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chrisne 14.11.2007 21:28

Garantie -> Transport bezahlen?
 
Hallo,

folgender Fall:
Ich habe einen Sony Fernseher. Am HMDI Eingang zeigt der seit kurzem ein Doppelbild an. Ein wenig nachlesen im Internet ergab, dass dieser Fehler bekannt ist und nach einer Zeit auftritt.
In Deutschland wird das Vor-Ort gerichtet.

Also rufe ich heute bei Sony an, diese leiten mich an eine Fremdfirma weiter (war eh klar). Da mein Fernseher in Grantie ist, sollte ja alles kein Problem sein.
Komisch habe ich einmal gefunden, dass er meinte, dass das nicht Vor-Ort gemacht werden kann, sondern mein Fernseher abgeholt werden muss (Rep.dauer 5 Tage). Ok, muss ich halt damit leben. Geht ja die Welt nicht unter.

Überrascht hat mich aber, dass er meinte ich muss Abholung und Lieferung bezahlen. In Summe ca. 48 Euro.

Ein bekanntes Problem -> Garantie -> Trotzdem bezahlen. :confused:

Normal?

thx,

pong 14.11.2007 21:39

Zitat:

muss Abholung und Lieferung bezahlen. In Summe ca. 48 Euro.
Aber nicht wirklich

pong

holzi 14.11.2007 21:47

SoNie;)

chrisne 14.11.2007 21:52

Zitat:

Original geschrieben von holzi
SoNie;)
na das hilft mir :(

JetStreamer 14.11.2007 22:29

Normalerweise dürfen im Garantiefall keine Kosten für den Kunden entstehen. So ist es mir auf jeden Fall gesagt worden...

rev.pragon 14.11.2007 22:51

wennst dein handy einschicken lässt weils was hat, zahlst ja auch keine Versandkosten, oder? Zumindest seh ich das so.
Würde beim Hersteller anrufen und denen sagen (aber auf nette und freundliche Art) dass sie die Kosten übernehmen sollten, da du sonst eventuell von deinem Recht zur Rückgabe gebraucht machen könntest. Vielleicht hilft das ja. Is aber nur meine eigenen Meinung dazu.
Wo hastn das Teil überhaupt her? Was is wenn du es im Notfall selber hin bringst?

The_Lord_of_Midnight 14.11.2007 23:13

Also im Garantiefall können sie alles mit dir machen.

Daher würde ich nach Möglichkeit IMMER beim Händler wo ich gekauft habe, mein Recht auf gesetzliche Gewährleistung geltend machen.
Aber ich nehme an, die ersten 6 Monate sind schon vorüber ?
Könntest noch probieren ob sie die Gewährleistung auch 2 Jahre lang übernehmen.
Begründung:
Die gesetzliche Gewährleistung ist, wie der Name schon sagt, gesetzlich geregelt und es dürfen keinerlei Kosten für den Kunden entstehen.
Nicht mal einen Cent dürfen sie verlangen.

Wenn du nicht um die Garantieanforderung beim Hersteller herumkommst:
Ich hoffe du hast die Garantiebedingungen gut aufgehoben ?
Eventuell steht diesbezüglich was drin ?
Wenn nämlich dort drinsteht, daß sie z.b. nur Bring-In anbieten, dann bleibt dir nichts anderes übrig als entweder das Teil selbst hinzubringen oder die Abholung zu bezahlen.
Oder Variante B, es steht drin daß sie auch Abholung und Zustellung leisten, dann würde ich denen ordentlich die Meinung sagen.
Oder es steht gar nichts drin, dann kann man nur verhandeln, falls hinbringen nicht in Frage kommt.

Ich kann mich übrigens erinnern, ich hatte mal einen Sony-Monitor in Garantiereparatur, den habe ich selbst nach Favoriten gebracht, wo zu dieser Zeit das Service-Center war.
Keine Ahnung ob sich mittlerweile was geändert hat.

The_Lord_of_Midnight 14.11.2007 23:20

So, habe jetzt einfach auf
http://www.sony.at
unter
Support
Garantie
nachgelesen:

3. Diese Garantie deckt weder die Kosten für den Transport Ihres Produktes zu Sony oder zu einem ASN-Mitglied, noch die mit dem Transport zusammenhängenden Risiken.

Also wenn du keine anderen Bedingungen mit dem Gerät mitgeliefert bekommen hast, dann ist es so wie sie gesagt haben rechtlich einwandfrei.
Keine Chance.

Wenn dich das stört musst du beim nächsten Kauf vorher die Garantiebedingungen im Internet einsehen und nur Teile mit Abholservice im Garantiefall kaufen.

