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J@ck 05.12.2007 22:38

Schenkungssteuer
 
Frage: Was müsste man in etwa entrichten wenn man eine Wohnung schenken möchte?
Welche Gebühren fallen da inkl. Grundbucheintrag an?

schichtleiter 05.12.2007 22:42

Fragt sich obs nicht gscheider wär die Wohnung zu einem symbolischen Preis zu vermieten?

J@ck 05.12.2007 23:39

Ne, ich muss aus dem Grundbuch unserer winzigen Wohnung raus und möchte es meinem Sohnemann schenken...

FearoftheDark 06.12.2007 00:05

weiß net ob des geht.. aber machts an kaufvertrag um an symbolischen euro.. geht des net?

weil schenkungssteuer is doch schon gscheit gepfeffert... also lieber irgendwie mit vertrag und billig "schein-verkaufen"..

mfg

TONI_B 06.12.2007 05:51

http://www.help.gv.at/Content.Node/79/Seite.792050.html

Es zählt aber nicht der "wahre" Wert, sondern der dreifache Einheitswert!

Also je nachdem wie hoch der Einheitswert der Wohnung ist, solltest du mit ein paar Tausend € auskommen ;)

holzi 06.12.2007 09:16

Gabs da nicht mal Pläne, die Schenkungssteuer abzuschaffen (wie die Erbschaftssteuer)?

Tamarah 06.12.2007 09:56

Ob (ver)kaufen oder schenken - zum Notar musst du sowieso und der sollte dir auch sagen können, was es im jeweiligen Fall kostet.

Schappenberg 06.12.2007 10:02

Kaufen ist von der steuerlichen Seite billiger, ich hab meinen Baugrund auch gekauft, nicht geschenkt bekommen :D

rev.antun 06.12.2007 10:17

"kaufen" - grundbuch eintrag + "erwerbssteuer" für die finanz kostet eh schon genug. und dafür das man es gekauft hat und kind schenken will ...

na na j@ck machts einen kaufvertrag rechtsberatung kontaktieren, der weis auch wie man die finanz zum schweigen bringt ;)

Oli 06.12.2007 11:19

Zitat:

Original geschrieben von holzi
Gabs da nicht mal Pläne, die Schenkungssteuer abzuschaffen (wie die Erbschaftssteuer)?
Sowohl die Erbschafts- als auch Schenkungssteuer wurden als verfassungswidrig aufgehoben und laufen (ich glaube) im August 08 aus.

Bis dahin sind beide auf jeden Fall noch gültig.

Für die Erbschaftssteuer wird es - wie es aussieht - keinen Ersatz geben, da es hiefür keine politische Einigung geben wird. Bei der Schenkungssteuer sieht es anders aus, da ein Wegfall größere Steuerausfälle als zunächst angenommen nach sich ziehen könnte (es könnten z. B. von Unternehmen anstatt Gehälter das Geld verschenkt werden, etc.).

lg Oliver

Oli 06.12.2007 11:22

Re: Schenkungssteuer
 
Zitat:

Original geschrieben von J@ck
Frage: Was müsste man in etwa entrichten wenn man eine Wohnung schenken möchte?
Welche Gebühren fallen da inkl. Grundbucheintrag an?

Grundsätzlich würde ich eine kostenlose Erstberatung bei einem Notar in Anspruch nehmen.

Nur soviel. Gebühren & Notariatskosten werden sich mindestens auf € 800 beziehen, eher etwas mehr. Die Notariatskosten sind verhandelbar (die Gebühren nicht).

Die Schenkungssteuer kannst Dir ausrechnen, der Steuersatz ist bei einer Schenkung in einem Naheverhältnis gering und richtet sich nach dem 3fachen Einheitswert der Wohnung als Basis. Es kann ein (geringer) Freibetrag abgezogen werden. Hier eine Schätzung abzugeben, ist nicht möglich, da der Einheitswert der Wohnung nicht bekannt ist.

lg Oliver

J@ck 06.12.2007 11:29

Hmm... danke für eure Infos.

Wie komme ich auf den Einheitswert der Wohnung?

holzi 06.12.2007 11:37

Soweit ich weiß muß man den beim Finanzamt erfragen.

holzi 06.12.2007 11:43

Ich hab mal schnell gesucht, da gabs ein Beispiel bei 90000 Euro Verkehrswert war der Einheitswert 10000 Euro, ich weiß aber nicht, ob das allgemein gültig ist. Hilft aber vielleicht als Abschätzung.

LouCypher 06.12.2007 11:53

schenkung an den sohnemann ist nicht so schlimm wenn die wohnung wirklich winzig ist sollte das keine €500,- kosten. Würd im grundbuch aber ein wohnrecht eintragen lassen sonst kann der sohn rausschmeissen :D .

J@ck 06.12.2007 11:59

Hehe, danke für den Tip ;)

Wohnung im 2. Bezirk ist etwa 64m² groß (Dachgeschoss) - Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Bad, WC. Fertig.
Ich werd wirklich mal einen Notaren fragen - geht sowas am Telefon auch? Und wer wird denn als "günstiger" gesehen, kennt da ev. wer wen? ;)

Oli 06.12.2007 17:11

Zitat:

Original geschrieben von holzi
Ich hab mal schnell gesucht, da gabs ein Beispiel bei 90000 Euro Verkehrswert war der Einheitswert 10000 Euro, ich weiß aber nicht, ob das allgemein gültig ist. Hilft aber vielleicht als Abschätzung.
Gültigkeit hat nur die Aussage, dass der Einheitswert zu 99% unter dem Verkehrswert liegt. Die Berechnung dessen ist lokal höchst unterschiedlich und sehr kompliziert. Hat mir jedenfalls ein Notar gesagt.

Die Höhe des Einheitswertes sollte die Gemeinde bzw. Stadt kennen, da ja die Grundsteuer aufgrund des Einheitswertes berechnet wird. Vielleicht gibt es ja für diese Wohnung noch irgendwo einen Erstbescheid für die Grundsteuer, da steht der Einheitswert.

lg Oliver

pc.net 11.12.2007 12:57

Für Eigentumswohnungen ist genauso Grundsteuer zu entrichten. Die Grundsteuer wird nach dem Einheitswert bemessen - schau also mal auf deinem Grundsteuerbescheid nach ;)

Oli 11.12.2007 13:11

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
Für Eigentumswohnungen ist genauso Grundsteuer zu entrichten. Die Grundsteuer wird nach dem Einheitswert bemessen - schau also mal auf deinem Grundsteuerbescheid nach ;)
Hatte ich nicht das so geschrieben ? ;)

(die Grundsteuer wird laufend verrechnet, da steht meist kein Einheitswert, im Erstbescheid ist dieser jedoch angeführt)

@Jack: ich wollte Dir auf Dein PN antowrten, leider ist Dein Posteingang voll.

lg Oliver

J@ck 11.12.2007 14:50

Ist schon wieder leer :-)


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