IPs auch gleich mit dazu :eek:
http://futurezone.orf.at/it/stories/241096/

Manx


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