Entweder selbst hinbringen oder beim Händler die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen.
Aber auch zum Händler wirst du das Teil selbst bringen müssen, befürchte ich.
Wenn du es nicht über Internet bestellt hast.

holzi 14.11.2007 23:42

Wenn es sich um einen bekannten Fehler handelt (und SoNie gibt das ja offenbar zu), gelten ja auch die 2 Jahre Gewährleistung (Beweislastumkehr hat dir dann ja SoNie abgenommen).

chrisne 15.11.2007 00:13

ich werde einmal mit sony reden und schauen was die dazu meinen.

selbst hinbringen geht gar nicht. dafür ist das ding zu groß :D
ausserdem hätte ich da angst, dass etwas hin wird und dafür hafte ich ja. da würde ich die 48 euro lieber zahlen.

ärgerlich finde ich, dass man im internet liest, dass das vor-ort gemacht werden kann und der typ meinte, geht nur bei ihnen im haus.

The_Lord_of_Midnight 15.11.2007 00:17

Zitat:

Original geschrieben von holzi
Wenn es sich um einen bekannten Fehler handelt (und SoNie gibt das ja offenbar zu), gelten ja auch die 2 Jahre Gewährleistung (Beweislastumkehr hat dir dann ja SoNie abgenommen).
Ja, aber nur mit dem entscheidenden Unterschied, daß er die Gewährleistung selbstverständlich nicht gegenüber Sony geltend machen kann.
Sondern nur gegenüber dem Händler bei dem das Teil gekauft wurde.
Und die werden das Teil auch nicht kostenlos abholen, falls es nicht auf dem Versandwege gekauft wurde.

holzi 15.11.2007 00:19

Offensichtlich haben die Fremdfirmen da einen gewissen Spielraum, vielleicht kann man aber auch einfach nur bei SoNie-Deutschland das Wort "Kunde" zumindest buchstabieren.

The_Lord_of_Midnight 15.11.2007 00:19

Zitat:

Original geschrieben von chrisne
ärgerlich finde ich, dass man im internet liest, dass das vor-ort gemacht werden kann und der typ meinte, geht nur bei ihnen im haus.
Ist auch verständlich.
Sie bieten nur bring-in-Garantie.
Wenn jetzt ein Techniker zu jedem Kunden hinfahren würde, dann würden erstens beträchtliche Reisespesen anfallen, und dann ist der halbe, wenn nicht gar der ganze Tag weg.

Da kostet Sony die Reparatur dann in etwa so viel wie ein neues Gerät.

The_Lord_of_Midnight 15.11.2007 00:20

Zitat:

Original geschrieben von holzi
Offensichtlich haben die Fremdfirmen da einen gewissen Spielraum, vielleicht kann man aber auch einfach nur bei SoNie-Deutschland das Wort "Kunde" zumindest buchstabieren.
Mit derartigen Einstellungen und Kommentaren wirst aber auch nicht viel ausrichten.
Denn die rechtlichen Bedingungen sind klar.
Also was soll das ganze, außer das es dich vielleicht ein bissal entspannt ?

wizard 15.11.2007 09:29

Also aus eigener Erfahrung muss ich leider sagen, dass der Transport bei Reparaturen von Geräten (auch bei Garantie) zu bezahlen ist.
In meinem Fall wars ein Kühlschrank und eine Waschmaschine.

Die Garantieleistung bezieht sich auf die Reparatur.
Natürlich wenn es eine "kundenfreundliche" Firma ist, dann wird Sie auch die Transportkosten übernehmen.

Gruß

holzi 15.11.2007 09:41

ich kenns nur anders, fernseher hin, montag mittag beim hersteller anrufen, dienstag vormittag ruft ups an ob sie gleich vorbeikommen können, neues gerät wird geliefert, ups-fahrer hilft beim auspacken, während ich den neuen teste packt der ups-fahrer das defekte gerät ein, unterschrift und fertig.
damit
dauer ohne gerät: halber tag,
zeitverlust: 5-10min
kosten: null

wer qualität produziert kann sich eben auch kundenfreundlichkeit leisten!

da kann sony noch was lernen

pong 15.11.2007 09:46

Zitat:

wer qualität produziert kann sich eben auch kundenfreundlichkeit leisten!
darum kauft man auch keine SoNie Produkte

pong

The_Lord_of_Midnight 15.11.2007 09:50

Nochmals, wer sowas vermeiden will, muss sich VOR Kauf die Garantiebedingungen ansehen.

Um welche Geräte hat es sich denn gehandelt ?

Oli 15.11.2007 10:05

Zitat:

Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
Also im Garantiefall können sie alles mit dir machen.

Daher würde ich nach Möglichkeit IMMER beim Händler wo ich gekauft habe, mein Recht auf gesetzliche Gewährleistung geltend machen.
Aber ich nehme an, die ersten 6 Monate sind schon vorüber ?
Könntest noch probieren ob sie die Gewährleistung auch 2 Jahre lang übernehmen.
Begründung:
Die gesetzliche Gewährleistung ist, wie der Name schon sagt, gesetzlich geregelt und es dürfen keinerlei Kosten für den Kunden entstehen.
Nicht mal einen Cent dürfen sie verlangen.

Naja, gehen wir mal systematisch vor.

Ist das Gerät nicht älter als 2 Jahre, gilt die gesetzliche Gewährleistung. In diesem Fall wende Dich an den Händler, wo Du gekauft hast (die Beweislastumkehr ist in Deinem Fall unerheblich, da ja Sony den Fehler zugegeben hat ...).
In diesem Fall musst Du NUR die Kosten für den Bring-In/Abholung zum/vom Händler selbst tragen. Sonst nichts (dieser Aufwand + Transportkosten bleiben Dir daher nicht erspart).

Ist das Gerät älter als 2 Jahre, kann evtl. eine über diesen Zeitraum gehende Herstellergarantie wirksam sein. Diese kann vom Hersteller selbst nach belieben gestaltet werden, also Transport bezahlen, oder es wird nur das Material, nicht die Arbeitszeit bezahlt, etc. Im besten Fall gibt es eine sog. Vor-Ort Garantie, hier wird eben vor Ort getauscht, bzw. sogar ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt.
Diese Garantiebestimmungen müssen vom Hersteller detailliert beschrieben werden und dem Kunden zugänglich sein.

Ist das Gerät nicht älter als 2 Jahre, dann würde ich vorher die Garantiebestimmungen - wenn vorhanden - studieren. Sind die besser (also z. B. Vor-Ort, sonst keine Kosten), dann nimm diese anstatt der Gewährleistung in Anspruch. Dieser Fall ist aber ehere selten.

lg Oliver

Karl 15.11.2007 10:10

Zur Problematik möchte ich bemerken, dass meiner Erfahrung nach die meisten Firmmen fürs Einschicken auf Kundenkosten, und fürs Retoursenden das Porto selber übernehmen.

Selbst bei Amazon welche das Porto voll übernehmen zahle ich es zum Hinsenden trotzdem. Porto beim Empfänger ist bei mir schon zweimal verloren gegangen. Und es ist dann sehr unangenehm zu beweisen, dass man das Teil zurückgesendet hat.

chrisne 15.11.2007 10:30

bei sony angerufen:

wie der servicepartner arbeitet (d.h. abholt oder vor-ort), wissen die nicht. kommt auf den servicepartner an.
ich scheine eh schon einen guten erwischt zu haben. der braucht "nur" 5 Tage fürs richten. Ein andere (habe dort gerade angerufen) braucht 2 Wochen für einen KV (Warum auch immer einen KV. Ist ja Garantie und habe ich der Tussen auch gesagt).

Betreff Gewährleistung, macht es Sony sich leicht (und damit Kundenunfreundlich). So auf die Art, Beweisen sie uns das ganze und dann reden wir weiter.

Wurscht. Ärgere mich gar nicht mehr weiter. 2 Punsch weniger und das Geld ist wieder drinnen.

pc.net 15.11.2007 11:06

Zitat:

Original geschrieben von chrisne
Warum auch immer einen KV. Ist ja Garantie ...
KV ergeht an den hersteller, dieser entscheidet, ob er die reparatur dann will oder ob er das gerät lieber austauscht ...

chrisne 15.11.2007 11:18

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
KV ergeht an den hersteller, dieser entscheidet, ob er die reparatur dann will oder ob er das gerät lieber austauscht ...
ja vielleicht noch zusätzlich.
denn der kv den sie angesprochen hat, wäre für mich gewesen.

pc.net 15.11.2007 11:21

wie? du bringst ein gerät zu einem vertragspartner des herstellers, verweist auf die garantieleistung und die schicken dir einen KV?

hat die tussi dir auch erklärt, wozu das gut sein soll?

LouCypher 15.11.2007 14:31

es gilt was in den garantiebestimmungen steht. Sony ist ja nicht grad für die kundenfreundlichkeit berühmt. Wenns ein bekannter fehler ist sollte es allerdings ein gewährleistungsfall sein, dann würd ic den händler in die pflicht nehmen.

The_Lord_of_Midnight 15.11.2007 21:50

Zumindest ich hatte keine schlechten Erfahrungen mit dem Sony-Service.
Bzw. den Service beim Vertragspartner.
Mich hats auch nicht gestört, weil der Service-Punkt genau in der Nähe meiner Wohnung war, also ein exzellenter Service für mich persönlich ;)

Was mich gestört hat sind die sehr hohen Reparatur-Pauschalen für einen großen Sony Trinitron CRT.
Das degradiert derartige Schirme zu Schrott, wenn sie in Wahrheit nur einer kleinen Überholung bedürfen würden.


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